Vollsperrungen und der Radverkehr

Hin und wieder habe ich ja im Rahmen der Kommentierung zu diversen Vollsperrungen (vor allem wegen Bauarbeiten in Ortsdurchfahrten) mein Unverständnis darüber geäußert, dass die ausgewiesenen Umleitungen oft äußerst umständlich – und vor allem den Radverkehr betreffend meist wegen enormer Umwege vollkommen inakzeptabel sind. Beispielsweise während der Vollsperrung der L 506 in Dernbach, wo man als Radfahrer einfach eine parallele Nebenstraße hätte nutzen können. Besonders frustrierend dabei ist, dass auch dem Radverkehr quasi immer die Zufahrt in die betroffenen Ortschaften durch ein Verbot für Fahrzeuge aller Art grundsätzlich verwehrt wird – und man somit der Möglichkeit beraubt wird, die Baustelle auf einer individuellen innerörtlichen Route legal zu umfahren. Oder bei einem nur sehr kurzen Baustellenbereich zur Not halt abzusteigen und ein paar Meter zu schieben. „Vollsperrungen und der Radverkehr“ weiterlesen

Das Wegelchen bei Burgalben

Im Beitrag zur „Abschussrampe“ an der Biebermühle hatte ich angemerkt, dass Radfahrer, die die B 270 zwischen Kaiserslautern und Pirmasens (oder umgekehrt) durchgehend befahren, auf über 26 Kilometern nur auf ca. 550 m (je nach Richtung und Erkennbarkeit / Interpretation der Beschilderung) von der Benutzung der Fahrbahn durch Gemeinsamer Geh- und Radweg abgehalten werden. Manch ein ortskundiger Autofahrer wird da jetzt einwenden, dass das doch gar nicht stimmt, weil es an der Moschelmühle bei Burgalben doch noch so ein weiteres blaues Schild samt „Radweg“ gibt! „Das Wegelchen bei Burgalben“ weiterlesen

Es geht auch ohne blaue Schilder

Vor einer kleinen Ewigkeit hatte ich mal eine exklusive Verkehrsmeldung über die Bauarbeiten am Parallelweg entlang der L 473 zwischen Hermersberg und Weselberg verfasst. Diese sind inzwischen fast vollständig abgeschlossen und jener Weg hat eine ganz neue Fahrbahndecke samt Bankette erhalten. Beschildert ist er weiterhin mit Verbot für Fahrzeuge aller Art + „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ und Radverkehr frei. Es ist einfach nur eine Legende, dass man in Deutschland straßenbegleitende „Radwege“ ohne Benutzungspflicht nicht beschildern könne. Das gilt grade außerhalb von geschlossenen Ortschaften. Für den Radfahrer hat diese Beschilderung sogar den Vorteil, dass Fußgänger hier auch mal auf ihn Rücksicht nehmen und möglichst nicht in der Mitte der Fahrbahn herumzuschlappen haben, da es sich hier eben um eine eigene Fahrbahn handelt! 😉 „Es geht auch ohne blaue Schilder“ weiterlesen

80 Meter Radweg bei Weselberg

Wer die ca. 21 km lange Süd-Nord-Route über die größtenteils parallel zur A 62 verlaufenden Landesstraßen 474, 473 und 472 sowie die K 60 auf der Sickinger Höhe zwischen Thaleischweiler-Fröschen und Landstuhl befährt, wird fast vollständig von benutzungspflichtigen Wegelchen verschont. Es gibt dort sogar mehrere parallele Wirtschaftswege, die von Radfahrern benutzt werden dürfen, aber nicht müssen. Lediglich an der Abzweigung der L 473 in die L 472 kurz vor dem Ortseingang von Weselberg wird man per Gemeinsamer Geh- und Radweg zur Nutzung eines etwa 80 Meter langen Stummelchens genötigt. Und dies gilt natürlich auch in der Gegenrichtung! Die (amateurhafte) Anlage des Wegelchens wirft dann (wie so oft) einige straßenverkehrsrechtliche Fragen auf. Fragen, die sich ohne derart überflüssige „Infrastruktur“ gar nicht erst stellen würden. „80 Meter Radweg bei Weselberg“ weiterlesen

„Radweg“ Moschelmühle – Biebermühle

Der Kampf mit den Straßenverkehrsbehörden ist eine ziemliche Sisyphus-Aufgabe. Und daher definitiv nichts für Leute ohne Geduld. ;o) Wo man an der einen Stelle versucht, überflüssige Benutzungspflichten an (mehr oder weniger) straßenbegleitenden Wegelchen aufheben zu lassen, muss man selbst im Jahr 2018 dafür an anderen Stellen noch dafür kämpfen, dass Radfahrer abgesetzte und eigenständige Wege überhaupt legal benutzen dürfen. Wie zum Beispiel auch jenen Weg entlang der B 270 zwischen der Biebermühle und Waldfischbach-Burgalben. Für das südliche Ende ist die VG Thaleischweiler-Wallhalben zuständig, für den (überwiegenden) nördlichen Teil die VG Waldfischbach-Burgalben. Die Verwaltung der Letztgenannten eignet sich recht gut als Beispiel dafür, mit welcher Ignoranz man den Hinweisen von Radfahrern auf unpassende oder gar rechtswidrige Verkehrszeichen immer noch begegnet. „„Radweg“ Moschelmühle – Biebermühle“ weiterlesen

Gefahrenlage in Burgalben

Oder: Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende?

Könnte das Motto des 450 m kurzen Gemeinsamer Geh- und Radweg-Stummelchens entlang der K 25 im Klappertal bei Waldfischbach-Burgalben lauten. Auch dort wurde beim Ausbau und der Verlegung der Kreisstraße nach Hermersberg (am Beginn der Nullerjahre) ein Geh- und Radwegelchen neben die Fahrbahn gepflanzt. Jenes zeichnet sich vor allem durch eine äußerst blöde, gefährliche und nebenbei illegale Auffahrt auf jenes Wegelchen aus! Das nördliche Ende des Weges führt den Radfahrer dann auf einen (immerhin asphaltierten und nicht gänzlich unbrauchbaren) Forstweg in Richtung Hermersberg. Ab da darf man dann halt auch die K 25 wieder ganz selbstverständlich befahren. Dort war es dann nicht mehr lebensnotwendig, einen aufwändigen straßenbegleitenden Radweg in schwierigem topografischem Gelände (160 Höhenmeter Anstieg) neben die Fahrbahn zu bauen. „Gefahrenlage in Burgalben“ weiterlesen

Über schmale Brücken musst du fahrn

Nein, ich bin kein Schlagerfan. Überhaupt nicht…! Aber der Titel bot sich grade so schön an. ;o)

Entlang des (eigenständigen) Schwarzbachtal-Radwegs gibt es bei Rieschweiler-Mühlbach eine Brückenkonstruktion, damit Radfahrer und Fußgänger von der Nord- auf die Südseite des südwestpfälzischen Hauptflusses (bzw. umgekehrt) gelangen können. Jenes Brückchen ist auch noch nicht so unheimlich alt; ich kann mich noch dran erinnern, dass dieser Abschnitt des Schwarzbachtal-Radweges zu Beginn meiner Rennrad-Leidenschaft noch nicht existierte. Ich vermute mal, dass die Brücke vor ca. 15 Jahren installiert wurde. „Über schmale Brücken musst du fahrn“ weiterlesen

Polizei kontrolliert Bellheimer Schleichweg

Pressemeldung der PD Landau vom 24. August 2018:

Rülzheim/Bellheim (ots) – Die L540 zwischen Rülzheim und Bellheim ist derzeit aufgrund des Neubaus einer Südumgehung der Ortsgemeinde Bellheim für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Aufgrund einer Vielzahl von Bürgerbeschwerden wurde am Dienstag im Zeitraum 14:40 bis 15:00 Uhr und am Donnerstag zwischen 12:50 und 13:30 Uhr das Durchfahrtsverbot am Landwirtschaftsweg zwischen Rülzheim und Bellheim überwacht. Hierbei konnten insgesamt 12 Fahrzeuge festgestellt werden, welche die genannte Strecke verbotenerweise befuhren. Entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet. Der Landwirtschaftsweg ist auch als Fahrradweg gekennzeichnet, wodurch er neben den land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen auch von vielen Fahrradfahrern befahren wird. Auch viele Fußgänger sind in diesem Bereich unterwegs. Durch den regelwidrigen zusätzlichen Fahrzeugverkehr können insbesondere für den Fahrradverkehr und Fußgänger gefährliche Situationen entstehen. Die Polizei bittet erneut darum, die ausgeschilderte Umleitungsstrecke zu befahren. Polizeiliche Überwachungen des Durchfahrtsverbots und entsprechende Kontrollen werden weiterhin durchgeführt.

Warum man da jetzt mit dem Auto durchfahren muss – so groß ist der Umweg über die B 9 auch nicht grade. Kostet dann halt 20 Euro „Feldweg-Maut“ (BKatV, Lfd. Nr. 141.3). Radfahrer bezahlen dann 15 Euro. Find ich persönlich etwas unverhältnismäßig; 5 Euro würden da reichen.

Es handelt sich dabei um diesen Weg. Wär mal interessant zu wissen, ob dieser HBR-Weg tatsächlich straßenverkehrsrechtlich auch für Radfahrer freigegeben ist…? Man sieht auf der Aufnahme des mapillary-Radfahrers, der an der Einfahrt des Weges bei Rülzheim vorbeiradelte, zumindest (meine ich) nur ein Zusatzzeichen zum üblichen Verbot für Fahrzeuge aller Art.

Joachim…!? ;o)

Update vom 30. August

Am 30. August wurde zwischen 7:30 und 8:30 Uhr nochmal kontrolliert. Dieses Mal kürzten 5 Pkw-Fahrer ab. 12 + 5 = 17 Fahrzeuge in 2 Stunden. Da scheint ordentlich was los zu sein. Eindeutig eine Verkehrsstärke, die den umgehenden Bau eines Geh- und Radwegs neben diesem Wirtschaftsweg erfordert! ;o)

Schotterkurve bei Bruchmühlbach

Während meiner letzten beiden Touren in die Nordpfalz war ich wegen der Umleitung bei Vogelbach gezwungen, nach längerer Zeit mal wieder den nördlich der Bahnlinie verlaufenden HBR-beschilderten Weg zu benutzen. Hin und wieder habe ich dort übrigens auch schon Züge fotografiert und fand den Weg daher auch ganz nützlich. Derzeit dient der Zustand des Weges aber einmal mehr als Beispiel dafür, warum ich kaum noch Lust habe, mit dem Rennrad abseits von klassifizierten Straßen zu fahren. „Schotterkurve bei Bruchmühlbach“ weiterlesen

15-jähriger stürzt über den Lenker

Pressemeldung der PD Landau vom 17. Juli 2018:

Klingenmünster (ots) – Am Montagnachmittag mussten Beamte der Polizeiinspektion Bad Bergzabern zu einem Unfall mit gestürztem Radfahrer nach Klingenmünster anfahren. Vor Ort stellten die Einsatzkräfte einen auf einem abschüssigen Rad-und Wirtschaftsweg neben der Bundesstraße 48 gestürzten jugendlichen Radfahrer fest, der bei einem Bremsmanöver über die Lenkerstange und das Vorderrad geschleudert wurde und mit dem Kopf auf dem geteerten Weg aufschlug. Aufgrund der schweren Kopfverletzungen musste der 15jährige Junge mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik nach Karlsruhe geflogen werden.

Ich habe bei der PI Bad Bergzabern angefragt, wo genau der Unfall geschah. Der Beschreibung nach, vermute ich, dass der Junge auf dem auf der Ostseite der B 48 gelegenen, nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegebenen Verbot für Fahrzeuge aller ArtFeldweg nördlich des Pfalzklinikums (in Richtung Eschbach) gestürzt ist.

Ebenfalls wollte ich wissen, ob evtl. Belagschäden oder Verschmutzungen den Sturz verursacht haben könnten. Bei einer Antwort reiche ich die Informationen nach.

Jedenfalls könnte der Unfall ein unschönes Beispiel dafür sein, was eine pauschale Verbot für Fahrzeuge aller ArtSperrung von parallelen Feldwegen im Falle eines Unfalls bewirken kann – denn so dürften die Eltern kaum Chancen haben, den Wegeigentümer ggf. wegen Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflichten zu belangen. Ich hoffe mal, dass der Junge nicht auch noch ein Knöllchen wegen des Befahrens des nicht freigegebenen Weges (den die PI offenbar bezeichnenderweise selber für einen „Radweg“ hält) bekommt. Zumindest auf der Rückseite des Verbot für Fahrzeuge aller Art (in Richtung Klingenmünster) hängt ein HBR-Wegweiser…!