Der Kreis Südliche Weinstraße blieb bislang weitestgehend von meinem Kreuzzug gegen Blauschilder verschont. 👿 Lediglich die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern bekam von mir im Juni per e-mail einen Hinweis, dass entlang der B 427 im Stadtgebiet der Kurstadt am Tor zum Pfälzerwald die Beschilderung nicht mehr so ganz den geltenden Richtlinien und Gesetzen entspricht. Woraufhin diese die Schilder recht zügig entfernte! 🙂
Ende September ging dann die zweite Beschwerde raus; dieses Mal an die Abteilung Sicherheit, Ordnung und Verkehr der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße. Ich monierte den mit mehreren beschilderten und auch gegenläufig benutzungspflichtigen Weg entlang der L 494 zwischen Völkersweiler und Gossersweiler-Stein. Das Beitragsbild zeigt den Blick vom Rötzenfels auf einen Teil von Gossersweiler und das dahinterliegende Völkersweiler. Man teilte mir mit, dass für den Radweg zwar eigentlich die Verbandsgemeinde Annweiler zuständig sei, man diesen Fall aber auch von der Kreisverwaltung her überprüfen wolle.
Dieser gar stellenweise für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr als auch Mofas freigegebene Weg verläuft überwiegend innerhalb der geschlossenen Ortschaften von Völkersweiler, Gossersweiler und Stein. Der Verkehr auf der Fahrbahn ist unterdurchschnittlich, es liegt insgesamt keine Gefahrenlage im Sinne des § 45 (9) S. 3 StVO vor. Der Weg verläuft teils auf Hochbord, weist Engstellen auf und erfüllt von der Breite her fast durchgehend nicht die Sollmaße der VwV. Zudem sind mehrere Einmündungen zu überqueren, allerdings fehlen hier und dort markierte Furten.
Am 24. November erhielt ich dann erfreulicherweise – meinem Wunsch entsprechend – eine Einladung zu einem Abstimmungsgespräch mit Polizei, LBM und weiteren Teilnehmern am 13. Dezember bei der VG Annweiler. Das leider äußerst bescheidene, nasskalte Dezemberwetter verhinderte dann aber letztlich doch eine längere Tour hinaus in die Trifelsstadt. 🙁 Netterweise wurde ich dort von einem aktiven ADFC-Mitglied aus Annweiler vertreten.
Der teilte mir dann schon am Nachmittag gleich per e-mail mit, dass die Benutzungspflicht auf der gesamten Strecke aufgehoben wird! 🙂 Der kurze Außerort-Abschnitt soll mit einem beschildert werden, innerorts wird wohl die übliche Kombination
verwendet. Die Freigabe für Mofas wird ebenfalls aufgehoben.
Schön, wenn Behörden sachlich und konstruktiv mit sich arbeiten lassen! Dann kann ich mich dort ja demnächst der Meldung weiterer unzeitgemäßer Blauschilder widmen, bspw. denen in Kapsweyer und Steinfeld! 😉