Radverkehr

Das Rad als Verkehrsmittel in ländlicher Region

An der Grenze zwischen den Departements Moselle und Bas-Rhin

Als Radfahrer mit einer Jahresfahrleistung zwischen 10.000 und fast 30.000 Kilometern (seit dem Jahr 2002) erlebt man auf seinen Touren natürlich so einiges. Viel 🙂 Schönes, aber auch 😯 Absurdes, 😡 Gefährliches und 😐 Nerviges. Während bei vielen anderen Radverkehrs-Blogs der Schwerpunkt eher auf Radwegen in Städten und innerhalb geschlossener Ortschaften liegt, konzentriere ich mich hauptsächlich auf die Radverkehrsanlagen außerhalb geschlossener Ortschaften. Denn als ursprünglicher Rennradfahrer bin ich die zügige Fahrt im fließenden Verkehr auf Bundes- und Landstraßen gewohnt, benutzungspflichtige Sonderwege halte ich auch schon aufgrund der Tatsache, dass sie quantitativ die absolute Ausnahme darstellen, für meine Zwecke (schnelles und sicheres Vorankommen) für vollkommen überflüssig. Wenn ich ohne Weiteres 89 % des regionalen Straßennetzes legal befahren kann, darf oder muss – wird für mich deutlich, dass das regelm. Benutzungspflichten rechtfertigende Argument der angeblich gefährdeten „Sicherheit“ nur vorgeschoben ist!

Nun habe ich noch das relative „Glück“, in einer nicht besonders großen, dazu noch topographisch anspruchsvolleren Stadt zu leben, in der das Rad kaum jemand als Verkehrsmittel benutzt; nach Auskunft der Polizeidirektion Pirmasens liegt der Radanteil im Straßenverkehr bei unter 1 %. Außerorts dürfte der Radverkehrsanteil gar bei unter einem Promille liegen. Folglich wird man auch nicht durch überflüssige Sonder-Infrastruktur vom Fahrbahnradeln abgehalten; in der Region existieren bspw. nur an 6 % der Kreis-, Landes- und Bundesstraßen benutzungspflichtige Sonderwege. Die wenigen anderen Radfahrer, die man hier gelegentlich sieht, eiern meist verängstigt auf den Gehwegen herum. 🙄

Radwege vergiften das Verkehrsklima

Wahrscheinlich ist das Fehlen von Sonderwegen der wesentliche Grund, warum man im Stadtgebiet Pirmasens, aber auch auf den Landstraßen im Kreis von Seiten der Autofahrer als (seltener) Radfahrer auch weitgehend akzeptiert und auch überwiegend rücksichtsvoll behandelt wird; es mangelt schon an der Grundlage eines „Revierdenkens“. Das hiesige Klima auf den Straßen ist in keinster Weise mit dem zu vergleichen, wie es andere Radfahrer vor allem in und im Umkreis von Großstädten (im Flachland) fast täglich erleben!

Leider gibt es außerorts, entlang einiger Landstraßen in der Umgebung hier und da eben dann doch auch ein paar gemischte Geh-/Radwege, die den „Flow“ extrem stören, da sie einen im Vergleich zur Fahrbahn einbremsen und schikanieren – besonders dann, wenn sie auf der linken Straßenseite liegen oder überhaupt nicht zur Straße gehören. Sie sind oftmals aufgrund geringer Verkehrsdichte überflüssig, baulich nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend (vor allem zu schmal), verschmutzt (z. B. Glasscherben von aus Autos geworfenen Bierflaschen) und stellenweise regelrecht gefährlich. Oft werden durch die Radverkehrsführung gar zusätzliche Konfliktpunkte generiert – und wenn was passiert, ist der Radfahrer aufgrund der Beschilderung (= Haftungsausschluss für Kraftfahrer) auch noch der Dumme! Fahrzeuge gehören eigentlich gem. § 2 (1) StVO grundsätzlich auf die Fahrbahn und das Gehwegradeln ist ausdrücklich verboten – außer bei mit Zeichen 240 StVO beschilderten Wegen; dann muss der Radfahrer runter von der Fahrbahn und auf einem schmalen Weg Rücksicht auf Fußgänger nehmen, darf auch deshalb im Grunde nie wirklich schneller als 20 km/h fahren und hat generell zivilrechtlich, insb. bei Unfällen mit Fußgängern das Nachsehen. Es ist dann auch schon irgendwie nachvollziehbar, wenn manch Radfahrer nahezu fast immer auf dem Gehweg rumfährt – schließlich wird er an anderen Stellen ja auch dazu gezwungen…! 🙄

Hinzu kommt, dass einige Sonderwege das Kriterium der „Straßenbegleitung“ verfehlen – aber trotzdem von der Fahrbahn ausgehend und sichtbar blau beschildert sind – was die meisten Autofahrer zu Fehlinterpretationen (= Radfahrverbot auf der Fahrbahn) verleitet. Am meisten stört mich die daraus resultierende Kriminalisierung bei Nichtbeachtung und das förmliche, fahrlässige behördliche Anstacheln der Autofahrer zu Selbstjustiz. Das fängt beim Gehupe an oder Gepöbel aus dem Autofenster an – und endet im schlimmsten Fall bei Drohungen, gar körperlichen Angriffen oder final: dem Einsatz des Autos als Waffe. Mir ist sowas hier in der zum Glück doch recht beschaulichen Gegend allerdings bislang noch nicht passiert! Man braucht also eigentlich keine Angst vor 99 % der einheimischen Autofahrer haben! 🙂

Radfahrerdiskriminierung im Kleinen

An anderen Stellen wird das Radfahren (da, wo es Sinn machen würde) dann oftmals sogar pauschal verboten – wie z. B. in den zahlreichen Parks im Stadtgebiet von Pirmasens. Dort sind breite Wege, über die man an manch Landstraße nur träumen kann, dann für die gemeinsame Nutzung mit anderen Parkbesuchern zu „schmal“. Zumal Radfahrer sich ja bekanntermaßen rücksichtslos verhalten und somit die anderen Parkbesucher zu schützen wären… 🙄 Auch ausgeschilderte Routen des Mountain-Bike-Parks Pfälzerwald führen bspw. durch den Eisweiherpark – wo das Radfahren aber lt. Parkordnung nicht erlaubt ist.

Wer auf seinen 100 oder 150 km langen Touren regelm. viele Kalorien verbrennt, darf seinen Hunger auch mal mit Fastfood stillen. :mrgreen: 👿 Beim örtlichen McDonalds in Pirmasens wurde mir aber irgendwann (nach vielen unproblematischen Besuchen) von einer Mitarbeiterin urplötzlich das Durchfahren des „McDrive“ per Rad untersagt. Mehr dazu hier.

Ordentliche Radabstellanlagen hält nicht nur das örtliche McD für überflüssig – sondern auch der Großteil der örtlichen Super- und Einkaufsmärkte. Auch der Sitz des städtischen Straßenverkehrsamts hat bezeichnenderweise nur ein paar dürre Felgenbrecher zu bieten. Man hält es auch nicht für nötig, Radfahrern (oder auch Fußgängern) eine Möglichkeit zu geben, beim Einkauf ihre Rucksäcke zu verstauen. Stattdessen verdächtigt man sie pauschal lieber mal eben indirekt des Ladendiebstahls…! 🙄