60-jähriger auf Radweg zu Fall gebracht

Pressemeldung der PD Landau vom 17. Juli 2018:

Landau (ots) – Gegen 15:15 Uhr befuhr ein 60-jähriger Fahrradfahrer die Horststraße in Landau in Richtung Horstbrücke. In Höhe der dortigen Zweigstelle der Sparkasse fuhr ein PKW von der Gegenfahrbahn quer über die Straße, um auf dem Gehweg vor der Filiale zu parken. Hierbei hielt er plötzlich kurz auf dem Fahrradweg an. Hierdurch musste der Fahrradfahrer abbremsen und ausweichen und kam zu Fall. Dabei zog er sich diverse Prellungen und Schürfwunden zu. Auch der Fahrradhelm wurde beschädigt. Der Unfallgegner entfernte sich von der Unfallstelle, ohne seinen Feststellungspflichten nachzukommen. Von dem unfallverursachenden Fahrzeug ist nur bekannt, dass es GER-Kennzeichen hatte. Es soll sich weiterhin um einen silbernen PKW gehandelt haben. Zeugen werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Landau zu melden.

Die Horststraße in Landau scheint auch aufwändigst beradwegt zu sein – hat dem Radfahrer jedenfalls auch nicht geholfen. Leider gibt es aus dieser Ecke keine mapillary-Aufnahmen. Der Blick bei google maps von oben zeigt aber, dass dort vor der Sparkasse offenbar immer wieder gerne mal auf dem Gehweg geparkt wird. Dazwischen befindet sich (offensichtlich) der Radweg. Da ist der 60-jährige im wahrsten Sinne zwischen die Fronten (von „Fahrzeugen“ und „Stehzeugen“) geraten. Hoffentlich findet sich noch ein Augenzeuge.

15-jähriger stürzt über den Lenker

Pressemeldung der PD Landau vom 17. Juli 2018:

Klingenmünster (ots) – Am Montagnachmittag mussten Beamte der Polizeiinspektion Bad Bergzabern zu einem Unfall mit gestürztem Radfahrer nach Klingenmünster anfahren. Vor Ort stellten die Einsatzkräfte einen auf einem abschüssigen Rad-und Wirtschaftsweg neben der Bundesstraße 48 gestürzten jugendlichen Radfahrer fest, der bei einem Bremsmanöver über die Lenkerstange und das Vorderrad geschleudert wurde und mit dem Kopf auf dem geteerten Weg aufschlug. Aufgrund der schweren Kopfverletzungen musste der 15jährige Junge mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik nach Karlsruhe geflogen werden.

Ich habe bei der PI Bad Bergzabern angefragt, wo genau der Unfall geschah. Der Beschreibung nach, vermute ich, dass der Junge auf dem auf der Ostseite der B 48 gelegenen, nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegebenen Verbot für Fahrzeuge aller ArtFeldweg nördlich des Pfalzklinikums (in Richtung Eschbach) gestürzt ist.

Ebenfalls wollte ich wissen, ob evtl. Belagschäden oder Verschmutzungen den Sturz verursacht haben könnten. Bei einer Antwort reiche ich die Informationen nach.

Jedenfalls könnte der Unfall ein unschönes Beispiel dafür sein, was eine pauschale Verbot für Fahrzeuge aller ArtSperrung von parallelen Feldwegen im Falle eines Unfalls bewirken kann – denn so dürften die Eltern kaum Chancen haben, den Wegeigentümer ggf. wegen Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflichten zu belangen. Ich hoffe mal, dass der Junge nicht auch noch ein Knöllchen wegen des Befahrens des nicht freigegebenen Weges (den die PI offenbar bezeichnenderweise selber für einen „Radweg“ hält) bekommt. Zumindest auf der Rückseite des Verbot für Fahrzeuge aller Art (in Richtung Klingenmünster) hängt ein HBR-Wegweiser…!

Unfallflucht nach Sturz eines Elfjährigen

Pressemeldung der PD Pirmasens vom 16. Juli 2018:

Zweibrücken (ots) – Am 16.07.2018 gegen 10.50 Uhr befuhr ein 11-jähriger Junge mit seinem Fahrrad die Straße Am Schönhof. Als er nach links in die Fahrenbergstraße abbiegen wollte, hatte er sich nach seinen Angaben zuvor vergewissert, dass sich auf der bevorrechtigten Fahrenbergstraße kein Fahrzeug näherte. Beim Abbiegen kam plötzlich aus Richtung Dinglerstraße ein bevorrechtigter Pkw gefahren. Der Junge kam zu Sturz und zog sich leichte Verletzungen an der Hüfte und an einem Fuß zu. Ob er aus Schreck oder weil sein Fahrrad von dem Pkw berührt wurde, zu Sturz kam, konnte der Junge nicht sagen. Bei dem Fahrzeug soll es sich um einen silberfarbenen Pkw (weitere Angaben konnten nicht erlangt werden) gehandelt haben. Dessen Fahrer entfernte sich von der Unfallstelle. Am Fahrrad entstand Sachschaden von ca. 100 EUR (Lenker, Pedale, Ständer).

Hmmm… Schwierig! Die Fahrenbergstraße ist meine ich die steilste Rampe (mind. 15 % Steigung) in Zweibrücken überhaupt. Da dürfte eigentlich eher kein Auto „überraschend“ auftauchen, da es da wohl nur im zweiten Gang mit entsprechend hoher Drehzahl und Lärm hinaufkommt. Der Fahrer hätte natürlich trotzdem anhalten und sich um den Jungen kümmern müssen.

Auf der Langmühler Rampe gestürzt

Und wieder ein Alleinunfall.

Pressemeldung der PD Pirmasens vom 15. Juli 2018:

Lemberg (ots) – Am Samstagabend, gegen 19.15 Uhr kam es in Lemberg in der Pulverbergstraße zu einem Verkehrsunfall mit einem leicht verletzten Fahrradfahrer. Der 42- jährige Unfall-fahrer verlor aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit an der abfallenden Straße die Kontrolle über sein Fahrrad und stürzte in eine Wiese. Vorsorglich wurde der Pirmasenser Fahrradfahrer durch einen Rettungswagen in das Krankenhaus verbracht.

Die Pulverbergstraße (K 37) ist eine der kurzen, aber steileren Rampen hier in der Gegend. Aus dem Salzbachtal Richtung Lemberg geht es da auf 410 Metern 41 Höhenmeter rauf, was 10 Prozent Durchschnittsteigung entspricht.

Ob der Radfahrer wirklich schneller als die erlaubten 50 km/h war, kann die Polizei eigentlich wohl eher nicht wissen. Vermutlich hat er am Ende des Gefälles aber wohl zu spät ge- oder sich verbremst – und dann die Kontrolle verloren. Denn nur unten, im Bereich der Bushaltestelle an der Einmündung in die L 485 hat es rechts sowas wie eine kleine Rasenfläche. Dann hat er sich immerhin noch eine relativ sanfte Stelle zum Stürzen gesucht.

Verkehrsunfallstatistik 2017

Das Statistische Bundesamt hat vor Kurzem die Verkehrsunfallstatistik 2017 veröffentlicht. Im Jahr 2017 wurden insg. 2.643.098 Verkehrsunfälle polizeilich erfasst. 302.656 Unfälle davon endeten mit Personenschaden, dabei verunglückten 393.492 Menschen. 3.180 davon starben, 66.513 wurden schwer, 323.799 leicht verletzt. „Verkehrsunfallstatistik 2017“ weiterlesen

Bei Ausfahrt aus Kreisverkehr „übersehen“

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 14. Juli 2018:

Schönenberg-Kübelberg (ots) – Am 13.07.2018, gegen 14.45 Uhr, befuhren ein Radfahrer und ein PKW-Fahrer nacheinander den Kreisel auf der B 423, Höhe dortigem Industriegebiet, aus Waldmohr kommend. Beim Verlassen des Kreisels in Richtung Schönenberg-Kübelberg übersah der PKW-Fahrer den Radfahrer, welcher im Kreisel weiter fahren wollte. Der Radfahrer kam zu Fall und verletzte sich leicht.

Also: Wir haben einen Radfahrer, der vor einem Pkw herfährt. Der Pkw-Fahrer sieht den Radfahrer und weiß, dass da einer ist. Beide fahren in den Kreisel ein. Der Pkw-Fahrer überholt offensichtlich den Radfahrer im Kreisverkehr zwischen der ersten (L 355) und zweiten Ausfahrt (B 423) und schneidet jenen, woraufhin dieser stürzt.

Und dann veröffentlicht die PD Kaiserslautern allen Ernstes eine PM, in der von einem „Übersehen“ die Rede ist…!? Das war vorsätzliches und rücksichtsloses Verhalten eines Autofahrers – und grade kein „Übersehen“!

Nebenbei: Es heißt weiterfahren – und nicht „weiter fahren“. Sicher, der Radfahrer wäre gerne ein paar Meter weiter gefahren als er letzten Endes konnte. Die Weiterfahrt nach dem Unfall war ja offenbar noch aus eigener Kraft möglich.

Nun denn. Ich kenne den Kreisel. Die beiden Schönenberg-Kübelberger Kreisverkehre und ihre Wegelchen wären vielleicht mal einen Beitrag wert; ich muss demnächst also mal wieder die Kamera mitnehmen. ;o)

Der Unfall müsste sich am (südwestlicheren) „MiniTec-Kreisel“ abgespielt haben. Ich hatte auch kurz überlegt, ob der Radfahrer hier evtl. gegen die Benutzungspflicht eines nordwestlich der B 423 verlaufenden Weges verstoßen haben könnte. Am Ortsausgang von Waldmohr ist der Weg sogar mit Verbot für Fahrzeuge aller Art Radverkehr frei ausgeschildert – hab ich so an einem Hochbord-Weg bislang noch nicht gesehen! Jedenfalls ändert sich das urplötzlich auf freier Strecke an der Einmündung eines Feldwegs 300 Meter vor dem Kreisel – und der Weg wird mittels Gemeinsamer Geh- und Radweg dann doch benutzungspflichtig!

In der Gegenrichtung ist er Anfangs ebenfalls mit Gemeinsamer Geh- und Radweg bebläut – bis eben zur Einmündung des Feldwegs. Allerdings ist der Weg grade dort (am Kreisel) meines Erachtens zu weit von der Fahrbahn weg – und daher in beide Richtungen nicht benutzungspflichtig. Warum man hier derart inkonsequent zwischen Freigabe und Benutzungspflicht herumeiert, bleibt eines der unzähligen Rätsel, die die Straßenverkehrsbehörden den Radfahrern immer wieder aufgeben. Ich vermute mal, dass da der Neubau des Kreisels die Hauptrolle spielte – und der umgebaute Abschnitt dann halt einfach wie üblich bebläut wurde.

Helmpflicht für Besoffene?

Warum saufen die Leute denn derzeit alle so viel…!?

Pressemeldung der PD Pirmasens vom 13. Juli 2018:

Pirmasens (ots) – Am Donnerstagnachmittag stürzte in der Pettenkoferstraße ein 68-jähriger Mann auf den Straßenasphalt und verletzte sich hierbei nicht unerheblich. Weil der Mann sich aber durch die zunächst hinzugerufenen Sanitäter nicht helfen lassen wollte, wurde auch die Polizei gerufen. Der stark alkoholisierte Mann ließ sich hiernach, nach einiger Überredungskunst, ärztlich behandeln. Neben einer stark blutenden Kopfwunde erlitt er durch den Sturz auch Schürfwunden am rechten Arm.

Tags zuvor hatte die Polizei in Pirmasens einem besoffenen Radler noch die Weiterfahrt untersagt. Es ist aber wohl wahrlich ein Kampf gegen Windmühlen:

Pressemeldung der PD Pirmasens vom 13. Juli 2018:

Pirmasens (ots) – Am 12.07.2018 gegen 22:30 Uhr stürzte im Bereich Herzogstraße / Zeppelinstraße ein Fahrradfahrer ohne Fremdeinwirkung. Bei der anschließenden erforderlichen ärztlichen Versorgung und der polizeilichen Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Radfahrer erheblich unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,46 Promille. Dies dürfte dann auch eindeutig der Grund für den Sturz vom Fahrrad gewesen sein. Dem Radfahrer wurde eine Blutprobe entnommen und ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.

Er trug wohl auch eher keinen „Helm“.

Linksabbieger „übersieht“ Rennradfahrer

Pressemeldung der PD Neustadt (Weinstraße) vom 13. Juli 2018:

Erpolzheim (ots) – Am 12.07.18, gegen 18:40 Uhr, befuhr ein 56-jähriger Mann mit seinem Rennrad die Freinsheimer Straße. Ein 32-jähriger Pkw-Fahrer, der dem Radfahrer entgegenkam bog nach links ab, um in eine Grundstückseinfahrt zu gelangen. Hierbei übersah er vermutlich wegen der tief stehenden Sonne den Radfahrer und es kam zum Unfall. Der Radfahrer prallte gegen die Motorhaube und zog sich hierbei leichte Verletzungen zu. Der Pkw-Fahrer wurde nicht verletzt. Der entstandene Schaden wurde auf ca. 4.500 Euro beziffert.

Schon wieder wird auf die vermeintlich „tiefstehende Sonne“ verwiesen. Aus der Meldung geht leider nicht hervor, in welche Richtung der Rennradfahrer fuhr; wahrscheinlich nach Süden. Um 18:40 stand die Sonne noch in einem Winkel von 24,8 Grad über dem Horizont und auch nicht annähernd übereinstimmend mit dem Winkel der Freinsheimer Straße. Wahrscheinlich war die Sonne wegen der dichten Bebauung gar nicht zu sehen. Also erneut eine faule Ausrede.

Nebenbei: Natürlich gibt es auch dort wieder den für die Vorderpfalz üblichen blauen Separations-Unfug. Man achte auf die luxuriöse „Breite“ dieses innerorts gelegenen, linksseitigen Gemeinsamer Geh- und Radweg-Weges. Der linksseitig am Eck jedoch gar nicht ausgeschildert ist. Der die Fotos aufnehmende Radler lehnte es auch dankend ab, den vorgesehenen Schlenker über die Querungshilfe und das enge bepöllerte Eck zu machen! Das anschließende Ghetto außerorts dürfte kaum über 1,50 m schmal sein, man beachte dazu die Positionen der drei Radfahrer auf diesem Wegelchen, um nicht miteinander zu kollidieren. Jeweils 10 cm von der Grasnarbe entfernt. Vor einer Weile gab es ja einen Unfall im Glantal, bei dem ein Rentner wohl bei so einem Ausweichmanöver auf das unbefestigte Bankett geriet und deshalb stürzte.

Radhelmpropaganda der PD Neustadt

Uaaaargh. Ich hätte die tägliche Polizeiberichtlektüre wohl doch nicht auch auf die PD Neustadt ausdehnen sollen…!

Pressemeldung der PD Neustadt (Weinstraße) vom 11. Juli 2018:

Neustadt/Weinstraße (ots) – Am Mittwoch, 11.07.2018, gegen 20:00 Uhr fuhr eine Rennradgruppe vom Hambacher Schloß Richtung Neustadt/ Zentrum. Einer der Fahrer, ein 26 Jahre alter Mann aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, kam im Römerweg, auf abschüssiger Strecke, in einer Rechtskurve, alleine ins Schlingern und stürzte unglücklich nach Vorne. Kopf und Oberkörper schleiften über die Straße, der Fahrer erlitt dabei schwere Verletzungen im Kopf- und Oberkörperbereich, diese schienen aber nach ersten Erkenntnissen nicht lebensbedrohlich zu sein. An dem Helm konnten Brüche und Schleifspuren an der Oberfläche der Helmschale festgestellt werden, die Innenschale selbst war aber unbeschädigt. Ohne den schützenden Helm wären die Verletzungen im Kopfbereich um einiges schlimmer, wenn nicht sogar direkt tödlich gewesen. Der Rennradfahrer wurde mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht.

Da brechen mal wieder alle Dämme…! Was die PD Neustadt nicht alles zu wissen glaubt – hier wird ohne jede Hemmung aufs Wildeste spekuliert. Meiner Ansicht nach hat der „Radhelm“ hier völlig versagt!

Aber das ist ja die übliche Masche:

  • Trägt jemand keinen Helm und erleidet keine Kopfverletzungen, wird beides nicht erwähnt.
  • Trägt jemand keinen Helm und erleidet Kopfverletzungen, wird es erwähnt – und er ist selber Schuld.
  • Trägt jemand Helm und erleidet keine oder nur leichte Kopfverletzungen, wird behauptet, der Radhelm habe gewirkt und mindestens schwere Kopfverletzungen verhindert bzw. dem Radfahrer sogar das Leben gerettet.
  • Trägt jemand Helm und erleidet (trotzdem schwere) Kopfverletzungen, ist das etwa kein Beweis für dessen Versagen – sondern der Beleg dafür, dass die Verletzungen ohne garantiert noch viel schlimmer gewesen wären!
  • Trägt jemand Helm und stirbt trotzdem… achwas – sowas ist doch völlig unmöglich!

Ich kenne die Abfahrt vom Hambacher Schloss. Es geht dort ziemlich steil runter, dazu noch in einem Wohngebiet. Wahrscheinlich fuhr die Gruppe mit unangepasster Geschwindigkeit. Und der Radler machte wahrscheinlich auch deshalb einen „Köpper“, weil er (wie etwa 95 % der Rennradfahrer) unvernünftigerweise Click-Pedale verwendete.

Rennradler wegen tiefstehender Sonne „übersehen“

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 10. Juli 2018:

Meisenheim (ots). Bei tiefstehender Sonne „übersah“ am Montagmorgen eine 33-jährige PKW-Fahrerin einen vorfahrtsberechtigten Fahrradfahrer. Der 40-jährige Biker prallte im Einmündungsbereich gegen die hintere Stoßstange des Wagens und stürzte über sein Lenkrad zu Boden. Die Schürfwunden und Prellungen des Fahrradfahrers wurden im Krankenhaus versorgt. Am Fahrrad entstand Totalschaden. Die „Blessuren“ des PKW wurden auf 3.000 Euro geschätzt. Die 33-Jährige war mit ihrem BMW von Rehborn über die L 234 zur B 420 bei Meisenheim gefahren. Als sie in die vorfahrtsberechtigte Straße einfuhr, hatte sie den aus Richtung Callbach kommenden Fahrradfahrer wegen der tiefstehenden Sonne nicht gesehen. Die Polizei kommentiert diese immer wieder kehrenden Unfälle in Verbindung mit einer Sichtblendung durch die Sonne: „Man muss stehen bleiben und ausschließen, dass sich jemand, so wie hier – auch einspurige Fahrzeuge oder Fußgänger aus der Sonnenrichtung nähern!

Die witzig sein wollende Überschrift und Kommentierung des ganzen Unfalls gefällt mir so irgendwie gar nicht; bei einem Porschefahrer, bei dem sein Heiligs Blechle ramponiert worden wäre, hätte man sich wohl nicht getraut, aufs unpassende Wetter zu verweisen.

Zumal ich starke Zweifel hege, dass da die „tiefstehende Sonne“ überhaupt eine Rolle gespielt haben könnte. Denn die Sonne steht – wenn man aus der Einmündung der L 234 nach links kuckt – (wo der Rennradfahrer herkam) um 9:22 Uhr schon 34,6 Grad über dem Horizont. Leider fehlt in dem Bericht die genaue Uhrzeit. In den EXIF-Daten des Fotos zur Pressemeldung findet man aber die Uhrzeit 6:59. Gehen wir mal davon aus, dass diese stimmt, könnte der Unfallzeitpunkt also ca. 6:40 Uhr gewesen sein. Wenn man bei „The Photographers Ephemeris“ den Schieberegler etwa auf diese Uhrzeit einstellt, sieht man, dass die Sonne da nicht mal annähernd in Richtung der Fahrbahn der B 420 steht (sondern ca. 25 Grad weiter nordöstlich). Das „Übersehen“ halte ich also für eine ziemlich schwache Ausrede!

Die B 420 bin ich vor vielen Jahren auch mal in dieser Richtung gefahren. Mich wundert ein wenig, dass dem Radfahrer hier nicht der Vorwurf gemacht wird, gegen eine evtl. vorliegende Benutzungspflicht des südlich der B 420 liegenden Wegelchens verstoßen zu haben? Zumindest in Richtung Callbach ist das Ding (ab der Hans-Franck-Straße) mit Gemeinsamer Geh- und Radweg bebläut (mit explizitem Mofaverbot). In der anderen Richtung gibt es leider keine brauchbaren mapillary-Aufnahmen.

diese immer wieder kehrenden Unfälle in Verbindung

Unfälle die immer wieder kehren? Okay, nach immer wiederkehrenden Unfällen muss immer wieder mal (die Fahrbahn) gekehrt werden. Vielleicht hatte man ja das damit gemeint…!? ;oP