Alltagserlebnisse (Teil 2)

Hier kurz und unregelmäßig notiert die (laufend durchnummerierten) mehr oder weniger netten Erlebnisse mit anderen Verkehrsteilnehmern. Ich bemühe mich auch, die Positiven zu dokumentieren! 😉

Gehweg- und Geisterradler (1)

Nur, damit nicht der Eindruck ensteht, ich würde dazu neigen, Radfahrer pauschal als die „besseren“ Verkehrsteilnehmer zu verkaufen. Nein, natürlich ist auch unter Radfahrern die Idiotendichte ziemlich hoch. Um jedoch hier Erwähnung zu finden, muss man schon etwas wirklich außergewöhnliches „leisten“. Wenn ich jeden Gehwegradler erwähnen würde, der mir allein in Pirmasens begegnet, käme ich wohl zu nix anderem mehr. 😉

Ohne Zweifel für eine Erwähnung qualifiziert haben sich jedoch die beiden Klappspaten im gehobeneren Teenager-Alter auf ihren Mountain-Bikes, die mir am vergangenen Dienstag (24. Oktober, gegen 16:40 Uhr) in der Waldfischbacher Hauptstraße auf dem rechts von mir gelegenen (also aus deren Sicht linken) Gehweg entgegenkamen. Auf diesem parkte zudem ein Auto, der Gehweg war somit zusätzlich eingeengt. Trotzdem hob einer der beiden (fettsupermegacoolkrassendgeil) sein Vorderrad an – und machte einen „Wheelie“ – obwohl beiden nur ein paar Meter weiter eine Fußgängerin entgegenkam!

Überholmanöver (1)

Ich bin ja wirklich nicht besonders pingelig bzw. inzwischen schon extrem abgestumpft. Die 1,50 Meter Abstand, die der Autofahrer beim Überholen einhalten sollte, sind im Alltag schon die Luxusvariante. Mir ist es manchmal sogar lieber, sie überholen mich zügig mit rund einem Meter, als ewig lange hinter mir herzuzockeln. Wenn ich dann doch mal ein bestimmtes Überholmanöver als erwähnenswert einstufe, muss der motorisierte Kollege mir schon ziemlich nah oder „kreativ“ auf die Pelle gerückt sein. So auch am Nachmittag des 26. Oktobers in der Bottenbacher Straße in Winzeln; etwa in Höhe Einmündung Wasserturmstraße, Fahrtrichtung Windsberg. Mitten im Feierabendverkehr werde ich von einem älteren Herren (dessen süßer Wauwau hinten auf der Ablage saß…) mit vielleicht 30 Zentimetern Abstand überholt. Klar, wegen des Gegenverkehrs konnte der gute Mann ja auch nicht mehr viel weiter links fahren. Leider fehlt mir (noch) die Spontanität, bei solchen Annäherungsversuchen einfach kurz auf das Autodach zu kloppen, um den Piloten aus seinem offenkundigen Tiefschlaf zu wecken…!

Hupen (2)

Tja, da ist der 31. Oktober ein einziges Mal gesetzlicher Feiertag – und dann bekommt man an diesem ganz besonderen Halloween auch schon tagsüber auf der Straße das große Gruseln. Heute Nachmittag befuhr ich ziemlich genau gegen 15 Uhr die L 700 Richtung Frankreich. Ich hatte grade den überflüssigen und langen, per Zeichen 240 StVO benutzungspflichtigen Abschnitt auf klassischem Gehweg-Pflaster runde 200 Meter hinter mir, als neben mir plötzlich ein silberner Ford eng an mir vorbeirauschte und währenddessen etwas mehr als 1 Sekunde lang hupte. Ich bemerkte, dass er rechts ranfährt und ein paar Meter weiter auf der Fahrbahn anhält. Aha, da sucht ausnahmsweise mal einer das Gespräch! Am Steuer saß ein junger Mann; wohl Anfang, Mitte 20, neben ihm ein etwas älterer Beifahrer. Gedächtnisprotokoll:

Ich: Sonst geht’s noch…?
Er: Daneben ist ein Radweg. Auf dem müssen Sie fahren.
Ich: Das ist kein Radweg, das ist ein Gehweg. Da vorne (die 200 Meter Richtung Kreuzung zeigend) steht kein Schild.
Er: Ich könnte Sie ja auch umfahren…
Ich: Soll das jetzt eine Drohung sein?
Er: Nein, ich bin ja nur um ihre Sicherheit besorgt, denn da drüben ist ja ein Radweg, da sind Sie sicherer.
Beifahrer: Sie haben den Radweg zu benutzen, das ist Gesetz.
Ich: Nochmal; das daneben ist kein Radweg! Das ist ein Gehweg, ein Radweg muss beschildert sein und an der Kreuzung dahinten steht kein Schild.
Er: Sie müssen auf dem Radweg…
Ich: Das daneben ist ein GEHWEG, da darf ich nicht fahren. Sie haben zudem kein Recht, mich anzuhupen oder zu belehren. Ich merke mir ihr Kennzeichen und zeige sie wegen Nötigung an.

Tu ich nicht, war ja keine. 😉 Vielleicht aber noch wegen § 16 StVO, dann könnte die Polizei dem jungen Mann auch mitteilen, dass der graue Streifen da am Straßenrand eben kein „Radweg“ ist!

Ich fuhr dann weiter, er überholte mit sehr großzügigem Seitenabstand. Die (zuvor durchgehend an allen Einmündungen durch Zeichen 240 StVO wiederholte) Benutzungspflicht endet an der Kreuzung L 700 – Luxemburger – Brüsseler Straße, denn dort steht in südlicher Fahrtrichtung keins mehr. Der Weg wird dort im Vergleich zum bisherigen Verlauf auch deutlich enger und verlässt letztlich auch die L 700; man kann später nicht mehr auf diese Straße auffahren. Also selbst mit Zeichen 240 StVO müsste man den Weg dort nicht benutzen; das hätte den jungen Mann dann aber sicher völlig überfordert.

Lustigerweise war diese Stelle auch einer der Tagesordnungspunkte der Verkehrsschau vom 12. September – als ich unter anderem diese bauliche Irreführung ansprach. Die Benutzungspflicht da oben am Zweibrücker Flughafen will ich auf lange Sicht nämlich auch noch wegbekommen.