Zuletzt musste ich mal wieder richtig böse werden und einer meiner besonders geliebten Kreisverwaltungen (derer des Kreises Kaiserslautern) mit einer Klage beim Verwaltungsgericht drohen. Der Grund hierfür war, dass mir am 17. April auffiel, dass die Geistergehwegradelpflicht bei 7,4 % Gefälle zwischen Martinshöhe und Bruchmühlbach-Miesau trotz der Ankündigung im November immer noch nicht aufgehoben war. … Ohne Druck geht nichts voran weiterlesen
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