Radfahrer macht einen „Highsider“

Pressemeldung der PD Landau vom 20. Mai 2018:

Steinweiler (ots). Am Samstag befuhr ein 33-jähriger mit seinem Fahrrad die Hauptstraße in Steinweiler in Richtung Kandel. Als er nach einem Autohaus auf den dortigen Gehweg fahren wollte, bremste er aufgrund defekter Hinterradbremse zu stark mit der Vorderradbremse ab, weshalb er mit einem „Highsider“ über den Lenker auf den Gehweg stürzte. Der Radfahrer erlitt zum Glück nur leichte Verletzungen, sein Fahrrad blieb unversehrt.

Wär ich nicht zufällig Atheist, würde ich jetzt sagen: „kleine Sünden wie Gehwegradeln bestraft der liebe Gott sofort!“ 😛

Ich bin in Sachen Motorradsport nicht so wirklich bewandert, glaube der fachkundigen und sprachlich kreativen Schreibkraft der PD Landau aber mal, dass ein Abgang über den Lenker bei zu fest gezogener Vorderradbremse (in Verbindung mit einer Bordsteinkante) auch bei Radfahrern als „Highsider“ durchgeht; ich hingegen hätte es ja eher als „Köpper“ bezeichnet.

Kollision auf Radweg in Wörth

Pressemeldung der PD Landau vom 19. Mai 2018:

Wörth am Rhein (ots). Zu einer Kollision zwischen zwei Fahrradfahrern kam es am 18.05.2018, um kurz vor 08.00 Uhr. Beide Fahrer befuhren den Radweg Höhe des Bürgerparks in entgegengesetzter Richtung als es zu dem Zusammenstoß kam. Eine der Beteiligten stürzte. Ohne sich um die gestürzte Fahrradfahrerin zu kümmern, setzte der andere Fahrradfahrer seine Fahrt fort. An seiner Arbeitsstelle angekommen regte sich scheinbar dann doch sein Gewissen und er meldete sich bei der Polizei in Wörth. Hier ist allerdings nichts von der gestürzten Fahrradfahrerin bekannt. Sollte diese bei dem Sturz zu Schaden gekommen sein, kann sie sich bei der Polizeiinspektion Wörth melden, wo der beschriebene Unfall aufgenommen ist.

Leider steht in der Meldung nicht, in welcher Straße das passierte; am wahrscheinlichsten wohl in der Hans-Martin-Schleyer-Straße. Die Schilderung ist auch etwas missverständlich, da ich beim ersten Lesen davon ausging, beide hätten einen Radweg in die (entgegengesetzte, also) falsche Richtung benutzt. Es gibt da jedenfalls einiges an (abgesetzten) Wegen in dieser Straße. Das nördlich der Fahrbahn gelegene ist lt. google nur 2 Meter breit. Man wird aber wahrscheinlich trotzdem Zeichen 240 StVO in beide Richtungen aufgestellt haben; die unterschiedlichen Einfärbungen lassen aber sogar ein Zeichen 241 StVO vermuten. Mal sehen, ob und was mir die PI Wörth auf meine Anfrage antworten wird.

Auffahrunfall vor Minikreisel in Landau

Man merkt, dass nun wirklich „Fahrradsaison“ ist, kaum ein Tag, an dem man keine Meldung mit Radfahrerbezug in den Polizei-Pressemeldungen der umliegenden Polizeidirektionen findet.

Pressemeldung vom 15. Mai 2018 der PD Landau:

Landau (ots). Am Dienstagmorgen kam es in der Reiterstraße vor dem Minikreisel zwischen einer Autofahrerin und einem Radfahrer zu einem Unfall. Beide Unfallbeteiligten beschuldigen sich gegenseitig den Unfall verursacht zu haben und machten widersprüchliche Angaben. Beide befuhren die Reiterstraße aus Richtung Obertorplatz kommend. Die 58-jährige VW-Polo-Fahrerin gab an, vor dem Minikreisel verkehrsbedingt abgebremst zu haben. Dadurch sei der Radfahrer ihr auf das Heck aufgefahren und sei zu Sturz gekommen. Der 23-jährige Radfahrer gab eine andere Version des Unfalles ab. Aus seiner Sicht habe ihn die Autofahrerin überholt und habe ihn dann geschnitten, so dass er vom Rad fiel. Dabei verletzte sich der Mann leicht an den Händen und am Knie. Am Auto entstand kein Schaden. Zur Aufklärung des Unfallherganges sucht die Polizei Zeugen. Sie können sich unter der Telefonnummer 06341- 2870 an die Polizei wenden.

Der Kreisel scheint ganz neu zu sein, in den Luftbildern von google ist er noch nicht erkennbar. Aus den regelmäßigen Erfahrungen, die ich grade vor dem Pirmasenser Kreisel in der Arnulfstraße mache, schätze ich, dass die vom Radfahrer geschilderte Version am ehesten der Wahrheit entspricht. Warum Autofahrer so oft vor Kreisverkehren oder auch ganz normalen Einmündungen Radfahrer zwanghaft überholen müssen, werde ich wohl nie verstehen. 🙄

In Abfahrt schwer gestürzt

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 14. Mai 2018:

Relsberg (ots). Auf der abschüssigen K 43 zwischen Relsberg und Hefersweiler ist am Samstagmorgen ein 44 jähriger Fahrradfahrer gestürzt. Mit erheblichen Verletzungen im Mund-/Kieferbereich wurde der Mann mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus gebracht. Gegen 11 Uhr war der Mann mit seiner Frau in Richtung Hefersweiler unterwegs gewesen. Seine ihm, etwa im Abstand von 30 Meter, folgende Frau sah, dass ihr Ehemann aus nicht erkennbaren Gründen plötzlich zu Fall kam. Die K 43 wurde kurzzeitig für den Hubschrauber gesperrt.

Gute Besserung! Spontane Vermutung meinerseits wäre ein Schlagloch oder eine andersartige Bodenunebenheit. Auf Kreisstraßen irgendwo im Nirgendwo nicht selten vorzufinden und oftmals sehr tückisch.

Zum Glück blieb dem Sturzopfer angesichts der Gesichtsverletzungen die Empfehlung eines Fullface-Helmes erspart. Ob er evtl. sogar einen Radhelm trug, wird ja (Zufall…?) nicht erwähnt. 😈

Unfallflüchtiger Tandemfahrer

Pressemeldung der PD Landau vom 12. Mai 2018:

Landau (ots). Der Fahrer eines Tandemfahrrades lehnte vehement eine polizeiliche Unfallaufnahme ab und flüchtete anschließend von der Unfallstelle, nachdem er am Freitag, gegen 11 Uhr in der Maximilianstraße auf ein bremsendes Auto aufgefahren war. Hierbei soll sich der Tandemfahrer auch Verletzungen an der linken Hand und Ellenbogen zugezogen haben. Zeugen gegenüber hätte er angegeben, in Richtung Offenbach unterwegs zu sein. Der Mann wird auf zirka 60 Jahre geschätzt, sei schlank und habe kurze graue Haare. Bei dem Fahrrad hätte es sich um ein weißes Tandemfahrrad mit Gepäckträger gehandelt.

Hmmm. Allein auf dem Tandem unterwegs – und dann nach einem Unfall, bei dem man sich selbst verletzt hat, einfach die Fliege machen… 🙄

Polizeiliche Radhelmpropaganda

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 13. Mai 2018:

Ruthweiler (ots). Glück hatte ein 9-jähriger Junge aus Namibia, der sich derzeit zu Besuch in Deutschland aufhält. Er fuhr gestern Nachmittag gegen 15.00 Uhr mit dem Fahrrad zusammen mit seinem gleichaltrigen Freund die abschüssige Straße Am Spelzenacker hinunter. Da in Namibia Linksverkehr gilt, fuhr er aus Gewohnheit auf der linken Straßenseite. In einer scharfen Linkskurve, unter einer Unterführung, kam ein 59-jähriger Cabriofahrer entgegen, der einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden konnte. Der Junge flog bei dem Aufprall über den Fahrradlenker und blieb kurz auf dem Boden liegen. Wie durch ein Wunder – wohl auch weil er einen Fahrradhelm trug – hatte er sich hierbei keinerlei Verletzungen zugezogen, was der verständigte Rettungsdienst nach kurzer Untersuchung bestätigte. An dem Pkw entstand Sachschaden.

Man verliert da echt so langsam die Lust, die Radhelmpropaganda läuft wieder auf Hochtouren…!

Der Glaube an „Wunder“ durch Fahrradhelme weist dabei die klassischen Merkmale einer Religion auf. Und der Rettungsdienst, der keinerlei Kompetenz innehat, um zu beurteilen, ob das Stück Styropor hier überhaupt eine Wirkung entfaltet hat, stimmt in das Halleluja mit ein. 🙄 Geprießen sei unser Heilig’s Styropor’le! Hätte der Junge keinen aufgehabt, hätte man es wohl schlicht nicht erwähnt, weil es nicht zur Propaganda gepasst hätte.

Mit Radhelm überlebt man also sogar Frontalzusammenstöße mit Autos völlig unverletzt! Scheinbar hat der Radhelm ja also auch nicht nur Kopfverletzungen, sondern Verletzungen am gesamten Körper verhindert. Ein universeller Radfahrer-Schutzschild quasi!

Deshalb: 24/7-Fußgänger- und Autofahrerhelme müssen ebenfalls endlich Pflicht werden!

Pedelecfahrerin bleibt an Sperrpfosten hängen

Pressemeldung der PD Landau vom 12. Mai 2018:

Venningen (ots). Am 11.05.2018, gegen 18:20 Uhr, befuhr eine 47jährige mit ihrem Pedelec den Radweg von Großfischlingen in Richtung Venningen. Vor ihr fuhr ihr Ehemann. Kurz vor Venningen übersah sie die Sperrstange in Höhe der Brücke, blieb daran hängen und kam zum Sturz. Durch diesen Unfall wurde ein Finger der rechten Hand teilweise abgerissen. Sie wurde mit dem DRK in ein nah gelegenes Krankenhaus verbracht.

Klingt übel. Da ich u. a. nicht nachvollziehen konnte, was in der Pressemeldung mit „Sperrstange“ gemeint ist, hab ich bei der PI Edenkoben nochmal nachgefragt.

Der Unfall geschah auf der Brücke über den Triefenbach. Ob der Weg dort mit Zeichen 240 StVO (oder anderweitig) beschildert ist, wurde erst gar nicht ermittelt. 🙄

Man meint jedenfalls mit der „Sperrstange“ einen (senkrechten) rot-weiß lackierten Sperrpfosten im Sinne des § 43 (1) StVO. Auf Radwegen halte ich die Dinger jedoch eher für Verkehrshindernisse gem. § 32 (1) S. 1 StVO.

E-Biker verunfallt – mit Helm im Rucksack

Pressemeldung der PD Landau vom 11. Mai 2018:

Ranschbach (ots). Infolge des sandigen Untergrundes rutschte das Rad ohne Fremdverschulden eines 74-jährigen Radfahrers auf einem Feldweg bei Ranschbach am 9.5.2018, gg. 14.15h weg. Bei dem Sturz verletzte sich der Radfahrer, der zur Versorgung seiner Verletzungen in ein Krankenhaus verbracht wurde. Bei der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der Radfahrer zwar einen Helm mitführte, dieser aber im Rucksack seine Schutzwirkung nicht entfalten konnte. Ein Rat der Polizei: Ein auch bei sommerlicher Hitze getragener Radfahrhelm kann Verletzungen im Kopfbereich zumindest minimieren.

Der Mann hat sich doch offenbar überhaupt nicht schwer und auch nicht am Kopf verletzt. Was soll also wieder diese blöde Werbung von Amts wegen…?

Klingt so, als sei er evtl. berghoch auf dem nur geschotterten, HBR-beschilderten „Burgenradweg“ unterwegs gewesen und hat den „Helm“ dann halt in den Rucksack gepackt, da auch trotz E-Bikes keine großen Geschwindigkeiten erzielt werden dürften. Die Profis durften ja zum Beginn des Helmpflichtwahns wenigstens bei Bergankünften noch ihre lustigen Hütchen abnehmen. Wenn also schon Geschwindigkeiten von 10 km/h reichen, um eine Helm-„Empfehlung“ auszusprechen, sollte man wirklich auch Fußgängern damit ähnlich penetrant auf die Nerven gehen…!

Und wenn man richtig schwitzt, möchte ich so ein überflüssiges Ding wirklich nicht auf der Rübe hocken haben.

Radfahrerunfall auf dem Zweibrücker Rosenweg

Auszug aus dem Pressebericht der PI Zweibrücken vom 8. Mai 2018:

Zweibrücken (ots). Ein 59-jähriger Mann befuhr am 07.05.2018, um ca. 10:05 Uhr mit seinem Mountainbike den Rosenweg aus Richtung Stadtmitte kommend in Richtung Contwig. Aus ungeklärter Ursache kam der Mann auf dem dortigen Schotterweg ins Rutschen und kam nach rechts vom Weg ab, wo er mit dem Kopf und der Schulter gegen eine Metallstange prallte. Der Mann zog sich dabei Prellungen, Schürfwunden und Brüche zu und wurde aufgrund seiner schweren, aber nicht lebensgefährlichen Verletzungen, ins Krankenhaus verbracht.

Der „Rosenweg„, der den Schwarzbach begleitet, ist in der Tat nur mit rotfarbenem Schotter überzogen. Auf jeden Fall ein seltsamer Unfallhergang; vielleicht musste er jemandem ausweichen. Immerhin mal ein Polizeibericht ohne die üblichen Radhelm-Verletzungs-Mutmaßungen.

Ausge-x-te Verkehrszeichen und eine Unfallflucht

Zuerst die Pressemeldung der PD Pirmasens vom 9. Mai 2018:

Zweibrücken (ots). Am 07.05.2018, gegen 16.55 Uhr, befuhr eine 55-jährige Fahrradfahrerin den Radweg in der Gottlieb-Daimler-Straße aus Richtung Kino kommend in Richtung Bahnhof. Von dem Parkplatz am Burger King kam mit hoher Geschwindigkeit ein Pkw angefahren. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden musste die Radfahrerin eine Vollbremsung machen, wobei sie dadurch über den Lenker zu Boden geschleudert wurde. Hierbei brach sie sich den rechten Ellenbogen. Der Pkw entfernte sich in Richtung Bahnhof. Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen dunklen Pkw.

Gute Besserung. Diese Meldung hier benötigt allerdings eine etwas umfassendere eigene Kommentierung. „Ausge-x-te Verkehrszeichen und eine Unfallflucht“ weiterlesen