Der LBM leugnet den § 36a LStrG
Schon Anfang Mai hatte ich beim Leiter des LBM Kaiserslautern, welcher sich im Jahre 2020 anlässlich einer Vollsperrung der L 478 bei Mauschbach mehr als eindeutig festgelegt hatte, dass der Verkehr im Rahmen einer Umleitungsmaßnahme nicht über Wirtschaftswege geführt werden dürfe, eine Fach- und Rechtsaufsichtsbeschwerde (formlos, fristlos, fruchtlos) gegen die Stadt Pirmasens wegen der illegalen … Der LBM leugnet den § 36a LStrG weiterlesen
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