PKW überschlägt sich bei Miesau

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 12. Juni 2018:

Bruchmühlbach-Miesau (ots). Glück im Unglück hatten drei junge Männer aus dem Kreis Kusel. Sie waren am Montagabend mit einem Pkw von Schönenberg-Kübelberg in Richtung Miesau unterwegs, als der 18jährige Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Er kam von der Fahrbahn ab, prallte gegen einen Baum. Der Pkw überschlug sich mehrfach. Die Insassen wurden nach bisherigen Erkenntnissen leicht verletzt, dennoch aber vorsorglich in umliegende Krankenhäuser gebracht. Man sei einem Reh ausgewichen, so die Angaben der Pkw-Insassen. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

Der ein oder andere wird sich nun fragen: Was hat diese Meldung mit dem Thema Radverkehr zu tun…? Das in der Pressemeldung veröffentlichte Foto zeigt, wo das Auto (und nebenbei auch der umgefahrene Baum) gelandet ist: Auf dem hier sogar ziemlich genau 5 Meter von der Fahrbahn abgesetzten (und natürlich für eine beidseitige Benutzungspflicht zu schmalen…) Gemeinsamer Geh- und Radweg-Weg auf der Südseite der L 356. Nicht einmal die Bäumchen konnten den Irrflug des Wagens aufhalten.

Soviel dazu, dass (sogar überdurchschnittlich weit von der Fahrbahn entfernte) „Radwege“ einen im Zweifel vor Kollisionen mit Autos bewahren. Man kann sich vorstellen, wie es da ausgesehen hätte, wenn in diesem Moment dort zufällig eine Familie oder eine Rentnergruppe unterwegs gewesen wäre.

Laut ERA 2010 soll bei Zwei-Richtungs-Radverkehrsanlagen außerorts mind. ein Abstand („Sicherheitstrennstreifen“) von 1,75 Meter zur Fahrbahn eingeplant werden. In der Praxis sind es natürlich meist deutlich weniger.

Alltagserlebnisse (Teil 40)

Hier kurz und unregelmäßig notiert die (laufend durchnummerierten) mehr oder weniger netten Erlebnisse mit anderen Verkehrsteilnehmern. Ich bemühe mich auch, die Positiven zu dokumentieren!

Überholmanöver (75)

Vielleicht 15 0der 20 Zentimeter waren es, mit denen ein sein Lenkrad förmlich umklammernder, sehr alter Mann mit Ehefrau auf dem Beifahrersitz mich am 7. Juni auf der K 27 zwischen der Biebermühle und Donsieders förmlich rasierte, wenn auch mit relativ geringem Geschwindigkeitsunterschied. Angesichts der Tatsache, dass es in den letzten Wochen viele Unfälle gab, bei denen über 80 Jahre alte PKW-Fahrende einige Radfahrende ins Jenseits befördert haben, würde ich auch diesem alten Herren wünschen, man würde ihn auf seine Fahrtauglichkeit hin überprüfen!

Abbiegen (6) & Einbahnstraßen (3)

Am 7. Juni führte mich meine Tour auch über Rodalben. Wie in diesem Beitrag beschrieben, muss man dazu von der Umgehungstraße kommend über die Kreuzung der L 482 in die Straße „Am Rathaus“ einfahren und anschließend die Bruderfels- und Baumbuschstraße benutzen, um dann an einer Baustellenampel auf die L 482 zu gelangen. Das ist ja sogar mangels die Nutzung untersagender Verkehrszeichen völlig legal. Jedenfalls hielt ich am Eck zwischen „Am Rathaus“ und der Bruderfelsstraße kurz an, um mir das Verkehrsgeschehen dort ein paar Minuten lang zu betrachten, denn schließlich darf man von Pirmasens (also über die Bruderfelsstraße kommend) dort per Vorgeschriebene Fahrtrichtung Links nur links abbiegen. Ein Verbot der Einfahrt bekräftigt das Ganze nochmal. Tja, ich stand da wirklich keine volle Minute, als ein schwarzer Golf GTI die Bruderfelsstraße hinunterbretterte, ohne Hemmungen nach rechts abbog, an der Kreuzung nicht auf eine eventuelle Vorfahrt des kreuzenden Verkehrs achtete – und in Richtung Umgehungsstraße davonbrauste!

Gehwegradler (20)

Am 8. Juni sah ich an der roten Ampel in der Schäfer- Ecke Gärtnerstraße mal wieder einen Gehwegradler in der verkehrten Richtung aus der Einbahnstraße Schachenstraße (am Rheinberger) ums Eck radeln, um anschließend an der Fußgängerampel in der Fröhnstraße auf Grün zu warten. Ich vermute, dass er dann auf dem Gehweg der Schäferstraße weiterfuhr.

Überholmanöver (76 – 78)

Am 10. Juni ging es wieder mal nach Frankreich. Es fing schon kurz hinter der Grenze auf der D 86 ganz lustig mit einem (deutschen) Kurvenüberholer an, der mir auf meiner Fahrspur entgegenkam.

Später zweckentfremdete ein aus der Gegenrichtung bergab Richtung Bitche unterwegs seiender Motorradfahrer die Bergauf-Überholspur der D 620 und überholte so mal eben drei PKW als Geisterfahrer.

Am baulichen Fahrbahnteiler vor der Linksabbiegespur zur D 85a Richtung Hottviller wurde ich dann von einem weißen Tansporter förmlich rasiert. Hin und wieder fahr ich an solchen Stellen aus Gewohnheit immer noch zu nah am rechten Rand.

Rotlicht (11)

Am 11. Juni konnte ich noch problemlos bei Gelb über die Ampel an der Ecke Gärtner- und Ringstraße fahren. Als ich dann über die Schulter blickte, kam (bestimmt 5 Sekunden nach dem Passieren der Ampel meinerseits) noch schnell eine junge Frau in einem weißen Golf ums Eck geschossen. Gelb zeigte die Ampel garantiert nicht mehr.

Autos auf Radwegen (8)

Später fuhr ich dann im zunehmenden Regen (ich musste schon bei Battweiler über eine halbe Stunde in ein Bushäuschen flüchten) auf dem auch mit Gemeinsamer Geh- und Radweg beschilderten eigenständigen Geh- und Radweg entlang des Schwarzbachs bei Contwig. Leider musste der vermutliche Eigentümer der dort friedlich vor sich hinweidenden Rinder sein Gefährt samt Anhänger mitten auf dem Weg abstellen, sodass ich nur durch Ausweichen auf die Wiese dran vorbeikam.

Unfall auf dem Queichtalradweg

Pressemeldung der PD Landau vom 11. Juni 2018:

Offenbach (ots). 10. Juni 2018, 15 Uhr Am Sonntagmittag war eine 20-köpfige Radfahrergruppe aus der Schweiz auf dem Queichtalradweg von Mörlheim in Richtung Offenbach unterwegs. Auf einer leichten Gefällstrecke verbremste sich eine 78-jährige Radfahrerin und kam ohne Fremdeinwirkung zu Sturz. Dabei erlitt sie einen Oberarmbruch und Kopfverletzungen, die eine Verlegung in ein Ludwigshafener Krankenhaus mit dem Rettungshubschrauber erforderlich machte. Eine akute Lebensgefahr besteht nach Auskunft des Arztes nicht. Die Frau trug einen Fahrradhelm, der den Aufprall auf die Fahrbahn minderte.

Achja; was liebe ich diese Beliebigkeit…! Versagt ein Radhelm völlig, indem er die Trägerin nicht vor offensichtlich schweren Kopfverletzungen bewahrt (die gar den Einsatz eines Rettungshubschraubers erforderten), behauptet man einfach, er hätte trotzdem irgendeine nennenswerte Wirkung entfaltet. Besonders schnell wird sie auch nicht unterwegs gewesen sein.

Hätte die Dame hingegen keinen getragen, hätte man sie einfach wie so oft alleine für ihre Verletzungen verantwortlich gemacht.

Unfall auf Draisinenstrecke im Glantal

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 10. Juni 2018:

Lauterecken (ots) – Am Samstagmittag wird der Polizei ein Draisinen Unfall mit einer schwer verletzten Person gemeldet. Eine Vereinsgruppe aus Weiler bei Bingen war mit vier Fahrrad-Draisinen unterwegs. Auf der ersten Draisine wollte eine Person eine Flasche Wasser zur zweiten Draisine reichen. Hierbei kam der 50Jährige Mitfahrer ins Straucheln und stürzte ins Gleisbett. Die zweite und dritte Draisine fuhren über die im Gleisbett liegende Person hinweg, weil sie aufgrund zu geringen Sicherheitsabstands nicht mehr bremsen konnten. Es erfolgte jedoch zum Glück keine Berührung mit den Rädern. Durch den Sturz verletzte der Mann sich am Bein und an der Wirbelsäule. Er wurde mit dem Rettungshubschrauber in die Uniklinik nach Mainz geflogen. Es wird ausdrücklich durch die Kreisverwaltung Kusel als Betreiber der Draisinenstrecke auf die Verhaltensregeln hingewiesen, insbesondere dass man nicht aufstehen soll und einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten muss!

Draisinen kann man ja in irgendeiner Form als „Fahrräder“ betrachten. In Offenbach-Hundheim gab es am Rande der Strecke kürzlich ja erst einen Unfall, bei dem zwei Rentner auf dem Radweg kollidierten.

Leider machen sich auch in Polizeiberichten vermehrt die von mir verhassten „Deppenleerzeichen“ breit; es heißt „Draisinenunfall“ oder „Draisinen-Unfall“. Aber nicht „Draisinen Unfall“!

Isses nun verboten – oder nicht?

Dass in der Südwestpfalz die offiziellen Radverkehrs-Routen fast ausnahmslos über straßenverkehrsrechtlich nicht freigegebene Wirtschaftswege führen, hab ich ja schon mehrfach angesprochen. Ich selbst unterlag über viele Jahre ebenfalls dem Irrglauben, dass das Verbot für Fahrzeuge aller Art kein Radfahrverbot beinhalten würde. Das lag eben auch daran, dass auch die ausgeschilderten Vorgänger des HBR-Wegesystems (meist regionale Tourenvorschläge) ganz hemmungslos auf gesperrten Wirtschaftswegen verliefen. Als Bürger geht man also erst einmal davon aus, dass das alles so seine Richtigkeit hat. Und verklagt ggf. dann später die Behörden auf Schadenersatz. „Isses nun verboten – oder nicht?“ weiterlesen

Banketten-Urwald

Eine Sache, die mich auf meinen Touren in zunehmendem Maße stört, ist die immer seltener werdende Bankett-Pflege an Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Und das im Land der Gartenzwerg-Schrebergartenkultur; wo der Rasen auch mal mit der Nagelschere geschnitten wird.

In der „warmen“ Jahreszeit sollten die Straßenränder jedenfalls meiner Ansicht nach aus Verkehrssicherheitsgründen regelmäßig gemäht werden. Leider gibt es in der Region nun Ende des ersten Juni-Drittels immer noch mehr als genügend Straßen, an denen seit Beginn der Vegetationsperiode (im April) noch kein einziges Mal der munter vor sich hinsprießende Urwald gelichtet wurde. Das gilt z. B. auch für die K 10 zwischen Nünschweiler und Windsberg (Beitragsbild). „Banketten-Urwald“ weiterlesen

Gehwegradler-Unfallflucht in Landau

Pressemeldung der PD Landau vom 8. Juni 2018:

Landau (ots). Am Donnerstag saß ein 70-jähriger Mann auf einem Hocker auf dem Gehweg in der Horststraße und strich das Gartentor zu seinem Grundstück. Ein bisher unbekannter Radfahrer befuhr verbotswidrig den Gehweg in entgegengesetzter Fahrtrichtung und streifte beim Vorbeifahren den Mann am Arm. Dieser stürzte von seinem Hocker und verletzte sich. Der Radfahrer konnte einen Sturz verhindern, hielt kurz an und verließ anschließend unerlaubt die Unfallstelle ohne sich um den verletzten Mann zu kümmern. Beschreibung des Radfahrers: Etwa 15-16 Jahre alt, kräftig gebaut, trug eine dunkelblaue Basecap.

Die Dreistigkeit, mit der manch Gehwegradler unterwegs ist, haut einem sprichwörtlich vom Hocker!

Verzeihung – aber ich konnte nicht widerstehen! ;o) Gute Besserung an das Unfallopfer, hoffentlich kommt der Flüchtende nicht ungeschoren davon.

Alltagserlebnisse (Teil 39)

Hier kurz und unregelmäßig notiert die (laufend durchnummerierten) mehr oder weniger netten Erlebnisse mit anderen Verkehrsteilnehmern. Ich bemühe mich auch, die Positiven zu dokumentieren!

Gespräche (5)

Am 3. Juni konnte ich auf der Rückfahrt von einem entspannenden Aufenthalt am Schöntalweiher eine verirrte Familie wieder auf den rechten Weg bringen. Ich hielt kurz am direkt an der L 478 gelegenen Reißlerweiher, als ein Wagen neben mir anhielt. Der Mann auf dem Beifahrersitz fragte, wo es denn hier zu den Altschlossfelsen ginge…? Da war die Familie dann doch ziemlich weit vom Kurs abgekommen – und wurde von mir zurück Richtung Eppenbrunn geschickt. Die Ehefrau kuckte kurz ziemlich entnervt – wahrscheinlich hatte also der Co-Pilot mit seinen Navigationskünsten versagt. ;o)

Überholmanöver (74)

Am 4. Juni ging es auf einer meiner Standard-Runden wieder in die Nordpfalz. Am Ortseingang von Breitenbach überholte mich auf der L 354 zur Abwechslung mal wieder ein Bus eines gar in der Südwestpfalz beheimateten Unternehmens mit äußerst dürftigem Abstand.

Dooring (1)

Im April 2017 wurde ich ja in einem „schwachen“ Moment von einem Mercedes-Cabriofahrer gedoort, als ich in einer klassischen, ruhigen Nebenstraße dann doch mal etwas näher an dem dort geparkten Fahrzeug vorbeifuhr. Das ging ja mit einer Schulterprellung noch relativ glimpflich aus. Lustig, dass am Abend des 5. Juni in exakt der gleichen Straße – der Kreuzgasse, nur etwa 80 Meter weiter – etwa 5 Meter vor mir wieder achtlos eine Tür von einer Autofahrerin aufgerissen wurde. Da ich dieses Mal aber mit deutlichem Abstand zu den parkenden Autos fuhr, bestand zumindest keine unmittelbare Gefahr. Ich musste wieder durch Kümmel-, Brunnen- und Kreuzgasse (Richtung Kaufland), weil derzeit eine Baustelle in der Schäferstraße das Linksabbiegen (an meiner Lieblings-Induktions-Ampel) in die Pirminiusstraße verunmöglicht.

Wettrennen (1)

Am frühen Nachmittag des 6. Juni geriet ich leider dann doch mal mitten in eine sich grade über dem Pfälzerwald bildende Gewitterzelle – und musste mich bei Linden in der „Schutzhütte“ am Bolzplatz vor zahlreichen in der Nähe einschlagenden Blitzen und Starkregen verstecken. Diese Brodel-Wetterlage ist so frustrierend; denn es bleibt trotz angenehmer Temperaturen kaum mal über längere Zeit trocken und man muss ständig mit Nass von oben rechnen. Jedenfalls bemerkte ich gegen Ende meiner Tour, dass mir im Anstieg von Thaleischweiler-Fröschen nach Höhfröschen ein Rennradfahrer am Hintern hing. Das war Ansporn genug, das schwere MTB samt Gepäckträger und Rucksack mit einer etwas höheren Geschwindigkeit als sonst hinaufzuwuchten. Oben angekommen, gab es vom mich dann erst im flachen Bereich überholenden Rennrad-Kollegen einen hochgestreckten Daumen! 😀 Schönen Gruß!

Autos auf Radwegen (7)

Okay, Schutzstreifen sind keine „Radwege“, aber Radverkehrsanlagen (und die meine ich damit). Es kommt immer wieder mal vor, dass an Einmündungen per Vorfahrt gewähren oder Stop-Schild nachrangige Autos aus den Seitenstraßen so weit in die Vorfahrtstraße samt Schutzstreifen hineinfahren, dass sie dort wartend jenen Streifen komplett blockieren. So auch am Abend des 6. Juni an der Einmündung „In der Walsterwiese“ in die Blocksbergstraße. Das Auto ragte dabei sogar über den kompletten Schutzstreifen hinaus in die „eigentliche“ Fahrbahn der Blocksbergstraße. Das sah im Grunde genau so aus wie in der Aufnahme von google maps. Von mir gab es dafür dann ein (dieses Mal) ironisches „Daumen-hoch“!

Zwei Schülerinnen auf Zebrastreifen angefahren

Pressemeldung der PD Landau vom 6. Juni 2018:

Landau, 06.06.2018, 13:30 Uhr (ots). Am 06.06.2018, um 13.30 Uhr, ereignete sich am Zebrastreifen vor dem Otto-Hahn-Gymnasium in 76829 Landau, Westring, ein Verkehrsunfall, bei dem zwei 12-jährige Mädchen schwer verletzt wurden. Eine 35-jährige Pkw-Fahrerin aus dem Raum Germersheim hatte die beiden Schülerinnen, welche radfahrenderweise den Zebrastreifen überquerten, übersehen und mit ihrem Pkw erfasst. Die beiden 12-jährigen Mädchen, welche keinen Fahrradhelm trugen, wurden durch den Zusammenstoß auf die Fahrbahn geschleudert und mussten durch einen Notarzt behandelt werden. Im Anschluss wurden die beiden Mädchen in ein Landauer Krankenhaus verbracht, wo sie aufgrund ihrer Verletzungen stationär aufgenommen wurden. Zum derzeitigen Stand der Ermittlungen besteht bei den beiden Mädchen jedoch keine Lebensgefahr. Die Pkw-Fahrerin erlitt bei dem Unfall einen Schock und musste ebenfalls in ein Landauer Krankenhaus verbracht werden. Der Unfall wurde durch zahlreiche Schüler beobachtet, welche sich ebenfalls auf dem Heimweg von der Schule befanden. Diese wurden durch Eltern und Lehrer vor Ort betreut. Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden von ca. 2000,- EUR.

Ich wünsche baldige Genesung!

Erneut ein unnötiger Verweis, dass kein „Fahrradhelm“ getragen worden sei. Man kann es einfach nicht lassen; es gibt keine Helmpflicht, also hat eine derartige Information in einer Polizei-Pressemeldung nix zu suchen! Die Mädchen trugen schließlich auch keine Protektoren, die die sicher nicht ebenfalls unproblematischen erlittenen Verletzungen an Armen, Beinen oder dem Torso evtl. auch mindern hätten können. Mal gespannt, noch ein oder zwei Jahrzehnte, dann wird man auch das in Polizeiberichten lesen können.

Jaja, mal wieder „Übersehen“. Was die Autofahrerin da grade getrieben haben mag, weiß wohl auch nur sie selbst. Radfahrer mögen zwar auf Zebrastreifen keinen Vorrang haben – deshalb muss man sie aber nicht gleich von der Straße pusten…!

Ergänzend noch Links zu Mapillary, jeweils der Blick in die südliche und in die nördliche Richtung. Als auch der Blick aus der Badstraße nach Westen (hinten erkennt man übrigens noch einen Gehwegradler).

Besoffener Radfahrer stürzt

Pressemeldung der PD Landau vom 6. Juni 2018:

Germersheim (ots). Bei einem Verkehrsunfall am Dienstagmorgen hatte ein 34 jähriger Radfahrer eine Platzwunde am Kinn erlitten und musste zur medizinischen Versorgung ins Krankenhaus nach Germersheim gebracht werden. Der Mann war zuvor betrunken ohne Fremdeinwirkung zwischen Sondernheim und Germersheim mit seinem Rad gestürzt und hatte die ganze Nacht durchgefeiert. Ein entsprechender Atemalkoholtest erbrachte ein Ergebnis von 2,48 Promille. Vor Ort konnten die Beamten noch einen zweiten Radfahrer feststellen, ein 38 jähriger Mann aus Germersheim. Der 38 jährige war mit seinem Rad zwar nicht in den Verkehrsunfall involviert, gab sich jedoch als Begleiter zu erkennen und hatte ebenfalls dem Alkohol in erhöhtem Maße zugesprochen. Ein Atemalkoholtest erbrachte bei dem 38 jährigen ein Ergebnis von 2,46 Promille. Beiden Radfahrern wurden Blutproben entnommen und Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Die Fahrt war an dieser Stelle beendet.

Zwei wahrhaftige Torkelradler. „Don’t drink and drive“ gilt aber auch für die Benutzung des Drahtesels. Ich hab nämlich auch keinen Bock, ggf. gar auf einen „Radweg“ gezwungen, dann auch noch mit so jemandem zu kollidieren.