Hier kurz und unregelmäßig notiert die (laufend durchnummerierten) mehr oder weniger netten Erlebnisse mit anderen Verkehrsteilnehmern. Ich bemühe mich auch, die Positiven zu dokumentieren.
Hindernisse (6)
Am 7. Dezember ging es mit dem MTB nach längerer Zeit mal wieder über die „grüne Grenze“ von Frankreich zurück nach Deutschland. Zwischen Stürzelbronn und Eppenbrunn liegt der Pass mit dem Namen Zollstock. Von diesem führte früher die mit dem gelben Kreuz markierte Route des Club Vosgien direkt über einen (relativ naturnahen) Hohlweg hinunter ins Tal des Schnepfenbachs. Als ich dort im Frühjahr zuletzt vorbeikam, fiel mir eine Umleitung auf. Die alte Route konnte man noch einigermaßen befahren, indem man einen umgestürzten Baum umfuhr. Zu diesem haben sich allerdings in der Zwischenzeit auch aufgrund von Forstarbeiten noch zwei weitere hinzugesellt. Deshalb musste ich meinen schweren Bock durch das auch noch äußerst glitschige Geäst irgendwie hindurchbugsieren; die Klappsäge hatte ich an dem Tag leider nicht mit. Hat mich tierisch genervt und mindestens 20 Minuten gekostet.
Hunde (10)
Ganz witzig hingegen war etwas später die Begegnung mit einem Ehepaar auf zwei überdimensionierten Tretrollern am Forsthaus Stüdenbach, die ihre drei Hunde vorgespannt und sich von diesen zurück in Richtung des am Stüdenbachweiher geparkten Autos ziehen ließen. Die Hunde konnten scheinbar sogar nur auf Zuruf Links und Rechts unterscheiden.
Parken (55)
Bei der Durchfahrt von Pirmasens gibt es eigentlich immer Gründe zum Meckern. So z. B. das auf dem seltsamen Radstreifen in der Lemberger Straße abgestellte Handwerkerfahrzeug.
Geschwindigkeit (57)
Wie fast jedes Mal: Im -Abschnitt vor dem Waisenhaus in der Winzler Straße werde ich zwanghaft über die durchgezogene Linie überholt. Es wird dann doch realisiert, dass man zu schnell ist – weshalb der ein oder andere dann auch gerne mal nach dem Rüberziehen in die Eisen steigt. Ich erinnere einfach mal an den § 5 (2) S. 2 StVO:
Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Wenn der Radfahrer zügig beschleunigt und daher ziemlich rasch 25 km/h erreicht, sind die restlichen 5 km/h auch „nicht wesentlich höher“. Das heißt: es herrscht ein faktisches Überholverbot. Wenn die Z 277.1 wirklich in der StVO verankert werden, rege ich auf jeden Fall bei der StVB an, auf diesem Abschnitt ergänzend noch ein Radfahrer-Überholverbot anzuordnen.
Beleuchtung (15) + (16)
Auf der K 6 Winzeln hatte ein Fahrer eines Jeeps bis weit in den Ort hinein nicht realisiert, dass er noch das Fernlicht eingeschaltet hatte. Somit wurde nicht nur ich, sondern auch der Autofahrer hinter mir ordentlich geblendet.
Kurz vor dem Ziel im Bereich des Windsberger Sportplatzes kam mir dann noch so ein Fernlicht-Vollidiot in einem BMW entgegen. Ich verdeckte – um ihn drauf aufmerksam zu machen – mehrfach kurz mit der Hand mein am Lenker montiertes Licht. Erst kurz bevor er an mir vorbei war, blendete er ab.
Überholmanöver (395)
Aber sonst geht’s noch? Am 10. Dezember rasierte mich der Fahrer eines schwarzen Audi auf der L 497 kurz hinter der Verkehrsinsel mit äußerst dürftigem Abstand. Die mapillary-Aufnahme passt perfekt.
Gentlemen (50)
Im Verlaufe meiner Tour ging es den recht anspruchsvollen Anstieg über die L 473 von Steinalben hinauf nach Hermersberg. Ausgangs der Linkskurve gab ich dem hinter mir fahrenden Lkw das Handzeichen, dass er an mir vorbeifahren kann. Er bedankte sich per Huperchen.
Tiere (25)
Im nächsten Anstieg von Burgalben über die K 24 in Richtung Höheinöd sah ich hinter der langgezogenen Rechtskurve ein Reh. Es nahm umgehend die Beine in die Hand und huschte unter der Leitplanke hindurch die Böschung hinab.
Fußgänger (23)
Zum Ende meiner Tour erspähte ich in der Zweibrücker Straße vor mir noch einen jugendlichen Kopfsenk-Smombie mit eingestöpselten Kopfhörern, der auf dem dortigen „Schutzstreifen“ anstatt des direkt danebenliegenden, abgepollerten Gehweges lief.