220 m Radweg an 12 km Landesstraße

Die L 485, die überwiegend dem landschaftlich sehr reizvollen Tal des Buchbachs folgt, ist zwischen ihrem Beginn an der L 478 (bei Eppenbrunn) und der Einmündung in die L 486 – wie viele andere Kreis-, Landes- und Bundesstraßen im Pfälzerwald – fast gänzlich frei von (benutzungspflichtigen) Radwegen. Aber wie auch in Leimen und in Waldfischbach gibt es (unterhalb des Salzwooger Teufelstischs) einen kurzen Abschnitt, auf welchem die „Gefahrenlage“ wohl so enorm war, dass nur hier unbedingt ein Geh- und Radweg gebaut und mit Gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert werden musste. In beide Richtungen natürlich! „220 m Radweg an 12 km Landesstraße“ weiterlesen

Links-rechts-links-rechts-links

Ich persönlich hasse ja einseitige Zweirichtungs-Gemeinsamer Geh- und Radweg wie die Pest. Es gibt für mich nichts, was die Grundlagen (vor allem: Rechtsfahrgebot und Fahrbahnpflicht für Fahrzeuge) der StVO derart auf den Kopf stellt, wie die mit diesem Verkehrszeichen verknüpfte Geistergehwegradelpflicht. Aber diese StVO-systemwidrige Beschilderung ist ja vor allem an straßenbegleitenden Außerorts-Wegelchen die Regel. So auch entlang der K 6 zwischen der „Vinninger Kreuzung“ und dem Hochstellerhof. Wer die (vor allem im sehr kurvigen und relativ steilen Abschnitt radwegfreie) K 6 aus Richtung Süden angefahren kommt, wird auf den folgenden 2,9 km insgesamt 3 mal per Gemeinsamer Geh- und Radweg auf das links der Fahrbahn gelegene Wegelchen geschickt. „Links-rechts-links-rechts-links“ weiterlesen

Schummel-Stummel-„Radwege“

Eine typische Erscheinungsform vor allem auch in der überwiegend radwegfreien Südwestpfalz sind gemeinsame Geh- und Radwege, die grade nicht durchgehend entlang der entsprechenden Landes- oder Kreisstraße gebaut werden, sondern meist irgendwo jenseits der Ortstafeln an einem von der Gemeinde etwas abgesetzten Punkt enden. Natürlich werden jene Wege dann trotzdem mit Gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert und sind somit auch für den Radfahrer benutzungspflichtig, was aber nervig wird, wenn man wegen weniger hundert Meter auf weniger als 2 m schmale Wegelchen gezwungen wird. Und dabei auch noch zweimal die Fahrbahn queren muss, wenn der überflüssige Stummel auf der linken Fahrbahnseite liegt. „Schummel-Stummel-„Radwege““ weiterlesen

Innerorts oder Außerorts?

Ich hatte ja grade erst die „gewachsene“ Baustellenbeschilderung in der Weiherstraße in Eppenbrunn thematisiert. Schon am 10. Juli 2017 wurde die Kreisverwaltung Südwestpfalz von mir darauf hingewiesen, dass die Benutzungspflicht per Zeichen 240 StVO (dazu noch in beide Richtungen) hier meiner Ansicht nach nicht gerechtfertigt ist und bat um Überprüfung. Am 25. Juli teilte mir die Sachbearbeiterin mit, dass man das Anliegen zuständigkeitshalber an die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land weitergeleitet hätte. Grund ist die Lage des Sonderweges innerhalb der geschlossenen Ortschaft von Eppenbrunn. „Innerorts oder Außerorts?“ weiterlesen

Radfahrerunfälle Inner- und Außerorts

Im September vergangenen Jahres hatte ich mich eine Zeitlang per e-mail mit der Pressestelle des Polizeipräsidiums Westpfalz ausgetauscht. Mich interessierten konkrete Zahlen zum Unfallgeschehen. Insbesondere im Zusammenhang mit der ständigen (unbelegten) Behauptung, Radfahren sei grade außerhalb geschlossener Ortschaften (agO) besonders gefährlich, weshalb ja nun auch seit der letzten StVO-Änderung nicht einmal mehr für eine Blaubeschilderung eine „besondere Gefahrenlage“ vorliegen muss, um einen gemeinsamen Geh- und Radweg außerorts benutzungspflichtig zu beschildern – auch wenn dort nur 60 Autos die Stunde verkehren oder dort in zig Jahren ohne Radweg niemand ernsthaft zu Schaden kam. 🙄 „Radfahrerunfälle Inner- und Außerorts“ weiterlesen

„Verkraftfahrstraßierung“…

…ist eine auf meinem Mist gewachsene Wortschöpfung, um die vor allem mittels Anlage dann auch meist per Zeichen 240 StVO benutzungspflichtiger Sonderwege stetig zunehmende Sperrung von Fahrbahnen im Zuge völlig durchschnittlicher Kreis-, Landes- und Bundesstraßen vor allem außerorts für Radfahrer zu beschreiben. Auf Zeichen 331-1 StVO dürfen Radfahrer bekanntermaßen aus Sicherheitsgründen nicht drauf. Man versucht aber eben zunehmend mit der gleichen Begründung, Radfahrer auch von Nicht-Kraftfahrstraßen zu verbannen! „„Verkraftfahrstraßierung“…“ weiterlesen