Liegedreirad vs. Pferd

Die Pressemeldungen der PD Neustadt / Weinstraße hätte ich eigentlich auch in meine tägliche Lektüre miteinbeziehen können, da ich ja selber hin und wieder auf meinen Touren in den Kreisen Bad Dürkheim und Neustadt unterwegs bin. Über einen Beitrag im Radverkehrsforum erfuhr ich dann von diesem ungewöhnlichen Unfall:

Neustadt/Weinstraße (ots). Am Montag, den 02.07.2018 gegen 14:30 Uhr, ritten zwei Frauen mit ihren Pferden, auf einem kombinierten Weg für Fußgänger und Fahrradfahrer, entlang der L 530, aus Richtung Geinsheim in Richtung Haßloch. Ihnen entgegen kam ein dreirädriges Liegerad mit Stange und Wimpel, der Radler hatte darüber hinaus noch Musik laufen. Da die zwei Frauen erkannten, dass der Weg für alle zu eng wird, wendeten sie mit ihren Pferden um und wollten ins Feld reiten, bis der Radler vorbei fährt. Der Dreiradfahrer konnte aber schneller aufschließen und fuhr mit unveränderter Geschwindigkeit von hinten an das zweite Pferd heran. Als er in Höhe des Hinterlaufs war, scheute das Pferd plötzlich und brach aus, wobei der Radfahrer unglücklich getroffen wurde und neben dem Weg, eine leichte Böschung hinunter, stürzte. Der Radfahrer zog sich leichte Verletzungen am Knöchel und an den Armen zu. Das Pferd verletzte sich leicht am Hinterlauf. Ein Rad vom Dreirad war so verbogen, dass es nicht mehr fahrbereit war.

Vor Pferden hab ich stets einen sehr großen Respekt und gehe / fahre jenen grundsätzlich aus dem Weg. Warum der Dreiradler da mit unvermindertem Tempo weitergeradelt ist, wird wohl nur er wissen; vernünftig und rücksichtsvoll geht meiner Meinung nach jedenfalls anders. Selbst wenn die Reiter da nicht hätten unterwegs sein dürfen, wenn der Weg mit Gemeinsamer Geh- und Radweg statt Verbot für Fahrzeuge aller Art Radverkehr frei beschildert wäre.

Vollsperrung zw. Wallhalben und Saalstadt

In der Pressemeldung vom 25. Juni 2018 kündigt der LBM Kaiserslautern die Vollsperrung der L 473 zwischen Wallhalben und Saalstadt an.

Am 9. Juli 2018 beginnen die Arbeiten zur Sanierung der L 473 zwischen Wallhalben und Saalstadt und werden voraussichtlich bis Mitte 2019 andauern. Aufgrund des Umfangs der Arbeiten muss die Baumaßnahme unter Vollsperrung durchgeführt werden.

Da nordwestlich der L 473 ein HBR-beschilderter, asphaltierter Wirtschaftsweg liegt, (der allerdings wie üblich per Verbot für Fahrzeuge aller Art grundsätzlich auch für den Radverkehr gesperrt ist,) bin ich gespannt, wie die Baustellenabsperrung am Ortsausgang von Saalstadt beschildert werden wird. Auch hier wäre wie an der Bärenhalde der Radverkehr insgesamt freizugeben, am besten per Verbot für Kraftfahrzeuge. Es wäre daher eine mehr als gute Gelegenheit, diesen Wirtschaftsweg dann auch endlich offiziell für den Radverkehr freizugeben.

Auf diesem ist dann allerdings während der Bauzeit mit einer starken Nutzung durch Kfz zu rechnen.

Update 2. Januar 2019

Im Rahmen meiner Neujahrs-Tour schaute ich mal nach, wie weit die Sanierung der L 473 vorangekommen ist. Fast gar nicht! Die Straße ist nun schon ein halbes Jahr gesperrt – und man hat bislang noch nicht einmal diesen 1 km langen Abschnitt fertig; die Trasse war nur notdürftig geschottert und an der Entwässerung wird wohl auch noch gearbeitet.

Zu allem Überfluss hat man natürlich bei der Vollsperrung wie vermutet und wie üblich Nägel mit Köpfen gemacht und wegen der Verbot für Fahrzeuge aller Art an der Absperrung am Ortsausgang dem Radverkehr auch einmal mehr verboten, den oben erwähnten Feldweg zu benutzen. Was aber wiederum auch nicht so tragisch ist, da ja jener HBR-Weg selber (wie ebenfalls üblich) niemals für den Radverkehr freigegeben wurde…

Deutlicher kann der LBM seine Geringschätzung für meine Hinweise kaum zum Ausdruck bringen, denn auch hier hatte ich vorab drum gebeten, dafür zu sorgen, dass man da als Radfahrer legal durchkommt. Man wird sich dort wohl denken: „Warum? Radfahrer halten sich eh nie an die Regeln“. Mag sein; in diesen Fällen sogar aus vollkommen nachvollziehbaren Gründen! Der Landesbetrieb Mobilität hält sich hingegen ja auch nicht an „die Regeln“! Und ich halte das bei einer Behörde – die „Regeln“ für andere aufstellt und auch aus purer Faulheit gar nicht erst prüft, ob immer alle Verkehrsarten gesperrt werden müssen – um Welten verächtlicher, als der Regelverstoß eines einzelnen Bürgers…!

Update 25. Juli 2019

Der LBM Kaiserslautern teilte in einer Pressemeldung vom 22. Juli mit, dass die Bauarbeiten abgeschlossen sind und die Vollsperrung aufgehoben wurde.

Folgebeiträge

Auch Autofahrer nutzen „Radwege“

„Radweg“ Wallhalben – Saalstadt

Zeichen 250 vor Waldwegen

Okay, ganz so schlimm wie im Beitragsbild isses ja nicht mehr. Das Schild ist auf jeden Fall unbeachtlich. ;o)

Vor einer Weile hatte ich mich ja schon einmal mit dem Thema HBR-Wege befasst, die quasi ausnahmslos auf per Verbot für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250, Anlage 2 zur StVO, lfd. Nr. 28) auch für Radfahrer gesperrten Forst-und Wirtschaftswegen verlaufen. Wo andernorts ein Verbot für Fahrzeuge aller Art an einem ausgeschilderten Radwanderweg gar etwas ganz Besonderes ist, zuckt ein pfälzischer Radler nur mit der Schulter und fragt, was da denn jetzt das Problem sei…!? „Zeichen 250 vor Waldwegen“ weiterlesen

Kreiselunfall in Offenbach (a. d. Queich)

Pressemeldung der PD Landau vom 1. Juli 2018:

Offenbach/Queich (ots). 30.06.2018, 16.54 Uhr. Eine Autofahrerin fuhr in Offenbach von der Ortsmitte kommend in den Kreisel in der Landauer Straße ein. Hierbei übersah sie offensichtlich einen bereits im Kreisverkehr fahrenden 22-jährigen Radfahrer und fuhr diesem in die Seite, wodurch er stürzte und sich leicht an der Hand verletzte.

Die Meldung ist etwas ungenau. Was meint man eigentlich mit „übersah offensichtlich„…? Befuhr der Radler die Kreisfahrbahn oder die Furt? An diesem Kreisel scheint es ein linksseitiges Wegelchen zu geben, welches wieder mal mit einem uralten Zeichen 244 beschildert ist. Zumindest verrät das der Blick aus Richtung Landau kommend. In der Gegenrichtung ist der handelsübliche Bürgersteig natürlich auch wieder zu einem Gemeinsamer Geh- und Radweg umetikettiert worden. So von wegen innerorts, Gefahrenlage und Kreisverkehre. Auch hier herrscht also selbst im Jahr 2018 immer noch blaue Anarchie, die einer Bananenrepublik, aber sicher keines Rechtsstaats würdig ist! An der Einmündung Pommernring gibt es nicht einmal eine Furt.

Ein paar Meter hinter dem Ortsausgang endet dann die Benutzungspflicht per Verbot für Fahrzeuge aller Art Radverkehr frei schon wieder. Das ist in der Form in der Vorderpfalz ja nicht ganz untypisch. Könnte ggf. dran liegen, dass diese Parallelwege ursprüngliche Wirtschaftswege sind und immer noch privaten Landwirten gehören. Und die haben natürlich eher keinen Bock, ggf. mal bei Unfällen in Haftung genommen zu werden oder auch Winterdienst zu leisten. Zumindest zeigt sich hier, dass man grade außerorts grundsätzlich auch jeden Radweg mit Verbot für Kraftfahrzeuge beschildern könnte – wenn man nur wöllte.

Es ist wohl anzunehmen, dass der Radfahrer aus der Europaallee kam und in Richtung des Wegelchens oder Pommernring wollte – ehe ihm von der „offensichtlich“ blinden Frau im Kreisverkehr die Vorfahrt genommen wurde.

Update vom 21. Juli 2018

Antwort der PI Landau:

Hier befahren die Radfahrer von Landau kommend einen gemeinsamen Fuß- und Radweg, der nördlich der L 509 (alt) verläuft. Die Radfahrer werden nördlich um den Kreisel nach Offenbach geleitet. Der gemeinsame Fuß- und Radweg (VZ 240) ist gegenläufig ausgeschildert.

Bei dem Unfall befand sich der Radfahrer bereits im Kreisel und dessen Vorfahrt wurde von einem Autofahrer missachtet. Der Radfahrer kam aus der Straße „Europaallee“ und fuhr in den Kreisverkehrsplatz ein.

Überholunfallflucht in Landau

Pressemeldung der PD Landau vom 1. Juli 2018:

Landau (ots). Ein 54-jähriger Landauer Radfahrer befuhr den Radweg der Annweiler Straße in Richtung Innenstadt. Ein an ihm vorbeifahrender Lkw streifte den Radfahrer, wodurch dieser stürzte und sich leicht verletzte. Der Lkw-Fahrer entfernte sich von der Unfallstelle, ohne sich um den gestürzten Radfahrer und die Schadensregulierung zu kümmern. Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Landau.

Die Annweilerstraße geht in Richtung Stadtmitte in die Westbahnstraße über, die ob ihres miserablen Wegelchens hier schon thematisiert wurde. So stellte ich mir auch gleich die Frage, was für einen „Radweg“ die PD Landau meinen könnte? Aus eigener Erinnerung kenne ich keinen und auch bei mapillary findet man nur in der Gegenrichtung (stadtauswärts) eben den im angesprochenen Beitrag markierten (vom Standort der Radweg nicht korrekt beschilderten) Radfahrstreifen.

Ich hatte bei der PD nachgefragt, wo genau der Unfall geschah, habe bislang aber noch keine Antwort erhalten. Wahrscheinlich eher im östlichen Teil, dort gibt es aber nur Gehweg Radverkehr frei bzw. einen sehr schmal wirkenden „Schutzstreifen“. Bei mapillary ist aber wohl das Datum der Aufnahmen nicht immer ganz korrekt angegeben, da der „Schutzstreifen“, der in den Aufnahmen aus 2017 zu sehen ist, auf jenen aus dem vermeintlichen Jahr 2018 (oder ist das da hinten bei der Jahreszahl etwa eine „6“…?) aber fehlt. Das Streifchen beginnt auf diesen Aufnahmen erst ein Stück weiter östlich.

Mal gespannt, ob es sich in diesem Fall also um ein Schutzstreifenopfer handelt!

Update vom 21. Juli 2018

Die PI Landau antwortete mir am 20. Juli dann doch noch.

Seit diesem Jahr werden die Radfahrer stadteinwärts auf die Straße gebracht und können auf einem Angebotsstreifen bis zur Einmündung Zweibrücker Straße fahren. Die bisherige Möglichkeit den Gehweg zu benutzen entfällt. Der Unfall passierte in Höhe der Hausnummer Annweiler Straße 16 (ehemalige Stadtgärtnerei).

Auswärts können die Radfahrer den Radfahrstreifen (VZ. 237) benutzen. Ihre Angaben sind richtig.

Interessant finde ich hier einmal mehr, wie schwer sich die Polizei damit tut, die korrekten Begrifflichkeiten zu verwenden. Ich hatte extra in der Anfrage darum gebeten, in Pressemeldungen einen „Schutzstreifen“ nicht zu einem „Radweg“ umzutaufen.

Kontrolle auf der Rheinbrücke

Pressemeldung der PD Landau vom 30. Juni 2018:

Wörth (ots) – Am 29.06.18 wurden auf den Fahrradwegen der Rheinbrücke zwischen 06.00 und 08.00 Uhr Verkehrskontrollen hinsichtlich der vermehrten Fahrrad, E-Bike und Rollerdiebstählen durchgeführt. Hierbei wurden insgesamt 25 Fahrräder und Roller einer Kontrolle und Fahndungsüberprüfung unterzogen. Es mussten unter anderem sechs Verwarnungen wegen Benutzung des Radwegs in falscher Richtung und vier Verwarnungen wegen unzulässigem Benutzen des Radweges, beispielsweise durch Kleinkraftrad, ausgesprochen werden.

Da fehlen mal wieder zwei Ergänzungsstriche: „Fahrrad-, E-Bike- und Rollerdiebstähle“.

Von 25 Kontrollierten „nur“ 6 Geister- und 4 Knatterradler? Okay, es war wohl auch relativ früh. ;o) Über die Rheinbrücke bei Maximiliansau bin ich das letzte Mal vor einer halben Ewigkeit gefahren. Bei einer meiner allerersten Touren über 100 km (als ich einen Kumpel in Karlsruhe besuchte) fand ich wegen miserabler Beschilderung den Geh- und Radweg Richtung Karlsruhe erst gar nicht.

Alltagserlebnisse (Teil 45)

Hier kurz und unregelmäßig notiert die (laufend durchnummerierten) mehr oder weniger netten Erlebnisse mit anderen Verkehrsteilnehmern. Ich bemühe mich auch, die Positiven zu dokumentieren!

Stopschilder (20)

Aufgrund der Sperrung der der A 62 fährt ein Großteil der Verkehrsteilnehmer über die parallelen Kreis- und Landesstraßen, weshalb dort derzeit auch nur 50 km/h erlaubt ist (aber sich eh keiner dran hält…)! An der Kreuzung der L 462 mit der K 16 gibt es trotz Stop-Schild für den von Obernheim bzw. Queidersbach kommenden Verkehr immer wieder Unfälle, weshalb dort bald ein Kreisverkehr errichtet werden wird. Am 27. Juni überfuhr der Fahrer eines SUV, der mich kurz vorher von Queidersbach kommend überholte, ohne anzuhalten den Kreuzungsbereich.

Überholmanöver (88)

Am 27. Juni befuhr ich die L 469 in Wallhalben. Im kurvigen Bereich an der Einmündung Fabrikstraße überholte mich der Fahrer eines schwarzen Audi mit äußerst dürftigem Seitenabstand, obwohl die Gegenfahrbahn völlig frei war.

Geschwindigkeit (12)

Ich finde ja diese Tempoanzeigen an vielen Ortseingängen so putzig. Anstatt eines ordentlichen Starenkastens bekommt der Kfz-Nutzer die kostenfreie Information, dass dieser – der pöhse Pursche – deutlich zu schnell unterwegs ist. Mit der Zeit gewöhnt man sich dran. Passiert ja eh nix…! Auch am nördlichen Ortseingang von Schmitshausen gibt es eine solche Geschwindigkeitsanzeige. Der gelbe Kleinwagen, der mich da am Abend des 27. Juni überholte, hatte immer noch 62 km/h drauf, als er die Ortstafel schon längst passiert hatte.

Überholmanöver (89)

Am Vormittag des 28. Juni musste ich wegen eines Einkaufs kurz in die Stadt. Dabei wurde ich erneut auf dem „Schutzstreifen“ in der Blocksbergstraße von einer älteren Frau in ihrem Hyundai-Kleinwagen mit vielleicht 30 der 40 Zentimetern Abstand überholt. Spurdenken halt. Ich würde dort ja sehr gerne mal derartige Situationen fotografisch dokumentieren (damit die bei der städtischen Straßenverkehrsbehörde auch mal sehen, was ich da immer wieder erlebe) – leider hat sich bislang aber noch niemand aus der örtlichen Radfahrerschaft angeboten, als „todesmutiges“ Model zu fungieren.

Überholmanöver (90)

Ein weiteres, wenig respektvolles Überholmanöver gab es während meiner nachmittäglichen Tour (am 28. Juni) Richtung Holzland. Auf der L 499 zwischen Waldfischbach und Heltersberg wurde ich auf der sehr übersichtlichen Strecke in Höhe des Parkplatzes wohl vorsätzlich mit kaum mehr als einem halben Meter Abstand überholt.

Ladung (2)

Am Abend des 28. Juni hielt ich kurz am Netto-Markt in Thaleischweiler-Fröschen an, um mir noch was Süßes zu kaufen. Als ich am Ausgang noch schnell eine Laugenstange verdrückte, sah ich einen älteren Herrn mit zwei vollen Einkaufstüten aus dem Laden kommen. Ich hätte daher im Leben nicht vermutet, dass ihm das neben meinem abgestellte Fahrrad gehört. Er wuchtete die offensichtlich sehr schweren Tüten hoch und hängte jeweils eine an ein Lenkerende. Die scherzhafte Anmerkung „Hoffentlich bricht der Lenker nicht ab“ konnte ich mir nicht verkneifen. Er meinte, dass es ja wirklich erstaunlich sei, was man mit einem Fahrrad alles transportieren könne – und zog von dannen. Naja…! Ich hoffe, dass er Richtung Thaleischweiler damit wenigstens nicht auf den schmalen Gehwegen herumeierte.

Hupen (32)

Am 29. Juni durchquerte ich die Landstuhler Innenstadt. In der Kaiserstraße floss der Verkehr stadtauswärts (in Richtung Ramstein) mal wieder sehr stockend. Ich sah, dass vor einer Gruppe von Pkw ein älterer Herr mit dem Rad unterwegs war. Als dieser in die Eisenbahnstraße abbog, hupte ein Fahrer eines Opel Corsa für etwa 2 Sekunden und gab anschließend Vollgas. Wenn es grade stadteinwärts wegen zig Karren regelm. nur im Stop and Go durch die Stadt geht, käme er wohl hingegen im Traum nicht auf die Idee, die Leute vor sich einfach weghupen zu wollen…

Fußgänger (3)

Am Morgen des 30. Juni befuhr ich die Arnulfstraße in Richtung Streckbrücke. Hinter der Kreuzung Maximilianstraße lief dann ein paar Meter vor mir ein Mann ohne jeden Blick nach rechts mal eben über die Fahrbahn.

Überholmanöver (91)

Als „mildernde Umstände“ für eins der engsten Überholmanöver des Jahres dürften wohl nur Alkohol oder Blindheit in Frage kommen. Am Nachmittag des 30. Juni war ich nach einem entspannenden Aufenthalt am Seehof auf dem Rückweg Richtung Pirmasens. Auf der L 486 zwischen Salzwoog und dem Abzweig L 485 überholte mich erst ein roter Kleinwagen in angemessener Weise. Diesem hing jedoch noch ein alter, grauer Opel förmlich im Kofferraum. Der wohl sehr alte Fahrer schrammte mit vielleicht 10 oder 15 Zentimeter Abstand an meinem linken Lenkerende vorbei und zog schnell wieder ruckartig nach rechts – und kam dabei noch fast auf das Bankett. Ich vermute daher stark, dass der Fahrer wohl besoffen war. Ich befand mich zwar im steten Wechsel von Schatten und Gegen-Sonnenlicht – das rechtfertigt aber keinen totalen Blindflug! Auch hier würde ich mir wieder wünschen, dass Führerscheinbesitzer ab dem 65. Lebensjahr alle 5 Jahre nachweisen müssen, dass sie gesundheitlich noch in der Lage sind, ein Auto zu führen.

Das Ständenhof-Stummelchen

In diesem Beitrag habe ich vor geraumer Zeit das schon Jahre andauernde Planfeststellungsverfahren zu einem Bau eines weiteren, eigentlich vollkommen überflüssigen Geh- und Radwegs entlang der K 36 zwischen der B-10-Anschlussstelle Ruppertsweiler und Lemberg behandelt. Darin erwähnte ich auch das Stummelwegelchen am Ständenhof. Jener Gasthof ist insbesondere bei Truckern sehr beliebt, weshalb es gegenüber einen riesigen LKW-Parkplatz gibt. Beim vierspurigen Ausbau wurde die Kraftfahrstraße B 10 „hinter“ den Ständenhof verlegt, weshalb dann eben auch eine neue Anschlussstelle notwendig wurde. Die K 36 führt seitdem auf einem Teil der ehemaligen B 10 Richtung Münchweiler. Beim Bau hat man damals die Gelegenheit beim Schopf gepackt – und natürlich ein schmales, blaues und vom Rest der Radwegewelt völlig isoliertes Wegelchen in die Landschaft gebastelt. „Das Ständenhof-Stummelchen“ weiterlesen

Matschmulde auf dem B-10-Radweg

Nachdem ich am 15. Juni die Hauenstein-Schikane fotografiert hatte, ging es wieder über den B-10-Radweg Richtung Hinterweidenthal. Die B 10 ist bekanntermaßen die einzige klassifizierte Straße im Kreis Südwestpfalz, die per Verbot für Radverkehr für den Radverkehr gesperrt ist. Während auf jenem parallel verlaufenden Radweg jedoch kein Winterdienst geleistet wird.

Aber auch im Sommer hat dieser Weg seine Tücken – wenn er bspw. wegen unangekündigter Forstarbeiten mal eben (wenn es geht noch irgendwo in der Mitte) gesperrt wird. Direkt am Beginn bei Hauenstein (an der Wartenbach-Quelle) gibt es zudem eine stets stark verschmutzte Stelle, die mich schon seit mehreren Jahren aufregt. Meist darf ich dann halt mein Rennrad über die Matschmulde tragen, um es mir nicht einzusauen. „Matschmulde auf dem B-10-Radweg“ weiterlesen

Abschussrampe an der Biebermühle

Nach der Dokumentation des schmalen Wegelchens von Thaleischweiler zur Biebermühle samt rätselhafter Ampel möchte ich hier noch den anschließenden Abschnitt an der B 270 bis zur neuen Überführung an der Einmündung zum Bahnhof (bzw. bis zum Kreisel zur L 497) dokumentieren. Die B 270 ist zwischen Pirmasens und Kaiserslautern fast völlig frei von benutzungspflichtigen Radwegen. Abgesehen von den 550 Metern an der Biebermühle trifft man erst wieder am Gelterswoog vor Hohenecken auf straßenbegleitende Radwege. Befährt man die B 270 von Pirmasens durchgehend, macht das 0,55 km Radweg auf 26 km Bundesstraße; soviel in Sachen Verhältnismäßigkeit. Es existieren auch nicht auf allen Abschnitten nutzbare, einigermaßen parallel verlaufende Ausweichmöglichkeiten auf asphaltierten Forstwegen. „Abschussrampe an der Biebermühle“ weiterlesen