Pressemeldung der PD Landau vom 12. Mai 2018:
Venningen (ots). Am 11.05.2018, gegen 18:20 Uhr, befuhr eine 47jährige mit ihrem Pedelec den Radweg von Großfischlingen in Richtung Venningen. Vor ihr fuhr ihr Ehemann. Kurz vor Venningen übersah sie die Sperrstange in Höhe der Brücke, blieb daran hängen und kam zum Sturz. Durch diesen Unfall wurde ein Finger der rechten Hand teilweise abgerissen. Sie wurde mit dem DRK in ein nah gelegenes Krankenhaus verbracht.
Klingt übel. Da ich u. a. nicht nachvollziehen konnte, was in der Pressemeldung mit „Sperrstange“ gemeint ist, hab ich bei der PI Edenkoben nochmal nachgefragt.
Der Unfall geschah auf der Brücke über den Triefenbach. Ob der Weg dort mit (oder anderweitig) beschildert ist, wurde erst gar nicht ermittelt. 🙄
Man meint jedenfalls mit der „Sperrstange“ einen (senkrechten) rot-weiß lackierten Sperrpfosten im Sinne des § 43 (1) StVO. Auf Radwegen halte ich die Dinger jedoch eher für Verkehrshindernisse gem. § 32 (1) S. 1 StVO.