Einsiedlerhof: Widerspruch der BImA

Mein Plan, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gegen die Stadt Kaiserslautern und den LBM in Stellung zu bringen, scheint vorerst erfolgreich gewesen zu sein! Denn jene teilte mir aufgrund einer Nachfrage heute mit, dass der Plan dieser beiden radverkehrsfeindlichen Behörden, den neuen Turbokreisel am Einsiedlerhof für Radfahrer zu sperren und den Radverkehr über nicht-öffentliche Straßen „umzuleiten“, wohl erst einmal nicht vollzogen wird. Denn die BImA hat der Nutzung ihrer Privatstraße als „Umleitung“ ausdrücklich widersprochen und um Abhilfe gebeten. Das sind sie; die seltenen und kleinen Erfolge meines von niemandem sonst gewürdigten Kampfes gegen behördliche Willkür!

Die BImA teilte mir heute u. a. Folgendes mit:

nach Kenntniserlangung über die betreffende Anordnung beinhaltend der geplanten Umleitung über die Privatstraße des Bundes wurde in Rücksprache mit den amerikanischen Streitkräften der Mitbenutzung der Privatstraße des Bundes als Umleitungsstrecke sowie einer Haftungsübernahme durch die US-Streitkräfte bzw. die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gegenüber dem LBB Kaiserslautern umgehend widersprochen und um Abhilfe gebeten.

Eine Änderung der Anordnung sollte durch den LBM Kaiserslautern erfolgen.

Nach meinem aktuellen Kenntnisstand ist die betreffende Anordnung im Bereich der Privatstraße des Bundes nicht im Vollzug bzw. keine entsprechende Umleitung in der Örtlichkeit ausgeschildert.

Ich werde den LBM Kaiserslautern jedoch nochmals bitten, mir dies auch schriftlich zu bestätigen.

Insofern gilt die bereits zuvor vorhandene Beschilderungsanweisung und damit die Ablehnung der Befahrung durch Unbefugte sowie die Zurückweisung jedweder Haftungsübernahme durch die US-Streitkräfte oder die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben:

Wie die künftige Umleitung für den Radverkehr vor diesem Hintergrund durch den LBM geplant werden wird, entzieht sich meiner Kenntnis, weshalb ich Sie diesbezüglich auf den LBM Kaiserslautern verweise.

Dass die Sperrung bzw. Ausweisung der Umleitung noch nicht vollzogen wurde, war mir neu. Wäre das Wetter besser, würde ich mit dem Rennrad mal wieder rauf an den Einsiedlerhof fahren und persönlich nachsehen. Was ich trotz mehrerer Hinweise allerdings weiterhin nicht verstehe, ist der Verweis der BImA auf den LBM. Der LBM hat das Verkehrsverbot und diese Umleitung nicht angeordnet; es war die Stadt Kaiserslautern. Die BImA müsste sich daher auch primär an jene wenden.

Diese versucht mich offenkundig auch weiterhin für dumm verkaufen zu wollen. Auf meine erneute Nachfrage hin, warum man mir nicht auch die Anordnungen zur Sperrung des Turbokreisels aus nördlicher und westlicher Richtung übermittelt hat, verwies man auf die (angebliche) örtliche Zuständigkeit des Landkreises Kaiserslautern. Das aber wiederum ist Blödsinn, da die unmittelbaren Zufahrten zum Kreisel definitiv im Bereich der Stadt Kaiserslautern liegen. Es ist also durchaus möglich, dass bislang nur ein Verkehrsverbot aus südlicher Richtung angeordnet wurde – was wiederum ebenfalls völlig inkonsistent wäre.

Man verweigerte mir übrigens auch die Antwort auf die Frage, warum der Turbokreisel entgegen der ursprünglichen Ankündigung wohl doch nicht für Fußgänger gesperrt wurde.

Nun denn; ich bin gespannt, wie es weitergeht. Endlich haben mal zwei Behörden von einer anderen für ihre Willkür, Inkompetenz und Arroganz einen auf den Deckel gekriegt!

2 Gedanken zu „Einsiedlerhof: Widerspruch der BImA“

    1. Danke. Teil des Problems sind hier weiterhin vor allem die Medien. Die Kaisersauterer Lokalredaktion der Rheinpfalz ignoriert mich in der gleichen Weise wie deren Kollegen in Pirmasens. Und die Tante vom SWR hat mich letzten Endes auch nur verarscht.

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