Rennradfahrer prallt gegen Verkehrszeichen

Pressemeldung der PD Landau vom 25. Juni 2018:

Jockgrim (ots) – Am Montag, dem 25.06.2018, um 04.45 Uhr, befuhr ein 30-jähriger Rennradfahrer den parallel zur Landstraße 540 verlaufenden Radweg von Jockgrim in Fahrtrichtung Wörth. Ohne Fremdbeteiligung kam er in Höhe der Wilhelmsruhe nach links vom Radweg ab und stieß frontal gegen ein Verkehrszeichen. Hierbei zog sich der Rennradfahrer schwere Gesichtsverletzungen zu und wurde stationär in einem Krankenhaus aufgenommen. Ersten Ermittlungen zufolge trug er keinen Fahrradhelm.

Was heißt hier bitte „Ersten Ermittlungen zufolge“? Sieht man das nicht, sofort, wenn der Unfall aufgenommen wird? Und wie verhindert ein handelsüblicher Radhelm eigentlich Gesichtsverletzungen…!? Bei so einem Unfallhergang bricht man sich damit wohl noch einfacher den Unterkiefer.

Aber alles wie gehabt; die übliche „Selber-Schuld“-Häme der PD Landau. Ich weiß nicht, ob ich demnächst mal wieder eine e-mail an die Pressestelle des Polizeipräsidiums Westpfalz schicken soll? Das hält man ja auf Dauer wirklich nicht aus, ohne die Schreibtischkante zu zerbeißen…!

Jedenfalls ein in mehrfacher Hinsicht ungewöhnlicher Unfall; Viertel vor Fünf in der Früh Richtung Wörth – evtl. ein Fahrrad-Pendler unterwegs zum Mercedes-Benz-Werk? Ist es wirklich sicher, dass sonst keiner beteiligt war? Könnte dann auch eine Erklärung dafür sein, warum er trotz Rennrad keinen „Radhelm“ getragen haben könnte. Wobei ich mir das bei der gefühlt 95-prozentigen Helmquote bei meinen „Sportskameraden“ inzwischen ja auch schon fast gar nicht mehr vorstellen kann.

Und dann wieder auf einem ach so sicheren Außerorts-Radweg. Bei der „Wilhelmsruhe“ müsste es sich um die Einmündung der K 10 in die L 540 handeln. Eine kurze Recherche ergibt, dass es sich hier offensichtlich um einen Unfallschwerpunkt handelt. Das Wegelchen daneben erscheint jedenfalls auch nicht sonderlich breit zu sein und die Führung an der abknickenden Vorfahrtstraße auch recht chaotisch. Joachim, deine Ortskenntnis ist mal wieder gefragt. ;o)

Unfall durch Wendemanöver auf Radweg

Pressemeldung der PD Landau vom 24. Juni 2018:

Berg (Pfalz) (ots). Ein Rennradfahrer befuhr am 23.06.2018, 15:40 Uhr ordnungsgemäß den Radweg entlang der L 545 von Scheibenhardt nach Neulauterburg. Auf Höhe der Mülldeponie Berg wendete der in die Gegenrichtung fahrende Lenker eines Mercedes unerlaubt auf dem Radweg. Hierbei übersah er den entgegenkommenden Radfahrer und kollidierte mit diesem. Der Rennradfahrer zog sich beim Sturz Verletzungen zu, welche eine stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus erforderlich machten. An dem hochwertigen Fahrrad entstand ein Totalschaden in Höhe von 4000 Euro. Am PKW dürfte sich die Schadenshöhe auf etwa 5000 Euro belaufen.

Ich finde es wirklich interessant, welches Bild sich durch die gezielte Sammlung der Radverkehrs-Unfallmeldungen aus der Region so ganz langsam entwickelt: das meiste steht im Zusammenhang mit irgendwelchen Wegelchen. Es dürfte sich auch hier wohl um einen gem. Geh- und Radweg und keinen „reinen“ Radweg handeln; Joachim weiß bestimmt bescheid, wie das m. E. überflüssige Wegelchen da beschildert ist? Warum es dort einen braucht, erschließt sich mir außer dem Wunsch, „dem Kraftfahrer freie, sichere Bahn“ zu schaffen, nicht. Im Bereich Bienwald war ich schon eine halbe Ewigkeit nicht mehr unterwegs; leider plant man auch in Richtung Steinfeld neue Wegelchen, um die Verkraftfahrstraßierung weiter voranzutreiben.

Dieser Unfall zeigt eine weitere unerwünschte Nebenwirkung dieser permanenten „Verschwenkerei“ bei straßenbegleitenden Gemeinsamer Geh- und Radweg auf; der Mercedesfahrer fuhr wohl einfach nach links mitten durch die Insel! Diese Bauweise ist ja meiner Ansicht nach in Asphalt geronnene Radfahrerbenachteiligung; nicht unwahrscheinlich, dass da evtl. auch noch ein paar „kleine“ Vorfahrt gewähren stehen? Eine Furt gibt es ja offensichtlich keine…!

69-jährige beim Linksabbiegen angefahren

Pressemeldung der PD Landau vom 23. Juni 2018:

Maikammer (ots). Am 22.06.2018, gegen 11:10 Uhr, befuhr eine 55-jährige Pkw-Fahrerin die Weinstraße Süd in Maikammer in Richtung Ortsausgang und überholte eine 69-jährige Radfahrerin. Es kam zum Zusammenstoß zwischen den beiden Beteiligten aus Maikammer, als die Radfahrerin nach links zum Gelände des Wasgau-Marktes abbiegen wollte. Die Radfahrerin, welche keinen Helm trug, stürzte und zog sich schwere Kopfverletzungen zu. Sie wurde durch den Rettungsdienst zum Krankenhaus Hetzelstift nach Neustadt verbracht. Am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von ca. 1000 EUR. Der Verkehrsunfall wurde von mehreren Ersthelferinnen gemeldet, die sich um die Radfahrerin kümmerten.

Was geht mir diese ständige Opferverhöhnung der PD Landau in Sachen „Fahrradhelm“ auf den Zeiger! Warum bitte schreibt man bspw. bei schweren Autounfällen nicht auch, dass der Fahrer (im Gegensatz zu DTM-Piloten oder Rallyefahrern) keinen Helm trug und keinen ordentlichen Gurt verwendete? Oder sich der verarmte Student kein Auto mit Airbag leisten konnte? Warum wird bei von Autofahrern über den Haufen gefahrenen Fußgängern nicht erwartet, dass sie einen „Helm“ tragen…?

Es gibt keine Helmpflicht, also ist die Herstellung eines von der Polizei stets vermuteten Zusammenhangs von Kopfverletzungen und dem Nichttragen eines „Radhelms“ vollkommen unsachlich – und reines victim-blaming! Schließlich erleiden nicht selten auch Radfahrer trotz ihres „Helms“ schwere Kopfverletzungen, es existiert bis Heute kein wissenschaftlicher oder statistischer Nachweis, dass das Ding mehr ist als ein alberner Fetisch!

Und dann wieder „zog sich zu“ – das steht doch offensichtlich gar nicht fest, wer hier die Hauptschuld am Unfall und somit auch an den Verletzungen der Rentnerin trägt? Ist die Frau unachtsam mal eben ohne Schulterblick und Handzeichen nach links gezogen, um den dortigen Gemeinsamer Geh- und Radweg-Stummel oder den schmalen Fußpfad zum Supermarkt-Parkplatz zu erreichen – und dem Pkw in die Seite gefahren? Eventuell gar vom Gehweg aus? Oder „übersah“ die Pkw-Fahrerin die Frau – und ist in sie reingesemmelt? Dann wurde sie von einer rücksichtslosen Autofahrerin verletzt – und hat sich diese Verletzungen nicht selbst „zugezogen“! Ob sie nun einen „Helm“ trug – oder nicht, ist dabei in jedem Fall vollkommen irrelevant.

Schwerverletzte Pedelec-Fahrerin in Landau

Pressemeldung der PD Landau vom 21. Juni 2018:

Landau (ots) – 20. Juni 2018, 11:10 Uhr Eine 21-jährige PKW-Fahrerin fuhr mit ihrem Fahrzeug die Straße im Justus in Richtung Hainbachstraße. Im Kreuzungsbereich kam es dann zum Zusammenstoß mit einer 70-jährigen Pedelec-Fahrerin. Die 70-jährige Zeiskamerin wurde schwer verletzt, die PKW-Fahrerin leicht. Beide wurden vom verständigten DRK in ein Krankenhaus gebracht. Beiden muss ein Vorwurf am Zustandekommen des Unfalls gemacht werden.

Ich habe bei der PD Landau nachgefragt, inwiefern hier beiden ein Vorwurf zu machen sei. Leider geht aus der PM nicht hervor, wo genau und in welche Richtung die Pedelec-Fahrerin eigentlich unterwegs war? In der Hainbachstraße liegt in nördlicher Fahrtrichtung ein mind. ab der Kreuzung August-Croissant-Straße mit einem „alten“ Getrennter Geh- und Radweg beschildertes, viel zu schmales Wegelchen.

Die Benutzungspflicht gilt auch über die Einmündung „Im Justus“ hinaus. In der Gegenrichtung gibt es ebenfalls wieder ein Getrennter Geh- und Radweg-Wegelchen. Der einzig halbwegs logische Vorwurf in Richtung Pedelec-Fahrerin wäre jener, das schmale Wegelchen als Geisterfahrerin benutzt zu haben. Das hat in Landau ja aber scheinbar Tradition (siehe darin die mapillary-Links). Auf der Fahrbahn wird sie eher nicht gefahren sein.

Update vom 22. Juni

Die PD Landau teilte mir Folgendes mit:

der Autofahrerin wird wegen der Vorfahrtsmissachtung (sie kam aus der untergeordneten Straße ‚Im Justus‘) der Vorwurf gemacht und die Pedelecfahrerin hat eine Mitschuld, weil sie aus ihrer Sicht den linken Radweg (gegenläufig) benutzte. Sie trug einen Helm, was vorbildlich war, obwohl es als Pedelecfahrer keine Helmpflicht gibt.

Also wie vermutet eine Geisterradlerin. Die Helmwerbung (in der Hinsicht ist die PD Landau ja besonders fleißig) hätte man sich sparen können; ich wollte nur wissen, ob sie einen trug oder nicht. Ich persönlich fände es wesentlich vorbildlicher, (als gestandene Seniorin) nicht auf dem Radweg auf der falschen Straßenseite zu radeln. Dann baut man nämlich auch seltener vermeidbare Unfälle, für die man dann erst einen Helm zu benötigen glaubt.

Damen-Trio stürzt auf der B 427

Pressemeldung der PD Landau vom 14. Juni 2018:

Bad Bergzabern (ots). Am Mittwochmittag befuhren kurz nach 15.00 Uhr drei Radfahrerinnen hintereinander die Bundesstraße 427 von Bad Bergzabern in Richtung Kapellen. Auf Höhe der Einmündung mit der B 38 bremste die Vorausfahrende wegen einem Fahrzeug ihr Fahrrad ab, womit die nachfolgende Freundin offensichtlich nicht gerechnet hatte. Die beiden Räder berührten sich und die nachfolgende 50jährige Frau stürzte auf die Fahrbahn. Mit Verdacht auf Gehirnerschütterung wurde sie in ein Krankenhaus eingeliefert. Die dritte Frau im Bunde kam ebenfalls mit ihrem Rad zu Fall und erlitt diverse Prellungen, weshalb auch sie in ein Krankenhaus verbracht werden musste. Die drei Frauen aus dem Umland von Landau waren mit ihren Zweirädern bei einer Radtour ins Bergzaberner Land unterwegs und hatten vorbildlich Schutzhelme getragen.

Immerhin hat das Trio nicht den dort auf der nördlichen Fahrbahnseite verlaufenden Gehweg benutzt; sehr untypisch…! In Bad Bergzabern besteht ja seit einer Weile entlang der B 427 keine Benutzungspflicht, aber auch kein Benutzungsrecht der Bürgersteige mehr. Die Unfallstelle finde ich trotzdem etwas seltsam. Wollte die Vorausfahrende etwa einen Linksabbieger vorlassen? Wurde ihr die Vorfahrt genommen? Tja, man weiß es nicht! Mitten in der Fahrt unerwartet abbremsen ist aber allgemein keine wirklich gute Idee!

Ich werde es jedenfalls wohl nie verstehen, wie man es schafft, am Ende einer Meldung, bei der sich eine Radlerin trotz „vorbildlich“ getragenen „Schutzhelmen“ eine Gehirnerschütterung zugezogen und sich eine weitere ebenfalls schwer verletzt hat, sich noch schnell plumper Volkserziehung zu widmen.

Rennradfahrer kollidiert mit Jogger

Pressemeldung der PD Landau vom 13. Juni 2018:

Hagenbach (ots). Am Sonntag, dem 10.06.2018, um 11.30 Uhr, ereignete sich auf dem Radweg auf dem Rheindamm bei Hagenbach ein Verkehrsunfall zwischen einem 37-jährigen Rennradfahrer und einem 31-jährigen Jogger. Der Rennradfahrer fuhr infolge unangepasster Geschwindigkeit mittig in eine unübersichtliche Rechtskurve ein, als ihm zwei Jogger begegneten. Der Rennradfahrer versuchte nach links in ein Feld auszuweichen und stieß mit einem der beiden Jogger zusammen, der durch die Aufbauten am Rennrad schwer verletzt wurde. Er wurde mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen.

Wenn es ein reiner „Radweg“ wäre (was ich mir so spontan eher nicht vorstellen kann), hätten Jogger darauf ja auch nichts verloren, oder…? Ich frage mich, warum die Polizei was die Bezeichnung von Verkehrswegen betrifft, immer so ungenau ist? Das erklärt dann jedenfalls auch unbrauchbaren statistischen Blödsinn wie jenen. Andererseits missfällt mir die Fahrweise mancher Radler auf relativ schmalen, eigenständigen, für den Radverkehr freigegebenen Forstwegen auch sehr; bei Busenberg wäre ich z. B. vor ein paar Jahren beinahe mal frontal mit einem in einer engen und unübersichtlichen, abschüssigen Kurve trotzdem nebeneinanderfahrenden Mountainbiker-Pärchen kollidiert. Und nein, ich hielt meine Geschwindigkeit dort nicht für „unangepasst“. Man muss sich auch drauf verlassen können, dass sich der mögliche Gegenverkehr an Grundregeln wie das Rechtsfahrgebot hält.

Wo der „Rheindamm“ sich genau befindet, konnte ich nicht herausfinden; evtl. irgendwo am Hagenbacher Altrhein.

Autofahrer nimmt Mädchen die Vorfahrt

Helmprogaganda Pressemeldung der PD Landau vom 12. Juni 2018:

Germersheim (ots). Eine blutende Lippe und Sachschaden sind das Ergebnis eines Verkehrsunfalls am Montagmittag gegen 15 Uhr im Bereich der Einmündung Königstraße/Paradeplatz in Germersheim. Ein 44 jähriger Autofahrer hatte einem achtjährigen Mädchen, welches mit ihrem Fahrrad unterwegs war, die Vorfahrt genommen. Weiterhin wird geprüft, ob das Mädchen auf der „falschen“ Fahrbahnseite unterwegs war. Der Schaden an den beteiligten Fahrzeugen wird auf zirka 500 EUR geschätzt. Das Mädchen trug zum Unfallzeitpunkt keinen Schutzhelm und hatte Glück, dass es keine schwereren Verletzungen erlitt. Die Polizei Germersheim weist in diesem Zusammenhang nochmals daraufhin, dass das Tragen eines Schutzhelms vor schwerwiegenden Kopfverletzungen schützen kann.

Aufhören, ich kann nicht mehr…! Die Polizei verliert sich in einer Pressemeldung wieder mal in wildesten Spekulationen.

Es gibt keine Helmpflicht, also haben Radfahrer keinen zu tragen; weshalb eine solche Information in einer Pressemeldung bestenfalls noch (unzulässige) kommerzielle Werbung für den Erwerb eines (überflüssigen) Gegenstandes darstellt! Der letzte Satz kommt einmal mehr ohne jeden Beleg daher; insb. im Hinblick auf die vorherige PM zum Unfall bei Mörlheim (schwere Kopfverletzung trotz „Schutzhelm“) in einer besonders zynischen Weise. In vorliegenden Fall hätte ein „Schutzhelm“ schließlich auch die leichte Verletzung an der Lippe nicht verhindert!

Polizisten sollten meiner Ansicht nach auch bitteschön nur noch mit Helm in ihren Streifenwagen steigen. Schließlich verletzen sich mehr Autofahrer am Kopf als Radfahrer! Außerdem könnte ja auch beim nicht seltenen Widerstand gegen Polizeibeamte ein Helm ganz nützlich sein, oder?

PKW überschlägt sich bei Miesau

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 12. Juni 2018:

Bruchmühlbach-Miesau (ots). Glück im Unglück hatten drei junge Männer aus dem Kreis Kusel. Sie waren am Montagabend mit einem Pkw von Schönenberg-Kübelberg in Richtung Miesau unterwegs, als der 18jährige Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Er kam von der Fahrbahn ab, prallte gegen einen Baum. Der Pkw überschlug sich mehrfach. Die Insassen wurden nach bisherigen Erkenntnissen leicht verletzt, dennoch aber vorsorglich in umliegende Krankenhäuser gebracht. Man sei einem Reh ausgewichen, so die Angaben der Pkw-Insassen. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

Der ein oder andere wird sich nun fragen: Was hat diese Meldung mit dem Thema Radverkehr zu tun…? Das in der Pressemeldung veröffentlichte Foto zeigt, wo das Auto (und nebenbei auch der umgefahrene Baum) gelandet ist: Auf dem hier sogar ziemlich genau 5 Meter von der Fahrbahn abgesetzten (und natürlich für eine beidseitige Benutzungspflicht zu schmalen…) Gemeinsamer Geh- und Radweg-Weg auf der Südseite der L 356. Nicht einmal die Bäumchen konnten den Irrflug des Wagens aufhalten.

Soviel dazu, dass (sogar überdurchschnittlich weit von der Fahrbahn entfernte) „Radwege“ einen im Zweifel vor Kollisionen mit Autos bewahren. Man kann sich vorstellen, wie es da ausgesehen hätte, wenn in diesem Moment dort zufällig eine Familie oder eine Rentnergruppe unterwegs gewesen wäre.

Laut ERA 2010 soll bei Zwei-Richtungs-Radverkehrsanlagen außerorts mind. ein Abstand („Sicherheitstrennstreifen“) von 1,75 Meter zur Fahrbahn eingeplant werden. In der Praxis sind es natürlich meist deutlich weniger.

Unfall auf dem Queichtalradweg

Pressemeldung der PD Landau vom 11. Juni 2018:

Offenbach (ots). 10. Juni 2018, 15 Uhr Am Sonntagmittag war eine 20-köpfige Radfahrergruppe aus der Schweiz auf dem Queichtalradweg von Mörlheim in Richtung Offenbach unterwegs. Auf einer leichten Gefällstrecke verbremste sich eine 78-jährige Radfahrerin und kam ohne Fremdeinwirkung zu Sturz. Dabei erlitt sie einen Oberarmbruch und Kopfverletzungen, die eine Verlegung in ein Ludwigshafener Krankenhaus mit dem Rettungshubschrauber erforderlich machte. Eine akute Lebensgefahr besteht nach Auskunft des Arztes nicht. Die Frau trug einen Fahrradhelm, der den Aufprall auf die Fahrbahn minderte.

Achja; was liebe ich diese Beliebigkeit…! Versagt ein Radhelm völlig, indem er die Trägerin nicht vor offensichtlich schweren Kopfverletzungen bewahrt (die gar den Einsatz eines Rettungshubschraubers erforderten), behauptet man einfach, er hätte trotzdem irgendeine nennenswerte Wirkung entfaltet. Besonders schnell wird sie auch nicht unterwegs gewesen sein.

Hätte die Dame hingegen keinen getragen, hätte man sie einfach wie so oft alleine für ihre Verletzungen verantwortlich gemacht.

Unfall auf Draisinenstrecke im Glantal

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 10. Juni 2018:

Lauterecken (ots) – Am Samstagmittag wird der Polizei ein Draisinen Unfall mit einer schwer verletzten Person gemeldet. Eine Vereinsgruppe aus Weiler bei Bingen war mit vier Fahrrad-Draisinen unterwegs. Auf der ersten Draisine wollte eine Person eine Flasche Wasser zur zweiten Draisine reichen. Hierbei kam der 50Jährige Mitfahrer ins Straucheln und stürzte ins Gleisbett. Die zweite und dritte Draisine fuhren über die im Gleisbett liegende Person hinweg, weil sie aufgrund zu geringen Sicherheitsabstands nicht mehr bremsen konnten. Es erfolgte jedoch zum Glück keine Berührung mit den Rädern. Durch den Sturz verletzte der Mann sich am Bein und an der Wirbelsäule. Er wurde mit dem Rettungshubschrauber in die Uniklinik nach Mainz geflogen. Es wird ausdrücklich durch die Kreisverwaltung Kusel als Betreiber der Draisinenstrecke auf die Verhaltensregeln hingewiesen, insbesondere dass man nicht aufstehen soll und einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten muss!

Draisinen kann man ja in irgendeiner Form als „Fahrräder“ betrachten. In Offenbach-Hundheim gab es am Rande der Strecke kürzlich ja erst einen Unfall, bei dem zwei Rentner auf dem Radweg kollidierten.

Leider machen sich auch in Polizeiberichten vermehrt die von mir verhassten „Deppenleerzeichen“ breit; es heißt „Draisinenunfall“ oder „Draisinen-Unfall“. Aber nicht „Draisinen Unfall“!