Fahrbahnradeln verhindert Schlimmes

Radhelmwerbung Pressemeldung der PD Landau vom 22. August 2018:

Germersheim: Fahrradhelm verhindert Schlimmeres

Germersheim (ots) – Leichte Verletzungen zogen sich ein 65-jähriger und ein 66-jähriger Fahrradfahrer bei einem Verkehrsunfall auf einem Fahrradweg im Industriegebiet zu. Beim Überholvorgang des 66-Jährigen kam es zu einer Berührung, durch die beide Fahrradfahrer zu Boden stürzten. Der Überholende zog sich mehrere Schürfwunden am Arm und eine Risswunde am Bein zu. Der 65-Jährige fiel auf den Kopf und erlitt diverse Prellungen. Er wurde zur weiteren Behandlung in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht.

Keine Ahnung, wo dieses Industriegebiet liegt; vermutlich im Bereich des Rheinhafens. Ich verstehe nicht, warum die Polizei es nicht gebacken kriegt, in den Pressemeldungen stets den genauen Unfallort zu benennen? Das Wegelchen wird mit Sicherheit mal wieder deutlich zu schmal gewesen sein, mit den entsprechenden Folgen. Aber anstatt den gefährlichen Unsinn der Separierung zu hinterfragen, nutzt man einen derartigen Unfall mal wieder ganz dreist für Fahrradhelm-Werbung!

Glücklicherweise trugen beide Unfallbeteiligten einen Fahrradhelm, der schwerere Verletzungen verhinderte.

Sowas nennt sich „Behauptung ohne Beleg“. Und hat in einer Pressemeldung der Polizei nix verloren!

Radhelmpropaganda der PD Neustadt

Uaaaargh. Ich hätte die tägliche Polizeiberichtlektüre wohl doch nicht auch auf die PD Neustadt ausdehnen sollen…!

Pressemeldung der PD Neustadt (Weinstraße) vom 11. Juli 2018:

Neustadt/Weinstraße (ots) – Am Mittwoch, 11.07.2018, gegen 20:00 Uhr fuhr eine Rennradgruppe vom Hambacher Schloß Richtung Neustadt/ Zentrum. Einer der Fahrer, ein 26 Jahre alter Mann aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, kam im Römerweg, auf abschüssiger Strecke, in einer Rechtskurve, alleine ins Schlingern und stürzte unglücklich nach Vorne. Kopf und Oberkörper schleiften über die Straße, der Fahrer erlitt dabei schwere Verletzungen im Kopf- und Oberkörperbereich, diese schienen aber nach ersten Erkenntnissen nicht lebensbedrohlich zu sein. An dem Helm konnten Brüche und Schleifspuren an der Oberfläche der Helmschale festgestellt werden, die Innenschale selbst war aber unbeschädigt. Ohne den schützenden Helm wären die Verletzungen im Kopfbereich um einiges schlimmer, wenn nicht sogar direkt tödlich gewesen. Der Rennradfahrer wurde mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht.

Da brechen mal wieder alle Dämme…! Was die PD Neustadt nicht alles zu wissen glaubt – hier wird ohne jede Hemmung aufs Wildeste spekuliert. Meiner Ansicht nach hat der „Radhelm“ hier völlig versagt!

Aber das ist ja die übliche Masche:

  • Trägt jemand keinen Helm und erleidet keine Kopfverletzungen, wird beides nicht erwähnt.
  • Trägt jemand keinen Helm und erleidet Kopfverletzungen, wird es erwähnt – und er ist selber Schuld.
  • Trägt jemand Helm und erleidet keine oder nur leichte Kopfverletzungen, wird behauptet, der Radhelm habe gewirkt und mindestens schwere Kopfverletzungen verhindert bzw. dem Radfahrer sogar das Leben gerettet.
  • Trägt jemand Helm und erleidet (trotzdem schwere) Kopfverletzungen, ist das etwa kein Beweis für dessen Versagen – sondern der Beleg dafür, dass die Verletzungen ohne garantiert noch viel schlimmer gewesen wären!
  • Trägt jemand Helm und stirbt trotzdem… achwas – sowas ist doch völlig unmöglich!

Ich kenne die Abfahrt vom Hambacher Schloss. Es geht dort ziemlich steil runter, dazu noch in einem Wohngebiet. Wahrscheinlich fuhr die Gruppe mit unangepasster Geschwindigkeit. Und der Radler machte wahrscheinlich auch deshalb einen „Köpper“, weil er (wie etwa 95 % der Rennradfahrer) unvernünftigerweise Click-Pedale verwendete.

Trug der Fahrer nun einen Helm?

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 8. Juli 2018:

67319 Wattenheim; BAB 6 (ots) – Glück im Unglück hatte ein 22-jähriger Autofahrer aus Kaiserslautern, als er am frühen Samstagabend auf der BAB 6, zwischen Enkenbach-Alsenborn und Wattenheim einem Tier ausweichen musste. Hierbei lenkte er sein Fahrzeug zuerst nach links, streifte an der Mittelschutzplanke vorbei. Durch das Zurücklenken auf die Fahrbahn verlor er letztlich die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und abschließend nach rechts von der Fahrbahn ab, wo sein Fahrzeug schließlich unter der Leitplanke „steckenblieb“. Bei Betrachtung des Bildes ist es erstaunlich, dass der Fahrer nur mit leichten Verletzungen davongekommen ist. Der Sachschaden wird auf ca. 5000 Euro geschätzt.

Da hatte der junge Mann tatsächlich Glück, auch wenn er offensichtlich – unvernünftigerweise – keinen Helm getragen hat, wie das die Profis in der DTM oder in der Formel 1 schließlich auch machen! Die Polizei könnte doch auch stets Autofahrern in der gleichen penetranten Art wie bei Radfahrern empfehlen, doch bitteschön zur „eigenen Sicherheit“ einen Helm zu tragen…! Wobei – dann könnte man ja die Fahrer auf den Blitzerfotos nur noch schwer zuordnen.

Rennradfahrer prallt gegen Verkehrszeichen

Pressemeldung der PD Landau vom 25. Juni 2018:

Jockgrim (ots) – Am Montag, dem 25.06.2018, um 04.45 Uhr, befuhr ein 30-jähriger Rennradfahrer den parallel zur Landstraße 540 verlaufenden Radweg von Jockgrim in Fahrtrichtung Wörth. Ohne Fremdbeteiligung kam er in Höhe der Wilhelmsruhe nach links vom Radweg ab und stieß frontal gegen ein Verkehrszeichen. Hierbei zog sich der Rennradfahrer schwere Gesichtsverletzungen zu und wurde stationär in einem Krankenhaus aufgenommen. Ersten Ermittlungen zufolge trug er keinen Fahrradhelm.

Was heißt hier bitte „Ersten Ermittlungen zufolge“? Sieht man das nicht, sofort, wenn der Unfall aufgenommen wird? Und wie verhindert ein handelsüblicher Radhelm eigentlich Gesichtsverletzungen…!? Bei so einem Unfallhergang bricht man sich damit wohl noch einfacher den Unterkiefer.

Aber alles wie gehabt; die übliche „Selber-Schuld“-Häme der PD Landau. Ich weiß nicht, ob ich demnächst mal wieder eine e-mail an die Pressestelle des Polizeipräsidiums Westpfalz schicken soll? Das hält man ja auf Dauer wirklich nicht aus, ohne die Schreibtischkante zu zerbeißen…!

Jedenfalls ein in mehrfacher Hinsicht ungewöhnlicher Unfall; Viertel vor Fünf in der Früh Richtung Wörth – evtl. ein Fahrrad-Pendler unterwegs zum Mercedes-Benz-Werk? Ist es wirklich sicher, dass sonst keiner beteiligt war? Könnte dann auch eine Erklärung dafür sein, warum er trotz Rennrad keinen „Radhelm“ getragen haben könnte. Wobei ich mir das bei der gefühlt 95-prozentigen Helmquote bei meinen „Sportskameraden“ inzwischen ja auch schon fast gar nicht mehr vorstellen kann.

Und dann wieder auf einem ach so sicheren Außerorts-Radweg. Bei der „Wilhelmsruhe“ müsste es sich um die Einmündung der K 10 in die L 540 handeln. Eine kurze Recherche ergibt, dass es sich hier offensichtlich um einen Unfallschwerpunkt handelt. Das Wegelchen daneben erscheint jedenfalls auch nicht sonderlich breit zu sein und die Führung an der abknickenden Vorfahrtstraße auch recht chaotisch. Joachim, deine Ortskenntnis ist mal wieder gefragt. ;o)

Damen-Trio stürzt auf der B 427

Pressemeldung der PD Landau vom 14. Juni 2018:

Bad Bergzabern (ots). Am Mittwochmittag befuhren kurz nach 15.00 Uhr drei Radfahrerinnen hintereinander die Bundesstraße 427 von Bad Bergzabern in Richtung Kapellen. Auf Höhe der Einmündung mit der B 38 bremste die Vorausfahrende wegen einem Fahrzeug ihr Fahrrad ab, womit die nachfolgende Freundin offensichtlich nicht gerechnet hatte. Die beiden Räder berührten sich und die nachfolgende 50jährige Frau stürzte auf die Fahrbahn. Mit Verdacht auf Gehirnerschütterung wurde sie in ein Krankenhaus eingeliefert. Die dritte Frau im Bunde kam ebenfalls mit ihrem Rad zu Fall und erlitt diverse Prellungen, weshalb auch sie in ein Krankenhaus verbracht werden musste. Die drei Frauen aus dem Umland von Landau waren mit ihren Zweirädern bei einer Radtour ins Bergzaberner Land unterwegs und hatten vorbildlich Schutzhelme getragen.

Immerhin hat das Trio nicht den dort auf der nördlichen Fahrbahnseite verlaufenden Gehweg benutzt; sehr untypisch…! In Bad Bergzabern besteht ja seit einer Weile entlang der B 427 keine Benutzungspflicht, aber auch kein Benutzungsrecht der Bürgersteige mehr. Die Unfallstelle finde ich trotzdem etwas seltsam. Wollte die Vorausfahrende etwa einen Linksabbieger vorlassen? Wurde ihr die Vorfahrt genommen? Tja, man weiß es nicht! Mitten in der Fahrt unerwartet abbremsen ist aber allgemein keine wirklich gute Idee!

Ich werde es jedenfalls wohl nie verstehen, wie man es schafft, am Ende einer Meldung, bei der sich eine Radlerin trotz „vorbildlich“ getragenen „Schutzhelmen“ eine Gehirnerschütterung zugezogen und sich eine weitere ebenfalls schwer verletzt hat, sich noch schnell plumper Volkserziehung zu widmen.

Autofahrer nimmt Mädchen die Vorfahrt

Helmprogaganda Pressemeldung der PD Landau vom 12. Juni 2018:

Germersheim (ots). Eine blutende Lippe und Sachschaden sind das Ergebnis eines Verkehrsunfalls am Montagmittag gegen 15 Uhr im Bereich der Einmündung Königstraße/Paradeplatz in Germersheim. Ein 44 jähriger Autofahrer hatte einem achtjährigen Mädchen, welches mit ihrem Fahrrad unterwegs war, die Vorfahrt genommen. Weiterhin wird geprüft, ob das Mädchen auf der „falschen“ Fahrbahnseite unterwegs war. Der Schaden an den beteiligten Fahrzeugen wird auf zirka 500 EUR geschätzt. Das Mädchen trug zum Unfallzeitpunkt keinen Schutzhelm und hatte Glück, dass es keine schwereren Verletzungen erlitt. Die Polizei Germersheim weist in diesem Zusammenhang nochmals daraufhin, dass das Tragen eines Schutzhelms vor schwerwiegenden Kopfverletzungen schützen kann.

Aufhören, ich kann nicht mehr…! Die Polizei verliert sich in einer Pressemeldung wieder mal in wildesten Spekulationen.

Es gibt keine Helmpflicht, also haben Radfahrer keinen zu tragen; weshalb eine solche Information in einer Pressemeldung bestenfalls noch (unzulässige) kommerzielle Werbung für den Erwerb eines (überflüssigen) Gegenstandes darstellt! Der letzte Satz kommt einmal mehr ohne jeden Beleg daher; insb. im Hinblick auf die vorherige PM zum Unfall bei Mörlheim (schwere Kopfverletzung trotz „Schutzhelm“) in einer besonders zynischen Weise. In vorliegenden Fall hätte ein „Schutzhelm“ schließlich auch die leichte Verletzung an der Lippe nicht verhindert!

Polizisten sollten meiner Ansicht nach auch bitteschön nur noch mit Helm in ihren Streifenwagen steigen. Schließlich verletzen sich mehr Autofahrer am Kopf als Radfahrer! Außerdem könnte ja auch beim nicht seltenen Widerstand gegen Polizeibeamte ein Helm ganz nützlich sein, oder?

Unfall auf dem Queichtalradweg

Pressemeldung der PD Landau vom 11. Juni 2018:

Offenbach (ots). 10. Juni 2018, 15 Uhr Am Sonntagmittag war eine 20-köpfige Radfahrergruppe aus der Schweiz auf dem Queichtalradweg von Mörlheim in Richtung Offenbach unterwegs. Auf einer leichten Gefällstrecke verbremste sich eine 78-jährige Radfahrerin und kam ohne Fremdeinwirkung zu Sturz. Dabei erlitt sie einen Oberarmbruch und Kopfverletzungen, die eine Verlegung in ein Ludwigshafener Krankenhaus mit dem Rettungshubschrauber erforderlich machte. Eine akute Lebensgefahr besteht nach Auskunft des Arztes nicht. Die Frau trug einen Fahrradhelm, der den Aufprall auf die Fahrbahn minderte.

Achja; was liebe ich diese Beliebigkeit…! Versagt ein Radhelm völlig, indem er die Trägerin nicht vor offensichtlich schweren Kopfverletzungen bewahrt (die gar den Einsatz eines Rettungshubschraubers erforderten), behauptet man einfach, er hätte trotzdem irgendeine nennenswerte Wirkung entfaltet. Besonders schnell wird sie auch nicht unterwegs gewesen sein.

Hätte die Dame hingegen keinen getragen, hätte man sie einfach wie so oft alleine für ihre Verletzungen verantwortlich gemacht.

Polizeiliche Radhelmpropaganda

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 13. Mai 2018:

Ruthweiler (ots). Glück hatte ein 9-jähriger Junge aus Namibia, der sich derzeit zu Besuch in Deutschland aufhält. Er fuhr gestern Nachmittag gegen 15.00 Uhr mit dem Fahrrad zusammen mit seinem gleichaltrigen Freund die abschüssige Straße Am Spelzenacker hinunter. Da in Namibia Linksverkehr gilt, fuhr er aus Gewohnheit auf der linken Straßenseite. In einer scharfen Linkskurve, unter einer Unterführung, kam ein 59-jähriger Cabriofahrer entgegen, der einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden konnte. Der Junge flog bei dem Aufprall über den Fahrradlenker und blieb kurz auf dem Boden liegen. Wie durch ein Wunder – wohl auch weil er einen Fahrradhelm trug – hatte er sich hierbei keinerlei Verletzungen zugezogen, was der verständigte Rettungsdienst nach kurzer Untersuchung bestätigte. An dem Pkw entstand Sachschaden.

Man verliert da echt so langsam die Lust, die Radhelmpropaganda läuft wieder auf Hochtouren…!

Der Glaube an „Wunder“ durch Fahrradhelme weist dabei die klassischen Merkmale einer Religion auf. Und der Rettungsdienst, der keinerlei Kompetenz innehat, um zu beurteilen, ob das Stück Styropor hier überhaupt eine Wirkung entfaltet hat, stimmt in das Halleluja mit ein. 🙄 Geprießen sei unser Heilig’s Styropor’le! Hätte der Junge keinen aufgehabt, hätte man es wohl schlicht nicht erwähnt, weil es nicht zur Propaganda gepasst hätte.

Mit Radhelm überlebt man also sogar Frontalzusammenstöße mit Autos völlig unverletzt! Scheinbar hat der Radhelm ja also auch nicht nur Kopfverletzungen, sondern Verletzungen am gesamten Körper verhindert. Ein universeller Radfahrer-Schutzschild quasi!

Deshalb: 24/7-Fußgänger- und Autofahrerhelme müssen ebenfalls endlich Pflicht werden!

E-Biker verunfallt – mit Helm im Rucksack

Pressemeldung der PD Landau vom 11. Mai 2018:

Ranschbach (ots). Infolge des sandigen Untergrundes rutschte das Rad ohne Fremdverschulden eines 74-jährigen Radfahrers auf einem Feldweg bei Ranschbach am 9.5.2018, gg. 14.15h weg. Bei dem Sturz verletzte sich der Radfahrer, der zur Versorgung seiner Verletzungen in ein Krankenhaus verbracht wurde. Bei der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der Radfahrer zwar einen Helm mitführte, dieser aber im Rucksack seine Schutzwirkung nicht entfalten konnte. Ein Rat der Polizei: Ein auch bei sommerlicher Hitze getragener Radfahrhelm kann Verletzungen im Kopfbereich zumindest minimieren.

Der Mann hat sich doch offenbar überhaupt nicht schwer und auch nicht am Kopf verletzt. Was soll also wieder diese blöde Werbung von Amts wegen…?

Klingt so, als sei er evtl. berghoch auf dem nur geschotterten, HBR-beschilderten „Burgenradweg“ unterwegs gewesen und hat den „Helm“ dann halt in den Rucksack gepackt, da auch trotz E-Bikes keine großen Geschwindigkeiten erzielt werden dürften. Die Profis durften ja zum Beginn des Helmpflichtwahns wenigstens bei Bergankünften noch ihre lustigen Hütchen abnehmen. Wenn also schon Geschwindigkeiten von 10 km/h reichen, um eine Helm-„Empfehlung“ auszusprechen, sollte man wirklich auch Fußgängern damit ähnlich penetrant auf die Nerven gehen…!

Und wenn man richtig schwitzt, möchte ich so ein überflüssiges Ding wirklich nicht auf der Rübe hocken haben.

Fußgängerhelme sind alternativlos

Pressemeldung der Polizei Bremen vom 7. Mai 2018 (gefunden via de.rec.fahrrad):

Bremen (ots). (…) Bei Verkehrsunfällen am Sonntagnachmittag in Bremen zogen sich eine 74 Jahre alte Radfahrerin und ein 46 Jahre alter Radfahrer so schwere Kopfverletzungen zu, dass eine Lebensgefahr nicht ausgeschlossen werden konnte.

Die 74 Jahre alte Frau befuhr mit ihrem Fahrrad den Bürgerpark in Richtung Findorffallee. An einer Eiche löste sich ein Ast und fiel auf die Bremerin, die daraufhin stürzte und auf den Kopf fiel. Ein Notarzt wurde per Hubschrauber eingeflogen und der Rettungswagen brachte die Radfahrerin in ein Krankenhaus. Einsatzkräfte der Feuerwehr sägten die Reste des Astes ab, um weitere Gefahren auszuschließen. Der 46 Jahre alte Radfahrer war am Nachmittag auf dem Ostertorsteinweg in Richtung Sielwallkreuzung unterwegs. Nach ersten Ermittlungen fuhr er ohne Fremdeinwirkung gegen die Bordsteinkante und stürzte anschließend auf den Kopf. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Beide trugen keinen Schutzhelm. Die Polizei rät allen Radfahrern einen Helm zu tragen. Moderne Helme sind sehr stabil, leicht und müssen nicht viel kosten. Natürlich kann ein Helm keinen Unfall verhindern, aber schwere Verletzungen als Unfallfolgen deutlich mindern.

Das mit dem Schutzhelm wär garantiert nicht die Forderung der Bremer Polizei gewesen, wenn der alten Dame, der ein abgebrochener Ast auf den Kopf gefallen ist, in diesem Park zu Fuß unterwegs gewesen wäre… 🙄

Denn für Fußgänger gilt das natürlich auch nicht:

Moderne Helme seien sehr stabil, leicht und müssen nicht viel kosten. Natürlich könne ein Helm keinen Unfall verhindern, aber würde schwere Verletzungen als Unfallfolgen deutlich vermindern.

Es ist schon ulkig, dass man in den Eigenschaften „sehr stabil“ und „leicht“ keinen Widerspruch erkennen mag! 🙄 Und ob das, was gemeinhin als Fahrrad-„Helm“ bezeichnet wird, schwere Verletzungen nennenswert verhindern oder abmildern könne, ist bislang auch nicht wissenschaftlich oder statistisch belegt. Also spart euch euer billiges victim-blaming, liebe Bremer Polizei!