Planfeststellung B 48 Fischbach – Hochspeyer

Stummel-Radwege kann es bekanntlich niemals genug geben. Deshalb plant der LBM Kaiserslautern auch die Anlage eines weiteren, überflüssigen Geh- und Radwegelchens, um die beiden östlich von Kaiserslautern gelegenen Orte Hochspeyer und Fischbach mittels eines 2,5 m schmalen „Geh- und Radwegs“ miteinander zu verbinden. Leider greift der Radwege-Wahnsinn auch im Pfälzerwald immer weiter um sich; siehe auch die zuletzt von mir kommentierten Unterlagen zum ebenfalls erst kürzlich aufgenommenen Planfeststellungsverfahren ein paar Kilometer weiter südöstlich bei Weidenthal.

Auch wenn viele meiner Beiträge zum Thema Planfeststellung trotz der enormen Arbeit kaum Reaktionen hervorriefen, möchte ich auch dieses Planungsvorhaben ausführlicher kommentieren. Mir ist klar, dass man sich als Außerorts-„Radwege“ hassender Blogger nicht damit beliebt macht. Aber regelmäßig mit Gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesene und bereits mit Benutzungspflicht geplant werdende, straßenbegleitende, einseitige Zwei-Richtungs-Wegelchen verderben mir persönlich halt die Freude am Radfahren; sie gehen mir tierisch auf die Nerven. Vor allem dann, wenn sie (gemessen an Touren über 100 oder 150 km) nur ein paar Meter Fuffzich lang sind. Dieser neue Weg wird im Kreis Kaiserslautern liegen – und deren Straßenverkehrsbehörde ist berüchtigt dafür, alles radikal zu bebläuen, was „breiter“ als 1,5 m ist. Aber selbst wenn mal keine blauen Schilder neben einem Asphaltstreifen neben einer Fahrbahn stehen, wird man als Radfahrer gemaßregelt, wenn man diesen Scheiß nicht benutzt.

Nun denn. Wie üblich verweise ich per Link auf die einzelnen Dokumente. Screenshots vermeide ich weiterhin, vor allem wegen einer nicht eindeutigen Rechtslage in Sachen Bildzitate; vor allem bei Bauplänen. Da die Dokumente nicht ewig im Netz bleiben, rate ich dazu, sie sich auf der eigenen Festplatte zu speichern.


Lagepläne und Beschreibung

Der Übersichtskarte (pdf) ist stolze 46 MB(!) schwer – vielleicht sollte der LBM mal jemanden einstellen, der Ahnung hat, wie man Dateien ordentlich komprimiert? Schauen wir uns stattdessen den Lageplan 1 (pdf, 761 KB) an. Der neue einseitige Zweirichtungs-„Geh- und Radweg“ soll in Fischbach an der Stelle (gegenüber der Tankstelle) beginnen, an der die baulich abgeriegelte Mühlbergstraße auf die B 48 trifft. Anschließend soll dieser hangseitig (westlich der Fahrbahn) in Richtung Hochspeyer verlaufen. Interessant ist, dass (obwohl er linksseitig verlaufen soll) keine explizite Querungshilfe vorgesehen ist. So eine folgt zwar ca. 50 m weiter – jene ist aber nur als Gehweg konzipiert. Es ist also schon von der Planung hier undenkbar, dass es Radfahrer gibt, die gerne die B 48 weiter in Richtung Enkenbach-Alsenborn befahren würden.

Interessant ist, dass der Weg zu Beginn eine überdurchschnittliche Breite von 3,25 Metern haben soll. Dies liegt daran, dass auch der Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn hin asphaltiert werden wird. Nach ca. 170 Metern verlässt der neue, dann nur noch 2,50 m schmale „Geh- und Radweg“ die B 48 und verläuft hinter einer Baumreihe. Der Grund hierfür ist, dass die Fahrbahn talseitig leicht nach innen verlegt werden soll.

Im wesentlich komplexeren Lageplan 2 (pdf, 1,54 MB) trifft der „Geh- und Radweg“ wieder auf die Fahrbahn der B 48. Bei mapillary sehen wir, dass die Sache nun richtig kompliziert wird, denn die alte Überführung der Alsenztalbahn kommt dem Bauvorhaben in die Quere – hier ist nicht einmal mehr Platz für den derzeit an dieser Stelle endenden Gehweg. Um nun dieses neue Wegelchen anlegen zu können, scheut der LBM keine Kosten und Mühen, denn hier soll eine komplett neue Eisenbahnbrücke gebaut werden.

Der folgende Knotenpunkt zwischen der B 48 und dem Zubringer zur Umgehung (B 37 in Richtung Frankenstein / Neustadt) soll in einen Kreisverkehr umgewandelt werden; inkl. eines teilweise um ihn herumführenden Wegelchens. Als wäre das nicht schon nervig genug, soll auch die zweite Bahnbrücke des Hochspeyerer Gleisdreiecks abgerissen und neugebaut werden, um auch hier einen südlich der Fahrbahn gelegenen Geh- und Radweg an den bereits vorhandenen anzuschließen. Den man übrigens in Richtung Hochspeyer wegen einer durchgezogenen Linie leider nicht mehr legal verlassen kann. 🙄

Radfahrer, die aus Fischbach in Richtung Hochspeyer unterwegs sind, müssen mittels Querungshilfe vor dem Kreisel auf das auf der Südseite der Fahrbahn projektierte, ebenfalls neue Wegelchen wechseln.

Doch auch hier – das verraten der Lageplan 3 (pdf, 683 KB) und ein Blick zu mapillary – endet der gegenwärtige Hochbord-Gehweg vor der dritten Bahnüberführung des Gleisdreiecks. Ein neues Bauwerk soll auch hier das alte ersetzen. Der neue (linksseitige) „Geh- und Radweg“ soll circa 80 m dahinter (vor dem Parkplatz) enden – und dies ohne bauliche Querungshilfe! Aus Richtung Fischbach kommende Radfahrer müssen also wegen ca. 220 m linksseitiger Benutzungspflicht zweimal die Fahrbahn der B 48 queren.


Erläuterungsbericht

Schauen wir uns nun an, was sich noch alles Interessantes im Erläuterungsbericht (pdf, 3,01 MB) verbirgt. In der straßenbaulichen Beschreibung (Gliederungspunkt 1.2) tauchen unter anderem Zahlen zur Verkehrsbelastung auf:

Die Verkehrsbelastung der B 48 von Fischbach kommend betrug nach einer im Februar 2017 durchgeführten Gerätezählung DTV2017 = 5.261 Kfz/24h, der Schwerverkehrsanteil lag bei SV = 4,0 %.

(…)

Die Verkehrsbelastung der B 48 von Hochspeyer kommend betrug nach einer im September 2016 durchgeführten Zählung DTV2016 = 5.000 Kfz/24h, der Schwerverkehrsanteil lag in diesem Streckenabschnitt ebenfalls bei SV = 4,0 %.

Nach der Verkehrsmengenkarte aus dem Jahr 2015 liegt die Verkehrsbelastung des Zufahrtsastes der B 48 zur Umgehungsstraße B 37 bei DTV2015 = 4.669 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von SV = 3,0 %.

Circa 5.000 Kfz am Tag sind für eine Bundesstraße sicher nicht überdurchschnittlich oder in irgendeiner Weise „gefährlich“ für Radfahrer.

Im Unfallatlas 2018 ist allerdings in der zu dem geplanten Weg führenden Sackgasse Mühlbergstraße ein Unfall zwischen einem leicht verletzten Radfahrer mit einem Pkw verzeichnet, zu welchem es leider keine Pressemeldung gab. Unfallart 1 bedeutet „Zusammenstoß mit anfahrendem / anhaltendem / ruhendem Fahrzeug“. Hört sich für mich nach einem Dooring-Unfall an.

Ein Jahr zuvor geschah im Juni an der Kreuzung mit dem Zubringer zur B 37 ein weiterer Unfall, bei dem eine 42-jährige Radfahrerin von einer Linksabbiegerin „übersehen“ und schwer verletzt wurde.

Beides Unfallarten, die sich mit Geh- und Radwegen nicht wirklich verhindern lassen. Natürlich behauptet der LBM wieder pauschal, die Anlage dieser Wege führe zu einer Verbesserung der Sicherheit:

Der geplante Rad- und Gehweg an der B 48 erhöht die Verkehrssicherheit um ein weiteres, der geplante Fahrbahnteiler in der B 48 am Ortsausgang von Fischbach ermöglicht zudem ein gesichertes Überqueren der Fahrbahn.

Der straßenbegleitende Rad- und Gehweg am in Planungsrichtung rechten Fahrbahnrand stellt, neben der Verbindung der beiden Ortslagen Fischbach und Hochspeyer, die Anbindung an den bestehenden Rad- und Gehweg parallel zur B 37 in Richtung Frankenstein dar.

Der Fahrbahnteiler ist allerdings laut der Planungsunterlagen gar nicht für Radfahrer gedacht.

Der mit „Verbesserung der Verkehrssicherheit“ betitelte Gliederungspunkt 2.4.3 zählt folgende „Mängel“ auf:

  • Mangelnde Sichtweiten aus der B 48 von Fischbach kommend (Haltesicht- und Anfahrsichtweiten)
  • Fehlende Rad- und Gehwege im Plangebiet
  • Fehlende gesicherte Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer
  • Unzureichendes Lichtraumprofil an den Überführungsbauwerken der DB-Strecken

Die Leistungsfähigkeit wird durch nachfolgende Mängel eingeschränkt:

  • Fehlende Aufstellflächen für wartepflichtige Fahrzeuge im Zuge der B 48 von Fischbach
  • Radfahrer und Fußgänger, die die Fahrbahnflächen mitbenutzen müssen

Interessant. Denn der LBM hat ja in seinen Planungsunterlagen die gesicherten Querungsmöglichkeiten, vor allem am Ende des linksseitigen Weges vor Hochspeyer „vergessen“. Außerdem kommen mir die Tränen, dass man hier als Radfahrer die Fahrbahnflächen mitbenutzen muss. 🙄

„Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ laut Gliederungspunkt 2.6:

Der Ausbau der B 48 mit Rad- und Gehweg, der Neubau der Kreisverkehrsanlage sowie die Erneuerung der Überführungsbauwerke im Zuge der DB-Strecken und der B 48 über den Fischbach bewirken eine Steigerung der Verkehrsqualität sowie eine Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und tragen somit dem öffentlichen Interesse nach einem leistungsfähigen und sicheren Verkehrsraum Rechnung.

Der geplante Rad- und Gehweg zwischen den Ortslagen Hochspeyer und Fischbach sowie die Anbindung an den bestehenden Rad- und Gehweg an der B 37 stellt den Lückenschluss zwischen vorhandenen Rad- und Gehwegen im Plangebiet dar.

Die Realisierung der geplanten Rad- und Gehwege bewirkt eine Steigerung der Attraktivität als Naherholungsgebiet sowie des Tourismus im Plangebiet.

Das Übliche halt. Man baut diesen Weg in erster Linie für die Radtouristen. Und für die Autofahrer, die auch auf diesem Abschnitt eine exklusive, von Radfahrern freie Fahrbahn erhalten sollen.

Varianten der Trassenführung wurden gemäß Gliederungspunkt 3 vor allem aufgrund der drei Bahnüberführungen nicht geprüft.

Zu den Entwurfsmerkmalen (Gliederungspunkt 4.1.1) heißt es unter anderem:

Der straßenbegleitende, gemeinsame Rad- und Gehweg im Zweirichtungsverkehr wird in einer asphaltierten Breite von B = 2,50 m gebaut.

In den Teilbereichen, in denen der Rad- und Gehweg an die B 48 angebaut wird, erfolgt die Trennung durch einen 75 cm breiten asphaltierten Sicherheitsstreifen hinter einem Hochbordstein.

Für den in aller Regel 1,75 Meter breiten, begrünten Standard-Sicherheitstrennstreifen ist aufgrund der Hanglage kein Platz. Also muss ein Asphaltstreifen reichen, der per Hochbord von der Fahrbahn abgegrenzt wird. Das bedeutet, dass Radfahrer, die linksseitig unterwegs sind, in einem recht geringen Abstand frontal zum Gegenverkehr auf der Fahrbahn unterwegs sein werden. Im Dunkeln dürfte man hierbei auf jeden Fall ordentlich geblendet werden.

Ansonsten habe ich keine weiteren interessanten Punkte im Erläuterungsbericht gefunden.


Fazit

Überflüssig. Was für ein Aufwand, um Radfahrern auf ein paar hundert Metern die Nutzung der Fahrbahn der B 48 zu ersparen. Ein besonders schlechter Scherz ist, dass der neue „Geh- und Radweg“ aus Richtung Fischbach nicht am neuen Kreisverkehr endet, sondern Radfahrer zwischen Fischbach und Hochspeyer auf ca. 220 Metern zwei Mal die Fahrbahn der B 48 queren sollen. Das Sahnehäubchen ist hierbei die „vergessene“ Querungshilfe am Ortseingang Hochspeyer – obwohl der LBM im Erläuterungsbericht auch auf die ERA 2010 verweist und diese auch in der VwV vorgeschrieben sind.

Auch in Richtung Fischbach biegt man zukünftig nicht einfach nach links auf die B 48 ab, sondern muss erst den aus dem Kreisel ein- und ausfahrenden Verkehr beachten; realisiert wird dies wahrscheinlich mittels der äußerst beliebten „kleinen“ Vorfahrt gewähren. Nicht einmal 600 Meter weiter darf man bei Fischbach über die Fußgänger-Querungshilfe zurück auf die B 48, um auf deren Fahrbahn weiter in Richtung Enkenbach-Alsenborn zu fahren.

Wenn man überhaupt etwas positiv sehen will, dann dass Radfahrer aus Richtung Frankenstein nicht mehr am derzeit ziemlich gefährlichen Ende des linksseitigen Wegelchens auf die Fahrbahn zurückkehren müssen. Was sie wegen der durchgezogenen Linie ja eigentlich auch gar nicht dürften. Aber dieses Problem entsteht ja natürlich auch erst durch die Existenz dieses Wegelchens.

Nebenbei würde ich mich als Nutzer der Alsenztalbahn auch unheimlich freuen, wenn mir wegen dieser Baumaßnahme vermutlich über mehrere Monate ein zeitraubender und nerviger Schienenersatzverkehr mit dem Bus zugemutet werden würde.

Auch hierzu werde ich – wie an der B 39 – noch formelle Einwände gegen diese Planungen erheben.

Abschließend die Lizenzbedingungen von openstreetmap.de zu den verwendeten Kartenausschnitten.


Siehe auch

B 48: LBM ignoriert Einwendungen

18 Gedanken zu „Planfeststellung B 48 Fischbach – Hochspeyer“

  1. Auch wenn viele meiner Beiträge zum Thema Planfeststellung trotz der enormen Arbeit kaum Reaktionen hervorriefen

    Du befasst dich mit den spezifischen Problemen des Radverkehrs auf dem Land. Man reagiert ja in der Regel, wenn man etwas weiter führen möchte oder wenn man anderer Meinung ist. Andere Meinungen zu gemeinsamen Geh- und Radwegen außerorts magst du bekanntlich nicht gerade und erst recht nicht in den Kommentaren lesen. Da du ansonsten sehr tief in einer spezifische Materie einsteigst, kann der gemeine Großstädter, der sich mit anderen Problemen befasst, selten etwas weiterführendes dazu beitragen. Dass klassifizierte Straßen nun mit gemeinsamen Geh- und Radwegen versehen werden sollen, kommt in den Gebieten, wo ich unterwegs bin, nicht vor. Da ist auf klassifizierten Straßen vermutlich auch deutlich mehr los.

    1. „Der Großstädter“ soll sich hin und wieder auch mal aufs Land verirren. Natürlich gibt es auch Exemplare, die ihr Molloch ihr ganzes Leben kein einziges Mal so wirklich verlassen.

      Du kannst mir Landei ja gerne erklären, ob und warum genau du diese (oder auch die andere) Planung hier „toll“ findest? Ich wäre – entgegen deiner Behauptung – weiterhin ernsthaft interessiert an schlüssigen Argumenten, warum sowas hier für Radfahrer besser sein soll, als einfach auf der Fahrbahn zu fahren. Mein Radwege-Bullshit-Bingo-Zettel liegt auf jeden Fall bereit. 😀 😉

      1. Bei der Kritik an den ekletanten Mängeln an den Planungen, die davon durchzogen ist, freie Bahn für dann noch schnelleren Autoverkehr zu schaffen, bin ich doch bei dir, soweit ich das vom Bildschirm aus beurteilen kann.

        Bei dem Thema Benutzungspflicht halte ich eine enge Auslegung der Anordnungsvoraussetzung der besonderen Gefahrenlage für geboten, die sich auch bei den vorgeschlagenen Änderungen immer noch aus § 39 I StVO und der verfassungsrechtlichen Anforderung, das Mittel mit der geringsten Eingriffsintensivität zu wählen, ergibt. Das eckige, (noch) verbotene 240 sollte die Standard-Beschilderung sein. Schließlich haben auch anderen Fahrstile (s. u.) was davon, wenn die Menschen wie du auf der Fahrbahn unterwegs sind.

        Ich habe mal geschaut, welche DTV die Straßen auf dem Land und in den Städten haben, wo ich regelmäßig unterwegs bin. Wenn ich mich richtig erinnere, geht es bei dir hier häufig um DTV <5.000. Die Straßen, die ich näher kenne, haben meist fünfstellige DTV-Zahlen. Wenn ich mir die Straßen mit DTV < 5.000 vergegenwärtige, ist das für mich (außerhalb der HVZ), weitesgehend entspannt. Aber ich würde mich nicht als bevölkerungsrepräsentativ ansehen.

        Wenn man es erstrebenswert erachtet, dass mehr Rad gefahren wird, muss man akzeptieren, dass es unterschiedliche Bedürfnisse bzw. Anforderungen an den Weg gibt. Diese sind auch nicht per se gut oder schlecht. Der eine fährt lieber direkt und steigungsreicher und der andere lieber einen Umweg, wenn man Höhenmeter spart. Bei keiner Verkehrsart sind die Bedürfnisse und Anforderungen so unterschiedlich wie beim Radverkehr. Das macht das Thema planerisch so kompliziert und erklärt auch, warum alle die Städte immer komplett scheitern, die jetzt aber wirklich Radhauptstadt oder ähnliches werden wollen ohne je eine Vorstellung davon gehabt zu haben, dass es dafür keine Patentlösungen gibt, die man mal eben umsetzen kann.

        Wie gesagt, die Kritik an den Planungsfehlern scheint mir richtig und auch die Kritik an daran, dass nie wirklich ein Konzept dahinter steht, wo die Geh- und Radwege gebaut werden. Aber mir fehlt ein wenig die Berücksichtigung für andere Radfahrstile. Damit meine ich nicht, dass man sich auf eine unspezifische "subjektive Sicherheit" berufen soll, sondern denke auch an Kinder und ältere Menschen, für die es unter Umständen Voraussetzung ist, die parallelen Wege mit 10 km/h zu nutzen und an der einen Kreuzung bis in das Nachbardorf anzuhalten, und erst zu queren, wenn die Situation eindeutig ist. Das ist von unserer Fahrweise weit weg, aber erst einmal nicht schlimm, seine kognitiven Grenzen zu kennen und das Verhalten anzupassen, indem man z. B. lieber mal wartet. Ich sehe noch keine Lösungen für den Außerortsbereich, die mich überzeugen. Kinder, Jugendliche, Alte, Kognitiv Eingeschränkte sollen auch auf dem Land in den Nachbarort kommen. Aber mit einem Hinweis darauf, dass Fahrbahnradeln sicherer sei, kommt man als Planer auch nicht weiter, wenn Radfahren an klassifizierten Straßen nicht in der Nische belassen möchte. Vielleicht greife ich daher immer wieder bestimmte Punkte heraus, an denen man m. E. weiter denken muss/sollte. Als Spitze ist das nicht gedacht.

        Dass Außerorts-Geh-und Radwege, die kilometerlang ohne Kreuzungen über's Land gehen per se gefährlicher sind als das Fahren auf der Fahrbahn, ist meines Erachtens nie wirklich solide untersucht worden. Dabei müssten Gruppen gleicher soziodemografischer und Fahrstils verglichen werden. Aufgrund der deutlich geringeren Kreuzungsdichte und höher Fahrgeschwindigkeit des Kfz verbietet das Übertragen von innerstädtischen Untersuchungen. Dass absolute Zahlen hier nicht weiter helfen, ist hoffentlich klar, da viel weniger Radfahrer auf der Fahrbahn fahren und Fahrbahnradler soziodemografisch und fahrstilmäßig anders zusammen gesetzt sind.

        Du kannst mir Landei ja gerne erklären, ob und warum genau du diese (oder auch die andere) Planung hier „toll“ findest? Ich wäre – entgegen deiner Behauptung – weiterhin ernsthaft interessiert an schlüssigen Argumenten, warum sowas hier für Radfahrer besser sein soll, als einfach auf der Fahrbahn zu fahren. Mein Radwege-Bullshit-Bingo-Zettel liegt auf jeden Fall bereit. ? ?

        Die konkrete Planungen klingen nicht gut, aber ich finde es wie erläutert nicht per se falsch, Geh- und Radwege außerorts zu bauen. Und wenn ich auf dem Land unterwegs bin, ist manchmal durchaus soviel Kfz-Verkehr, dass da ein Kfz nach dem nächsten fährt. Meine Lust ( 98 % der Bevölkerung davon aus, die Bundesstraße mit dem Rad zu befahren.

        Ob das besser ist? Ich glaub nicht, dass man das so eindeutig beantworten kann. Wenn da im Nix plötzlich Wege auftauchen, auf denen man andauernd die Seite wechseln muss, hat man davon nix. Wenn zwischen zwei Orten neben der Fahrbahn mit den Kfz und Dennis (du scheinst ja weitgehend allein unterwegs zu sein auf dem Rad) ein durchgehender Geh- und Radweg ist, der am Ortseingang ordentlich auf die Fahrbahn übergeleitet wird und dann fahren da Menschen, die vorher nicht fuhren, ist dass für eben diese besser als wenn nix passiert. Für dich ändert sich in dem Fall ja nix. Dass die autoaffinen Behörden das nicht sachgerecht umsetzen, reicht für mich nicht dazu aus, das grundsätzlich zu verteufeln.

        1. Bei dem Thema Benutzungspflicht halte ich eine enge Auslegung der Anordnungsvoraussetzung der besonderen Gefahrenlage für geboten, (…) Schließlich haben auch anderen Fahrstile (s. u.) was davon, wenn die Menschen wie du auf der Fahrbahn unterwegs sind.

          Warum bedarf es überhaupt so einen Eiertanz wegen dieser „Gefahrenlage“ die so oder so willkürlich auslegbar ist? Wegen der handvoll Radfahrer, die gerne freiwillig auf der Fahrbahn fährt? Ich sehe angesichts der allgemeinen Fahrbahnparanoia überhaupt keinen Grund, auch nur an irgendeiner Straße eine Radwegbenutzungspflicht anzuordnen. Und damit wären wir beim einzigen relevanten Grund: Das Landstraßennetz weiterhin im Sinne der Erfinder der Benutzungspflicht (die Nazis) zu verkraftfahrstraßieren.

          Wenn man es erstrebenswert erachtet, dass mehr Rad gefahren wird, muss man akzeptieren, dass es unterschiedliche Bedürfnisse bzw. Anforderungen an den Weg gibt.

          Es fehlt weiterhin der Nachweis, dass Radwege – seien sie nun selbständig (wie z. B. der Bahntrassenweg im Bliestal) oder straßenbegleitender Mist gerade auf dem Land zu irgendeiner nennenswerten Nutzung vor allem im Alltag führen. Das wird auch zwischen Fischbach und Hochspeyer bzw. Weidenthal und Neidenfels nicht der Fall sein. Der Blödsinn wird wegen der Radtouristen angelegt. KEINER wird wegen dieser Wegelchen auf sein Auto verzichten. Und da wären wir dann bei den von dir angesprochenen unterschiedlichen „Radfahrstilen“: Ich werde dann als Rennradfahrer auf schikanösen Blödsinn wie dem bei Hochspeyer gezwungen. Mache ich es nicht (auch, um den „ängstlichen“ Touri-Radlern als auch Spaziergängern nicht in die Quere zu kommen), kriege ich von dir blöde Sprüche reingedrückt. Und bei einem Unfall eine Mitschuld.

          Und all dies nur deshalb, weil man im Wesentlichen vor allem Außerorts das Dogma, man könne ohne Radweg nicht Radfahren, weiterhin am Leben erhält. Weil man die gezielt in die Köpfe gepflanzte Paranoia nicht bekämpfen möchte. Warum kauft man eigentlich eingefleischten Autofahrern ihre Lügen / Ausreden ab, sie würden ja mit dem Rad fahren, wenn es „Radwege“ gäbe? Das wird als Argument vorgeschoben – und wenn die „Radwege“ dann da sind, fährt da trotzdem keiner. Außer die Radtouris. Und die reisen dann mit dem Auto an…

          Dass Außerorts-Geh-und Radwege, die kilometerlang ohne Kreuzungen über’s Land gehen per se gefährlicher sind als das Fahren auf der Fahrbahn, ist meines Erachtens nie wirklich solide untersucht worden.

          Du wirst außerorts sowas nicht oder nur sehr selten finden, weil auch dort zwangsläufig immer wieder andere Wege und Straßen einmünden. Dort legt man dann aufwändige Schikanen an und stellt kleine 205er auf. Aber wenn man in Sachen Radverkehr auf dem Land nur die Touri-Torkelradler im Kopf hat, die da mit 15 km/h entlangeiern und nebeneinanderfahrend herumschnattern, stört einen sowas natürlich auch nicht. Ich habe den ganzen Außerorts-Mist auch genau deshalb in meinem Blog sehr genau dokumentiert. Weil immer wieder behauptet wird, dass das außerorts besser oder weniger problematisch wäre. Bullshit. 💩

          Und wenn ich auf dem Land unterwegs bin, ist manchmal durchaus soviel Kfz-Verkehr, dass da ein Kfz nach dem nächsten fährt.

          Und? Hast du ein schlechtes Gewissen, weil du „den Verkehr“ nicht aufhalten willst? 😛 Der Witz ist: Außerorts ist oft deutlich weniger Verkehr unterwegs als auf den Hauptverkehrsstraßen in Städten.

          Dass die autoaffinen Behörden das nicht sachgerecht umsetzen, reicht für mich nicht dazu aus, das grundsätzlich zu verteufeln.

          Für mich schon. 😈 Denn derartige Planungen wie diese hier sind die logische Konsequenz von einseitigem Zweirichtungsmist.

          1. Natürlich steigt deswegen keine nennenswerte Zahl um. Das macht die aus anderen Gründen. Aber dann nur, wenn die Rahmenbedingungen für sie stimmen.

            Die Benutzungspflicht kommt aus der Zeit vor der NS-Zeit und selbst wenn nicht, hat das nix mit deren Ideologie zu tun sondern mit der aufkommenden Autoeuphorie, die auch ohne die Nazis sich Bahn gebrochen hätte.

            Nochmal: Ich will dich nicht auf die Wege zwingen.

            Auch Radtourismus ist eine legetime Freizeitbeschäftigung. Sollen doch ländliche Gegendenden damit Geld verdienen und denen eine passende Infrastruktur schaffen. Nur sollen die das nicht als Alltagsinfrastruktur verkaufen. Diese Wege schafft man dann besser entlang des Bachs als der Bundesstraße .

            Auf den Straßen in der Stadt ist die Geschwindigkeitsdifferenz eine andere. Ob sich ein Kfz-Lenker ausgebremst fühlt durch mich ist mir dabei egal.

          2. Nochmal: Ich will dich nicht auf die Wege zwingen.

            Ach, das ist aber nett. 😛 Du begrüßt aber den Bau von straßenbegleitenden Wegelchen außerorts. Die leider standardmäßig einen Benutzungszwang beinhalten. Und auch in Zukunft beinhalten werden; siehe die aktuelle Novelle ohne rechteckige Z 240.

            Auf dem Land werden sowieso NIE „die Rahmenbedingungen“ stimmen, um auf ein Auto zu verzichten. Zumindest solange das Beamen noch nicht erfunden wurde oder die Belieferung mit Flugdrohnen perfektioniert wird.

            Es werden wegen der paar Radtouristen überall straßenbegleitende Wegelchen gebaut und Fahrbahnverbote verhängt. Und das werde ich nicht mittragen! Rad kann man überall fahren; wer eine Fahrbahnphobie hat, kann sich ja ein Mountainbike kaufen und in der Freizeit durch den Wald fahren… Mit Radtouristen verdienst du in der Summe auch kein nennenswertes Geld.

            Der Witz an dieser Planfeststellung ist, dass dort derzeit nur auf dem Abschnitt zwischen der Kreuzung und dem OE Fischbach ein Z 274-50 fehlt. Ansonsten ist das von den Differenzgeschnwindigkeiten her de facto nicht von Innerorts zu unterscheiden. Zumal weiter jeder Nachweis fehlt, dass es die „Differenzgeschwindigkeiten“ wären, die für Radfahrer besonders „gefährlich“ seien.

  2. Die ist nur von Relevanz, wenn es zu einer Kollision kommt und dann nicht unerheblich. Meine Aussage war aber nur, dass ich das nicht mag. Genauso wie Steigung und wassetgebundene Decken von mir auch gemieden werden. Auf einem Weg den ich dienstlich hin und wiedet mit dem Rad fahre, kann ich 4 oder 5 km durchfahren. Auf der Fahrbahn müsste ich an den Ampeln einer BAB-Aufahrt warten. An der Stelle wüsste ich nicht, welchrn Vorteil das Fahren auf der Fahrbahn hätte.

    Okey, wenn du eh damit rechnest, weiterhin allein unterwegs zu sein und auch nicht hoffst, dass sich daran was ändet, dann ist deine Strategie alle Geh- und Radwege zu verhindern schlüssig. Aber dann wird dich auch alles andere nicht ändern .

    1. Für dein Beispiel finden sich sicher auch unzählige Gegenbeispiele dafür, wie du andernorts mittels kleiner 205er oder nachteiliger (Bettel-)Ampelschaltungen erheblich länger und öfters warten müsstest, als wenn du auf der Fahrbahn fahren würdest.

      Radwege außerorts dienen also für dich primär dazu, um das Nebeneinanderfahren und Schwätzen zu ermöglichen? Das ist gem. StVO auch dort nur erlaubt, wenn der sonstige (Rad-)Verkehr nicht behindert wird.

      Das hat nichts damit zu tun, ob ich allein unterwegs bin oder nicht. Dass ich vom Nebeneinanderfahren und Plaudern nicht so viel halte, hab ich ja zuletzt ausführlicher dargelegt. Wenn es sich hin und wieder doch mal ergibt, dass man mit jemanden ins Gespräch kommt, kann man auch auf den Landstraßen ganz gut nebeneinanderfahren. Wenn doch mal ein Auto kommt, macht man halt kurz Platz. Auch dafür braucht es also keine Wegelchen.

  3. Für dein Beispiel finden sich sicher auch unzählige Gegenbeispiele dafür, wie du andernorts mittels kleiner 205er oder nachteiliger (Bettel-)Ampelschaltungen erheblich länger und öfters warten müsstest, als wenn du auf der Fahrbahn fahren würdest.

    Wo habe ich das bestritten? Ich wollte nur mit einem Bsp. wiederlegen, dass es zwingend so sein muss.

    Radwege außerorts dienen also für dich primär dazu, um das Nebeneinanderfahren und Schwätzen zu ermöglichen? Das ist gem. StVO auch dort nur erlaubt, wenn der sonstige (Rad-)Verkehr nicht behindert wird.

    Nöö. Das hängt von Nutzergruppen und örtlicher Situation ab. Da wo ich auch mal im ländlichen Raum unterwegs bin, sind die Dörfer nicht so weit auseinander, dass dort Alltagsverkehr völlig utopisch ist, dafür sind das keine klassischen Radtourismus-Gegenden.

    Auch im Auto und ÖPNV darf man nebeneinander unterwegs sein und kommunizieren. Warum nicht beim Radfahren?

    Nebeneinander fahren ist nur dort untersagt, wo man andere nicht behindert (§ 2 IV StVO). Wenn man eh auf die Gegenfahrbahn wechseln muss teilweise, sehe ich noch keine Behinderung, wenn man dann etwas weiter nach links muss – mal abgesehen davon, dass rechtskonformens und sicheres Überholen eh seltener möglich ist, als überholt wird. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen wird man in der Regel Platz machen. Bei rechtzeitigem Klingeln auch keine so großes Problem.

    1. Wo habe ich das bestritten? Ich wollte nur mit einem Bsp. wiederlegen, dass es zwingend so sein muss.

      Habe ich auch nirgends behauptet. Aufgrund von § 10 StVO benachteiligt dich JEDER Radweg bei der Rückkehr auf die Fahrbahn mindestens ein Mal. Das reicht mir bereits.

      Warum nicht beim Radfahren?

      Kann man doch; ich benutze halt auch deshalb auch keine Touri-„Radwege“ mehr, weil einem da ständig Leute im Weg rumschlappen oder -fahren. Meine Sache ist das halt nicht; wenn man gemeinsam unterwegs ist, kann man sich auch während einer Pause unterhalten. Oder davor oder danach. Gerade wenn man sportlicher unterwegs ist, sollte einem eigentlich auch die Puste dafür fehlen. Ansonsten würde ich für weitere Kommentare zum Thema „Nebeneinander“ den passenden, erst kürzlich veröffentlichten Beitrag empfehlen. 😉

          1. Das bringt in die Gegenrichtung doch nichts. Ich denke an eine gut befahre Führung die schräg die Fahrbahn kreuz mit „Vorfahrt gewähren“ für den Kfz-Verkehr und so gebaut, dass man wie bei einer Gehwegüberfahrt den Radweg überfahren muss.

          2. In der Gegenrichtung darf hier ja (eigentlich) keiner auffahren (siehe den verlinkten Beitrag). Egal, wie du das zu lösen versuchst: es schafft zusätzliche, radwegtypische Gefahrenquellen im Querverkehr! Außerdem sieht es die StVO nicht vor, einem Straßenteil Vorfahrt vor der Fahrbahn zu verleihen. Umgekehrt geht das ja (eigentlich) auch nicht, dass man Radfahrern an Einmündungen mittels kleiner 205er ihrer Vorfahrt / ihres Vorrang beraubt

            Also lässt man den Scheiß einfach. Und „mutet“ Radfahrern zu, verdammt nochmal die Fahrbahn zu benutzen. Das wirkt dann auch verkehrsberuhigend auf den Kfz-Verkehr.

          3. Fahrradfahrer als Verkehrsberuhigung … Damit bekommst du ganz sicher keinen auf das Rad. Aber das ist ja auch nicht wirklich dein Interesse, wenn ich das richtig verstehe, sondern es geht dir primär darum, dass du dich sicher fühlst. Oder gibt es wissenschaftlich valide Untersuchungen, die dass auch für außerorts in dünn besiedelten Räume ohne ernst zu nehmenden Radverkehrsanteil außerorts belegen?

          4. Ach Bebbi, Radfahrer sind für dich also doch „Verkehrshindernisse“.

            sondern es geht dir primär darum, dass du dich sicher fühlst.

            Falsch. Ich will sicher SEIN. Und nicht ständig ausgebremst und rechtlich benachteiligt werden. Fahrbahn-Paranoia ist allerdings heilbar. Vielleicht ja auch bei dir? 😛

            Oder gibt es wissenschaftlich valide Untersuchungen,

            Im Gegenteil: Die objektive Gefährlichkeit der Fahrbahn oder die Nützlichkeit von Wegelchen vor allem für Alltagsradverkehre zu belegen ist der Job des BMVI, des LBM und der StVBen. Und deiner. Denn du bist ja ein Unterstützer der zunehmenden Verkraftfahrstraßierung. Auch wenn es in der Praxis stets so ein baulicher, unnützer und einfache Prinzipien verkomplizierender Dreck ist wie der, der hier wieder mal geplant wird. KEINER wird wegen sowas auf seine Karre verzichten.

            Dies war dann auch meine letzte Äußerung zu diesem Thema, denn ich habe kein Bock, mich endlos zu wiederholen.

          5. Wie kommt man von der Aussage, Planer sollen Radfahrer nicht zur Verkehrsberuhigen mussbrauchen dazu, dass ich Radfahrer nur als Verkehrshindernisse sehe? Das verstehe ich wirklich nicht. Das gleiche gilt für den Schluss aus meiner steten Betonung, dass der Kfz-Verkehr müsse eingeschränkt werden, liese sich ableiten, ich würde für mehr Kraftfahrstraßen plädieren.

            Falsch. Ich will sicher SEIN. Und nicht ständig ausgebremst und rechtlich benachteiligt werden. Fahrbahn-Paranoia ist allerdings heilbar. Vielleicht ja auch bei dir? ?

            Ich werde wohl damit leben müssen, dass es bei dir nur zwei Schubladen gibt und die Schublkade mit dem kleine Kreis der Erleuteten werde ich bei dir bis ans Lebenende sicherlich nicht kommen, solange der Verweis auf eine eher lückenhafte Studienlage schon eine Häresie ist. *schulter zuck*

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