Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 4. April 2018:
Bruchmühlbach-Miesau (ots). Einen nicht alltäglichen Verkehrsunfall musste gestern Nachmittag die Polizei Landstuhl aufnehmen. Ein 14-jähriger Radfahrer hatte augenscheinlich unberechtigt einen Fußweg im Bereich eines Pferdehofes in der Bahnhofstraße in Miesau genutzt. In diesem Moment querte ein an der Hand geführtes Pferd den Fußweg. Trotz vorhandener Warnhinweise auf potentiell querende Pferde konnte der Radfahrer einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern und prallte gegen das Pferd, das hierdurch erschrak und nach hinten austrat. Der Radfahrer wurde von einem Huf am Kopf getroffen und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Das Fahrrad wurde beschädigt, das Pferd blieb augenscheinlich unverletzt. Seitens der Polizei wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Tja… da haben wir grade erst drüber diskutiert, ob Reithelme mit Radhelmen vergleichbar wären.
Wie gut, dass es in D überall die passenden Verkehrszeichen gibt! Der junge Gehwegradler hatte wohl jedenfalls noch Glück, dass ihm nicht mehr passiert ist; so ein Pferdetritt kann auch mal tödlich enden. Ob er dabei einen Radhelm trug, geht aus der Meldung nicht hervor; wäre aber mal interessant, ob die Dinger auch in solchen Fällen als Lebensretter taugen? 👿
In der Verkehrsunfallstatistik wird der Unfallgegner „Pferd“ dann wohl in der Kategorie „Andere“ auftauchen.