Schillerstraße: Linksabbiegen verboten

In meinem letzten Beitrag zur Schillerstraße ging es im Wesentlichen um ein bereits im Rahmen der erstmaligen Dokumentation angesprochenes, vollkommen absurdes Linksabbiegeverbot ausgangs des nordöstlichen Teils der Schillerstraße. Da ich von der Situation bislang keine Bilder vorliegen hatte und auch Google Maps dort noch nicht vorbeigekommen ist, nahm ich heute mal wieder meine dicke Kamera mit auf eine gemeinsame MTB-Tour mit demjenigen, der durch die Finanzierung meiner Klage einen erheblichen Anteil daran hat, dass hier in Pirmasens im Oktober dann doch die ersten Einbahnstraßen für Radfahrer überhaupt freigegeben wurden. Das kleine, völlig unnötige Vorgeschriebene Fahrtrichtung Rechts kann ich eigentlich nur als kindische Trotzreaktion von Seiten der Straßenverkehrsbehörde werten.

Die Anordnung von Fahrtrichtungsgeboten (Zeichen 209 bis 214 StVO) unterliegt natürlich ebenfalls den Anforderungen der §§ 39 und 45 StVO. Das heißt, diese bedürfen u. a. besonderer Umstände, müssen zwingend erforderlich und geboten sein und obendrein muss auch ausdrücklich eine besondere örtliche Gefahrenlage vorliegen. Dass es jene dort nicht gibt, hatte ich bereits im letzten Beitrag anhand des Vergleichs mit dem Fußgängerverkehr belegt. Während man die sich dort aufsplittende Landauer und Lemberger Straße zu Fuß überqueren kann und darf, darf man als Radfahrer aus dieser Straße jedoch nicht nach links (in Richtung Innenstadt) abbiegen; was im Endeffekt die Freigabe dieser Straße für Radfahrer zu einem wertlosen Scherz verkommen lässt. Wäre die Situation dort tatsächlich für langsamere Verkehrsteilnehmer überdurchschnittlich gefährlich, müsste die Stadtverwaltung letztlich auch das Überqueren der Fahrbahn zu Fuß (mittels baulicher Absperrungen) verunmöglichen.

Das Luftbild von Google eignet sich leider nicht besonders gut dafür, sich die Sichtlinien vorzustellen, die man als Radfahrer am Ende dieser Straße hat. Kurz vor der eingezeichneten Ausfahrt sieht das so aus. An der Ecke rechts residiert übrigens eine Bäckerei.

In jener Straße hat man sogar (im Gegensatz zur westlichen Schillerstraße) ausdrückliche Halteverbote vor den Ein- und Ausfahrten für den Radverkehr angeordnet. Auch wenn ich mir solche weiterhin auf der gesamten Länge wünschen würde.

Wenn wir vorne an der unterbrochenen Linie halten, haben wir völlig freie Sicht nach rechts und links. Das folgende Foto zeigt den Blick nach links die Landauer Straße hoch in Richtung Walhalla (Kino) und der bedeutenden Kreuzung Kaiser- und Friedhofstraße.

Auf diesem Abschnitt kann sonst kein Verkehr einmünden. Man hat völlig freie Sicht bis zur rund 90 Meter entfernten Einmündung der Bitscher Straße, aus welcher (ebenfalls) nur rechts abgebogen werden darf. In der anderen Richtung (Parkplatz „Weißer Bär“ im Dreieck zwischen Lemberger, Landauer und Volksgartenstraße) sieht man mit rund 115 Metern die Landauer Straße Verbot der Einfahrt runter (bis zur Kreuzung Volksgartenstraße) gar noch ein Stück weiter. Unmittelbar von rechts (aus der Einbahnstraße Lemberger Straße) kann zudem auch keiner angefahren kommen.

Das einzige halbwegs zulässige Argument der Behörde wird vermutlich die zweistreifige Führung des Verkehrs der Landauer Straße sein. Das aber ist aufgrund der zwangsläufigen Lücken, die sich durch die Ampelschaltungen am Knoten Volksgartenstraße ergeben, in der Praxis keinerlei Problem; man wartet dann halt, bis sich eine Lücke auftut und biegt links ab.

Im Endeffekt müsste ich nun also wegen dieses einzelnen (überflüssigen) Verkehrszeichens wieder den selben (gigantischen) Aufwand betreiben, mit welchem ich mich für die allgemeine Öffnung der Einbahnstraßen in diesem Häuserblock engagiert hatte. Theoretisch könnte ich gegen dieses Abbiegegebot (bis zum Ablauf der Jahresfrist im Oktober) sogar eine Anfechtungsklage führen. Als wenn ich nicht schon genug Geld verbrannt hätte, um mich von mäßig interessierten Richtern verhöhnen zu lassen.

In dieser Stadt hat man es halt generell nicht so mit der Straßenverkehrsordnung und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften. Man muss offenbar auch keinen Rollerführerschein haben, um die Straßenverkehrsbehörde zu leiten. Man beschildert hier einfach, wie man gerade lustig ist; vor allem schmeißt man auch mit den blauen Pfeil-Schildern wie wild um sich. Auch wenn das an vielen Stellen vollkommen unlogisch ist oder auch klar gegen die Verwaltungsvorschriften verstößt. In diesem Zusammenhang sei noch die folgende e-mail an die Verwaltung dokumentiert.


VwV-widrige Fahrtrichtungsgebote an Ampeln

Guten Tag Herr X,

es folgt ein weiterer, nicht unmittelbar radverkehrsbezogener Hinweis auf systematisch fehlerhaft angeordnete Beschilderung in Pirmasens. Exemplarisch hierfür eine Aufnahme von Google Maps aus der Schloßstraße vor der Parkbräu-Kreuzung.

An der linken Ampel ist ein Fahrtrichtungsgebot geradeaus (Zeichen 209-30) angeordnet, an der rechten ein Zeichen 209 für vorgeschriebenes Rechtsabbiegen; einschließlich eines absurden, nicht dem Verkehrszeichenkatalog entsprechenden, sich zudem selbst widersprechenden Zusatzzeichens „2 x“.

Diese Methode wird noch an zahlreichen anderen, mit Lichtzeichen geregelten Kreuzungen im Stadtgebiet praktiziert. Diese ist nicht nur unlogisch, sondern gem. §§ 39 (1), 45 (9) S. 1 StVO rechtswidrig; zudem auch nachweislich gegen die VwV zu den Zeichen 209 bis 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung verstoßend. Ich zitiere Rn. 3:

In Verbindung mit Lichtzeichen dürfen die Zeichen nur dann angebracht sein, wenn für den gesamten Richtungsverkehr ein Abbiegever- oder -gebot insgesamt angeordnet werden soll. Sie dürfen nicht nur fahrstreifenbezogen zur Unterstützung der durch die Fahrtrichtungspfeile oder Pfeile in Lichtzeichen vorgeschriebenen Fahrtrichtung angeordnet werden.

Weisen Sie die Straßenverkehrsbehörde bitte darauf hin. Sie möge die rechtswidrig angeordneten und angebrachten Verkehrszeichen an allen Kreuzungen möglichst bald entfernen.

Außerdem erinnere ich erneut an den VwV- und StVO-widrigen Tafelwegweiser an der abknickenden Vorfahrtstraße in Winzeln.

Ich erneuere hiermit auch mein Angebot an die Stadtverwaltung, (gegen ein angemessenes Honorar) deren gesamte Beschilderung auf Rechtskonformität hin gutachterlich zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Schneble


Folgebeitrag

Stadtratssitzung vom 23.09.24

7 Gedanken zu „Schillerstraße: Linksabbiegen verboten“

  1. Ich erneuere hiermit auch mein Angebot an die Stadtverwaltung, (gegen ein angemessenes Honorar) deren gesamte Beschilderung auf Rechtskonformität hin gutachterlich zu überprüfen.

    Und ich, lieber Dennis, wünsche Dir, daß dieser Wunsch in Erfüllung geht!
    Möge aus welch unerfindlichem Grund auch immer irgendwo dort, wo Deine Mail hingegangen ist, das ganze in den Händen von jemandem landen, der dafür sorgt, daß Dir genau das angeboten wird!
    🙂

    (Du mußt aber auch daran glauben bzw. diesem Wunsch die Möglichkeit geben, Wirklichkeit zu werden. Also bitte nicht gleich mit negativen Gedanken und Worten blockieren!!!!!!!)

    1. Ja, ich glaube dran. Davor muss nur Putin einmarschieren und mich zum neuen Leiter der Straßenverkehrsbehörde ernennen. 😉

      Ich weiß ja, wo diese mail landet (der OB war im Cc).

      Ich war im letzten April gar live und in Farbe vor dem Stadtrat und hatte dem OB wegen der illegalen Umleitung (wie später nochmal bei der Verkehrsfreigabe) eine kleine Szene gemacht. Bis zum heutigen Tage hat nicht ein einziger Lokalpolitiker in irgendeiner Weise Interesse an meinem Engagement und meinen Argumenten gezeigt. Die Lokalpresse ebenso; obwohl jeder Dönerbudenbetreiber oder Vorsitzende vom Kaninchenzuchtverein früher oder später seine Homestory kriegt. Zu mir hingegen sagt man, dass „mein Name jetzt oft genug in der Zeitung gewesen“ wäre.

      Der Nachbar (der Großbauer und Vorsitzende des regionalen Bauernverbandes) hat vor ein paar Wochen auch eine längere e-mail in Sachen B 10 einfach ignoriert; obwohl die Trecker von der Teileinziehung auch betroffen sind.

      Jaaaa, ich denke halt einfach nur nicht positiv genug.

Schreibe einen Kommentar