Blaue Schilder in Tempo-30-Zonen
Eine der vermeintlich leichtesten Übungen für eine Verwaltung sollte das Entfernen von , oder in Tempo-30-Zonen sein. Denn es gibt da ja den § 45 (1c) S. 3 StVO, der hierzu Folgendes besagt: Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, … Blaue Schilder in Tempo-30-Zonen weiterlesen
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