Radfahrer streift geparktes Auto

Pressemeldung der PI Zweibrücken vom 25. März:

Polizeiinspektion Zweibrücken (ots). (…) Am 24.03.2018 gegen 09:45 Uhr kam es in der Lambsborner Straße in Bechhofen zu einem Verkehrsunfall zwischen einem geparkten PKW und einem Fahrrad. Der Fahrradfahrer streifte beim Vorbeifahren ein ordnungsgemäß am Fahrbahnrand abgestelltes Fahrzeug und stürzte. Hierbei verletzte er sich im Gesicht. Es entstand ein Gesamtschaden an beiden Fahrzeugen in Höhe von ca. 5050 Euro.

Immer wieder interessant, was auch Radfahrer hin und wieder für (doofe) Unfälle produzieren! Es sei denn, die Pressemeldung würde „mildernde Umstände“ wie bspw. ein eng überholendes Auto verschweigen…!

Hinsichtlich des Gesamtschadens von schlappen 5050 Euro (mich wundert da übrigens immer die Exaktheit polizeilicher Schätzungen) werden es wohl hauptsächlich Lackschäden für 5000 Euro am Auto – und 50 Euro am Fahrrad sein. 😀 In dem Zusammenhang könnte man doch auch endlich mal über eine Schadenminderungspflicht für Fahrer von PKW nachdenken, oder? 😛

Tut das wirklich Not, dass das meist sinnlos rumstehende Zeug auch immer gleich so teuer sein muss? Ein Auto ist ein Gebrauchsgegenstand – mit den entsprechenden Gebrauchsspuren!

Also – wenn ihr als Radfahrer mal wieder unbedingt einen Unfall bauen wollt: Sucht euch im eigenen finanziellen Interesse dafür dann möglichst alte und abgewrackte Modelle aus! 😎