Radfahrer macht einen „Highsider“

Pressemeldung der PD Landau vom 20. Mai 2018:

Steinweiler (ots). Am Samstag befuhr ein 33-jähriger mit seinem Fahrrad die Hauptstraße in Steinweiler in Richtung Kandel. Als er nach einem Autohaus auf den dortigen Gehweg fahren wollte, bremste er aufgrund defekter Hinterradbremse zu stark mit der Vorderradbremse ab, weshalb er mit einem „Highsider“ über den Lenker auf den Gehweg stürzte. Der Radfahrer erlitt zum Glück nur leichte Verletzungen, sein Fahrrad blieb unversehrt.

Wär ich nicht zufällig Atheist, würde ich jetzt sagen: „kleine Sünden wie Gehwegradeln bestraft der liebe Gott sofort!“ 😛

Ich bin in Sachen Motorradsport nicht so wirklich bewandert, glaube der fachkundigen und sprachlich kreativen Schreibkraft der PD Landau aber mal, dass ein Abgang über den Lenker bei zu fest gezogener Vorderradbremse (in Verbindung mit einer Bordsteinkante) auch bei Radfahrern als „Highsider“ durchgeht; ich hingegen hätte es ja eher als „Köpper“ bezeichnet.

4 Gedanken zu „Radfahrer macht einen „Highsider““

  1. Nachdem die OD ohne Radweg auskommt (vielleicht auch mangels Platz), wird man dann etwa 40m nach der Kreuzung vom Radwegschild überrascht und muss den Bordstein hoch, der dort zwar wegen der Tankstelle nicht besonders hoch, aber doch vorhanden ist. Vermutlich wurde dem Radfahrer dies zum Verhängnis.
    Der Radweg wird dann am Kreisel vorbeigeführt und endet mit Z205 im Archenweyerer Weg, um dann gegenüber in den freigegebenen Feldweg zu münden.
    Das blaue Z240 steht da in beide Richtungen. Da der Radweg im Westen rechtsseitig erst ca. 40m nach der Kreuzung beginnt, ergibt sich, dass der Weg auf diesem Stück linksseitig benutzungspflichtig ist, in „richtiger“ Richtung jedoch verboten.

    1. Moin Joachim, wie immer Danke für die Infos! Ich hätte vorher vielleicht doch mapillary checken sollen, hab aber mal den Angaben der Polizei vertraut. Da ja die Rede von „nach einem Autohaus“ (also in Fahrtrichtung Kandel östlich davon) die Rede ist, ist es somit nicht korrekt, dass der Radfahrer hier auf einen „Gehweg“ aufgefahren ist. Er ist auf einen (warum auch immer, auf jeden Fall rechtswidrig mit Z 240 beschilderten) benutzungspflichtigen Geh- und Radweg aufgefahren. Das verwundert, da die Polizei ja gerne mal auch freigegebene Gehwege zu Radwegen umdefiniert. 🙄

      Das blaue Z 240 steht da in beide Richtungen. Da der Radweg im Westen rechtsseitig erst ca. 40m nach der Kreuzung beginnt, ergibt sich, dass der Weg auf diesem Stück linksseitig benutzungspflichtig ist, in „richtiger“ Richtung jedoch verboten.

      Du meinst damit, dass er in Richtung Westen also mind. bis zur Kreuzung Brotäckerstr. linksseitig benutzungspflichtig bleibt? Die Sache mit dem linksseitigen Z 240 ist da auch einigermaßen zu erkennen. In D herrscht von Seiten der StVBn wirklich Blauschildanarchie; mit einem Rechtstaat hat das alles nix mehr zu tun. 😡

  2. Der wie-auch-immer-Weg entlang der Hauptstraße endet an der Einmündung Brotäckerstr.
    Danach gibt es kein Blauschild mehr.
    Übrigens ist der Ortsausgang Richtung Rohrbach noch krasser. Entlang der L554 ist der begleitende Weg in beide Richtungen blau beschildert. Ab Ortseingang Richtung Süd nicht mehr.
    Aber von Ort kommend ab der Obergasse linksseitig blau beschildert.

    1. Blauschildentfernung ist wirklich ein Kampf gegen die Hydra. 🙁 Sieht jedenfalls auch nach einem äußerst dürren Wegelchen aus.

      Ist ja nebenbei auch sehr lustig, dass der Weg zwischen Steinweiler und Kandel mit Z 250 freigegeben ist. Was natürlich in der Praxis Autofahrer eher nicht daran hindern wird, ihrer Begeisterung darüber Ausdruck zu verleihen, wenn man dann doch auf der Fahrbahn fährt…

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