Kollision auf Radweg in Wörth

Pressemeldung der PD Landau vom 19. Mai 2018:

Wörth am Rhein (ots). Zu einer Kollision zwischen zwei Fahrradfahrern kam es am 18.05.2018, um kurz vor 08.00 Uhr. Beide Fahrer befuhren den Radweg Höhe des Bürgerparks in entgegengesetzter Richtung als es zu dem Zusammenstoß kam. Eine der Beteiligten stürzte. Ohne sich um die gestürzte Fahrradfahrerin zu kümmern, setzte der andere Fahrradfahrer seine Fahrt fort. An seiner Arbeitsstelle angekommen regte sich scheinbar dann doch sein Gewissen und er meldete sich bei der Polizei in Wörth. Hier ist allerdings nichts von der gestürzten Fahrradfahrerin bekannt. Sollte diese bei dem Sturz zu Schaden gekommen sein, kann sie sich bei der Polizeiinspektion Wörth melden, wo der beschriebene Unfall aufgenommen ist.

Leider steht in der Meldung nicht, in welcher Straße das passierte; am wahrscheinlichsten wohl in der Hans-Martin-Schleyer-Straße. Die Schilderung ist auch etwas missverständlich, da ich beim ersten Lesen davon ausging, beide hätten einen Radweg in die (entgegengesetzte, also) falsche Richtung benutzt. Es gibt da jedenfalls einiges an (abgesetzten) Wegen in dieser Straße. Das nördlich der Fahrbahn gelegene ist lt. google nur 2 Meter breit. Man wird aber wahrscheinlich trotzdem Zeichen 240 StVO in beide Richtungen aufgestellt haben; die unterschiedlichen Einfärbungen lassen aber sogar ein Zeichen 241 StVO vermuten. Mal sehen, ob und was mir die PI Wörth auf meine Anfrage antworten wird.

6 Gedanken zu „Kollision auf Radweg in Wörth“

  1. Der nördliche Radweg (Richtung West) geht entlang der Straße, der südliche (Richtung Ost) hinter der Bahnlinie auf verschlungenen Wegen durch den Park. Da der südliche Radweg durch die Gleise nur schwer erreichbar ist, fahren da viele auf der falschen Seite den nördlichen Weg.
    Im weiteren Verlauf befindet sich auch eine Schule auf der Nordseite.
    Die Beschilderung wurde, glaube ich, von einigen Wochen von Z241 auf Z240 geändert. Und immerhin fehlen die kleinen blöden rot umrandeten Dreiecke an den Einmündungen.
    Der Radweg ist dort so verschwenkt, dass zwischen Radweg und Straße ein Auto passt. So kommt man dort eigentlich recht gut durch; und wie gesagt, der Radverkehr hat Vorfahrt.

    1. Danke! Der südliche Weg ist doch so oder so (da deutlich von der Fahrbahn abgesetzt und noch mit einer Straßenbahn dazwischen) nicht benutzungspflichtig? Den kann man doch von Norden her eh schwer erreichen; logisch, dass da dann auch links gefahren wird.

      Im weiteren Verlauf befindet sich auch eine Schule auf der Nordseite.

      Meinst du nicht die Südseite („Europa-Gymnasium“)? Jedenfalls eine ideale Geisterradlergeburtsstätte. 😉

      Und immerhin fehlen die kleinen blöden rot umrandeten Dreiecke an den Einmündungen.

      Die sind ja (m. E.) eigentlich sowieso stets rechtswidrig; da ein straßenbegleitender Radweg (eigentlich) an der Vorfahrtregelung jener Straße teilnimmt.

      Der Radweg ist dort so verschwenkt, dass zwischen Radweg und Straße ein Auto passt.

      Die Aussage versteh ich nicht so wirklich. 😉

      So kommt man dort eigentlich recht gut durch; und wie gesagt, der Radverkehr hat Vorfahrt.

      Ein leicht abgesetzter Weg wie dieser ist Garant dafür, (trotz Vorfahrt) von sorglosen Rechtsabbiegern über den Haufen gefahren zu werden. Grade, wenn auch noch ein wenig Grünzeug zwischen Fahrbahn und Radweg zu finden ist. Ich würde dort jedenfalls auf der Fahrbahn fahren; in beide Richtungen. Ich bin doch nicht lebensmüde.

  2. Ich versuche mal, das etwas zu erläutern:
    Der Radweg von Westen beginnt ab dem Ortsschild, wenn man von der Autobahn kommt. An dem Kreisel am Rathaus (der nebenbei eigentlich gar kein Kreisel ist mangels Beschilderung) kommt dann die Straßenbahn aus der Seitenstraße dazu und „drückt“ den Radweg nach Süden. Jetzt die Gewissensfrage: gehört die Straßenbahn zur Straße oder trennt sie den Radweg von der Straße? Jedenfalls wird der Radverkehr in diesen Weg gelotst, obwohl der sich dann später durch den Park schlängelt und irgendwann vor der Bogenbrücke über einen Bahnübergang an die Straße zurückgeführt wird.
    Vom nördlichen Weg wird (aus westlicher Richtung) an allen BÜs mit Z237 plus Zz1000-20 auf den südlichen Weg verwiesen.

    Das Europa-Gymnasium ist im Süden, im Norden ist – weiter westlich – die Berufsschule. Diese hatte ich im Kommentar gemeint.

    Z205: Ist doch gut, dass die hier mal wirklich nicht stehen, die Z205 für die einmündenden Straßen stehen auch ordentlich vor dem Radweg, so dass die Regelung für alle eindeutig ist.
    Die Einmündungen, v.a. die beiden Parkplätze am Rathausplatz, sind stark befahren und es stehen dort oft Fahrzeugschlangen, da die Durchgangsstraße auch viel Verkehr hat. Durch die leichte Verschwenkung des Radwegs passt zwischen Radweg und Straße ein Auto. So kann sich Fahrzeug für Fahrzeug nach vorne tasten und der Radweg bleibt offen für Radler. Das funktioniert ganz gut. Warum auch immer gibt es auch keinen Stress mit (in die Parkplätze) abbiegenden Fahrzeugen, es ist wohl übersichtlich genug, und, auch wenn Du es nicht gerne hörst, ich empfinde den Radweg als recht angenehm.
    Ich hoffe, jetzt ist das klarer.

    Ich fahre den aber normalerweise nicht mehr, da ich eine (bessere) Abkürzung gefunden habe, speziell für die Richtung West-Ost.
    Ich habe aber heute nachgesehen, die Schilder wurden wirklich, wie geschrieben, von 241 auch 240 geändert.

    1. Danke für die Mühe! 🙂

      Durch die leichte Verschwenkung des Radwegs passt zwischen Radweg und Straße ein Auto. So kann sich Fahrzeug für Fahrzeug nach vorne tasten und der Radweg bleibt offen für Radler.

      Überzeugt mich trotzdem nicht. 😉 Weil es am „Prinzip Radweg“ halt nix ändert.

      Vom nördlichen Weg wird (aus westlicher Richtung) an allen BÜs mit Z237 plus Zz1000-20 auf den südlichen Weg verwiesen.

      Was ein Aufwand, nur um Radfahrer von der Fahrbahn zu kriegen. 🙄 Auf dem südlichen Weg dürfen dann keine Fußgänger laufen?

      Ich habe aber heute nachgesehen, die Schilder wurden wirklich, wie geschrieben, von 241 auch 240 geändert.

      Auch hier seh ich keinen wirklichen Fortschritt. Ist der nördliche Weg denn auch 2,50 Meter breit…? Da man ein 241 (wahrscheinlich auch wegen ständigen Geisterradlern und grade zu Schulzeiten starkem Schüler-Fußgängerverkehr auch auf dem Radwegteil) nicht mehr halten konnte, hat man dann halt ein Z 240 drangeschraubt. Statt 239 und 1022-10. Jedenfalls hat so die wohl ungenügende Wegbreite und Geisterradelei halt mal wieder zu einem (so auf der Fahrbahn nicht vorkommen könnenden) Radfahrer-Radfahrer-Unfall geführt.

  3. ok, wieder der Reihe nach (ich weiß nicht, wie zitieren geht):
    ich weiß, dass dich das nicht überzeugt, aber, wie gesagt, einer der angenehmeren Bordsteinradwege.
    Die Schilderkombi 237 + 1000-20 steht ja nicht an der Straße, sondern am Radweg und zeigt „Achtung, falsche Richtung“, auch wenn der südliche Weg evtl. doof ist.
    Der südliche Weg ist auch Z 241 beschildert.

    Die Änderung der Beschilderung von Z240 auf Z241 hat wohl den Grund, dass die Wege zwar rotes (Rad) bzw. graues (Fußgänger) Pflaster haben, an den Einmündungen jedoch gemeinsames „gestaltetes“ schwarzes Pflaster haben.

    1. Zitieren kannste mit „blockquote“-HTML-Tags. Andere Standard-HTML-Tags funktionieren aber m. W. auch. 😉

      ich weiß, dass dich das nicht überzeugt, aber, wie gesagt, einer der angenehmeren Bordsteinradwege.

      Macht ja nix; meine Radweg-Allergie ist halt besonders stark ausgeprägt! 😀

      Die Schilderkombi 237 + 1000-20 steht ja nicht an der Straße, sondern am Radweg und zeigt „Achtung, falsche Richtung“, auch wenn der südliche Weg evtl. doof ist.

      Aha, da wird auch noch mit Sachen geworben, die man gar nicht kriegt (ein reiner Radweg)! 😛 Meiner Ansicht nach ist der südliche eh nicht straßenbegleitend, von daher nicht benutzungspflichtig. Da der südliche aber extrem weit vom nördlichen entfernt ist, sind Geisterradler dort eine absolut logische Konsequenz. Ich kann das sogar fast schon nachvollziehen, dass wer da eh nördlich der H.-M.-S.-Straße bleiben will, nicht unbedingt einen umständlichen Bogen „untenrum“ (inkl. zweier Fahrbahnquerungen) dreht. Und da der Weg ja offenbar wirklich nur knapp 2 Meter breit ist, Unfälle (auch mit Fußgängern) vorprogrammiert. Ein Paradebeispiel für undurchdachte städtische Radverkehrsplanung.

      Die Änderung der Beschilderung von Z240 auf Z241 hat wohl den Grund, dass die Wege zwar rotes (Rad) bzw. graues (Fußgänger) Pflaster haben, an den Einmündungen jedoch gemeinsames „gestaltetes“ schwarzes Pflaster haben.

      Dann hätte man ja Dank der unterschiedlichen Pflasterungen nicht einmal Schilder gebraucht. Die 98 %, die lieber auf diesem „anderen Radweg“ (ohne Benutzungspflicht) fahren wollen, könnten das ja weiterhin tun. Auch wenn die baulich uneindeutigen Knotenpunkte dann halt wieder mal ein klassisches (logisches) Radwegproblem aufzeigen.

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