Polizei verteilt Mängelkarten an Schüler

Pressemeldung der PD Landau vom 16. August 2018:

Edenkoben. Eine Fahrradkontrolle wurde am heutigen Morgen (16.08.2018, 07.30 Uhr bis 08.15 Uhr) in der Weinstraße am dortigen Schulzentrum durchgeführt. Dabei mussten 25 Schülerinnen und Schülern eine entsprechende Mängelkarte ausgestellt werden, da die Fahrräder nicht verkehrssicher waren. Zwei Schüler mussten verwarnt werden, weil sie während der Fahrt überlaute Musik mittels Kopfhörer hörten. Auffällig war, dass viele Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule brachten, was zu einer erhöhten Unfallgefahr führen kann. Eltern fürchten sich um die Sicherheit ihrer Kinder, übersehen aber dabei, dass sie die Sicherheit vieler anderer Kinder gefährden. In diesem Zusammenhang appelliert die Polizei erneut an die Eltern, ihre Kinder zu Fuß zur Schule zu begleiten. Neben der Fahrradkontrolle wurde der Wirtschaftsweg zwischen der Friedhofstraße und der Weinstraße überwacht. Von zehn der kontrollierten Fahrzeugführer mussten acht Autofahrer mit 20.- Euro Verwarnungsgeld belegt werden, da diese verbotswidrig den Wirtschaftsweg benutzten. Die Kontrollen werden fortgesetzt.

„Nicht verkehrssicher“…! Ich geh mal davon aus, dass hier keine Räder ohne funktionierende Bremsen oder mit wackeligem Lenker gemeint sind. Wegen fehlender Reflektoren oder unnützer Bimmel 25 Schülern Mängelkarten in die Hand drücken – und sich wundern, warum ein paar von denen dann in Zukunft halt auch mit Muttis Hausfrauenpanzer zur Schule gefahren werden…! Empfohlen wird ja auch nicht, mit dem Kind zur Schule zu radeln, sondern es zu Fuß zur Schule zu bringen. Das kann ein Kind ab der 2. Klasse auch allein.

Meiner Ansicht nach gehört der gesamte Fahrrad-StVZO-Mist mal auf den Prüfstand! Solange an Pkws kein einziger Reflektor montiert sein muss, aber Fahrräder (mit einem um Welten geringeren Volumen als auch Masse) im Dunkeln von allen Seiten funkeln müssen wie eine Disco-Kugel, stimmt was nicht mit der Verhältnismäßigkeit. Meiner Ansicht nach reicht es, wenn Radfahrer im Dunkeln ein funktionierendes Front- und Rücklicht am Rad haben! Zumal sich bestimmte Fahrradtypen (grade die ohne fest montierten Gepäckträger) gar nicht wirklich StVZO-konform ausrüsten lassen.

Ein schönes Beispiel dafür, wie man ein sinnvolles Verkehrsmittel durch überflüssige Regelungen unattraktiv macht. In der Unfallstatistik muss man ja ewig lange suchen, bis die Ursache mangelhafte Beleuchtung auftaucht.

Würde man heute derartige Regelungen neu einführen, würde das jeder völlig zu Recht als billigen Vorwand für victim-blaming zur Entlastung von Autofahrern und deren Haftpflichtversicherern kritisieren. Aber man gewöhnt sich halt an alles. Warten wir mal ab, wenn irgendwann dann doch noch eine Wahnwesten- und Helmpflicht kommt. Auch dann wird es immer noch ein paar besonders artige Radfahrer geben, die es für ihre oberste Bürgerpflicht halten, auch diese „Regeln“ einzuhalten – und dies auch von anderen Radfahrern einzufordern.

69-jähriger stürzt über den Lenker

Pressemeldung der PD Landau vom 13. August 2018:

Burrweiler (ots). Eine Platzwunde am linken Auge, Schürfwunden und Prellungen am ganzen Körper erlitt am Sonntagmittag (12.08.2018, 14.40 Uhr) ein 69-jähriger Radfahrer in der Straße „Im Staufert„. Aus bislang ungeklärten Gründen verlor der Mann die Kontrolle über sein Fahrrad und stürzte über den Lenker auf den Asphalt. Er kam in ein Krankenhaus.

Ein brettebener, kerzengerader Weg. Keine Ahnung, wie man da über den Lenker fliegen kann? Evtl. Gegenverkehr? Schwächeanfall? Man weiß es nicht.

Betrunkener Radfahrer

Ergänzend noch die Pressemeldung der PD Landau vom 12. August 2018:

Landau in der Pfalz (ots) – 12.08.2018, 02:30 Uhr Gerade noch rechtzeitig konnten die Beamten der Polizeiinspektion Landau eine bevorstehende Trunkenheitsfahrt eines 38-jährigen Landauers in der Theaterstraße verhindern. Dieser fiel den Beamten wegen seines schwankenden Gangs auf und als er mit wenig Erfolg versuchte, sein Fahrrad aufzuschließen mussten die Beamten einschreiten um Schlimmeres zu verhindern. Dies war in Anbetracht seiner Alkoholisierung von 1,83 %o auch nötig. Auch mit einem Fahrrad kann man eine Trunkenheitsfahrt begehen. Der Landauer begab sich sodann zu Fuß nach Hause.

Man kann also auch besoffenen Radfahrern „den Schlüssel wegnehmen“. ;o)

Zwei Fälle von Radfahrer-Gefährdung

Pressemeldung der PD Neustadt (Weinstr.) vom 10. August 2018:

Haßloch (ots) – Am Donnerstag, den 09.08.2018, fuhr gegen 04.45 Uhr ein 26-jähriger Radfahrer auf dem Bürgersteig in der Waldstraße in Haßloch, als er von einem Personenkraftwagenfahrer grundlos aus dem Personenkraftwagen, VW-Golf, mit DÜW-Kennzeichen, beleidigt und bedroht wurde.

Der Personenkraftwagenfahrer beschleunigte danach seinen Personenkraftwagen und fuhr auf den Radfahrer gezielt zu, welcher sich noch auf dem Bürgersteig befand. Er konnte gerade noch nach rechts ausweichen und somit einen Zusammenstoß mit dem Personenkraftwagen verhindern.

Zeugen werden gebeten, sich an die Polizeiinspektion Haßloch, Tel. 06324/933-0, Fax 06324/933120, email: pihassloch@polizei.rlp.de, zu wenden.

Ungewöhnlich. Warum sollte ein Autofahrer einen nicht einmal auf der Fahrbahn unterwegs seienden Radfahrer verbal attackieren – um diesen anschließend auch noch förmlich über den Haufen fahren zu wollen…!? Ich bin zwar am frühen Morgen auch mies drauf. Aber doch nicht so…! ;o)

Ich hab mir bei mapillary mal diese Waldstraße angekuckt – scheinbar gab es in dieser Straße noch vor relativ kurzer Zeit zwei besonders blödsinnige Radwege. Offensichtlich wurden die Schilder aber zwischenzeitlich entfernt, die diese Wegelchen benutzungspflichtig machten. So war der Radler dann aber auch nicht so wirklich auf dem „Bürgersteig“, sondern eher auf einem dieser ominösen „anderen Radwege“ unterwegs.

Pressemeldung der PD Landau vom 10. August 2018:

Maikammer – Ein 26-jähriger Autofahrer hat sich gestern Morgen eine Strafanzeige u. a. wegen Straßenverkehrsgefährdung eingehandelt. In einer Kurve auf der L 512 zwischen Maikammer und Edenkoben überholte er einen Radfahrer so eng, dass es fast zur Berührung gekommen wäre. Beim Überholen betätigte der 26-Jährige absichtlich die Spritzanlage seiner Frontscheibe, um den Radfahrer auf den Radweg aufmerksam zu machen. Der 18-jährige Radfahrer fühlte sich dadurch genötigt und erstattete bei einer Steife die Strafanzeige. Weil der 26-jährige neben seinem Verhalten auch die erforderliche Sehhilfe (Brille) nicht mitführte, wurde ihm nach der Anzeigenaufnahme die Weiterfahrt untersagt. Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben, werden gebeten, sich mit der Polizei Edenkoben unter der Telefonnummer 06323 9550 oder per E-Mail an piedenkoben@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen.

Über die L 512 bin ich grade erst kürzlich gefahren, als ich meine lange Tour über die Kalmit gemacht hatte. Die Straße ist so schön kurvig und hügelig. Wenn ich mich nicht völlig falsch erinnere, ist der Feldweg von Edenkoben aus gar nicht beschildert. Aus Richtung Maikammer stehen wohl auch nur Verbot für Fahrzeuge aller Art Radverkehr frei. Wenn überhaupt.

L 512 bei Maikammer während der Mandelblüte 2014

Auf jeden Fall schön, dass die Edenkobener Polizei einen solchen Fall auch ernst nimmt! Grade wenn ich mir die Berichte aus Hamburg, Stuttgart oder Münster so in Erinnerung rufe – wo man als Radfahrer von Seiten der Polizei höchstens ein Schulterzucken sowie ein „ist doch nix passiert“ erntet!

Vollsperrung der L 506 in Dernbach

Als ich am 31. Juli meine bisher längste Tour des Jahres fuhr, diente der Anstieg über das Dernbachtal zum Pass „Drei Buchen“ als Aufwärmprogramm für die Befahrung der Kalmit. Auch wenn das „Aufwärmen“ an diesem Tag nicht wirklich notwendig war. ;o) Als ich den Abzweig der L 505 zur „Eußerthaler Straße“ (nebenbei: es gibt scheinbar zwischen Annweiler und Albersweiler neben der B 10 keine parallele Verbindung auf einer Kreis- oder Landesstraße mehr…!) erreichte, wies ein Hinweisschild auf eine Vollsperrung zwischen Dernbach und Ramberg hin. Na toll! „Vollsperrung der L 506 in Dernbach“ weiterlesen

Blauschilder reloaded

Es gibt so Tage, da läuft es einfach nicht. Wenn man schon nach wenigen Kilometern mindestens 10 Punkte hat, die man in den „Alltagserlebnissen“ verarbeiten könnte (die Hälfte davon merkbefreite, dafür behelmte Gehweg-E-Biker…), merkt man, dass da sicher noch was Größeres kommt. Auf meiner Tour am 18. Juli über das Wieslautertal nach Wissembourg und über Bad Bergzabern und die B 427 retour, musste ich mich bei der Durchfahrt der Kurstadt am Rande des Pfälzerwaldes kurz kneifen. Denn ich konnte das, was ich da in der Kurtalstraße (B 427) rechts an der Einmündung zur Bismarckstraße an einem Laternenmast sah, erst nicht begreifen. „Blauschilder reloaded“ weiterlesen

15-jähriger stürzt über den Lenker

Pressemeldung der PD Landau vom 17. Juli 2018:

Klingenmünster (ots) – Am Montagnachmittag mussten Beamte der Polizeiinspektion Bad Bergzabern zu einem Unfall mit gestürztem Radfahrer nach Klingenmünster anfahren. Vor Ort stellten die Einsatzkräfte einen auf einem abschüssigen Rad-und Wirtschaftsweg neben der Bundesstraße 48 gestürzten jugendlichen Radfahrer fest, der bei einem Bremsmanöver über die Lenkerstange und das Vorderrad geschleudert wurde und mit dem Kopf auf dem geteerten Weg aufschlug. Aufgrund der schweren Kopfverletzungen musste der 15jährige Junge mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik nach Karlsruhe geflogen werden.

Ich habe bei der PI Bad Bergzabern angefragt, wo genau der Unfall geschah. Der Beschreibung nach, vermute ich, dass der Junge auf dem auf der Ostseite der B 48 gelegenen, nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegebenen Verbot für Fahrzeuge aller ArtFeldweg nördlich des Pfalzklinikums (in Richtung Eschbach) gestürzt ist.

Ebenfalls wollte ich wissen, ob evtl. Belagschäden oder Verschmutzungen den Sturz verursacht haben könnten. Bei einer Antwort reiche ich die Informationen nach.

Jedenfalls könnte der Unfall ein unschönes Beispiel dafür sein, was eine pauschale Verbot für Fahrzeuge aller ArtSperrung von parallelen Feldwegen im Falle eines Unfalls bewirken kann – denn so dürften die Eltern kaum Chancen haben, den Wegeigentümer ggf. wegen Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflichten zu belangen. Ich hoffe mal, dass der Junge nicht auch noch ein Knöllchen wegen des Befahrens des nicht freigegebenen Weges (den die PI offenbar bezeichnenderweise selber für einen „Radweg“ hält) bekommt. Zumindest auf der Rückseite des Verbot für Fahrzeuge aller Art (in Richtung Klingenmünster) hängt ein HBR-Wegweiser…!

Kreiselunfall in Offenbach (a. d. Queich)

Pressemeldung der PD Landau vom 1. Juli 2018:

Offenbach/Queich (ots). 30.06.2018, 16.54 Uhr. Eine Autofahrerin fuhr in Offenbach von der Ortsmitte kommend in den Kreisel in der Landauer Straße ein. Hierbei übersah sie offensichtlich einen bereits im Kreisverkehr fahrenden 22-jährigen Radfahrer und fuhr diesem in die Seite, wodurch er stürzte und sich leicht an der Hand verletzte.

Die Meldung ist etwas ungenau. Was meint man eigentlich mit „übersah offensichtlich„…? Befuhr der Radler die Kreisfahrbahn oder die Furt? An diesem Kreisel scheint es ein linksseitiges Wegelchen zu geben, welches wieder mal mit einem uralten Zeichen 244 beschildert ist. Zumindest verrät das der Blick aus Richtung Landau kommend. In der Gegenrichtung ist der handelsübliche Bürgersteig natürlich auch wieder zu einem Gemeinsamer Geh- und Radweg umetikettiert worden. So von wegen innerorts, Gefahrenlage und Kreisverkehre. Auch hier herrscht also selbst im Jahr 2018 immer noch blaue Anarchie, die einer Bananenrepublik, aber sicher keines Rechtsstaats würdig ist! An der Einmündung Pommernring gibt es nicht einmal eine Furt.

Ein paar Meter hinter dem Ortsausgang endet dann die Benutzungspflicht per Verbot für Fahrzeuge aller Art Radverkehr frei schon wieder. Das ist in der Form in der Vorderpfalz ja nicht ganz untypisch. Könnte ggf. dran liegen, dass diese Parallelwege ursprüngliche Wirtschaftswege sind und immer noch privaten Landwirten gehören. Und die haben natürlich eher keinen Bock, ggf. mal bei Unfällen in Haftung genommen zu werden oder auch Winterdienst zu leisten. Zumindest zeigt sich hier, dass man grade außerorts grundsätzlich auch jeden Radweg mit Verbot für Kraftfahrzeuge beschildern könnte – wenn man nur wöllte.

Es ist wohl anzunehmen, dass der Radfahrer aus der Europaallee kam und in Richtung des Wegelchens oder Pommernring wollte – ehe ihm von der „offensichtlich“ blinden Frau im Kreisverkehr die Vorfahrt genommen wurde.

Update vom 21. Juli 2018

Antwort der PI Landau:

Hier befahren die Radfahrer von Landau kommend einen gemeinsamen Fuß- und Radweg, der nördlich der L 509 (alt) verläuft. Die Radfahrer werden nördlich um den Kreisel nach Offenbach geleitet. Der gemeinsame Fuß- und Radweg (VZ 240) ist gegenläufig ausgeschildert.

Bei dem Unfall befand sich der Radfahrer bereits im Kreisel und dessen Vorfahrt wurde von einem Autofahrer missachtet. Der Radfahrer kam aus der Straße „Europaallee“ und fuhr in den Kreisverkehrsplatz ein.

70-jähriger auf Radweg bei Hochstadt verstorben

Pressemeldung der PD Landau vom 26. Juni 2018:

Landau (ots). Am 26.6.2018, gg. 10:45h ereignete sich ein Verkehrsunfall mit einem Radfahrer auf dem Radweg neben der K 40 in Fahrtrichtung Offenbach auf Höhe des ehemaligen Hochstadter Bahnhofes. Zeugen fanden den 70-jährigen Radfahrer mit Kopfverletzungen, leblos auf dem Radweg über seinem Rad liegend. Eingeleitete Reanimationsmaßnahmen durch den verständigten DRK Rettungsdienst und den mit einem Rettungshubschrauber eingeflogenen Notarzt blieben erfolglos. Der Auffindesituation nach einschätzend wird von einem Alleinunfall des Radfahrers durch Sturz ausgegangen. Die Staatsanwaltschaft Landau hat einen Gutachter zur Klärung des noch nicht feststehenden Unfallherganges hinzugezogen.

Es müsste sich hierbei um den zweiten dritten, wohl aufgrund eines Schwächeanfalls verstorbenen Radfahrer im Zuständigkeitsbereich der PDen Pirmasens, Landau und Kaiserslautern im Jahr 2018 handeln.

69-jährige beim Linksabbiegen angefahren

Pressemeldung der PD Landau vom 23. Juni 2018:

Maikammer (ots). Am 22.06.2018, gegen 11:10 Uhr, befuhr eine 55-jährige Pkw-Fahrerin die Weinstraße Süd in Maikammer in Richtung Ortsausgang und überholte eine 69-jährige Radfahrerin. Es kam zum Zusammenstoß zwischen den beiden Beteiligten aus Maikammer, als die Radfahrerin nach links zum Gelände des Wasgau-Marktes abbiegen wollte. Die Radfahrerin, welche keinen Helm trug, stürzte und zog sich schwere Kopfverletzungen zu. Sie wurde durch den Rettungsdienst zum Krankenhaus Hetzelstift nach Neustadt verbracht. Am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von ca. 1000 EUR. Der Verkehrsunfall wurde von mehreren Ersthelferinnen gemeldet, die sich um die Radfahrerin kümmerten.

Was geht mir diese ständige Opferverhöhnung der PD Landau in Sachen „Fahrradhelm“ auf den Zeiger! Warum bitte schreibt man bspw. bei schweren Autounfällen nicht auch, dass der Fahrer (im Gegensatz zu DTM-Piloten oder Rallyefahrern) keinen Helm trug und keinen ordentlichen Gurt verwendete? Oder sich der verarmte Student kein Auto mit Airbag leisten konnte? Warum wird bei von Autofahrern über den Haufen gefahrenen Fußgängern nicht erwartet, dass sie einen „Helm“ tragen…?

Es gibt keine Helmpflicht, also ist die Herstellung eines von der Polizei stets vermuteten Zusammenhangs von Kopfverletzungen und dem Nichttragen eines „Radhelms“ vollkommen unsachlich – und reines victim-blaming! Schließlich erleiden nicht selten auch Radfahrer trotz ihres „Helms“ schwere Kopfverletzungen, es existiert bis Heute kein wissenschaftlicher oder statistischer Nachweis, dass das Ding mehr ist als ein alberner Fetisch!

Und dann wieder „zog sich zu“ – das steht doch offensichtlich gar nicht fest, wer hier die Hauptschuld am Unfall und somit auch an den Verletzungen der Rentnerin trägt? Ist die Frau unachtsam mal eben ohne Schulterblick und Handzeichen nach links gezogen, um den dortigen Gemeinsamer Geh- und Radweg-Stummel oder den schmalen Fußpfad zum Supermarkt-Parkplatz zu erreichen – und dem Pkw in die Seite gefahren? Eventuell gar vom Gehweg aus? Oder „übersah“ die Pkw-Fahrerin die Frau – und ist in sie reingesemmelt? Dann wurde sie von einer rücksichtslosen Autofahrerin verletzt – und hat sich diese Verletzungen nicht selbst „zugezogen“! Ob sie nun einen „Helm“ trug – oder nicht, ist dabei in jedem Fall vollkommen irrelevant.

Damen-Trio stürzt auf der B 427

Pressemeldung der PD Landau vom 14. Juni 2018:

Bad Bergzabern (ots). Am Mittwochmittag befuhren kurz nach 15.00 Uhr drei Radfahrerinnen hintereinander die Bundesstraße 427 von Bad Bergzabern in Richtung Kapellen. Auf Höhe der Einmündung mit der B 38 bremste die Vorausfahrende wegen einem Fahrzeug ihr Fahrrad ab, womit die nachfolgende Freundin offensichtlich nicht gerechnet hatte. Die beiden Räder berührten sich und die nachfolgende 50jährige Frau stürzte auf die Fahrbahn. Mit Verdacht auf Gehirnerschütterung wurde sie in ein Krankenhaus eingeliefert. Die dritte Frau im Bunde kam ebenfalls mit ihrem Rad zu Fall und erlitt diverse Prellungen, weshalb auch sie in ein Krankenhaus verbracht werden musste. Die drei Frauen aus dem Umland von Landau waren mit ihren Zweirädern bei einer Radtour ins Bergzaberner Land unterwegs und hatten vorbildlich Schutzhelme getragen.

Immerhin hat das Trio nicht den dort auf der nördlichen Fahrbahnseite verlaufenden Gehweg benutzt; sehr untypisch…! In Bad Bergzabern besteht ja seit einer Weile entlang der B 427 keine Benutzungspflicht, aber auch kein Benutzungsrecht der Bürgersteige mehr. Die Unfallstelle finde ich trotzdem etwas seltsam. Wollte die Vorausfahrende etwa einen Linksabbieger vorlassen? Wurde ihr die Vorfahrt genommen? Tja, man weiß es nicht! Mitten in der Fahrt unerwartet abbremsen ist aber allgemein keine wirklich gute Idee!

Ich werde es jedenfalls wohl nie verstehen, wie man es schafft, am Ende einer Meldung, bei der sich eine Radlerin trotz „vorbildlich“ getragenen „Schutzhelmen“ eine Gehirnerschütterung zugezogen und sich eine weitere ebenfalls schwer verletzt hat, sich noch schnell plumper Volkserziehung zu widmen.