Erst vor Kurzem fiel mir auf, dass am Beginn der Wartbachstraße, die zum berüchtigten B-10-Radweg führt, auf der linken Seite ein nur für Anlieger freigegebenes steht. Jenes kann man z. B. auch auf einer mapillary-Aufnahme (grade so) erkennen. Der parkende LKW verdeckt auf dem Foto das Pendant mit dem Zusatzzeichen 1020-12 auf der rechten Seite, welches auch Radfahrern die Einfahrt gestattet. Da diese Beschilderung widersprüchlich war, hab ich vor einer Weile die Verbandsgemeinde Hauenstein darauf hingewiesen. Als ich zuletzt dort vorbeifuhr, war dann auch das linke der beiden Schilder ausgetauscht. Schön!
Mein anschließender Hinweis bezog sich dann darauf, dass auch entlang der Umleitung des touristischen HBR-Verkehrs über die Straße „Im Handschuhteich“ Richtung Shell-Tankstelle (inkl. „Radfahrer absteigen!“) ebenfalls keine Freigabe für Radfahrer vorliegt. Mal gespannt, ob und wann auch dort der Radverkehr offiziell per Zusatzzeichen freigegeben wird!
Allgemein geht man meines Erachtens von Seiten der Straßenverkehrsbehörden doch sehr leichtfertig mit dem um – denn ob eine Sperrung auch des Radverkehrs überhaupt nötig und rechtmäßig ist, wird offenkundig so gut wie nie geprüft, wenn z. B. Anlieger- oder eben auch zahlreiche Forstwege hauptsächlich für den lauten, schmutzigen und die Fahrbahnen verschleißenden Verkehr gesperrt werden sollen. Im Saarland hingegen fällt mir bspw. oft auf, dass an vielen Forst- und Landwirtschaftswegen deutlich häufiger das
Verwendung findet.
Natürlich wird grade das von Radfahrern in der Praxis ständig ignoriert; schließlich weisen ja auch sehr viele HBR-Schilder auf solche Wege. Die rechtliche Unsicherheit müsste halt trotzdem nicht sein…! 🙄
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