Umbeschilderungen im Saarpfalz-Kreis

Es tut sich ja doch was, da drüben im Saarland. Nachdem eine Entschilderung in Altheim recht schnell verlief, geriet der konstruktive Dialog mit der Sachbereichsleiterin der Kreisverwaltung über Monate ins Stocken. Vor den Auswirkungen so genannter „Umstrukturierungen“ ist inzwischen ja leider selbst der ÖD nicht mehr gefeit. 🙁

Kurz zusammengefasst die Änderungen!

  1. Umbeschilderung eines auch linksseitig mit Zeichen 240 StVO beschilderten Wegs zu Zeichen 239 StVO Zusatzzeichen 1022-10  entlang der L 201 zwischen Walsheim und Gersheim im Saarpfalz-Kreis. Dort findet man einen „Saarland-typischen“ Außerort-Geh-Radweg, der nur per Breitstrich von der Fahrbahn abgetrennt ist, die Leitpfosten stehen einem dort direkt im Weg. Eigentlich ist mir die linke Freigabe trotzdem ein Dorn im Auge, da diese für Radfahrer, die den Weg weiterhin rechtsseitig in Fahrtrichtung Walsheim nutzen (müssen), wegen der geringen Wegbreite in Verbindung mit der Pfosten-Problematik durchaus gefährlich werden kann!
  2. Umbeschilderung von Zeichen 240 StVO zu Zeichen 239 StVO Zusatzzeichen 1022-10 am „Straßendreieck“ bei Beeden. Die L 222 von Wörschweiler in nördlicher Richtung befahrend musste man ca. 250 Meter vor der Kreuzung auf einen mit Zeichen 240 StVO beschilderten Weg auffahren. Jener führt aber nur direkt Richtung Beeden und geht dabei nahtlos in die L 217 über. Wer die  L 222 Richtung Limbach weiter befahren wollte, musste dann hinter dem Dreieck umkehren, dabei die Fahrbahn der L 217 queren und am Ende noch am  anhalten, ehe es wieder weiter Richtung Limbach ging.
  3. Umbeschilderung in und bei Limbach. Die L 119 (ehemalige B 40) aus Richtung Homburg kommend, ab der Einmündung der L 114 bis zum Kreisel L 119 / L 222 (Richtung Altstadt) von Zeichen 240 StVO zu Zeichen 239 StVO Zusatzzeichen 1022-10. Zuvor wurde man z. B. am Kreisel an der Ausfahrt L 222 per Zeichen 240 StVO und Linkspfeil auf die andere Straßenseite geschickt, wo dann aber ein paar Meter weiter die linksseitige Benutzungspflicht wieder in eine Gehweg-Freigabe überging. Meinem erweiterten Antrag, die gesamte innerörtliche Benutzungspflicht entlang der L 119 innerhalb Limbachs mangels einer besonderen Gefahrenlage nach § 45 (9) StVO aufzuheben, wurde hpts. unter Verweis auf die vermeintlich hohe Verkehrsdichte (16.000 Fahrzeuge mit 660 LKW täglich) nicht entsprochen. Noch nicht…!? Mal abwarten, ob der Verweis auf die „Belastungsstufen“ in der ERA was nützt. ?

Schön; da könnte sich die wesentlich sturere Kreisverwaltung KL mal ein Scheibchen von abschneiden! 😛