Mängelliste Blau

Es folgt eine zusammenfassende Aufstellung in Sachen mangelhafter benutzungspflichtiger Radwege, räumlich nach Städten und Kreisen sowie der Straßennummerierung sortiert. Die Liste wird laufend bearbeitet. Positive Veränderungen werden durchgestrichen dargestellt und ggf. auf der folgenden Seite genauer erläutert.


Kreis Südwestpfalz

  • B 270 an der Biebermühle, Ampelkreuzung bis Kreisel L 497. Zeichen 240 StVO
    Gegenläufig, Ampel für rechtsabbiegende Radfahrer relevant?, Wegbreite, Beschilderung uneindeutig und längsstehend (besonders durch kürzlich erneuerte Überführung). Keine Furt, keine Schilder an der Einmündung zum Bahnhof. Schwer einsehbar bei Radfahrern, die mit Schwung die neue Überführung herunterfahren. Mehr hier und hier.
  • B 270 an der Moschelmühle bis Hauptstraße. Zeichen 240 StVO
    Linksseitig, nicht straßenbegleitend, da die B 270 in die Hauptstraße verlassend. Wegbreite und -qualität (oftmals Scherben), abschüssig Richtung Unterführung bei 90-Grad-Richtungswechseln. In Gegenrichtung nicht benutzungspflichtig, da eigenständig. Mehr hier.
  • L 363 zwischen Horbach und Linden. Gemeinsamer Geh- und Radweg und Radweg.
    Gegenläufig, nicht straßenbegleitend, Wegbreite, Führung über Parkplatz. Ab dem Parkplatz des Lindener Friedhofs entschildert. Siehe auch Kreis Kaiserslautern.
  • L 471 (Pirmasenser Straße) von Contwig nach StambachZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, teilw. Innerorts, ohne Gefahrenlage. Mehr hier.
  • L 471 (Zweibrücker Straße) in Contwig Richtung NiederauerbachZeichen 240 StVO In Gegenrichtung siehe Zweibrücken. Gegenläufig, Innerorts, ohne Gefahrenlage, Wegqualität, ohne Querungshilfe. Am Wegende in die „Contwigerhangstraße“ übergehend. Mehr hier.
  • L 473 und L 472 von Harsberg nach WeselbergZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, Wegbreite, Verschwenkungen mit Zeichen 205 StVO statt Furten. Bei Weselberg irreführend; wer von der Hauptstraße über die Querungshilfe fährt, landet links abbiegend in einer Sackgasse (Hermersberger Straße). Keine Querungshilfen an den eigentlichen Wegenden. Mehr hier.
  • L 473 von Saalstadt nach HarsbergZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, teilweise Wegbreiten, starke Verschwenkungen, keine Furten, stattdessen auch kleine Zeichen 205 StVO an der Einmündung der K 22. Keine Querungshilfen. Am Sportplatz Aufforderung, bei Spielbetrieb abzusteigen. 🙄 Anordnung in Harsberg bereits innerorts, ohne Gefahrenlage. Mehr hier.
  • L 474 von AS Petersberg (B 10) Richtung HöhfröschenZeichen 240 StVO
    Einzelnes Zeichen 240 StVO am Kreisel (K 15 – L 474), kleine Zeichen 205 StVO, keine Furten, Wegbreite am Kreisel. Am nördlichen Wegbeginn oft verschmutzt, Betonkanten an der B-10-Brücke. Nur 450 Meter lang, somit unstetig. Mehr hier.
  • L 477 zwischen Falkenbusch und DellfeldZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, teilw. Innerorts, ohne Gefahrenlage, Grundstückseinfahrten, Wegbreite, ohne Querungshilfen. Mehr hier.
  • L 477 von Rieschweiler-Mühlbach nach HöhmühlbachZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, uneindeutige Beschilderung bei Rieschweiler, unübersichtliche Einmündung an der K 83 wegen eines Bushäuschens.
  • L 477 von Faustermühle bis OE Thaleischweiler-FröschenZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, ohne Querungshilfen, oft verschmutzt (besonders am wilden Wendeplatz). Am westlichen Ende in beide Richtungen zu Zeichen 239 StVO übergehend, hinzu kommt eine durchgezogene Mittellinie am Übergang. Derzeit (Mai 2019) in westlicher Richtung unbeschildert.
  • L 477 von Thaleischweiler-Fröschen bis zur BiebermühleZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, nicht straßenbegleitend, in Straße „Gewerbegebiet Ost“ übergehend, Umweg unter A-62-Zubringer, Wegbreiten, unterhalb der Fahrbahn (Blendung) gelegen, unübersichtlich, keine Furt (am Schwimmbad). Mehr hier. Inzwischen (Frühjahr 2022) sind fast alle blauen Schilder verschwunden; ausgenommen des Ortsausgangs Thaleischweiler-Fröschen.
  • L 478 zwischen Hornbach und MauschbachZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, Schotter, Wegschäden, Weg zur L 700 abgeschnitten. Mehr hier.
  • L 478 von Mauschbach bis Großsteinhauser MühleZeichen 240 StVO und Zeichen 250 StVO
    Gegenläufig, nicht straßenbegleitend, Wirtschaftsweg, widersprüchliche Doppelbeschilderung. Mehr hier.
  • L 478 vom Vinninger Sportplatz bis OE VinningenZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, ungenügende Wegbreite, schmaler Grünstreifen zur Fahrbahn, ohne Querungshilfen. Mehr hier.
  • L 478 (Weiherstraße) in EppenbrunnZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, Innerorts, ohne Gefahrenlage, Hochbord, keine Querungshilfe, nur 400 Meter. Mehr hier.
  • L 478 westlich von Fischbach bei Dahn. Zeichen 240 StVO
    Wegqualität (durchbrechende Wurzeln), nur schwacher Verkehr. Nur in Fahrtrichtung Westen benutzungspflichtig beschildert. Querungshilfe fehlt (trotz Fahrbahnerneuerung 2018). Ab dort (linksseitig) als Radfahrer nicht mehr benutzungsberechtigt. Nur 650 Meter lang. Mehr hier.
  • L 478 (Hauptstraße) Fischbach Richtung Rumbach / Schönau, ab Einmündung Heilsbach. Zeichen 240 StVO
    Gegenläufig, Innerorts, ohne Gefahrenlage, Pflaster, Wegbreite, nur 550 Meter.
  • L 478 bei Rumbach, Abschnitt Brauntal – „In den Heuwiesen“. Zeichen 240 StVO
    Teilweise innerorts, ohne Gefahrenlage, gegenläufig, nicht straßenbegleitend, auf der Trasse der ehemaligen Wasgauwaldbahn verlaufend, die Abzweigung zur K 46 (Nothweiler) abschneidend. Mehr hier.
  • L 478 zwischen Rumbach und BundenthalZeichen 240 StVO
    Teilweise innerorts, ohne Gefahrenlage, gegenläufig, nicht straßenbegleitend (Wasgauwaldbahn), Wegbreiten, fehlende Querungshilfe bei Bundenthal.
  • L 485 ab Einmündung Storrbachtal bis Einmündung L 486. Zeichen 240 StVO
    Gegenläufig, nur 220 Meter lang, somit unstetig, Verpflichtung überflüssig. Mehr hier.
  • L 486 am Kreisverkehr LembergZeichen 240 StVO
    Führung auf schmalen Gehwegen beidseitig um Kreisel herum, mehrere kleine Zeichen 205 StVO. Mehr hier und hier.
  • L 486 östlicher Ortsausgang Lemberg, Dahner Straße bis Abzw. K 37. Zeichen 240 StVO
    Gegenläufig, in Richtung Langmühle Wechsel ohne Querungshilfe nach links, ca. 250 Meter weiter gleich wieder nach rechts; somit unstetig. Regelm. nass, stark durch Laub und Äste verschmutzt, starkes Gefälle (> 6 %). Beschilderung lückenhaft, so z. B. auch keine Berechtigung zum Befahren des Wegs Rtg. Lemberg ab der Querungshilfe. Mehr hier.
  • L 486 am ehem. Tanklager Bichtenloch, Richtung B 427. Zeichen 240 StVO
    Gegenläufig, Wegbreiten (alter Abschnitt). Einmündung zum Industriegebiet mit Verschwenkungen und kleinen Zeichen 205 StVO, am Übergang zum Wieslauter-Radweg keine bauliche Wiederauffahrmöglichkeit (nur Schotter) auf die L 486. In Rtg. Salzwoog deshalb auch keine Auffahrmöglichkeit trotz Blauschild.
  • L 487 ab Abzweigung K 92 bis AS Hinterweidenthal (B 10). Zeichen 240 StVO
    Gegenläufig. In Rtg. Hinterweidenthal nur von K 92 kommend blaubeschildert. In Richtung Salzwoog durch weiten Bogen von der L 487 wegführend zur K 92. Rund 800 Meter lang.
  • L 487 südlicher OA Salzwoog in Richtung Fischbach. Zeichen 240 StVO
    Nur rund 400 Meter lang, somit unstetig, Verpflichtung überflüssig. Mehr hier.
  • L 489 in Bundenthal (Bahnhofstraße). Zeichen 240 StVO
    Innerorts, ohne Gefahrenlage. Überflüssig.
  • L 495 am südlichen OA HauensteinZeichen 240 StVO
    Teilweise innerorts, ohne Gefahrenlage, Gegenläufig, Gefälle, nur 270 Meter, fehlende Furten, fehlende . Von Lug kommend ist an Querungshilfe erst nach links (Schützenhaus) einzumünden, dann gleich wieder die Fahrbahn nach rechts zu queren. An der Ausfahrt des Bau- und Recyclinghofs stehen insg. drei Zeichen 205 StVO – d. h. jeder soll hier jedem Vorfahrt oder Vorrang gewähren. Mehr hier.
  • L 496 am östlichen Ortsausgang von LeimenZeichen 240 StVO
    Teilweise Innerorts, ohne Gefahrenlage, nur 350 Meter lang, Wegbreite, Einmündungen, fehlende Furten, fehlendes , kaum Verkehr. Mehr hier.
  • L 497 ab Kreisel Biebermühle bis Rodalben OE. Zeichen 240 StVO
    Gegenläufig, Wegbreite, Engstelle, Furten / Vorrang Einmündung K 27, Wegqualität, teilweise Innerorts. Ab „Petersberger Weg“ nach Westen beidseitig benutzungspflichtig, die Umgehungstraße abschneidend. Rechtsseitig derzeit gar nicht beschildert. Mehr hier.
  • L 497 ab Rodalben Hauptstraße bis Einmündung Neuhof (Minigolfplatz). Zeichen 240 StVO
    Wegbreite, Innerorts, Hochbord, Weg zur L 497 abschneidend, in Gegenrichtung Freigabe per Zeichen 239 StVO . Mehr u. a. hier.
  • L 501 am nördlichen Ortsausgang Waldfischbach-Burgalben bis Golfplatz. Gemeinsamer Geh- und Radweg
    Gegenläufig, Wegbreite, keine Querungshilfen, nur 650 m lang, unstetig.
  • K 6 ab L 484 über Felsenbrunnerhof und HochstellerhofZeichen 240 StVO
    Gegenläufig. Auffahrt Richtung Hochstellerhof an der L 484 wg. durchgezogener Mittellinie nicht möglich; in Gegenrichtung auch nicht Richtung Vinningen. Drei Mal unterbrochen (innerh. der OD), jedes Mal ohne Querungshilfen, teilw. Wegbreiten, Gefälle, Südteil (im Wald) regelm. verschmutzt. Mehr hier.
  • K 18 ab Ortsausgang Herschberg bis Sportplatz. Zeichen 240 StVO
    Gegenläufig, Wegbreite, nur 270 Meter lang, nur 1.591 Kfz am Tag. Mehr hier.
  • K 20 südwestlich von HettenhausenZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, Wegbreite, keine Querungshilfen. Der Weg verlässt nach rund 800 Metern in Richtung Wallhalben die K 20 hinüber zur anderen Talseite (ein Schild weist dort auf fehlenden Winterdienst hin), daher nicht mehr straßenbegleitend. Mehr u. a. hier.
  • K 20 (Landstuhler Straße) in Obernheim-KirchenarnbachZeichen 240 StVO
    Führung des Radverkehrs über die etwas oberhalb gelegene Kolpingstraße. Deshalb kein Fahrbahnverbot in der K 20. Keine Anliegerfreigabe, stattdessen Zusatz „Parken auf den Geh- und Radweg nicht erlaubt“. Aus Richtung Norden auch linksseitig, Auffahrt auf einem schmalen Gehweg. Da wäre eine „Fahrradstraße“ passender. Mehr hier.
  • K 31 zwischen Geiselberg und HeltersbergZeichen 240 StVO
    Derzeit nur Richtung Heltersberg beschildert. Wegbreite und -qualität, Bewuchs und Verschmutzungen, fehlende Furten, fehlende , keine Querungshilfen. Anordnung bereits innerorts, ohne Gefahrenlage. Am linksseitigen Wegende in Geiselberg steht ein Zeichen 237 StVO mit dem Zusatz „Ende“, ohne vorherige Anordnung.
  • K 32, Waldfischbach-Burgalben Richtung Clausensee. Zeichen 240 StVO
    Gegenläufig, nur 500 m, ohne Querungshilfen, unklares Wegende, kaum Verkehr. Mehr hier.
  • K 36 ab Kreisverkehr Altenwoogsmühle (L 486) bis OE Ruppertsweiler. Zeichen 240 StVO
    Gegenläufig, Wegbreite, Zeichen 205 StVO statt Furt an Einmündung „Im Kohlteich“, Verschmutzungen durch Bäume, Einmündung Parkplatz Starkenbrunnen verdreckt und ohne Furt. Am Wegende von der K 36 wegführend. Mehr hier.
  • K 36 am Ständenhof / Anschlussstelle Ruppertsweiler (B 10). Zeichen 240 StVO
    Gegenläufig, nur 200 Meter lang, kleine Zeichen 205 StVO statt Furten, unklares Wegende am Ständenhof. Mehr hier.
  • K 37 Langmühle in Richtung Lemberg (L 486). Zeichen 240 StVO
    Wenig Verkehr, nur 550 Meter lang. Anordnung bereits innerorts, ohne Gefahrenlage.
  • K 38 von Hauenstein nach WilgartswiesenGemeinsamer Geh- und Radweg und Getrennter Geh- und Radweg
    Gegenläufig, Wegbreite, teilw. Innerorts ohne Gefahrenlage, kaum Verkehr, keine Querungshilfen, Bettelampel an der Bahnunterführung. Mehr hier.
  • K 39 von Dahn-Reichenbach nach Erfweiler. Gemeinsamer Geh- und Radweg
    Verkehrszeichen von rechts (B 427) kommend gar nicht sichtbar. Gegenläufig, Wegbreite, teils innerorts ohne Gefahrenlage, keine Querungshilfen.
  • K 41 von Dahn-Reichenbach nach Schindhard. Gemeinsamer Geh- und Radweg
    Gegenläufig, Wegbreite, keine Querungshilfen. Keine Furten, mehrere Grundstückszufahrten. Nur 1.191 Kfz am Tag.
  • K 43 am Saarbacherhammer, ab Einmündung L 478 Richtung LudwigswinkelZeichen 240 StVO
    Wegbreite und -qualität, Geländer und Leitplanken, kaum Verkehr, an der Einmündung der K 47 den Weg geradeaus abschneidend.
  • K 44 zwischen Fischbach und PetersbächelZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, kaum Verkehr, de facto Innerorts, Wegbreiten, Einmündungen (vor allem an der „Siedlung“) ohne Furteb, am Weg-Ende Führung über einen Parkplatz, in Richtung Fischbach sogar entgegen Verbot der Einfahrt ohne Radverkehr frei, keine Querungshilfen. Mehr hier.
  • K 47 ab Einmündung K 43 bis OE LudwigswinkelZeichen 240 StVO
    Wegbreite, Geländer, nur 550 Meter lang, so gut wie kein Verkehr.
  • Weitere Einträge folgen.

Stadt Pirmasens

  • K 6 (Gersbacher Str.) OE Gersbach bis OE WinzelnZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, teils Innerorts, teils falsch und veraltet beschildert, Wege abgeschnitten, Umweg, landwirtschaftlich verschmutzt, unbeleuchtet, als Wirtschaftsweg gewidmet. Mehr hier und hier.
  • K 6 (Bottenbacher Str.) „Am Gottelsberg“ bis vor OE WinzelnZeichen 240 StVO
    unstetige Vorfahrt (L 600), kleine Zeichen 205 StVO, Unbeleuchtet. Mehr hier und hier.

Stadt Zweibrücken

  • B 424 (Rimschweilerstraße), Ixheim Richtung RimschweilerZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, Wegbreite, keine Querungshilfen, fehlende Furt und  an Einmündung nach Birkhausen.
  • B 424 – L 465, neuer Kreisverkehr in Ixheim. Gemeinsamer Geh- und Radweg
    Eine gemeingefährliche und schikanöse Unverschämtheit – und ein Verwaltungsskandal. Mehr u. a. hier.
  • L 465 ab Einmündung K 10 / K 83 (Eichenhof) im Bickenalbtal über Mittelbach bis IxheimZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, ungenügende Wegbreiten, keine Furten, keine , keine Querungshilfen. Teils Innerorts. Mehr hier.
  • L 469 (Homburger Str.) in Ernstweiler; Saarland bis Einmündung Gottlieb-Daimler-Straße. Zeichen 241 StVO Zeichen 240 StVO
    Gegenläufig, Innerorts, ungefährliche Fahrbahn, Wegbreiten, Führung, Gefahrenstellen. Mehr hier.
  • L 469 von Niederauerbach nach OberauerbachZeichen 241 StVO und Zeichen 240 StVO
    Weganfang und -ende in Niederauerbach unklar. Teils gegenläufig, Wegbreiten, Innerorts (ohne Gefahrenlage), Grundstücksein- und ausfahrten, Verschwenkung an der Verkehrsinsel am OA Niederauerbach. Keine Hinweise auf Trennung von Rad- und Gehweg aus Richtung Oberauerbach. Mehr hier.
  • L 471 von Niederauerbach nach ContwigZeichen 240 StVO In Gegenrichtung siehe Kreis Südwestpfalz.
    Gegenläufig, nicht straßenbegleitend, Wegqualität, keine Querungshilfe. Mehr hier und hier.
  • L 480 (Steinhauser Str.) Einmündung Flugplatzstr. bis AS Contwig (A 8)Zeichen 240 StVO
    Gegenläufig, unklare Vorfahrt, Unübersichtlich. Mehr hier.
  • L 480 – L 700 (Turbokreisel), ab AS Conwig (A 8). Zeichen 240 StVO
    Gegenläufig, Unübersichtlich, Wegbreite, unklare Vorfahrt, keine Furt, keine , Wegbreite, Wege abgeschnitten. Mehr hier.
  • L 700 ab Kreisel Eishalle bis Einmündung Luxemburger Straße (teilw. Kreis Südwestpfalz). Zeichen 240 StVO
    Pflasterweg, teilweise Gegenläufig, teilw. Wegbreite, unklare Vorfahrt, Führung um kleine Kreisverkehre sind gemäß ERA 2010 zu unterlassen. Mehr hier.
  • K 2 (Gottlieb-Daimler-Straße), neuer Kreisverkehr zur Lanzstraße (A-8-Unterführung). Zeichen 240 StVO
    Fehlerhafte und so nicht von der Straßenverkehrsbehörde angeordnete Beschilderung. Die Verkehrszeichen wurden teilweise zur Ungültigmachung überklebt. Im Umfeld sonst überall Freigaben per Zeichen 239 StVO . Mehr hier.

Kreis Kaiserslautern

  • L 356 bei Hütschenhausen (westlicher Ortseingang). Zeichen 240 StVO
    Innerorts (ohne Gefahrenlage), gegenläufig, keine Furten, keine , Wegbreite, keine Querungshilfen.
  • L 357 zwischen Elschbach und Einmündung L 356. Zeichen 240 StVO
    Gegenläufig, Wegbreite und -qualität, Wegende bei Elschbach in Kurve mit Gefälle, keine Querungshilfe in Elschbach.
  • L 358 zwischen Bruchmühlbach (Abzw. L 395) und MiesauZeichen 240 StVO
    Wegqualität und -breite. Teilweise innerorts (ohne Gefahrenlage), teilweise gegenläufig, Beschilderung lückenhaft, daher unstetig. Keine Furten, an Ampel Römerstraße-Miesau-Depot keine Kombi-Streuscheiben. An Einmündungen (A 6) kleine Zeichen 205 StVO, statt Vorfahrt. Mehr hier und hier.
  • L 358 zwischen Miesau und ElschbachZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, Wegbreite und -qualität, unübersichtliche Einmündung am Friedhof, Wegende bei Elschbach in Kurve mit starkem Gefälle, keine Querungshilfen. Wenig Verkehr, nur 800 Meter lang. Mehr hier.
  • L 363 (Hauptstraße) in Niedermohr, Richtung Osten (Kirchmohr). Link zu mapillary. Zeichen 240 StVO
    Innerorts, ohne Gefahrenlage, Wegbreite < 2,50 Meter, Hochbord, zahlreiche Grundstücksein- und -ausfahrten. Sogar gegenläufige (linksseitige) Anordnung ab dem in Richtung Westen. Aufhebung angekündigt. Mehr hier.
  • L 363 in Landstuhl, am Haarnadel-Abzweig L 469. Zeichen 240 StVO
    Alternative Führung des Radverkehrs (daher ohne Benutzungspflicht) in Richtung „Felsenmühle“. Doppelbeschilderung mit Zeichen 250 StVO Zeichen 240 StVO jedoch widersprüchlich. Mehr hier.
  • L 363 zwischen Bann und QueidersbachZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, Wegbreite, Verschmutzungen, fehlende Querungshilfen, fehlende Furten, fehlende , kleine Zeichen 205 StVO an der Einmündung Netto-Markt, unklare Vorfahrt am Friedhof. Weg zum Industriegebiet abgeschnitten. Mehr hier.
  • L 363 zwischen Queidersbach und LindenZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, Wegbreite, unterhalb der Fahrbahn (Blendung), unstetig, nicht straßenbegleitend, fehlende Querungshilfen, Verschmutzungen. Mehr hier.
  • L 367 in WeilerbachZeichen 240 StVO
    Innerorts, ohne Gefahrenlage, Gegenläufig, teilweise beidseitig beschildert, alte Z 244, Auffahrt nach links über durchgezogene Linien und hohen Bordstein, Führung um Kreisverkehre, kleine Vorfahrt gewähren, keine Furten, teils keine Querungshilfen. Mehr hier.
  • L 395 zwischen Bruchmühlbach-Miesau und HauptstuhlZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, Wegbreite und -qualität, keine Querungshilfen in Hauptstuhl und Bruchmühlbach-Miesau.
  • L 395 Ortsausgang Hauptstuhl bis Abzweig L 470. Zeichen 240 StVO
    Gegenläufig, Wegbreite, keine Querungshilfe in Hauptstuhl.
  • L 395 ab Abzweig L 470 bis Ortseingang LandstuhlZeichen 240 StVO
    Chaotisch! Gegenläufig, Wegbreite, in Richtung Westen teilw. beidseitig benutzungspflichtig, teilw. fehlende Beschilderung (ab Kreisel Torfstraße). Gefährliche Zufahrt am Kaufland mit Drängelgittern, anstatt einer vorfahrtberechtigten Furt. Keine Querungshilfe am Ortsausgang Landstuhl. Mehr hier.
  • L 466 bei MartinshöheZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, Wegbreite, keine Furten (nur teilw. Pflaster), keine Querungshilfen, keine , im Schnitt 7,4 % Gefälle (teilw. um 10 %), teilweise unübersichtlich, Grundstückseinfahrten. Mehr hier, hier und hier..
  • L 470 (Langwiedener Straße) in Landstuhl-AtzelZeichen 240 StVO
    Wegbreite (keine 1,50 Meter), nicht straßenbegleitend, da in eine Nebenstraße an den Sportplätzen führend. Mehr hier und hier.
  • K 3 zwischen Hauptstuhl und HütschenhausenZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, Wegbreite und -qualität, schmaler Grünstreifen, keine Querungshilfen.
  • K 13 am Kreisverkehr in SchwedelbachZeichen 240 StVO
    Innerorts, ohne Gefahrenlage, linksseitige Führung, keine Furten, kleine Vorfahrt gewähren, von K 13 auf Feldweg wegführend, jener ist mit Verbot für Fahrzeuge aller Art beschildert. Mehr hier.
  • Weitere Einträge folgen.

Kreis Kusel

  • B 423 (Saarpfalzstraße) in WaldmohrZeichen 240 StVO
    Innerorts ohne Gefahrenlage, Gegenläufig, Wegbreite, Haltestelle, Einmündungen, Grundstücksein- und ausfahrten, Führung um Kreisverkehr am südlichen Ortseingang.
  • B 423 ab Einmündung L 352 Quirnbach bis Glan-MünchweilerZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, Wegbreite, keine Querungshilfe am OE Glan-M., Wegende in Kurve mit starkem Gefälle.
  • B 423 von Matzenbach bis bei GimsbachZeichen 240 StVO
    Teilw. innerorts, ohne Gefahrenlage. Gegenläufig, Wegbreite. Unübersichtlich, insb. an der Einmündung „An der Wart“, auch keine . Grundstückseinfahrten. In der Folge nicht straßenbegleitend (> 5 Meter abgesetzt), unklares Wegende in Gimsbach. Keine Querungshilfen. Mehr hier. Inzwischen erfolgte zumindest eine Entschilderung in Matzenbach.
  • L 352 von Krottelbach Richtung Herschweiler-PettersheimZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, Wegbreite, unklares Wegende an der Kreuzung L 352 – L 350. Dadurch auch umständliches Abbiegen zur L 350 Richtung Ohmbach.
  • L 354 (Eichelscheiderstraße) in WaldmohrZeichen 240 StVO
    De facto Innerorts, Tempo Zeichen 274-50 StVO, Wegbreite, in den Weg wachsende Bäume, keine Furten, keine , Gegenläufig, nur 650 Meter lang, unklares Wegende, keine Querungshilfen. Mehr hier.
  • L 364 von Neunkirchen am Potzberg nach OberstaufenbachZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, Wegbreite und -qualität. Gefälle von durchschnittlich 5 %. Keine Querungshilfen an den Wegenden. Mehr hier.
  • K 9 zwischen Schönenberg-Kübelberg und GriesZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, Wegbreite, kleine Zeichen 205 StVO statt Furt, starkes Gefälle, fehlende Querungshilfen an den jeweiligen Wegenden. Mehr hier.
  • Weitere Einträge folgen.

Kreis Südliche Weinstraße

  • B 38 bei Schweigen-RechtenbachZeichen 240 StVO
    Gegenläufig, teilweise Wegbreite, Hochbord, Grundstückseinfahrten, Einmündungen (fehlende Furten, wohl auch ohne ), Gefälle Richtung Frankreich, hohes touristisches Fußgängeraufkommen aufgrund des Weintores, den Weg zur Umfahrung des Weintors abschneidend.
  • L 490 zwischen Sarnstall und RinnthalZeichen 237 StVO und Zeichen 240 StVO
    Gegenläufig. Von Sarnstall ausgehend mit Zeichen 237 StVO beschildert, daher Fahrbahnbenutzungspflicht für Fußgänger. Insgesamt zumindest linksseitig überflüssig, da sehr breite Fahrbahn der ehem. B 10, wenig Verkehr und nur rund 650 Meter lang. Anordnung Richtung Sarnstall erfolgt per Gemeinsamer Geh- und Radweg derzeit (August 2018) immer noch innerorts.
  • Weitere Einträge folgen.

Stadt Kaiserslautern

  • B 270 in HoheneckenRadweg
    Fahrbahnbenutzungspflicht für Fußgänger, regelmäßig stark verschmutzt, nicht sonderlich breit. Mehr hier, hier, hier und hier.
  • L 395 bei EinsiedlerhofGemeinsamer Geh- und Radweg
    Neu aufgestellt an Bushaltestelle von neuem Gewerbegebiet. Kaum 50 m lang. Austausch zu Gehweg Radverkehr frei angekündigt inzwischen erfolgt (Mai 2019). Mehr u. a. hier.

Zuletzt bearbeitet: 27. Juni 2022.

2 Gedanken zu „Mängelliste Blau“

  1. Falls gewünscht, hier noch etwas für die Liste aus dem Donnersbergkreis (Kibo):

    https://drive.google.com/drive/folders/1q9CroXabSxOIwgaJgLOJK_Db0mUWRRcm?usp=sharing

    Der benutzungspflichtige Zweirichtungs-Radweg wird mal regelkonform mit Furten über Einmündungen geführt, an anderen Stelle wurde aber auf dem Weg das Wort „ENDE“ aufgebracht. Das dürfte rechtlich natürlich keinerlei bindende Wirkung haben und schon gar nicht die Abbiegeregeln nach § 9 StVO aufheben. Der ganze Radweg ist an vielen verschiedenen Punkten zu schmal, unzureichend beschildert, gefährlich geführt und somit und aus weiteren Gründen illegal und ein typisches Beispiel dafür, dass man Radverkehr einfach von der Fahrbahn fernhalten will. Als Krönung versucht man ihm an den Einmündungen auf den Fotos sogar noch die Vorfahrt zu nehmen, was natürlich erstens den VwV-StVO widerspricht und außerdem mindestens echte Verkehrszeichen (etwa Z. 240/241 mit Zz. „Ende“) erfordern würde, um überhaupt Wirkung haben zu können.

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