Hier findet sich eine Dokumentation der bisherigen, auf meinen Einwänden und Hinweisen basierenden Veränderungen in Sachen Beschilderung oder Umbauten sowie andere nennenswerte Aktivitäten.
- Umbeschilderung zu
und „Forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ des zuvor jahrelang mit
beschilderten, überwiegend nur geschotterten und regelm. stark verdreckten Forstweges zwischen Lemberg und Salzwoog, konkret entlang der L 486 zwischen Abzw. K 37 und Abzw. L 485 (siehe Beitragsbild). Zudem beidseitige Freigabe per
innerhalb von Salzwoog. Außerdem Umbeschilderung von
zu
und „Forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ auf dem neuen, wieder nur geschotterten Abschnitt am östlichen Ortsausgang Richtung Tanklager. Folgende Kritikpunkte bleiben: der alte Abschnitt in Höhe des ehemaligen Tanklagers ist zu schmal. Außerdem verliert man an der Einmündung zum Industriegebiet sein Vorfahrtrecht und es fehlt am Ende des Weges (Übergang zum Wieslauter-Radweg) ein asphaltierter Übergang zurück auf die Landstraße. Bei einer von meinen zahlreichen Hinweisen ausgelösten Verkehrsschau am 12. September 2017 zwischen Horbach und Linden verneinte die Sachbearbeiterin allerdings meine Vermutung, wesentlicher Grund für die Umbeschilderung sei die Erkenntnis gewesen, dass es sich hier bei dem nachweislich schon vorher existenten Forstweg nicht um einen straßenbegleitenden Radweg handele und man nur wegen der schlechten Wegqualität umbeschildert hätte.
- Umbau am Knotenpunkt L 477 und B 270 an der Biebermühle. Resultierend aus einem Beinahe-Zusammenstoß auf dem auch linksseitig per
ausgeschilderten Weg mit einem E-Bike-Fahrer (der sich beim Umkippen an der Hüfte verletzte) kritisierte ich bei der zuständigen VG als auch dem LBM die unübersichtliche und enge Führung des Weges. Zuvor hatte ich an dieser Stelle bereits mehrfach unangenehme Begegnungen mit Fußgängern. Nach dem Hinweis wurde die Benutzungspflicht linksseitig rasch aufgehoben und der Weg im Winter / Frühjahr 2016 / 2017 deutlich verbreitert und die Sichtradien durch ein Zurücksetzen des Zauns zur angrenzenden Baufirma deutlich aufgeweitet. Derzeit ist die Beschilderung dort uneindeutig, da ab der Einmündung zum Bahnhof linksseitig ein
fehlt.
- Aufhebung der linksseitigen Benutzungspflicht per
an der K 6 zwischen Winzeln und Pirmasens. Mehr dazu hier. Besonders frustrierend daran ist, dass die noch vor der Aufstellung der Schilder geäußerten Einwände (2. Februar 2017) einfach ignoriert wurden, wie auch der von mir am 26. Mai gestellte Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit gem. § 44 (2) Nr. 5 i. V. m. (5) VwVfG. Diese Schilder wurden dann erst am 20. September 2017 durch
ausgetauscht und die Mittellinie (Z 295) durch drei Striche auf der rechten Seite überfahrbar gemacht. Am 26. Oktober wurde dann der Felsbrocken-Übergang durch eine asphaltierte Fläche ersetzt; man kann den Weg nun ohne Sprung vom Bordstein verlassen und sicher auffahren (wenn man denn will).
- Aufhebung der beidseitigen Seitenstreifen-Benutzungspflicht per
innerhalb des Ortes Altheim im Saarpfalz-Kreis. Zuvor war dort innerorts ein extrem schmaler Streifen vor vielen Grundstückseinfahrten benutzungspflichtig beschildert. Inzwischen dürfen dort nur noch Fußgänger verkehren.
- Entfernung des
am Ende des Wallhalbtals bei der Faustermühle; Einmündung der L 475 in die L 477. Zuvor wurde man rechts in eine schmale, enge Unterführung gelotst, wo auch noch ein Schild zum Absteigen aufforderte. Zudem wurde einem so – streng genommen – das Rechtsabbiegen Richtung Rieschweiler-Mühlbach verboten.
- Entfernung zweier
bei Rodalben-Neuhof; jenes am Weganfang wurde ersetzt durch
. In Fahrtrichtung L 497 Richtung Pirmasens / Biebermühle sollte man zwingend (jedoch ohne baulichen Übergang) den allerdings die L 497 verlassenden und in die Hauptstraße übergehenden Geh- und Radweg benutzen. Bei der Verkehrsschau fiel den Beteiligten aber leider nicht auf, dass die Benutzungspflicht (u. a. da Innerorts, ohne besondere Gefahrenlage) auch in der Gegenrichtung aufzuheben wäre. Dies ist inzwischen auch erfolgt.
- Entschilderung diverser
in der Ortsdurchfahrt der B 427 in Bad Bergzabern.
In der Kurtalstraße war man als Radfahrer jahrelang gezwungen, z. B. in Fahrtrichtung Pirmasens zuerst auf den gepflasterten rechten Bürgersteig, dann nach wenigen Metern auf den linken zu wechseln, dabei mehrere Grundstückseinfahrten, Geschäfte, parkende Autos und Einmündungen zu passieren und am Ende sogar auf einem schmalen, nur geschotterten Abschnitt zu fahren. Natürlich war auch in der Gegenrichtung alles benutzungspflichtig beschildert. Der zuständige Sachbearbeiter bei der Verbandsgemeinde ließ sich nach kurzer und fruchtbarer Diskussion mit Verweisen auf VwV und StVO überzeugen – und die Schilder waren nach relativ kurzer Zeit Geschichte. Alle Schilder? Leider nicht; ein Einziges(!) hatte man stehen lassen: Am Schwanenweiher, grade im kurvigen Bereich vor dem eh sehr schmalen und nur geschotterten Abschnitt verweilte standhaft ein linksseitigesSpäter wurde die entfernte Beschilderung einfach wieder in beiden Richtungen komplett an den ursprünglichen Stellen neu angebracht. Aufgrund einer Fachaufsichtsbeschwerde beim Kreis SÜW wurde angekündigt, die Schilder wieder zu entfernen. Was wiederum viel zu lange dauerte. Mehr zu einem absurden Verwaltungsskandal hier, hier, hier und hier.. Der „Schwanengesang“ dieses Verkehrszeichens hat aber nun inzwischen ebenfalls ein Ende gefunden – und der Radfahrer darf die Fahrbahn der B 427 (uneingeschränkt) benutzen!
- Organisation von zwei großen Verkehrsschauen durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz, basierend auf den zahlreichen Hinweisen meinerseits. Der erste Termin am 12. September 2017 umfasste 8 Tagesordnungspunkte zwischen der nördlichen Kreisgrenze und Zweibrücken. Die persönlichen Eindrücke, die ich bereits beim ersten TOP gewonnen hatte, waren allerdings ziemlich entmutigend; so ging es beim mit
beschilderten Weg zwischen Horbach und Linden um das Problem der „Straßenbegleitung“ als auch der VwV ungenügender Wegbreiten. Mein Verständnis für die gemeinsam getroffenen Entscheidungen der Kreisverwaltungen von Kaiserslautern und der Südwestpfalz hielt sich stark in Grenzen. Leider erhielt ich bis heute kein Protokoll und weiß nicht, ob meine im Nachgang vertieften Einwände noch etwas bewirkten. Die zweite Verkehrsschau am 23. Oktober 2017 mit 5 Tagesordnungspunkten im Dahner Felsenland verlief zwar etwas angenehmer, aber auch hier konnte ich vor Ort mit meinen Einwänden zu diesem Unfug wieder nicht durchdringen.
- Umbeschilderung eines auch linksseitig mit
beschilderten Wegs zu
entlang der L 201 zwischen Walsheim und Gersheim im Saarpfalz-Kreis in beide Richtungen. Derzeit ist die Beschilderung Richtung Gersheim allerdings noch widersprüchlich, da ein rechts stehendes
mit Pfeil nach links auf den freigegebenen Gehweg verweist. Dort findet man einen „Saarland-typischen“ Außerort-Geh-Radweg, der nur per Breitstrich von der Fahrbahn abgetrennt ist, die Leitpfosten stehen einem dort direkt im Weg.
Mir ist die linke Freigabe trotzdem ein Dorn im Auge, da diese für Radfahrer, die den Weg weiterhin rechtsseitig in Fahrtrichtung Walsheim nutzen (müssen), wegen der geringen Wegbreite bei Gegenverkehr in Verbindung mit der Pfosten-Problematik durchaus gefährlich werden kann!Am sinnvollsten wäre es hier wohl gewesen, einfach gar kein Schild hinzustellen. Dann wär das einfach ein Seitenstreifen, den Fußgänger nutzen und Radfahrer nicht mit Schrittgeschwindigkeit befahren müssten. Mehr hier und hier. - Umbeschilderung von
zu
am „Straßendreieck“ bei Beeden. Die L 222 von Wörschweiler in nördlicher Richtung befahrend musste man ca. 250 Meter vor der Kreuzung auf einen mit
beschilderten Weg auffahren. Jener führt aber nur direkt Richtung Beeden und geht dabei nahtlos in die L 217 über. Wer die
L 222 Richtung Limbach weiter befahren wollte, musste dann hinter dem Dreieck umkehren, dabei die Fahrbahn der L 217 queren und am Ende noch am
anhalten, ehe es wieder weiter Richtung Limbach ging. Der Weg in Richtung Beeden ist nun auch in beiden Richtungen mit
beschildert worden.
- (Angekündigte) Umbeschilderung in und bei Limbach. Die L 119 (ehemalige B 40) aus Richtung Homburg kommend, ab der Einmündung der L 114 bis zum Kreisel L 119 / L 222 (Richtung Altstadt) von
zu
. Zuvor wurde man z. B. am Kreisel an der Ausfahrt L 222 per
und Linkspfeil auf die andere Straßenseite geschickt, wo dann aber ein paar Meter weiter die linksseitige Benutzungspflicht wieder in eine Gehweg-Freigabe überging.
- Aufhebung der Benutzungspflicht per
des Radweges entlang der L 494 zwischen Völkersweiler und Gossersweiler-Stein im Kreis Südliche Weinstraße. Der Weg verläuft teils auf Hochbord, weist Engstellen auf und erfüllt von der Breite her fast durchgehend nicht die Sollmaße der VwV. Zudem sind mehrere Einmündungen zu überqueren, allerdings fehlen hier und dort markierte Furten. Mehr u. a. hier und hier.
- Entfernung des
in Rodalben an der Einmündung des „Petersberger Wegs“ in die L 497. Das Zeichen (innerorts, ohne Gefahrenlage) bewirkte u. a. eine beidseitige Anordnung, da der aus Nordwesten / von der Biebermühle kommende Radverkehr über den gegenläufig benutzungspflichtigen linksseitigen Sonderweg geführt wird. Der Weg ist auch recht schmal und führt in eine regelm. durch Hochwasser verschmutzte und rutschige Unterführung. Nebenbei wurde einem Radfahrer so der Weg zur legal nutzbaren innerörtlichen Umgehungsstaße abgeschnitten. Exakt an dieser Stelle verunglückte im Juni 2017 ein jugendlicher Radfahrer schwer. Mehr u. a. hier.
- Freigabe des Abbiegens für Radfahrer in den Seitenarm der Arnulfstraße in Pirmasens durch Zusatzzeichen
zum
an der Streckbrücke, mehr hier.
- Ein fehlendes Zusatzzeichen „Radverkehr und Anlieger frei“ in der Wartbachstraße in Hinterweidenthal wurde ergänzt, somit Beendigung der widersprüchlichen Beschilderung; mehr hier.
- Umbeschilderung des nur geschotterten Weges entlang der L 478 zwischen Hornbach und Mauschbach von
zu
. Mehr hier.
- Umpositionierung von mehreren temporären Verkehrszeichen auf dem (überflüssigen)
in der Weiherstraße in Eppenbrunn. Mehr hier.
- Nachträgliche Freigabe der wegen Bauarbeiten nur für Anlieger freien, gesperrten Landstraße 482 zwischen Pirmasens und Rodalben durch Anbringen der Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ an den Absperrungen. Mehr hier.
- Aufhebung einer linksseitigen Benutzungspflicht durch
in einer Tempo-30-Zone in Ludwigswinkel.
AngekündigteAufhebung einer vollkommen überflüssigen Benutzungspflicht an einer neu gebauten Bushaltestelle an der L 395 zwischen Kaiserslautern und Einsiedlerhof. Mehr hier.- Entfernung der beidseitigen
entlang der B 423 in Waldmohr. Leider stehen am Kreisel am Ortseingang selbst im August 2019 immer noch unzählige
herum. Mehr hier.
- Entfernung der
an der L 546 zwischen Schaidt und Steinfeld.
- Umbeschilderungen im Bereich der Verbandsgemeinde Rodalben. Das
in der Hauptstraße in Richtung L 497 und Neuhof wurde durch
ersetzt (inzw. ergänzt mit
). Am Verbindungsweg von der B 270 zur Horbergsiedlung wurden beide
durch
ergänzt. Ebenfalls „legalisiert“ wurde der Verbindungsweg von der L 497 zur Imsbachermühle, das alte
wurde hier durch ein
ersetzt.
- Legalisierung des Dynamikum-Radwegs mittels Austauschs alter
durch
. Leider ist der Weg selbst im Juni 2019 immer noch nicht durchgehend legal befahrbar. Mehr hier und hier.
AngekündigteFreigabe der Brücke auf der Pirmasenser Husterhöhe zwischen Kantstraße und Husterhöhstraße perstatt
. Mehr hier. Leider wurde dann nur mit
beschildert.
- Freigabe eines HBR-Weges am neuen Kreisel an der K 24 bei bei Höheinöd. Mehr hier.
- Neue Sackgassenschilder (durchlässig für Rad- und Fußverkehr) in Pirmasens. Mehr hier.
- Installation von Kombi-Streuscheiben am für Radfahrer freigegebenen Gehweg in der Zweibrücker Straße (Höhe Profine) in Pirmasens. Mehr hier.
- Freigabe der mit
gesperrten Straße „Im Handschuhteich“ in Hinterweidenthal. Mehr hier.
- Entfernung der Zusatzzeichen „Radfahrer absteigen“ in Reinheim. Außerdem
angekündigteAufhebung der beidseitigen Benutzungspflicht mittelszwischen Niedergailbach und Reinheim. Mehr hier und hier.
- Keine Anordnung einer Benutzungspflicht eines neuen Geh- und Radwegs an der B 270 zwischen Hohenecken und Kaiserslautern. Mehr hier.
- Aufhebung zumindest der linksseitigen Benutzungspflicht per
an der L 546 zw. Kapsweyer und Schweighofen. Mehr hier.
- Legalisierung des Schotterweges in den Waldfischbach-Burgalbener Bruchwiesen. Die beiden
wurden durch
ersetzt. Mehr hier.
- Entfernung mehrerer
in der Ortsdurchfahrt von Matzenbach im Kreis Kusel. Mehr hier.
- (Unvollständige) Aufhebung des totalen Fahrradverbots im Pirmasenser Eisweiherpark. Mehr hier und hier.
- Aufhebung der beidseitigen innerörtlichen Benutzungspflicht mittels
und
in der Homburger Straße in Zweibrücken. Mehr hier.
- Freigabe des Weges „Am Entenstein“ bei Rodalben mittels
.
- Legalisierung mehrerer Waldwege durch
(statt wie gewohnt
) entlang der sanierten L 498 zwischen Waldfischbach-Burgalben und Donsieders. Mehr hier.
- Freigabe des HBR-Weges von Queichhambach in Richtung Eußerthal mittels
. Mehr hier.
- Entfernung der beidseitigen
an der L 501 bei Waldfischbach-Burgalben.
- Entfernung der beidseitigen
an der K 32 bei Waldfischbach-Burgalben. Mehr hier.
- Umbeschilderung des Wieslauter-Radwegs hinter dem BÜ Neudahner Weiher von
zu
. Mehr hier.
- Entfernung der beidseitigen
an der K 18 bei Herschberg. Mehr hier.
- Entfernung der beidseitigen
und
entlang der L 363 zwischen Horbach und Linden.
- Entfernung der rechtsseitigen
an der K 31 zwischen Geiselberg und Heltersberg.
- Entfernung der beidseitigen
entlang der K 6 am Hochstellerhof.
- Einrichtung einer mal fast makellosen Umleitung anlässlich der Vollsperrung Pirmasens – Lemberg. Mehr hier.
- Entfernung der beidseitigen
entlang der L 478 in Eppenbrunn.
- Entfernung des verbliebenen rechtsseitigen
an der L 477 bei Thaleischweiler-Fröschen.
- Entfernung der beidseitigen
an der K 36 am Ständenhof.
- Entfernung der
und
am Kreisel Altenwoogsmühle (L 486 – K 36) in Lemberg.
- Angeordnete Aufhebung der Benutzungspflichten entlang der B 427 in Bad Bergzabern. Mehr hier.
- Entfernung der beidseitigen
an der L 478 bei Vinningen.
- Entfernung der beidseitigen
an der L 485 in der Nähe des Storrbachtales.
- Entfernung der beidseitigen
an der L 487 bei Salzwoog.
- Entfernung der beidseitigen
an der L 478 bei Fischbach.
- Ummarkierung des Schutzstreifen-Endes in der Pirmasenser Blocksbergstraße. Mehr hier.
- Angekündigte Entfernung der beidseitigen
an der L 493 bei Silz. Mehr hier.
- Angekündigte Entfernung der beidseitigen
in der Homburger Talstraße. Mehr hier.
- Angeordnete Entfernung der beidseitigen
an der L 466 bei Martinshöhe. Mehr hier.
- Angekündigte Entfernung der beidseitigen
am Kreisverkehr bei Schwedelbach.
- Entfernung der beidseitigen
an der L 486 am NATO-Tanklager bei Salzwoog.
- Entfernung eines „alten“, linksseitigen
am Carentaner Platz in Waldfischbach-Burgalben.
- Freigabe der beiden Kaufland-Parkdecks in der Pirmasenser Wiesenstraße. Mehr hier.
- Freigabe der Forstwege zwischen Zieglertal und Schäferei (Merzalben) durch
. Mehr hier.
- Freigabe des Feldwegs von Fehrbach (Lambachstraße) in Richtung Westen per
.
- Freigabe vieler Waldwege bei Hauenstein entlang der K 56 / Forststraße Rtg. L 496 per
. Mehr hier.
- Empfehlung der VG Dahner Felsenland an die Gemeinde Nothweiler, eine Satzung aufzuheben. Mehr hier.
Letzte Bearbeitung: 18. März 2020.