Radfahrer-Schutzhaft

Daher wird die Führung des Radverkehrs auf Geh-/Radwegen mit Unterordnung, die mit verkleinerten VZ 205 zu beschildern ist, angeordnet und dient dem Schutz des Radverkehrs.

Aus der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung der Stadtverwaltung Zweibrücken zur Beschilderung des Ixheimer Kreisverkehrs. Viele werden sich jetzt wieder fragen, warum ich wieder einen Radverkehrsbeitrag mit Corona tagge? „Radfahrer-Schutzhaft“ weiterlesen

Coronoia: Delegitimierung

Ein alter Hut. Bereits etablierter Neusprech einer extremistischen „Mitte“; die ja nur „Mitte“ ist, weil sie sich links und rechts Erzählungsstabilisatoren hält, ohne welche jedem Schwachmaten der Kern ihrer faschistischen Gesinnung sofort ins Auge springen würde. Die „verfaschungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Haben Sie sich beim Verfaschungsschutz (eine weisungsgebundene Regierungsschutzbehörde; jene auf diese Weise satirisch zu bezeichnen, macht mich bereits selbst zum Objekt ihrer „Begierde“) schon vor vielen Monaten aus den Fingern gesogen, um „Querdenker“ beobachten zu dürfen. Weil das mit dem „links“ und „rechts“  in Sachen Corona eher schwierig ist; eigentlich. Wo wir doch eh alle Nazis sind; auch solche gemäßigten Sozialisten wie ich? „Coronoia: Delegitimierung“ weiterlesen

Coronoia: Furchtbare Juristen

Eine meiner See-Lektüren in diesem Sommer ist das Buch „Furchtbare Juristen“ von Ingo Müller, welches mir eines meiner Leser dankenswerter Weise vor einiger Zeit gespendet hat und welches Gunnar Kaisers „Der Kult“ folgt. Ich habe zum gegenwärtigen Zeitpunkt rund 1/5 des Buches gelesen – und empfinde die Parallelen zu dem, was wir seit über zwei Jahren von der hiesigen „Justiz“ erleben müssen, einmal mehr grauenerregend. „Corona“ hat mit dazu geführt, dass erneut eine von ihrer Grundhaltung her durchweg konservative, regierungstreue, autoritäre und freiheitsfeindliche Gruppierung unter Missachtung des Grundgesetzes an der Etablierung eines faschistischen Systems aktiv mitwirkt. „Coronoia: Furchtbare Juristen“ weiterlesen

Coronoia: Subsumtionsautomaten

Es ist schon eine Weile her, da hatte Richter Thorsten Schleif im Corona-Ausschuss auf die solche Entwicklungen, wie wir sie derzeit vor allem in den Bereichen der Rechtsprechung und Verwaltung erleben müssen, begünstigende Strukturen in der Ausbildung von Juristen hingewiesen. Ich selbst wurde in der fast ausschließlich nach den Prinzipien der Juristerei funktionierenden Ausbildung der Beamten des gehobenen Dienstes in der Finanzverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz förmlich zerrieben. Auch wenn ich am Ende als Wrack und ohne Abschluss dastand, habe ich daraus so ziemlich genau das gelernt, was die Professorin und Rechtsphilosophin Prof. Dr. Katrin Gierhake in ihrem Gespräch mit Gunnar Kaiser beschreibt. „Coronoia: Subsumtionsautomaten“ weiterlesen

Coronoia: Zu keiner Zeit der Welt

Für das Übertreten humanistischer Grundsätze, für die Verletzung der Würde und der körperlichen Unversehrtheit gibt es zu keiner Zeit der Welt eine Rechtfertigung, auch wenn die Mehrheit ein solches Verhalten toleriert oder gar fordert.

RKI | Das Robert Koch-Instituts im Nationalsozialismus: Stellungnahme zu den Forschungsergebnissen | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jörg Hacker, Präsident des Robert Koch-Instituts (2008). „Coronoia: Zu keiner Zeit der Welt“ weiterlesen

Coronoia: Pflicht ohne Zwang?

Als ich vor einiger Zeit den Beitrag über die Unschärfe der Begriffe „Pflicht“ und „Zwang“ bzw. die rechtlichen Auswirkungen eines Verstoßes gegen irgendeine „Pflicht“ schrieb, hatte ich nicht erwartet, dass die Coronazis allen Ernstes behaupten würden, eine allgemeine gesetzliche „Impf“-Pflicht würde ja in letzter Konsequenz nicht auch zu Zwangsbehandlungen führen. In der Form, dass ein „Impf“-Unwilliger eben von der Polizei abgeholt und einem Erben Mengeles vorgeführt wird, der diese fixierte Person dann gegen ihren Willen „impft“. Stattdessen solle man sich durch die Zahlung von Bußgeldern, wie beim Missachten von Verkehrsverboten, Radwegbenutzungspflichten, Falschparken oder Zu-Schnell-Fahren „freikaufen“ können; von weiteren zivilrechtlichen Benachteiligungen mal abgesehen. „Coronoia: Pflicht ohne Zwang?“ weiterlesen

Coronoia: Bestandskräftige Verfassungswidrigkeit

Ich war erstaunt, als ich einige Jahre nach meinem Studium beim Finanzamt im Zuge meines radverkehrspolitischen Engagements feststellen musste, dass die Regelungen zur Aufhebung von Verwaltungsakten (bei „uns“ hpts. Steuerbescheide) in der Abgabenordnung (§§ 172 ff.) wesentlich umfangreicher und großzügiger gestaltet sind, als jene im Verwaltungsverfahrensgesetz. Bei der Entfernung von Verkehrszeichen wird es dann noch einmal besonders absurd. Jedenfalls wird in Deutschland ganz allgemein die Bestandskraft von Verwaltungsakten höher gewichtet, als die Erklärung einer diesem Verwaltungsakt zugrundeliegenden Regelung für verfassungswidrig. „Coronoia: Bestandskräftige Verfassungswidrigkeit“ weiterlesen

Coronoia: Und die Menschenwürde?

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages sind eigentlich eine der wenigen Institutionen des hiesigen parlamentarischen Systems, welche eine von politischen Einflüssen einigermaßen unabhängige Arbeit verrichten. Gestern (Siehe unten) verlinkte ich zwei dieser Gutachten zur Frage, ob die „2G“- bzw. „3G“-Regelungen verfassungsgemäß seien. Nun habe ich nicht wirklich erwartet, dass die Mitarbeiter des WD weniger gehirngewaschen seien als der große Rest der Bevölkerung. In diesen Gutachten findet man nur ganz zarte Zweifel, vor allem im Hinblick auf die Erforderlichkeit; also das Vorliegen „milderer Mittel„, die man jedoch überwiegend im Sinne der Exekutive auslegt. Dass man bei der juristischen Prüfung die Menschenwürde gem. Artikel 1 (1) S. 1 GG allerdings komplett außer Acht ließ, hat mich dann doch ein wenig schockiert. „Coronoia: Und die Menschenwürde?“ weiterlesen

Coronoia: Pflicht und Zwang

Wenn man sich hin und wieder mal tiefere Gedanken über unser sogenanntes „Rechtssystem“ macht, fallen einem sehr schnell strukturelle Widersprüche auf, die man zwar als Gegeben akzeptiert hat, die aber trotzdem keinen wirklichen Sinn ergeben. Wie zum Beispiel die Unterscheidung zwischen gesetzlichen Pflichten oder Zwängen. Denn im Endeffekt bestehen keine Unterschiede. Sobald ich als Bürger irgendeinen rechtlichen Nachteil erleide, weil ich mich nicht irgendeinem gesellschaftlichen, gerade auch von staatlicher Seite ausgehenden Druck beuge, bin ich nicht mehr frei in meiner Entscheidung. Und dann ist es egal, auf welche Art und Weise ich zu einer gewissen Handlung, einer Duldung oder Unterlassung genötigt oder erpresst werden soll. „Coronoia: Pflicht und Zwang“ weiterlesen

Coronoia: § 33 (1) S. 1 Nr. 3 StVO

Bereits bevor der ganze Corona-Scheiß begonnen hatte, hat mich dieser seine Bürger zermürbende Willkürstaat regelmäßig dazu gebracht, angefangene „Projekte“ im Zuge meines wohl wirklich kurz vor seinem jämmerlichen Ende stehenden radverkehrspolitischen und -journalistischen Engagements nicht weiter zu verfolgen. Eines davon war die regelmäßige Missachtung einer weithin unbekannten Regelung in der Straßenverkehrsordnung; vor allem in Wahlkampfzeiten durch quasi alle Parteien. Im Frühjahr 2019 verfasste ich anlässlich der Europa- und Kommunalwahlen zum Propaganda-Verbot außerhalb geschlossener Ortschaften einen kleinen Beitrag, welchem ich ob der meinen Intellekt beleidigenden „Antworten“ der Behörden bislang keine Fortsetzung widmete. „Coronoia: § 33 (1) S. 1 Nr. 3 StVO“ weiterlesen