Es ist schon ein Weilchen her, dass ich im Beitrag zum Thema Radabstellanlagen den „Turbokreisel“ in Webenheim erwähnt hatte. Quasi der kleine Bruder des Outlet-Kreisels bei Zweibrücken. Jener liegt innerorts und ist meiner Meinung nach auch mit Fahrrädern prima zu befahren. Aber natürlich hat man sich auch dort wegen der ach so bedrohlichen „besonderen örtlichen Gefahrenlage“ (einigermaßen) Mühe gegeben, mittels blauer Schilder Radfahrern die Benutzung eben jenes Kreisels zu verbieten. Man versucht es zumindest, ist dabei aber auch relativ nachlässig, denn die Lücken im bebläuten Radwegenetz zwischen Blieskastel und Webenheim sind groß. Mir soll es recht sein. Vermutlich ist auch das nebenbei ein Grund, warum selbst die Polizei so oft daran scheitert, einen Geh- von einem Radweg zu unterscheiden. „Der Turbokreisel in Webenheim“ weiterlesen
Kategorie: Blauschilder
Beiträge zu benutzungspflichtigen Radwegen an Straßen.
Straßenbegleitender Radweg?
Ich bin ja bekanntermaßen der Ansicht, dass Radwege viel mehr Probleme verursachen, als sie lösen würden. Allein die Existenz von Radwegen und die mit den Gebotszeichen
verknüpfte Benutzungspflicht führt zu einer Vielzahl von rechtlich relevanten Problemen. Das Wichtigste dabei: Wann gilt diese Benutzungspflicht überhaupt? Also in welchen Fällen muss ich einen derart beschilderten Radweg immer benutzen – und in welchen Fällen nicht? In meinem Blog habe ich inzwischen recht viele Radwege dokumentiert und bin hier und da auch schon ein wenig auf diese Frage eingegangen. „Straßenbegleitender Radweg?“ weiterlesen
„Anderer Radweg“ oder Gehweg?
Die Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben hatte ich schon vor geraumer Zeit auf einige innerhalb der Stadt Rodalben hingewiesen, deren Überprüfung dann auch in allen Fällen ergab, dass die innerörtlichen Benutzungspflichten (teils gar beidseitig wie z. B. am westlichen Ortseingang) wegfielen und überwiegend durch Freigaben per
ersetzt wurden. In Rodalben gab es in der Lindersbachstraße (in Richtung der beiden Schulen) sogar einen hier in der Region ganz seltenen getrennten Geh- und Radweg, der per
beschildert war. „„Anderer Radweg“ oder Gehweg?“ weiterlesen
Kein weiterer Handlungsbedarf?
Mit der Pirmasenser Straßenverkehrsbehörde bin ich (trotz eines schon äußerst „holprigen“ Starts unserer Beziehung) bislang in meinem Blog relativ „sanftmütig“ umgegangen; hatte man mich immerhin zu zwei durchaus konstruktiven Gesprächen eingeladen. Andererseits dauert mir das alles einfach zu lange; vor allem, dass die Umsetzung von Selbstverständlichkeiten wie die Freigabe überflüssigerweise per auch für Radfahrer gesperrter Anliegerstraßen nicht vorankommt, ist für mich zunehmend inakzeptabel. Und selbst wenn sich mal was tut, kommen dann noch solche Geschichten wie die verhunzte
–
-Freigabe der Husterhöhbrücke hinzu – wo man mir ausdrücklich
zusagte. Dass man auch seit mehreren Monaten meine Einwände gegen die einzigen beiden verbliebenen
-Wege offenkundig ignoriert, musste ich in einer gestern versandten e-mail noch einmal deutlich kritisieren. „Kein weiterer Handlungsbedarf?“ weiterlesen
Das Handtuch-Wegelchen auf der Atzel
Die Atzel ist ein Stadtteil der Sickingenstadt Landstuhl. Entlang der L 470 in Richtung Martinshöhe kann man ein weiteres Beispiel für einen (vermeintlich) benutzungspflichtig beschilderten Geh- und Radweg finden, der allerdings kein Solcher ist, weil er anschließend die Fahrbahn verlässt. Hinzu kommt, dass es sich hier um eins der schmalsten Wegelchen handelt, die mir bekannt sind. Unter Radfahrern nennt man jene gerne (wegen der geringen Breite) „Handtücher“. Das Sahnehäubchen stellt das Zeichen 244 der bis 1992 gültigen StVO dar, welches eigentlich schon vor mind. 27 Jahren gegen ein neues hätte ausgetauscht werden müssen. „Das Handtuch-Wegelchen auf der Atzel“ weiterlesen
Gossen-Wegelchen in Maximiliansau
Kurz vor der Rheinbrücke bei Maximiliansau hatte man sich irgendwann baulich etwas besonders Feines ausgedacht, als man entlang der nicht einmal als Kreisstraße klassifizierten Maximilianstraße einen Geh- und Radweg an den nördlichen B-10-Anschlusskreisel gebaut hat. Dort wird die Fahrbahn nämlich gezielt über den mit beschilderten Weg entwässert. „Gossen-Wegelchen in Maximiliansau“ weiterlesen
Zeichen 240 verweist auf Zeichen 239
Ich hatte im letzten Frühjahr mal einen Beitrag zu den teils abenteuerlichen Zwei-Richtungs-„Seitenstreifenradwegen“ verfasst, die sich vor allem im Saarland besonderer Beliebtheit zu erfreuen scheinen. Für mich ist schon grundsätzlich unverständlich, wie man einen ausdrücklich in § 2 (1) S. 2 StVO definierten Straßenteil wie einen Seitenstreifen überhaupt in einen anderen Straßenteil (Geh- und Radweg) umetikettieren kann? „Zeichen 240 verweist auf Zeichen 239“ weiterlesen
Die Kolpingstraße in Kirchenarnbach
In den zahlreichen verzweigten Tälern der Sickinger Höhe gibt es (wie in der Region generell) relativ wenige Geh- und Radwege. Eine Ausnahme bildet die Kolpingstraße zwischen Kirchenarnbach und Obernheim, denn in dieser Sackgasse(!) verläuft ein ca. 230 m kurzer, in beide Richtungen mit beschilderter Geh- und Radweg, der den Radverkehr der ein paar Meter unterhalb parallel verlaufenden K 20 wohl wegen eines kurzen (überflüssigen) Außerorts-Abschnitts zwischen den beiden Ortsteilen der Gemeinde Obernheim-Kirchenarnbach aufnehmen soll. „Die Kolpingstraße in Kirchenarnbach“ weiterlesen
Radwegplanung an der B 38
Seit geraumer Zeit befinden sich in der Liste der aktuellen Planfeststellungsverfahren des LBM Rheinland-Pfalz auch die Pläne für den Bau eines neuen gemeinsamen Geh- und Radweges entlang der B 38 zwischen Schweigen-Rechtenbach und Oberotterbach. Da die Dokumente nicht ewig im Netz bleiben, würde ich den Interessierten wie immer empfehlen, jene herunterzuladen und auf der eigenen Festplatte zu sichern. Wie nicht anders zu erwarten, hält sich auch hier (wegen der meist damit verknüpften Benutzungspflicht) meine Begeisterung über den Bau eines weiteren einseitigen Zwei-Richtungs-Wegelchens daher auch in Grenzen. „Radwegplanung an der B 38“ weiterlesen
Herkunftsabhängige Benutzungspflicht
Die zahlreichen Behörden stümpern ja bei der Beschilderung von Radwegen und der Anordnung von Benutzungspflichten regelmäßig viel an amüsantem Blödsinn in die Landschaft. In den meisten Fällen freue ich mich drüber – denn dann habe ich auch mehr als genügend rechtlich relevante Gründe, viele Wegelchen nicht benutzen zu müssen. Ein schönes Beispiel dafür ist auch der knapp 900 m lange Geh- und Radweg entlang der L 478 zwischen Fischbach bei Dahn und dem Saarbacherhammer (einem Badesee mit Campingplatz). „Herkunftsabhängige Benutzungspflicht“ weiterlesen