Die Änderung der StVO im November 2016 brachte nebenbei eine bislang kaum gesehene und ungeklärte Frage mit sich: Wie bedeutend ist der genaue Standort des Verkehrszeichens, um weiterhin Wege außerorts rechtmäßig mit ,
oder
beschildern (und somit mit einer Benutzungspflicht versehen) zu können?
Vor der Novelle machte die StVO (die Rechtmäßigkeit betreffend) keinen Unterschied, ob eine Radverkehrsanlage igO (innerhalb einer geschlossenen Ortschaft) oder agO (außerhalb) lag. Es galten allgemein die im BGH-Urteil vom November 2010 noch einmal klargestellten Grundsätze, dass die Fahrbahnnutzung für Radfahrer die Regel darstellt und nur beim Vorliegen einer „besonderen Gefahrenlage“ eine Benutzungspflicht einer Radverkehrsanlage angeordnet werden durfte. „Ortstafeln und Radwegbenutzungspflichten“ weiterlesen