Fortschritte

Lemberg K 37 Langmühle

Hier findet sich eine Dokumentation der bisherigen, auf meinen Einwänden und Hinweisen basierenden Veränderungen in Sachen Beschilderung oder Umbauten sowie andere nennenswerte Aktivitäten.

  1. Umbeschilderung zu Verbot für Fahrzeuge aller Art Radverkehr frei und „Forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ des zuvor jahrelang mit Gemeinsamer Geh- und Radweg beschilderten, überwiegend nur geschotterten und regelm. stark verdreckten Forstweges zwischen Lemberg und Salzwoog, konkret entlang der L 486 zwischen Abzw. K 37 und Abzw. L 485 (siehe Beitragsbild). Zudem beidseitige Freigabe per Gehweg Radverkehr frei  innerhalb von Salzwoog. Außerdem Umbeschilderung von Gemeinsamer Geh- und Radweg zu Verbot für Fahrzeuge aller Art Radverkehr frei und „Forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ auf dem neuen, wieder nur geschotterten Abschnitt am östlichen Ortsausgang Richtung Tanklager. Folgende Kritikpunkte bleiben: der alte Abschnitt in Höhe des ehemaligen Tanklagers ist zu schmal. Außerdem verliert man an der Einmündung zum Industriegebiet sein Vorfahrtrecht und es fehlt am Ende des Weges (Übergang zum Wieslauter-Radweg) ein asphaltierter Übergang zurück auf die Landstraße. Bei einer von meinen zahlreichen Hinweisen ausgelösten Verkehrsschau am 12. September 2017 zwischen Horbach und Linden verneinte die Sachbearbeiterin allerdings meine Vermutung, wesentlicher Grund für die Umbeschilderung sei die Erkenntnis gewesen, dass es sich hier bei dem nachweislich schon vorher existenten Forstweg nicht um einen straßenbegleitenden Radweg handele und man nur wegen der schlechten Wegqualität umbeschildert hätte.
  2. Umbau am Knotenpunkt L 477 und B 270 an der Biebermühle. Resultierend aus einem Beinahe-Zusammenstoß auf dem auch linksseitig per Gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschilderten Weg mit einem E-Bike-Fahrer (der sich beim Umkippen an der Hüfte verletzte) kritisierte ich bei der zuständigen VG als auch dem LBM die unübersichtliche und enge Führung des Weges. Zuvor hatte ich an dieser Stelle bereits mehrfach unangenehme Begegnungen mit Fußgängern. Nach dem Hinweis wurde die Benutzungspflicht linksseitig rasch aufgehoben und der Weg im Winter / Frühjahr 2016 / 2017 deutlich verbreitert und die Sichtradien durch ein Zurücksetzen des Zauns zur angrenzenden Baufirma deutlich aufgeweitet. Derzeit ist die Beschilderung dort uneindeutig, da ab der Einmündung zum Bahnhof linksseitig ein Gemeinsamer Geh- und Radweg fehlt.
  3. Aufhebung der linksseitigen Benutzungspflicht per Gemeinsamer Geh- und Radweg an der K 6 zwischen Winzeln und Pirmasens. Mehr dazu hier. Besonders frustrierend daran ist, dass die noch vor der Aufstellung der Schilder geäußerten Einwände (2. Februar 2017) einfach ignoriert wurden, wie auch der von mir am 26. Mai gestellte Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit gem. § 44 (2) Nr. 5 i. V. m. (5) VwVfG. Diese Schilder wurden dann erst am 20. September 2017 durch Gehweg Radverkehr frei  ausgetauscht und die Mittellinie (Z 295) durch drei Striche auf der rechten Seite überfahrbar gemacht. Am 26. Oktober wurde dann der Felsbrocken-Übergang durch eine asphaltierte Fläche ersetzt; man kann den Weg nun ohne Sprung vom Bordstein verlassen und sicher auffahren (wenn man denn will).
  4. Aufhebung der beidseitigen Seitenstreifen-Benutzungspflicht per Gemeinsamer Geh- und Radweg innerhalb des Ortes Altheim im Saarpfalz-Kreis. Zuvor war dort innerorts ein extrem schmaler Streifen vor vielen Grundstückseinfahrten benutzungspflichtig beschildert. Inzwischen dürfen dort nur noch Fußgänger verkehren.
  5. Entfernung des Gemeinsamer Geh- und Radweg am Ende des Wallhalbtals bei der Faustermühle; Einmündung der L 475 in die L 477. Zuvor wurde man rechts in eine schmale, enge Unterführung gelotst, wo auch noch ein Schild zum Absteigen aufforderte. Zudem wurde einem so – streng genommen – das Rechtsabbiegen Richtung Rieschweiler-Mühlbach verboten.
  6. Entfernung zweier Gemeinsamer Geh- und Radweg bei Rodalben-Neuhof; jenes am Weganfang wurde ersetzt durch Gehweg Radverkehr frei . In Fahrtrichtung L 497 Richtung Pirmasens / Biebermühle sollte man zwingend (jedoch ohne baulichen Übergang) den allerdings die L 497 verlassenden und in die Hauptstraße übergehenden Geh- und Radweg benutzen. Bei der Verkehrsschau fiel den Beteiligten aber leider nicht auf, dass die Benutzungspflicht (u. a. da Innerorts, ohne besondere Gefahrenlage) auch in der Gegenrichtung aufzuheben wäre. Dies ist inzwischen auch erfolgt.
  7. Entschilderung diverser Gemeinsamer Geh- und Radweg in der Ortsdurchfahrt der B 427 in Bad Bergzabern. In der Kurtalstraße war man als Radfahrer jahrelang gezwungen, z. B. in Fahrtrichtung Pirmasens zuerst auf den gepflasterten rechten Bürgersteig, dann nach wenigen Metern auf den linken zu wechseln, dabei mehrere Grundstückseinfahrten, Geschäfte, parkende Autos und Einmündungen zu passieren und am Ende sogar auf einem schmalen, nur geschotterten Abschnitt zu fahren. Natürlich war auch in der Gegenrichtung alles benutzungspflichtig beschildert. Der zuständige Sachbearbeiter bei der Verbandsgemeinde ließ sich nach kurzer und fruchtbarer Diskussion mit Verweisen auf VwV und StVO überzeugen – und die Schilder waren nach relativ kurzer Zeit Geschichte. Alle Schilder? Leider nicht; ein Einziges(!) hatte man stehen lassen: Am Schwanenweiher, grade im kurvigen Bereich vor dem eh sehr schmalen und nur geschotterten Abschnitt verweilte standhaft ein linksseitiges Zeichen 240 StVO. Der „Schwanengesang“ dieses Verkehrszeichens hat aber nun inzwischen ebenfalls ein Ende gefunden – und der Radfahrer darf die Fahrbahn der B 427 (uneingeschränkt) benutzen! Später wurde die entfernte Beschilderung einfach wieder in beiden Richtungen komplett an den ursprünglichen Stellen neu angebracht. Aufgrund einer Fachaufsichtsbeschwerde beim Kreis SÜW wurde angekündigt, die Schilder wieder zu entfernen. Was wiederum viel zu lange dauerte. Mehr zu einem absurden Verwaltungsskandal hier, hier, hier und hier.
  8. Organisation von zwei großen Verkehrsschauen durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz, basierend auf den zahlreichen Hinweisen meinerseits. Der erste Termin am 12. September 2017 umfasste 8 Tagesordnungspunkte zwischen der nördlichen Kreisgrenze und Zweibrücken. Die persönlichen Eindrücke, die ich bereits beim ersten TOP gewonnen hatte, waren allerdings ziemlich entmutigend; so ging es beim mit Gemeinsamer Geh- und Radweg beschilderten Weg zwischen Horbach und Linden um das Problem der „Straßenbegleitung“ als auch der VwV ungenügender Wegbreiten. Mein Verständnis für die gemeinsam getroffenen Entscheidungen der Kreisverwaltungen von Kaiserslautern und der Südwestpfalz hielt sich stark in Grenzen. Leider erhielt ich bis heute kein Protokoll und weiß nicht, ob meine im Nachgang vertieften Einwände noch etwas bewirkten. Die zweite Verkehrsschau am 23. Oktober 2017 mit 5 Tagesordnungspunkten im Dahner Felsenland verlief zwar etwas angenehmer, aber auch hier konnte ich vor Ort mit meinen Einwänden zu diesem Unfug wieder nicht durchdringen.
  9. Umbeschilderung eines auch linksseitig mit Gemeinsamer Geh- und Radweg beschilderten Wegs zu Gehweg Radverkehr frei  entlang der L 201 zwischen Walsheim und Gersheim im Saarpfalz-Kreis in beide Richtungen. Derzeit ist die Beschilderung Richtung Gersheim allerdings noch widersprüchlich, da ein rechts stehendes Zeichen 240 StVO mit Pfeil nach links auf den freigegebenen Gehweg verweist. Dort findet man einen „Saarland-typischen“ Außerort-Geh-Radweg, der nur per Breitstrich von der Fahrbahn abgetrennt ist, die Leitpfosten stehen einem dort direkt im Weg. Mir ist die linke Freigabe trotzdem ein Dorn im Auge, da diese für Radfahrer, die den Weg weiterhin rechtsseitig in Fahrtrichtung Walsheim nutzen (müssen), wegen der geringen Wegbreite bei Gegenverkehr in Verbindung mit der Pfosten-Problematik durchaus gefährlich werden kann! Am sinnvollsten wäre es hier wohl gewesen, einfach gar kein Schild hinzustellen. Dann wär das einfach ein Seitenstreifen, den Fußgänger nutzen und Radfahrer nicht mit Schrittgeschwindigkeit befahren müssten. Mehr hier und hier.
  10. Umbeschilderung von Gemeinsamer Geh- und Radweg zu Gehweg Radverkehr frei  am „Straßendreieck“ bei Beeden. Die L 222 von Wörschweiler in nördlicher Richtung befahrend musste man ca. 250 Meter vor der Kreuzung auf einen mit Gemeinsamer Geh- und Radweg beschilderten Weg auffahren. Jener führt aber nur direkt Richtung Beeden und geht dabei nahtlos in die L 217 über. Wer die  L 222 Richtung Limbach weiter befahren wollte, musste dann hinter dem Dreieck umkehren, dabei die Fahrbahn der L 217 queren und am Ende noch am  anhalten, ehe es wieder weiter Richtung Limbach ging. Der Weg in Richtung Beeden ist nun auch in beiden Richtungen mit Gehweg Radverkehr frei  beschildert worden.
  11. (Angekündigte) Umbeschilderung in und bei Limbach. Die L 119 (ehemalige B 40) aus Richtung Homburg kommend, ab der Einmündung der L 114 bis zum Kreisel L 119 / L 222 (Richtung Altstadt) von Gemeinsamer Geh- und Radweg zu Gehweg Radverkehr frei . Zuvor wurde man z. B. am Kreisel an der Ausfahrt L 222 per Gemeinsamer Geh- und Radweg und Linkspfeil auf die andere Straßenseite geschickt, wo dann aber ein paar Meter weiter die linksseitige Benutzungspflicht wieder in eine Gehweg-Freigabe überging.
  12. Aufhebung der Benutzungspflicht per Zeichen 240 StVO des Radweges entlang der L 494 zwischen Völkersweiler und Gossersweiler-Stein im Kreis Südliche Weinstraße. Der Weg verläuft teils auf Hochbord, weist Engstellen auf und erfüllt von der Breite her fast durchgehend nicht die Sollmaße der VwV. Zudem sind mehrere Einmündungen zu überqueren, allerdings fehlen hier und dort markierte Furten. Mehr u. a. hier und hier.
  13. Entfernung des Zeichen 240 StVO in Rodalben an der Einmündung des „Petersberger Wegs“ in die L 497. Das Zeichen (innerorts, ohne Gefahrenlage) bewirkte u. a. eine beidseitige Anordnung, da der aus Nordwesten / von der Biebermühle kommende Radverkehr über den gegenläufig benutzungspflichtigen linksseitigen Sonderweg geführt wird. Der Weg ist auch recht schmal und führt in eine regelm. durch Hochwasser verschmutzte und rutschige Unterführung. Nebenbei wurde einem Radfahrer so der Weg zur legal nutzbaren innerörtlichen Umgehungsstaße abgeschnitten. Exakt an dieser Stelle verunglückte im Juni 2017 ein jugendlicher Radfahrer schwer. Mehr u. a. hier.
  14. Freigabe des Abbiegens für Radfahrer in den Seitenarm der Arnulfstraße in Pirmasens durch Zusatzzeichen  zum Zeichen 239-30 StVO an der Streckbrücke, mehr hier.
  15. Ein fehlendes Zusatzzeichen „Radverkehr und Anlieger frei“ in der Wartbachstraße in Hinterweidenthal wurde ergänzt, somit Beendigung der widersprüchlichen Beschilderung; mehr hier.
  16. Umbeschilderung des nur geschotterten Weges entlang der L 478 zwischen Hornbach und Mauschbach von Zeichen 240 StVO zu Zeichen 239 StVO . Mehr hier.
  17. Umpositionierung von mehreren temporären Verkehrszeichen auf dem (überflüssigen) Gemeinsamer Geh- und Radweg in der Weiherstraße in Eppenbrunn. Mehr hier.
  18. Nachträgliche Freigabe der wegen Bauarbeiten nur für Anlieger freien, gesperrten Landstraße 482 zwischen Pirmasens und Rodalben durch Anbringen der Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ an den Absperrungen. Mehr hier.
  19. Aufhebung einer linksseitigen Benutzungspflicht durch Gemeinsamer Geh- und Radweg in einer Tempo-30-Zone in Ludwigswinkel.
  20. Angekündigte Aufhebung einer vollkommen überflüssigen Benutzungspflicht an einer neu gebauten Bushaltestelle an der L 395 zwischen Kaiserslautern und Einsiedlerhof. Mehr hier.
  21. Entfernung der beidseitigen Gemeinsamer Geh- und Radweg entlang der B 423 in Waldmohr. Leider stehen am Kreisel am Ortseingang selbst im August 2019 immer noch unzählige Gemeinsamer Geh- und Radweg herum. Mehr hier.
  22. Entfernung der Gemeinsamer Geh- und Radweg an der L 546 zwischen Schaidt und Steinfeld.
  23. Umbeschilderungen im Bereich der Verbandsgemeinde Rodalben. Das Gemeinsamer Geh- und Radweg in der Hauptstraße in Richtung L 497 und Neuhof wurde durch Zeichen 239 StVO ersetzt (inzw. ergänzt mit Radverkehr frei). Am Verbindungsweg von der B 270 zur Horbergsiedlung wurden beide Verbot für Fahrzeuge aller Art durch Radverkehr frei ergänzt. Ebenfalls „legalisiert“ wurde der Verbindungsweg von der L 497 zur Imsbachermühle, das alte Verbot für Fahrzeuge aller Art wurde hier durch ein Verbot für Kraftfahrzeuge ersetzt.
  24. Legalisierung des Dynamikum-Radwegs mittels Austauschs alter Verbot für Fahrzeuge aller Art durch Verbot für Kraftfahrzeuge. Leider ist der Weg selbst im Juni 2019 immer noch nicht durchgehend legal befahrbar. Mehr hier und hier.
  25. Angekündigte Freigabe der Brücke auf der Pirmasenser Husterhöhe zwischen Kantstraße und Husterhöhstraße per Gemeinsamer Geh- und Radweg statt Verbot für Fahrzeuge aller Art. Mehr hier. Leider wurde dann nur mit Gehweg Radverkehr frei beschildert.
  26. Freigabe eines HBR-Weges am neuen Kreisel an der K 24 bei bei Höheinöd. Mehr hier.
  27. Neue Sackgassenschilder (durchlässig für Rad- und Fußverkehr) in Pirmasens. Mehr hier.
  28. Installation von Kombi-Streuscheiben am für Radfahrer freigegebenen Gehweg in der Zweibrücker Straße (Höhe Profine) in Pirmasens. Mehr hier.
  29. Freigabe der mit Verbot für Fahrzeuge aller Art gesperrten Straße „Im Handschuhteich“ in Hinterweidenthal. Mehr hier.
  30. Entfernung der Zusatzzeichen „Radfahrer absteigen“ in Reinheim. Außerdem angekündigte Aufhebung der beidseitigen Benutzungspflicht mittels Gemeinsamer Geh- und Radweg zwischen Niedergailbach und Reinheim. Mehr hier und hier.
  31. Keine Anordnung einer Benutzungspflicht eines neuen Geh- und Radwegs an der B 270 zwischen Hohenecken und Kaiserslautern. Mehr hier.
  32. Aufhebung zumindest der linksseitigen Benutzungspflicht per Gemeinsamer Geh- und Radweg an der L 546 zw. Kapsweyer und Schweighofen. Mehr hier.
  33. Legalisierung des Schotterweges in den Waldfischbach-Burgalbener Bruchwiesen. Die beiden Verbot für Fahrzeuge aller Art wurden durch Verbot für Kraftfahrzeuge ersetzt. Mehr hier.
  34. Entfernung mehrerer Gemeinsamer Geh- und Radweg in der Ortsdurchfahrt von Matzenbach im Kreis Kusel. Mehr hier.
  35. (Unvollständige) Aufhebung des totalen Fahrradverbots im Pirmasenser Eisweiherpark. Mehr hier und hier.
  36. Aufhebung der beidseitigen innerörtlichen Benutzungspflicht mittels Getrennter Geh- und Radweg und Gemeinsamer Geh- und Radweg in der Homburger Straße in Zweibrücken. Mehr hier.
  37. Freigabe des Weges „Am Entenstein“ bei Rodalben mittels Verbot für Kraftfahrzeuge.
  38. Legalisierung mehrerer Waldwege durch Verbot für Kraftfahrzeuge (statt wie gewohnt Verbot für Fahrzeuge aller Art) entlang der sanierten L 498 zwischen Waldfischbach-Burgalben und Donsieders. Mehr hier.
  39. Freigabe des HBR-Weges von Queichhambach in Richtung Eußerthal mittels Verbot für Kraftfahrzeuge. Mehr hier.
  40. Entfernung der beidseitigen Gemeinsamer Geh- und Radweg an der L 501 bei Waldfischbach-Burgalben.
  41. Entfernung der beidseitigen Gemeinsamer Geh- und Radweg an der K 32 bei Waldfischbach-Burgalben. Mehr hier.
  42. Umbeschilderung des Wieslauter-Radwegs hinter dem BÜ Neudahner Weiher von Verbot für Fahrzeuge aller Art zu Verbot für Kraftfahrzeuge. Mehr hier.
  43. Entfernung der beidseitigen Gemeinsamer Geh- und Radweg an der K 18 bei Herschberg. Mehr hier.
  44. Entfernung der beidseitigen Gemeinsamer Geh- und Radweg und Radweg entlang der L 363 zwischen Horbach und Linden.
  45. Entfernung der rechtsseitigen Gemeinsamer Geh- und Radweg an der K 31 zwischen Geiselberg und Heltersberg.
  46. Entfernung der beidseitigen Gemeinsamer Geh- und Radweg entlang der K 6 am Hochstellerhof.
  47. Einrichtung einer mal fast makellosen Umleitung anlässlich der Vollsperrung Pirmasens – Lemberg. Mehr hier.
  48. Entfernung der beidseitigen Gemeinsamer Geh- und Radweg entlang der L 478 in Eppenbrunn.
  49. Entfernung des verbliebenen rechtsseitigen Gemeinsamer Geh- und Radweg an der L 477 bei Thaleischweiler-Fröschen.
  50. Entfernung der beidseitigen Gemeinsamer Geh- und Radweg an der K 36 am Ständenhof.
  51. Entfernung der Gemeinsamer Geh- und Radweg und Vorfahrt gewähren am Kreisel Altenwoogsmühle (L 486 – K 36) in Lemberg.
  52. Angeordnete Aufhebung der Benutzungspflichten entlang der B 427 in Bad Bergzabern. Mehr hier.
  53. Entfernung der beidseitigen Gemeinsamer Geh- und Radweg an der L 478 bei Vinningen.
  54. Entfernung der beidseitigen Gemeinsamer Geh- und Radweg an der L 485 in der Nähe des Storrbachtales.
  55. Entfernung der beidseitigen Gemeinsamer Geh- und Radweg an der L 487 bei Salzwoog.
  56. Entfernung der beidseitigen Gemeinsamer Geh- und Radweg an der L 478 bei Fischbach.
  57. Ummarkierung des Schutzstreifen-Endes in der Pirmasenser Blocksbergstraße. Mehr hier.
  58. Angekündigte Entfernung der beidseitigen Gemeinsamer Geh- und Radweg an der L 493 bei Silz. Mehr hier.
  59. Angekündigte Entfernung der beidseitigen Getrennter Geh- und Radweg in der Homburger Talstraße. Mehr hier.
  60. Angeordnete Entfernung der beidseitigen Gemeinsamer Geh- und Radweg an der L 466 bei Martinshöhe. Mehr hier.
  61. Angekündigte Entfernung der beidseitigen Gemeinsamer Geh- und Radweg am Kreisverkehr bei Schwedelbach.
  62. Entfernung der beidseitigen Gemeinsamer Geh- und Radweg an der L 486 am NATO-Tanklager bei Salzwoog.
  63. Entfernung eines „alten“, linksseitigen Gemeinsamer Geh- und Radweg am Carentaner Platz in Waldfischbach-Burgalben.
  64. Freigabe der beiden Kaufland-Parkdecks in der Pirmasenser Wiesenstraße. Mehr hier.
  65. Freigabe der Forstwege zwischen Zieglertal und Schäferei (Merzalben) durch Verbot für Kraftfahrzeuge. Mehr hier.
  66. Freigabe des Feldwegs von Fehrbach (Lambachstraße) in Richtung Westen per Verbot für Kraftfahrzeuge.
  67. Freigabe vieler Waldwege bei Hauenstein entlang der K 56 / Forststraße Rtg. L 496 per Radverkehr frei. Mehr hier.
  68. Empfehlung der VG Dahner Felsenland an die Gemeinde Nothweiler, eine Satzung aufzuheben. Mehr hier.

Letzte Bearbeitung: 18. März 2020.

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