Aus Alt mach Neu auf der Atzel

In den letzten Tagen fühlte ich mich mal wieder total missverstanden bzw. für blöd verkauft. Ich hatte anlässlich einer Vorbeifahrt dem Fachbereichsleiter der VG Landstuhl eine e-mail geschrieben, warum das Handtuch-Wegelchen auf der Atzel immer noch mit einem uralten Zeichen 244 der StVO von vor 1992 beschildert sei. In der ersten Reaktion verwechselte er es mit dem inzwischen entfernten Verbot für Fahrzeuge aller Art an der L 363. Meine zweite Nachfrage wurde dann so interpretiert, dass ich ein „neues“ Gemeinsamer Geh- und Radweg für das alte Zeichen 244 fordere. Erst auf meine dritte Konkretisierung hin erhielt ich heute eine e-mail, in der man mir mitteilt, dass man von einer Bebläuung auch in Zukunft nicht absehen wird. Obwohl das Wegelchen nur 1,5 m schmal und nicht straßenbegleitend ist. „Aus Alt mach Neu auf der Atzel“ weiterlesen

Gefahrenlage in Rumbach

Rumbach ist ein kleines, beschauliches Dörfchen im Pfälzerwald. Doch die Ortsdurchfahrt (L 478, 2.376 Kfz am Tag) scheint zumindest auf einem 190 m kurzen Abschnitt zwischen dem nordöstlichen Ortseingang und dem ehemaligen Bahnhof für Radfahrer so über alle Maßen gefährlich zu sein, dass dem zuständigen und verantwortungsbewussten Straßenverkehrsamt hier keine andere Wahl blieb, als mittels der Anordnung von Gemeinsamer Geh- und Radweg Fahrbahnverbote zu verhängen. In beide Richtungen versteht sich. Okay; vermutlich war auch hier eher nicht die „besondere örtliche Gefahrenlage“ der Grund, sondern der Radtourismus. „Gefahrenlage in Rumbach“ weiterlesen

Rennradfahrer die Vorfahrt genommen

Ausnahmsweise erhält diese Pressemeldung der PD Pirmasens vom 28. Juli 2019 einen eigenen Beitrag. Denn der Unfall passierte auf meiner Hausstrecke – wo ich schon seit nunmehr über 2 Jahren versuche, die Stadtverwaltung dazu zu bewegen, die teils uralten Zeichen 244 StVO zu entfernen, damit endlich eindeutig klargestellt wird, man diesen sowieso nicht straßenbegleitenden, umetikettierten Wirtschaftsweg nicht benutzen muss. Mein Engagement baut nämlich im Wesentlichen darauf auf, Radfahrern zivilrechtliche Nachteile zu ersparen, die durch die Beschilderung entstehen können. Der Rennradfahrer, der hier schwer verletzt wurde, weil ihn eine Autofahrerin „übersehen“ hat, kann sich wohl nämlich nach seiner Genesung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung der Autofahrerin rumärgern, weil da leider immer noch blaue Schilder rumstehen. „Rennradfahrer die Vorfahrt genommen“ weiterlesen

Sind ja nur Radfahrer …

… mit denen kann man ja (fast) alles machen. Auch auf benutzungspflichtig beschilderten Gemeinsamer Geh- und Radweg entlang von Vorfahrtstraße. An quasi jeder Einmündung irgendeiner Querstraße bauen wir dann aufwändige Schikanen und nehmen den Radfahrern mittels Vorfahrt gewähren die Vorfahrt – und den Vorrang nach § 9 (3) StVO. Warum!? Was für eine blöde Frage! Weil wir’s können! Dachte man sich wohl auch an der B 420 zwischen Kusel und Rammelsbach an der Einmündung der Industriestraße, als man den Radfahrern irgendwann die berüchtigten Vorfahrt gewähren vor die Nase stellte. Doch scheinbar verwirrte das den ein oder anderen rechtsabbiegenden Autofahrer so sehr, dass die Straßenverkehrsbehörde des Kreis Kusel all ihrer Kreativität freien Lauf ließ – und ein ganz individuelles Zusatzzeichen erfand! „Sind ja nur Radfahrer …“ weiterlesen

Vorfahrtraub durch § 45 StVO?

Ich hatte im Zuge meines Widerstands gegen die neue Radfahrerschikane in Bann den zuständigen Sachbearbeiter bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern mal nach einer Rechtsgrundlage für die Anordnung von „kleinen“ Vorfahrt gewähren im Zuge von Vorfahrtstraße begleitenden Geh- und Radwegen gefragt. Erstaunlicherweise wurde ich nicht wie sonst üblich ignoriert, sondern erhielt sogar eine Antwort. Die mich inhaltlich allerdings überhaupt nicht überzeugt; wenn ich damals in meinen 5-stündigen, im Gutachterstil anzufertigenden Klausuren so ungenau zitiert hätte, hätte es dafür am Rand einen roten Strich gegeben; also: Fehler = Punktabzug. „Vorfahrtraub durch § 45 StVO?“ weiterlesen

Neues zur Radler-Schikane in Bann

Am 14. Mai hatte ich einer neuen Radfahrer-Schikane in Bann einen Beitrag gewidmet. Dort wurde der Einmündungsbereich vorm Netto-Markt umgebaut, inkl. der inzwischen üblichen Verschwenkungen mit „kleinen“ Vorfahrt gewähren. Diese den Radfahrer seiner Vorfahrt und seines Vorrangs berauben wollenden Schilder gab es dort allerdings auch schon vorher, trotz einer aufgemalten Furt. Nun hatte ich bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern nachgefragt, wie das überhaupt sein könne – und wer darüber hinaus den Umbau hier eigentlich geplant und finanziert habe? „Neues zur Radler-Schikane in Bann“ weiterlesen

Neue Radfahrer-Schikane in Bann

Das Tal der blauen Schilder meide ich ja weitestgehend, weil man dort ständig per Gemeinsamer Geh- und Radweg auf teils sehr schmale und abenteuerliche Wegelchen ver-Bann-t wird. So eben auch zwischen Bann und Queidersbach; eins der allerersten Wegelchen, die ich in diesem Blog dokumentiert habe. Als mich meine Tour heute dann doch mal wieder in diese Ecke führte, kam mir etwas seltsam vor. Irgendwas hat sich doch dort verändert? Nach etwas Grübelei fiel es mir dann doch noch auf: An der Einmündung zum Netto-Markt hat man offenbar allen Ernstes keine Kosten und Mühen gescheut, eine neue, aufwändige Radfahrer-Schikane anzulegen! „Neue Radfahrer-Schikane in Bann“ weiterlesen

Straßenbegleitender Radweg?

Ich bin ja bekanntermaßen der Ansicht, dass Radwege viel mehr Probleme verursachen, als sie lösen würden. Allein die Existenz von Radwegen und die mit den Gebotszeichen Gemeinsamer Geh- und Radweg Radweg Getrennter Geh- und Radweg verknüpfte Benutzungspflicht führt zu einer Vielzahl von rechtlich relevanten Problemen. Das Wichtigste dabei: Wann gilt diese Benutzungspflicht überhaupt? Also in welchen Fällen muss ich einen derart beschilderten Radweg immer benutzen – und in welchen Fällen nicht? In meinem Blog habe ich inzwischen recht viele Radwege dokumentiert und bin hier und da auch schon ein wenig auf diese Frage eingegangen. „Straßenbegleitender Radweg?“ weiterlesen

Das Handtuch-Wegelchen auf der Atzel

Die Atzel ist ein Stadtteil der Sickingenstadt Landstuhl. Entlang der L 470 in Richtung Martinshöhe kann man ein weiteres Beispiel für einen (vermeintlich) benutzungspflichtig beschilderten Geh- und Radweg finden, der allerdings kein Solcher ist, weil er anschließend die Fahrbahn verlässt. Hinzu kommt, dass es sich hier um eins der schmalsten Wegelchen handelt, die mir bekannt sind. Unter Radfahrern nennt man jene gerne (wegen der geringen Breite) „Handtücher“. Das Sahnehäubchen stellt das Zeichen 244 der bis 1992 gültigen StVO dar, welches eigentlich schon vor mind. 27 Jahren gegen ein neues Gemeinsamer Geh- und Radweg hätte ausgetauscht werden müssen. „Das Handtuch-Wegelchen auf der Atzel“ weiterlesen

Die Kolpingstraße in Kirchenarnbach

In den zahlreichen verzweigten Tälern der Sickinger Höhe gibt es (wie in der Region generell) relativ wenige Geh- und Radwege. Eine Ausnahme bildet die Kolpingstraße zwischen Kirchenarnbach und Obernheim, denn in dieser Sackgasse(!) verläuft ein ca. 230 m kurzer, in beide Richtungen mit Gemeinsamer Geh- und Radweg beschilderter Geh- und Radweg, der den Radverkehr der ein paar Meter unterhalb parallel verlaufenden K 20 wohl wegen eines kurzen (überflüssigen) Außerorts-Abschnitts zwischen den beiden Ortsteilen der Gemeinde Obernheim-Kirchenarnbach aufnehmen soll. „Die Kolpingstraße in Kirchenarnbach“ weiterlesen