Mein Vorhaben, „Geh- und Radwege“ bereits vor deren Entstehung zu bekämpfen, erweist sich – erwartungsgemäß – ähnlich sinnbefreit, wie der Kampf gegen das regelmäßig nach dem Bau dann in Massen aufgestellte Blech, vor allem in Form von
und „kleinen“
. Wie auch im Falle der Planungen an der B 39 (etwas weiter talabwärts in Richtung Neustadt) hat der LBM auch an der B 48 bei Hochspeyer keinerlei Lust, sich an die einschlägigen Regelungen (StVO, VwV zur StVO und ERA 2010) zu halten und beharrt – wie auch an der B 39 – auf dem Standpunkt, er müsse keine „Querungshilfen“ anlegen. Dabei begründet er die Planung eines linksseitigen, innerörtlichen Stummels(!) allen Ernstes damit, dass man ja eh mittelfristig noch eine (ebenfalls klar rechtswidrige und überflüssige) Verlängerung dieses linksseitigen, innerörtlichen Wegelchens bis in die Ortsmitte hinein plane! „B 48: LBM ignoriert Einwendungen“ weiterlesen