Rennradfahrer kollidiert mit Jogger

Pressemeldung der PD Landau vom 13. Juni 2018:

Hagenbach (ots). Am Sonntag, dem 10.06.2018, um 11.30 Uhr, ereignete sich auf dem Radweg auf dem Rheindamm bei Hagenbach ein Verkehrsunfall zwischen einem 37-jährigen Rennradfahrer und einem 31-jährigen Jogger. Der Rennradfahrer fuhr infolge unangepasster Geschwindigkeit mittig in eine unübersichtliche Rechtskurve ein, als ihm zwei Jogger begegneten. Der Rennradfahrer versuchte nach links in ein Feld auszuweichen und stieß mit einem der beiden Jogger zusammen, der durch die Aufbauten am Rennrad schwer verletzt wurde. Er wurde mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen.

Wenn es ein reiner „Radweg“ wäre (was ich mir so spontan eher nicht vorstellen kann), hätten Jogger darauf ja auch nichts verloren, oder…? Ich frage mich, warum die Polizei was die Bezeichnung von Verkehrswegen betrifft, immer so ungenau ist? Das erklärt dann jedenfalls auch unbrauchbaren statistischen Blödsinn wie jenen. Andererseits missfällt mir die Fahrweise mancher Radler auf relativ schmalen, eigenständigen, für den Radverkehr freigegebenen Forstwegen auch sehr; bei Busenberg wäre ich z. B. vor ein paar Jahren beinahe mal frontal mit einem in einer engen und unübersichtlichen, abschüssigen Kurve trotzdem nebeneinanderfahrenden Mountainbiker-Pärchen kollidiert. Und nein, ich hielt meine Geschwindigkeit dort nicht für „unangepasst“. Man muss sich auch drauf verlassen können, dass sich der mögliche Gegenverkehr an Grundregeln wie das Rechtsfahrgebot hält.

Wo der „Rheindamm“ sich genau befindet, konnte ich nicht herausfinden; evtl. irgendwo am Hagenbacher Altrhein.

Autofahrer nimmt Mädchen die Vorfahrt

Helmprogaganda Pressemeldung der PD Landau vom 12. Juni 2018:

Germersheim (ots). Eine blutende Lippe und Sachschaden sind das Ergebnis eines Verkehrsunfalls am Montagmittag gegen 15 Uhr im Bereich der Einmündung Königstraße/Paradeplatz in Germersheim. Ein 44 jähriger Autofahrer hatte einem achtjährigen Mädchen, welches mit ihrem Fahrrad unterwegs war, die Vorfahrt genommen. Weiterhin wird geprüft, ob das Mädchen auf der „falschen“ Fahrbahnseite unterwegs war. Der Schaden an den beteiligten Fahrzeugen wird auf zirka 500 EUR geschätzt. Das Mädchen trug zum Unfallzeitpunkt keinen Schutzhelm und hatte Glück, dass es keine schwereren Verletzungen erlitt. Die Polizei Germersheim weist in diesem Zusammenhang nochmals daraufhin, dass das Tragen eines Schutzhelms vor schwerwiegenden Kopfverletzungen schützen kann.

Aufhören, ich kann nicht mehr…! Die Polizei verliert sich in einer Pressemeldung wieder mal in wildesten Spekulationen.

Es gibt keine Helmpflicht, also haben Radfahrer keinen zu tragen; weshalb eine solche Information in einer Pressemeldung bestenfalls noch (unzulässige) kommerzielle Werbung für den Erwerb eines (überflüssigen) Gegenstandes darstellt! Der letzte Satz kommt einmal mehr ohne jeden Beleg daher; insb. im Hinblick auf die vorherige PM zum Unfall bei Mörlheim (schwere Kopfverletzung trotz „Schutzhelm“) in einer besonders zynischen Weise. In vorliegenden Fall hätte ein „Schutzhelm“ schließlich auch die leichte Verletzung an der Lippe nicht verhindert!

Polizisten sollten meiner Ansicht nach auch bitteschön nur noch mit Helm in ihren Streifenwagen steigen. Schließlich verletzen sich mehr Autofahrer am Kopf als Radfahrer! Außerdem könnte ja auch beim nicht seltenen Widerstand gegen Polizeibeamte ein Helm ganz nützlich sein, oder?

PKW überschlägt sich bei Miesau

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 12. Juni 2018:

Bruchmühlbach-Miesau (ots). Glück im Unglück hatten drei junge Männer aus dem Kreis Kusel. Sie waren am Montagabend mit einem Pkw von Schönenberg-Kübelberg in Richtung Miesau unterwegs, als der 18jährige Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Er kam von der Fahrbahn ab, prallte gegen einen Baum. Der Pkw überschlug sich mehrfach. Die Insassen wurden nach bisherigen Erkenntnissen leicht verletzt, dennoch aber vorsorglich in umliegende Krankenhäuser gebracht. Man sei einem Reh ausgewichen, so die Angaben der Pkw-Insassen. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

Der ein oder andere wird sich nun fragen: Was hat diese Meldung mit dem Thema Radverkehr zu tun…? Das in der Pressemeldung veröffentlichte Foto zeigt, wo das Auto (und nebenbei auch der umgefahrene Baum) gelandet ist: Auf dem hier sogar ziemlich genau 5 Meter von der Fahrbahn abgesetzten (und natürlich für eine beidseitige Benutzungspflicht zu schmalen…) Gemeinsamer Geh- und Radweg-Weg auf der Südseite der L 356. Nicht einmal die Bäumchen konnten den Irrflug des Wagens aufhalten.

Soviel dazu, dass (sogar überdurchschnittlich weit von der Fahrbahn entfernte) „Radwege“ einen im Zweifel vor Kollisionen mit Autos bewahren. Man kann sich vorstellen, wie es da ausgesehen hätte, wenn in diesem Moment dort zufällig eine Familie oder eine Rentnergruppe unterwegs gewesen wäre.

Laut ERA 2010 soll bei Zwei-Richtungs-Radverkehrsanlagen außerorts mind. ein Abstand („Sicherheitstrennstreifen“) von 1,75 Meter zur Fahrbahn eingeplant werden. In der Praxis sind es natürlich meist deutlich weniger.

Unfall auf dem Queichtalradweg

Pressemeldung der PD Landau vom 11. Juni 2018:

Offenbach (ots). 10. Juni 2018, 15 Uhr Am Sonntagmittag war eine 20-köpfige Radfahrergruppe aus der Schweiz auf dem Queichtalradweg von Mörlheim in Richtung Offenbach unterwegs. Auf einer leichten Gefällstrecke verbremste sich eine 78-jährige Radfahrerin und kam ohne Fremdeinwirkung zu Sturz. Dabei erlitt sie einen Oberarmbruch und Kopfverletzungen, die eine Verlegung in ein Ludwigshafener Krankenhaus mit dem Rettungshubschrauber erforderlich machte. Eine akute Lebensgefahr besteht nach Auskunft des Arztes nicht. Die Frau trug einen Fahrradhelm, der den Aufprall auf die Fahrbahn minderte.

Achja; was liebe ich diese Beliebigkeit…! Versagt ein Radhelm völlig, indem er die Trägerin nicht vor offensichtlich schweren Kopfverletzungen bewahrt (die gar den Einsatz eines Rettungshubschraubers erforderten), behauptet man einfach, er hätte trotzdem irgendeine nennenswerte Wirkung entfaltet. Besonders schnell wird sie auch nicht unterwegs gewesen sein.

Hätte die Dame hingegen keinen getragen, hätte man sie einfach wie so oft alleine für ihre Verletzungen verantwortlich gemacht.

Unfall auf Draisinenstrecke im Glantal

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 10. Juni 2018:

Lauterecken (ots) – Am Samstagmittag wird der Polizei ein Draisinen Unfall mit einer schwer verletzten Person gemeldet. Eine Vereinsgruppe aus Weiler bei Bingen war mit vier Fahrrad-Draisinen unterwegs. Auf der ersten Draisine wollte eine Person eine Flasche Wasser zur zweiten Draisine reichen. Hierbei kam der 50Jährige Mitfahrer ins Straucheln und stürzte ins Gleisbett. Die zweite und dritte Draisine fuhren über die im Gleisbett liegende Person hinweg, weil sie aufgrund zu geringen Sicherheitsabstands nicht mehr bremsen konnten. Es erfolgte jedoch zum Glück keine Berührung mit den Rädern. Durch den Sturz verletzte der Mann sich am Bein und an der Wirbelsäule. Er wurde mit dem Rettungshubschrauber in die Uniklinik nach Mainz geflogen. Es wird ausdrücklich durch die Kreisverwaltung Kusel als Betreiber der Draisinenstrecke auf die Verhaltensregeln hingewiesen, insbesondere dass man nicht aufstehen soll und einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten muss!

Draisinen kann man ja in irgendeiner Form als „Fahrräder“ betrachten. In Offenbach-Hundheim gab es am Rande der Strecke kürzlich ja erst einen Unfall, bei dem zwei Rentner auf dem Radweg kollidierten.

Leider machen sich auch in Polizeiberichten vermehrt die von mir verhassten „Deppenleerzeichen“ breit; es heißt „Draisinenunfall“ oder „Draisinen-Unfall“. Aber nicht „Draisinen Unfall“!

Gehwegradler-Unfallflucht in Landau

Pressemeldung der PD Landau vom 8. Juni 2018:

Landau (ots). Am Donnerstag saß ein 70-jähriger Mann auf einem Hocker auf dem Gehweg in der Horststraße und strich das Gartentor zu seinem Grundstück. Ein bisher unbekannter Radfahrer befuhr verbotswidrig den Gehweg in entgegengesetzter Fahrtrichtung und streifte beim Vorbeifahren den Mann am Arm. Dieser stürzte von seinem Hocker und verletzte sich. Der Radfahrer konnte einen Sturz verhindern, hielt kurz an und verließ anschließend unerlaubt die Unfallstelle ohne sich um den verletzten Mann zu kümmern. Beschreibung des Radfahrers: Etwa 15-16 Jahre alt, kräftig gebaut, trug eine dunkelblaue Basecap.

Die Dreistigkeit, mit der manch Gehwegradler unterwegs ist, haut einem sprichwörtlich vom Hocker!

Verzeihung – aber ich konnte nicht widerstehen! ;o) Gute Besserung an das Unfallopfer, hoffentlich kommt der Flüchtende nicht ungeschoren davon.

Zwei Schülerinnen auf Zebrastreifen angefahren

Pressemeldung der PD Landau vom 6. Juni 2018:

Landau, 06.06.2018, 13:30 Uhr (ots). Am 06.06.2018, um 13.30 Uhr, ereignete sich am Zebrastreifen vor dem Otto-Hahn-Gymnasium in 76829 Landau, Westring, ein Verkehrsunfall, bei dem zwei 12-jährige Mädchen schwer verletzt wurden. Eine 35-jährige Pkw-Fahrerin aus dem Raum Germersheim hatte die beiden Schülerinnen, welche radfahrenderweise den Zebrastreifen überquerten, übersehen und mit ihrem Pkw erfasst. Die beiden 12-jährigen Mädchen, welche keinen Fahrradhelm trugen, wurden durch den Zusammenstoß auf die Fahrbahn geschleudert und mussten durch einen Notarzt behandelt werden. Im Anschluss wurden die beiden Mädchen in ein Landauer Krankenhaus verbracht, wo sie aufgrund ihrer Verletzungen stationär aufgenommen wurden. Zum derzeitigen Stand der Ermittlungen besteht bei den beiden Mädchen jedoch keine Lebensgefahr. Die Pkw-Fahrerin erlitt bei dem Unfall einen Schock und musste ebenfalls in ein Landauer Krankenhaus verbracht werden. Der Unfall wurde durch zahlreiche Schüler beobachtet, welche sich ebenfalls auf dem Heimweg von der Schule befanden. Diese wurden durch Eltern und Lehrer vor Ort betreut. Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden von ca. 2000,- EUR.

Ich wünsche baldige Genesung!

Erneut ein unnötiger Verweis, dass kein „Fahrradhelm“ getragen worden sei. Man kann es einfach nicht lassen; es gibt keine Helmpflicht, also hat eine derartige Information in einer Polizei-Pressemeldung nix zu suchen! Die Mädchen trugen schließlich auch keine Protektoren, die die sicher nicht ebenfalls unproblematischen erlittenen Verletzungen an Armen, Beinen oder dem Torso evtl. auch mindern hätten können. Mal gespannt, noch ein oder zwei Jahrzehnte, dann wird man auch das in Polizeiberichten lesen können.

Jaja, mal wieder „Übersehen“. Was die Autofahrerin da grade getrieben haben mag, weiß wohl auch nur sie selbst. Radfahrer mögen zwar auf Zebrastreifen keinen Vorrang haben – deshalb muss man sie aber nicht gleich von der Straße pusten…!

Ergänzend noch Links zu Mapillary, jeweils der Blick in die südliche und in die nördliche Richtung. Als auch der Blick aus der Badstraße nach Westen (hinten erkennt man übrigens noch einen Gehwegradler).

Besoffener Radfahrer stürzt

Pressemeldung der PD Landau vom 6. Juni 2018:

Germersheim (ots). Bei einem Verkehrsunfall am Dienstagmorgen hatte ein 34 jähriger Radfahrer eine Platzwunde am Kinn erlitten und musste zur medizinischen Versorgung ins Krankenhaus nach Germersheim gebracht werden. Der Mann war zuvor betrunken ohne Fremdeinwirkung zwischen Sondernheim und Germersheim mit seinem Rad gestürzt und hatte die ganze Nacht durchgefeiert. Ein entsprechender Atemalkoholtest erbrachte ein Ergebnis von 2,48 Promille. Vor Ort konnten die Beamten noch einen zweiten Radfahrer feststellen, ein 38 jähriger Mann aus Germersheim. Der 38 jährige war mit seinem Rad zwar nicht in den Verkehrsunfall involviert, gab sich jedoch als Begleiter zu erkennen und hatte ebenfalls dem Alkohol in erhöhtem Maße zugesprochen. Ein Atemalkoholtest erbrachte bei dem 38 jährigen ein Ergebnis von 2,46 Promille. Beiden Radfahrern wurden Blutproben entnommen und Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Die Fahrt war an dieser Stelle beendet.

Zwei wahrhaftige Torkelradler. „Don’t drink and drive“ gilt aber auch für die Benutzung des Drahtesels. Ich hab nämlich auch keinen Bock, ggf. gar auf einen „Radweg“ gezwungen, dann auch noch mit so jemandem zu kollidieren.

Vollsperrung der L 395 bei Vogelbach

In der Pressemeldung vom 28. Mai 2018 informiert der LBM Kaiserslautern darüber, dass die Fahrbahn zwischen Vogelbach und Bruchmühlbach seit dem gestrigen 4. Juni saniert wird und deshalb auch der Einmündungsbereich zur L 358 als auch der dortige Geh- und Radweg betroffen ist. Bis Mitte Juli will man die Bauarbeiten abgeschlossen haben.

Es ist vorgesehen, die schadhafte und durch viele Verdrückungen und Flickstellen gekennzeichnete Fahrbahn der L 395 sowie den Einmündungsbereich Richtung Miesau in voller Breite mit einer neuen Asphaltbinder- und -deckschicht zu sanieren sowie den parallel verlaufenden Rad- und Gehweg mit einer neuen Asphaltdeckschicht zu versehen.

„Vollsperrung der L 395 bei Vogelbach“ weiterlesen

Gefährliche Fensterbänke und Stofftaschen

Pressemeldung der PD Landau vom 1. Juni 2018:

Herxheim (ots). Eine 64-jährige Radfahrerin befuhr den rechten Bürgersteig der Niederholstraße (in Herxheim bei Landau) von der Eisenbahnstraße kommend. Hier stieß sie mit dem Kopf an eine wenige cm hervorstehende Fensterbank und stürzte zu Boden. Durch den Aufprall wurde sie am Auge so schwer verletzt, dass sie mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen werden musste. Die Frau stand unter Alkoholeinfluss. Eine Lebensgefahr konnte ausgeschlossen werden.

Hmmm. Klingt böse. Wenigstens blieb ihr der ansonsten übliche Ratschlag (Fahrradhelm) mal erspart, vielleicht ist man da bei Betrunkenen nachsichtiger. Ganz anders erging es diesem Experten:

Pressemeldung der PD Landau vom 2. Juni 2018:

Bornheim: 01.06.2018, 16:30 Uhr (ots). Glücklicherweise nur leicht verletzt wurde am 01.06.2018, um 16:30 Uhr, ein 29-jähriger Fahrradfahrer aus dem Raum Südl. Weinstraße, welcher ohne Helm unterwegs war. Bei dem Unfall, welcher sich in der Hauptstraße in Bornheim, ereignete, wollte der alleinbeteiligtem Fahrradfahrer zu seinem Wohnanwesen abbiegen. Hierbei geriet eine am Lenker angebrachte Stofftasche in das Vorderrad des Fahrrades, was zum Sturz führte. Hierbei verletzte sich der Fahrradfahrer leicht am Kopf und im Gesicht. Schwerwiegende Verletzungen blieben, trotz des fehlenden Helms, glücklicherweise aus. Der Fahrradfahrer wurde im Anschluss in ein Landauer Krankenhaus zur medizinischen Versorgung und Untersuchung verbracht.

Es wird mir ewig ein Rätsel bleiben, wieso in Polizeiberichten wie diesem gar zwei Mal erwähnt werden muss, dass ein Radfahrer keinen „Helm“ getragen hat…!? Es gibt keine Helmpflicht, also hat es in solch einer Meldung schlicht und ergreifend nix verloren. Man kann sich aber umgekehrt sicher sein, dass wenn er einen Helm getragen hätte, er diesem nun mind. sein Leben zu verdanken hätte!

Viel wichtiger wäre eigentlich der Hinweis, gefährlichen und leichtsinnigen Blödsinn wie z. B. am Lenker herumbaumelnde Tüten und Taschen zu unterlassen. Das seh ich nämlich auch oft genug. Wenn man das beherzigt, kann man sich nämlich auch wieder einen „Helm“ sparen!

Und zum Abschluss:

Pressemeldung der PD Landau vom 2. Juni 2018:

Jockgrim (ots). Am Freitag teilten gegen 17.45 Uhr mehrere Verkehrsteilnehmer einen umgestürzten Baum auf dem Radweg an der K 10 zwischen Jockgrim und dem „Hatzenbühler Kreisel“ mit. Der Baum bedeckte den kompletten Radweg und konnte von den Beamten mit eigenen Mitteln sowie der Hilfe aus der Bevölkerung beseitigt werden.

Zum Glück war da in dem Moment grad kein (auch noch helmloser…) Radfahrer unterwegs…! Wenn es darum geht, die Fahrbahn von Radfahrern freizuhalten, packen alle mit an! ;o)