Unfall auf dem Queichtalradweg

Pressemeldung der PD Landau vom 11. Juni 2018:

Offenbach (ots). 10. Juni 2018, 15 Uhr Am Sonntagmittag war eine 20-köpfige Radfahrergruppe aus der Schweiz auf dem Queichtalradweg von Mörlheim in Richtung Offenbach unterwegs. Auf einer leichten Gefällstrecke verbremste sich eine 78-jährige Radfahrerin und kam ohne Fremdeinwirkung zu Sturz. Dabei erlitt sie einen Oberarmbruch und Kopfverletzungen, die eine Verlegung in ein Ludwigshafener Krankenhaus mit dem Rettungshubschrauber erforderlich machte. Eine akute Lebensgefahr besteht nach Auskunft des Arztes nicht. Die Frau trug einen Fahrradhelm, der den Aufprall auf die Fahrbahn minderte.

Achja; was liebe ich diese Beliebigkeit…! Versagt ein Radhelm völlig, indem er die Trägerin nicht vor offensichtlich schweren Kopfverletzungen bewahrt (die gar den Einsatz eines Rettungshubschraubers erforderten), behauptet man einfach, er hätte trotzdem irgendeine nennenswerte Wirkung entfaltet. Besonders schnell wird sie auch nicht unterwegs gewesen sein.

Hätte die Dame hingegen keinen getragen, hätte man sie einfach wie so oft alleine für ihre Verletzungen verantwortlich gemacht.

Gefährliche Fensterbänke und Stofftaschen

Pressemeldung der PD Landau vom 1. Juni 2018:

Herxheim (ots). Eine 64-jährige Radfahrerin befuhr den rechten Bürgersteig der Niederholstraße (in Herxheim bei Landau) von der Eisenbahnstraße kommend. Hier stieß sie mit dem Kopf an eine wenige cm hervorstehende Fensterbank und stürzte zu Boden. Durch den Aufprall wurde sie am Auge so schwer verletzt, dass sie mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen werden musste. Die Frau stand unter Alkoholeinfluss. Eine Lebensgefahr konnte ausgeschlossen werden.

Hmmm. Klingt böse. Wenigstens blieb ihr der ansonsten übliche Ratschlag (Fahrradhelm) mal erspart, vielleicht ist man da bei Betrunkenen nachsichtiger. Ganz anders erging es diesem Experten:

Pressemeldung der PD Landau vom 2. Juni 2018:

Bornheim: 01.06.2018, 16:30 Uhr (ots). Glücklicherweise nur leicht verletzt wurde am 01.06.2018, um 16:30 Uhr, ein 29-jähriger Fahrradfahrer aus dem Raum Südl. Weinstraße, welcher ohne Helm unterwegs war. Bei dem Unfall, welcher sich in der Hauptstraße in Bornheim, ereignete, wollte der alleinbeteiligtem Fahrradfahrer zu seinem Wohnanwesen abbiegen. Hierbei geriet eine am Lenker angebrachte Stofftasche in das Vorderrad des Fahrrades, was zum Sturz führte. Hierbei verletzte sich der Fahrradfahrer leicht am Kopf und im Gesicht. Schwerwiegende Verletzungen blieben, trotz des fehlenden Helms, glücklicherweise aus. Der Fahrradfahrer wurde im Anschluss in ein Landauer Krankenhaus zur medizinischen Versorgung und Untersuchung verbracht.

Es wird mir ewig ein Rätsel bleiben, wieso in Polizeiberichten wie diesem gar zwei Mal erwähnt werden muss, dass ein Radfahrer keinen „Helm“ getragen hat…!? Es gibt keine Helmpflicht, also hat es in solch einer Meldung schlicht und ergreifend nix verloren. Man kann sich aber umgekehrt sicher sein, dass wenn er einen Helm getragen hätte, er diesem nun mind. sein Leben zu verdanken hätte!

Viel wichtiger wäre eigentlich der Hinweis, gefährlichen und leichtsinnigen Blödsinn wie z. B. am Lenker herumbaumelnde Tüten und Taschen zu unterlassen. Das seh ich nämlich auch oft genug. Wenn man das beherzigt, kann man sich nämlich auch wieder einen „Helm“ sparen!

Und zum Abschluss:

Pressemeldung der PD Landau vom 2. Juni 2018:

Jockgrim (ots). Am Freitag teilten gegen 17.45 Uhr mehrere Verkehrsteilnehmer einen umgestürzten Baum auf dem Radweg an der K 10 zwischen Jockgrim und dem „Hatzenbühler Kreisel“ mit. Der Baum bedeckte den kompletten Radweg und konnte von den Beamten mit eigenen Mitteln sowie der Hilfe aus der Bevölkerung beseitigt werden.

Zum Glück war da in dem Moment grad kein (auch noch helmloser…) Radfahrer unterwegs…! Wenn es darum geht, die Fahrbahn von Radfahrern freizuhalten, packen alle mit an! ;o)

Unfall in Rennradfahrergruppe

Pressemeldung der PD Landau vom 1. Juni 2018:

Bad Bergzabern (ots). (…) Kurze Zeit später verunglückte ein 41jähriger Rennradfahrer auf der Landstraße 492 zwischen Böllenborn und Reisdorf als Mitglied einer 12köpfigen Radfahrergruppe aus der Westpfalz und dem Saarland. In der engfahrenden Radlergruppe berührte der Mann seinen Vordermann am Hinterrad, als ein Mitglied der Gruppe abbremste und in einen Waldweg einbiegen wollte. Der Geschädigte geriet auf den Grünstreifen, überschlug sich und verletzte sich bei dem Sturz an Beinen und Schultern, weshalb er ins Krankenhaus Bad Bergzabern eingeliefert werden musste.

Bei Böllenborn passierte ja grade erst kürzlich ein schwerer Unfall. Die Schilderung verdeutlicht, warum ich allgemein sehr ungern in größeren Radfahrergruppen unterwegs bin. Viel zu viele potenzielle Stör- und Fehlerquellen auf geringstem Raum. Macht einer einen Fehler oder ist kurz unaufmerksam, knallt es. Wie auch in diesem Fall – man muss da erstmal drauf kommen, dass der Vordermann (mit einem Rennrad) mal eben bremst, um in einen Waldweg abzubiegen.

7-jähriger Junge in Queichhambach von PKW erfasst

Pressemeldung der PD Landau vom 29. Mai 2018:

Queichhambach (ots). Um 16.56 Uhr befuhr ein 7-jähriger Junge mit seinem Kinder-Fahrrad die Gartenstraße. Am Ende der Gartenstraße fuhr er ohne anzuhalten auf die bevorrechtigte Queichtalstraße und wurde dort von einem PKW erfasst, welcher die Queichtalstraße in Richtung Annweiler befuhr. Der Junge erlitt diverse Prellungen und Schürfwunden und musste ins Krankenhaus verbracht werden.

Mit dem Ende der Gartenstraße ist wohl bei google maps der Seitenarm der Queichtalstraße (L 490) gemeint; denn nur dort können bevorrechtigte PKW Richtung Annweiler fahren. Tragisch! Hoffentlich nehmen die Eltern den Unfall zum Anlass, ihm die Verkehrsregeln etwas näher zu bringen; dem Kleinen nur einen Helm aufsetzen, reicht da nämlich bei Weitem nicht aus. Auf jeden Fall: Gute Besserung!

Die PD Landau kann es natürlich nicht lassen, diese Gelegenheit zur Volkserziehung zu nutzen – obwohl in keinster Weise klar ist, ob es überhaupt „Glück“ war; Prellungen und Schürfwunden wurden damit nämlich auch nicht gelindert:

Zu seinem Glück trug er einen Fahrradhelm. An den beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden.

Am Rande noch ein Link zu den wirklich wichtigen Dingen. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr…!? ;o)

Per Wegweiser auf gesperrte Wirtschaftswege

Im Rahmen des Beitrags zum „Radweg“ zwischen Lemberg und Langmühle hatte ich ja mal kurz die Funktion der -Vorwegweiser angesprochen. Sie sind reine Hinweise, die unverbindlich sind. Besonders ulkig wird es, wenn der Radfahrer mittels dieser Wegweiser auf Wege geschickt wird, die er gar nicht befahren darf. Joachim hat auf einer seiner Touren an der L 513 zwischen Böchingen und Gleisweiler eine solche Kombination gefunden. „Per Wegweiser auf gesperrte Wirtschaftswege“ weiterlesen

Schwerer E-Biker-Sturz bei Böllenborn

Pressemeldung der PD Landau vom 27. Mai 2018:

Böllenborn (ots). Ein 62-jähriger Radfahrer aus Neupotz befuhr mit seinem E-Bike, in Begleitung seines Sohnes, die abschüssige Landesstraße von Reisdorf in Richtung Böllenborn. Beide wollten nach links in einen Feldweg abbiegen. Beim Abbremsen stürzte der 62-jährige Radfahrer und zog sich, trotz Fahrradhelm, schwere Kopfverletzungen zu. Er wurde zur weiteren Behandlung mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik nach Karlsruhe geflogen, Lebensgefahr besteht nach derzeitigem Kenntnisstand nicht.

Gute Besserung! Immerhin wird auch mal in einem Polizeibericht erwähnt, dass man trotz „Fahrradhelm“ schwere Kopfverletzungen erleiden kann! Die Strecke über eine der idyllischsten und ruhigsten Landstraßen der Region ist mir bestens bekannt, sie befindet sich in einem relativ guten Zustand und ist auch nicht sonderlich steil. Nach links abzweigende Feld- und Forstwege gibt es dort nur wenige, wahrscheinlich ist jener etwa 600 Meter vor dem Ortseingang oder die Zufahrt zur Grillhütte gemeint. Die Schilderung deutet einmal mehr darauf hin, dass grade Pedelec-Fahrer und E-Biker nicht selten Probleme haben, ihre Räder unter Kontrolle zu behalten.

„Radfahrer absteigen“ in Annweiler

Joachim hat mir kürzlich wieder zwei Fotos von einem seiner Streifzüge zugesandt. Es geht dabei um das allseits beliebte Zusatzzeichen „Radfahrer absteigen“. Bernd Sluka hat sich auf seiner informativen Seite damit schon vor Jahren beschäftigt.

Auch in Annweiler gibt es am so gennanten „Schipkapass “ ein solches Zusatzzeichen in Kombination zu einem Zeichen 240 StVO. Da jener „Pass“ direkt an der Queich liegt, muss es mit dem Namen also irgendwas Besonderes auf sich haben. Zumindest weniger bergtaugliche Radfahrer kriegen so die Gelegenheit, daheim zu erzählen, sie hätten einen echten Pass überwunden. „„Radfahrer absteigen“ in Annweiler“ weiterlesen

Pfingst-Radunfälle in der Vorderpfalz

Pressemeldung der PD Landau vom 22. Mai 2018:

Landau/Ilbesheim/Birkweiler (ots). (…) Gleich drei Radfahrunfälle mit schweren Verletzungen der Radfahrer ereigneten sich über das verlängerte Pfingstwochenende.

Am Samstagnachmittag befuhr ein 41-jähriger Mann aus Karlsruhe mit seinem Rad die Weißenburgerstraße stadteinwärts. Rund 300 Meter vor dem Bahnübergang wollte er die Straßenseite wechseln um auf dem dortigen Radweg weiterzufahren. Als er über den Bordstein fuhr verlor er sein Vorderrad und er stützte. Mit einer blutenden Nase und vermutlich einem Ellenbogenbruch kam er ins Krankenhaus.

Bei dem genannten „Radweg“ handelt es sich um dieses zweifelhafte Konstrukt hier. 🙄 Wieso man da freiwillig linksseitig drauf fahren will, entzieht sich meiner Fantasie. Ebenfalls, wie man sein Vorderrad während der Fahrt verlieren kann.

Am Montagmorgen verunglückte eine Pedelec-Fahrerin in der Hauptstraße in Ilbesheim. Die 53-jährige Fahrerin stieß aus Unachtsamkeit mit ihrem Lenker gegen ein Verkehrszeichen und kam auf dem Gehweg zum Sturz. Sie verletzte sich am Hinterkopf und am Schlüsselbein. Die Frau kam ins Krankenhaus.

Offenbar war sie also mit dem Pedelec auf dem Gehweg unterwegs (in einer typisch schmalen Ortsdurchfahrt eines Weinstraßendorfes; einen Gehweg muss man dort meist erst einmal finden…); anders stößt man eher nicht so leicht gegen Verkehrszeichen. Es sei denn, hier wurde mal wieder Schmu bei der Baustellenabsicherung betrieben? Interessantes Verletzungsbild übrigens: Schlüsselbein (also vorne) und Hinterkopf. Da hier kein Helm erwähnt wird, wurde wohl einer getragen. Anders im folgenden Fall:

Am Nachmittag des gleichen Tages wurde einem 61-jährigen Radfahrer in der Weinstraße (in Birkweiler, evtl. hier – Anm. d. Autors) die Vorfahrt von einem VW-Fahrer genommen. Der Radfahrer stürzte und zog sich schwere Kopfverletzungen und eine Rippenprellung zu. Er wurde mit dem Rettungshubschrauber in das Klinikum nach Karlsruhe geflogen. Lebensgefahr besteht jedoch nicht.

Bevor man wieder mal victim-blaming betreibt und von Radfahrern ständig indirekt das Tragen eines „Helms“ fordert, sollte man vielleicht zu diesen Anlässen eher Forderungen an rücksichtslose Autofahrer richten, beim Abbiegen gefälligst auch die Vorfahrt von Radfahrern zu achten bzw. einfach mal die Augen aufzumachen; dann brauchen Radler nämlich auch keinen „Helm“ – oder Rippenprotektoren! 😡

Der Radfahrer trug keinen Helm. An den beiden Fahrzeugen entstand kein Schaden.

Wenigstens das Heiligs Blechle blieb von Kratzern verschont!

Pedelecfahrerin bleibt an Sperrpfosten hängen

Pressemeldung der PD Landau vom 12. Mai 2018:

Venningen (ots). Am 11.05.2018, gegen 18:20 Uhr, befuhr eine 47jährige mit ihrem Pedelec den Radweg von Großfischlingen in Richtung Venningen. Vor ihr fuhr ihr Ehemann. Kurz vor Venningen übersah sie die Sperrstange in Höhe der Brücke, blieb daran hängen und kam zum Sturz. Durch diesen Unfall wurde ein Finger der rechten Hand teilweise abgerissen. Sie wurde mit dem DRK in ein nah gelegenes Krankenhaus verbracht.

Klingt übel. Da ich u. a. nicht nachvollziehen konnte, was in der Pressemeldung mit „Sperrstange“ gemeint ist, hab ich bei der PI Edenkoben nochmal nachgefragt.

Der Unfall geschah auf der Brücke über den Triefenbach. Ob der Weg dort mit Zeichen 240 StVO (oder anderweitig) beschildert ist, wurde erst gar nicht ermittelt. 🙄

Man meint jedenfalls mit der „Sperrstange“ einen (senkrechten) rot-weiß lackierten Sperrpfosten im Sinne des § 43 (1) StVO. Auf Radwegen halte ich die Dinger jedoch eher für Verkehrshindernisse gem. § 32 (1) S. 1 StVO.

E-Biker verunfallt – mit Helm im Rucksack

Pressemeldung der PD Landau vom 11. Mai 2018:

Ranschbach (ots). Infolge des sandigen Untergrundes rutschte das Rad ohne Fremdverschulden eines 74-jährigen Radfahrers auf einem Feldweg bei Ranschbach am 9.5.2018, gg. 14.15h weg. Bei dem Sturz verletzte sich der Radfahrer, der zur Versorgung seiner Verletzungen in ein Krankenhaus verbracht wurde. Bei der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der Radfahrer zwar einen Helm mitführte, dieser aber im Rucksack seine Schutzwirkung nicht entfalten konnte. Ein Rat der Polizei: Ein auch bei sommerlicher Hitze getragener Radfahrhelm kann Verletzungen im Kopfbereich zumindest minimieren.

Der Mann hat sich doch offenbar überhaupt nicht schwer und auch nicht am Kopf verletzt. Was soll also wieder diese blöde Werbung von Amts wegen…?

Klingt so, als sei er evtl. berghoch auf dem nur geschotterten, HBR-beschilderten „Burgenradweg“ unterwegs gewesen und hat den „Helm“ dann halt in den Rucksack gepackt, da auch trotz E-Bikes keine großen Geschwindigkeiten erzielt werden dürften. Die Profis durften ja zum Beginn des Helmpflichtwahns wenigstens bei Bergankünften noch ihre lustigen Hütchen abnehmen. Wenn also schon Geschwindigkeiten von 10 km/h reichen, um eine Helm-„Empfehlung“ auszusprechen, sollte man wirklich auch Fußgängern damit ähnlich penetrant auf die Nerven gehen…!

Und wenn man richtig schwitzt, möchte ich so ein überflüssiges Ding wirklich nicht auf der Rübe hocken haben.