HBR-Singletrail am Imsbacherhof
Als Mountainbiker ist man in Rheinland-Pfalz ja nicht nur wegen der unzähligen in einer straßenverkehrs-, sondern auch waldrechtlichen Grauzone unterwegs. So vertritt die Obrigkeit die Ansicht, dass aufgrund des § 22 (3) in Verbindung mit § 3 (7) LWaldG das Radfahren (…) im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt sei, weil Fußwege und -pfade … HBR-Singletrail am Imsbacherhof weiterlesen
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