„Zu weit nach links geraten“

Die letzte Unfallmeldung ist eine kleine Ewigkeit her. Leider landen generell nicht alle Pressemeldungen der Polizei im Presseportal „Blaulicht“. Warum das so ist, hat man mir trotz mehrerer Nachfragen, u. a. an das Polizeipräsidium Westpfalz, bislang nicht beantwortet. Ich vermute, dass das ein oder andere lokale Käseblatt eine gewisse Zahl von Meldungen „exklusiv“ haben möchte.

Jedenfalls fragt man sich die Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 25. Juli betreffend, ob dem Verfasser etwa die Hitze zu Kopf gestiegen ist?

Rammelsbach (ots) – Am Dienstag den 24.07.2018 kam es gegen 19:15 Uhr in der Haschbacher Straße zu einem Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Fahrradfahrerin. Nach jetzigem Kenntnisstand geriet die Fahrradfahrerin zu weit nach links auf die Fahrbahn und touchierte seitlich mit einem vorbeifahrenden Pkw. Die Radfahrerin zog sich lediglich leichte Verletzungen zu.

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die Radfahrerin ist Schuld, weil SIE „zu weit links auf die Fahrbahn“ (wohin denn sonst…?) geriet und einen rücksichtslos vorbeifahrenden (= überholenden) Pkw „touchierte“! Da bleibt einem echt die Spucke weg…!

Ich glaube trotz aller schlechten Erfahrungen nicht, dass in der Haschbacher Straße per Gemeinsamer Geh- und Radweg Gehwegbenutzungspflicht für Radfahrer herrscht.

Bei Ausfahrt aus Kreisverkehr „übersehen“

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 14. Juli 2018:

Schönenberg-Kübelberg (ots) – Am 13.07.2018, gegen 14.45 Uhr, befuhren ein Radfahrer und ein PKW-Fahrer nacheinander den Kreisel auf der B 423, Höhe dortigem Industriegebiet, aus Waldmohr kommend. Beim Verlassen des Kreisels in Richtung Schönenberg-Kübelberg übersah der PKW-Fahrer den Radfahrer, welcher im Kreisel weiter fahren wollte. Der Radfahrer kam zu Fall und verletzte sich leicht.

Also: Wir haben einen Radfahrer, der vor einem Pkw herfährt. Der Pkw-Fahrer sieht den Radfahrer und weiß, dass da einer ist. Beide fahren in den Kreisel ein. Der Pkw-Fahrer überholt offensichtlich den Radfahrer im Kreisverkehr zwischen der ersten (L 355) und zweiten Ausfahrt (B 423) und schneidet jenen, woraufhin dieser stürzt.

Und dann veröffentlicht die PD Kaiserslautern allen Ernstes eine PM, in der von einem „Übersehen“ die Rede ist…!? Das war vorsätzliches und rücksichtsloses Verhalten eines Autofahrers – und grade kein „Übersehen“!

Nebenbei: Es heißt weiterfahren – und nicht „weiter fahren“. Sicher, der Radfahrer wäre gerne ein paar Meter weiter gefahren als er letzten Endes konnte. Die Weiterfahrt nach dem Unfall war ja offenbar noch aus eigener Kraft möglich.

Nun denn. Ich kenne den Kreisel. Die beiden Schönenberg-Kübelberger Kreisverkehre und ihre Wegelchen wären vielleicht mal einen Beitrag wert; ich muss demnächst also mal wieder die Kamera mitnehmen. ;o)

Der Unfall müsste sich am (südwestlicheren) „MiniTec-Kreisel“ abgespielt haben. Ich hatte auch kurz überlegt, ob der Radfahrer hier evtl. gegen die Benutzungspflicht eines nordwestlich der B 423 verlaufenden Weges verstoßen haben könnte. Am Ortsausgang von Waldmohr ist der Weg sogar mit Verbot für Fahrzeuge aller Art Radverkehr frei ausgeschildert – hab ich so an einem Hochbord-Weg bislang noch nicht gesehen! Jedenfalls ändert sich das urplötzlich auf freier Strecke an der Einmündung eines Feldwegs 300 Meter vor dem Kreisel – und der Weg wird mittels Gemeinsamer Geh- und Radweg dann doch benutzungspflichtig!

In der Gegenrichtung ist er Anfangs ebenfalls mit Gemeinsamer Geh- und Radweg bebläut – bis eben zur Einmündung des Feldwegs. Allerdings ist der Weg grade dort (am Kreisel) meines Erachtens zu weit von der Fahrbahn weg – und daher in beide Richtungen nicht benutzungspflichtig. Warum man hier derart inkonsequent zwischen Freigabe und Benutzungspflicht herumeiert, bleibt eines der unzähligen Rätsel, die die Straßenverkehrsbehörden den Radfahrern immer wieder aufgeben. Ich vermute mal, dass da der Neubau des Kreisels die Hauptrolle spielte – und der umgebaute Abschnitt dann halt einfach wie üblich bebläut wurde.

Fahrradschuh geht unfreiwillig baden

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 18. Juni 2018:

Lauterecken (ots) – Ein Fahrradfahrer hat am Sonntagnachmittag einige Kinder angesprochen von seinen Sachen wegzubleiben. Doch vermutlich war es bereits zu spät…

Der Mann hielt sich am Glanufer, einige Meter entfernt von seinem Fahrrad und Rucksack auf. Plötzlich bemerkte er die Kinder bei seinen Gegenständen. Er sprach sie an, worauf sich die Kids entfernten. Als er schließlich weiterfahren wollte, stellte er fest, dass sein rechter Fahrradschuh fehlte. Der Biker suchte daraufhin nach den Kindern und kam schließlich erfolglos auf die in der Nähe befindliche Polizeidienststelle um Anzeige zu erstatten. Drei Mädchen und zwei Jungs sollten in der Nähe gewesen sein. Während dem Gespräch konnten die Kinder vor dem Dienstgebäude gesehen und nach kurzer fußläufiger Verfolgung zur Rede gestellt werden. Dabei stellte sich heraus, dass ein 11-jähriger Junge den Schuh in den Glan geworfen hatte. Der Schuh konnte letztlich durch die Polizisten gefunden und aus dem Glan gefischt werden. Für die Angler ist im Rapport vermerkt, dass der „gelungene Fang“ mit viel Glück erfolgte. Die Kids wurden ermahnt und der Elfjährige seinen Eltern mit entsprechenden Erläuterungen zum „unlauteren Streich“ übergeben.

Tststs… diese Lümmel!

Vor einer Weile hatte ich mal auf dem Kaufland-Parkdeck in Pirmasens etwas Ähnliches erlebt. Ich schloss mein Rad ab, während ein vielleicht 8jähriger mir erst mitteilte, sein Rad (ein fürchterlicher Baumarkthobel…) sei besser als meins – um dann großspurig anzukündigen, dass er mir das Rad klauen würde. Sehr klug, das vorher groß anzukündigen…!

Als ich dann 5 Minuten später zurückkam, stand die Satteltasche offen; scheinbar hatte der Bengel wirklich gekuckt, ob er was stehlen könnte; er hatte sich wohl mehr als einen Ersatzschlauch erhofft. Auf dem Nachhauseweg sah ich ihn dann am Winzler Tor mit seiner „Clique“ rumsitzen und geigte ihm ordentlich die Meinung, dass er von fremdem Eigentum seine Finger lassen solle. Das beeindruckte den coolen Nachwuchsgangster aber nicht sonderlich. Tja, die Jugend von heute…!

Ein paar Wochen vorher wurde mir an der gleichen Stelle das Rücklicht und der Ersatzschlauch geklaut und mein (zum Glück nicht teurer) Radcomputer mutwillig mit Schmackes auf den Boden geschmissen (er war dann defekt).

Gefahrenlage in Gims- und Matzenbach

§ 45 (9) S. 3 StVO:

Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

Nachdem ich mich auf meiner Tour am 13. Juni von den Schrecken halbwegs erholt hatte, die ich in Homburg und Münchwies erleiden musste, wurde ich dann über viele Kilometer (u. a. durch das schöne Ostertal) von straßenbegleitenden Radwegen (an der B 420) verschont. Auch bei Kusel war überraschend wenig bebläut, lediglich ein „seltsam“ beschilderter (wohl neuer) Abschnitt an der B 420 war ganz amüsant: Verbot für Fahrzeuge aller Art Radverkehr frei, dann (ohne Auffahrtmöglichkeit) plötzlich ein Gemeinsamer Geh- und Radweg – und später wieder in Verbot für Fahrzeuge aller Art Radverkehr frei übergehend. Zurück im Glantal, stand allerdings wieder die Durchfahrt von Gimsbach und Matzenbach an der B 423 an – und die hatte mich schon während einer Tour im Frühjahr zur Weißglut gebracht. „Gefahrenlage in Gims- und Matzenbach“ weiterlesen

Unfall auf Draisinenstrecke im Glantal

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 10. Juni 2018:

Lauterecken (ots) – Am Samstagmittag wird der Polizei ein Draisinen Unfall mit einer schwer verletzten Person gemeldet. Eine Vereinsgruppe aus Weiler bei Bingen war mit vier Fahrrad-Draisinen unterwegs. Auf der ersten Draisine wollte eine Person eine Flasche Wasser zur zweiten Draisine reichen. Hierbei kam der 50Jährige Mitfahrer ins Straucheln und stürzte ins Gleisbett. Die zweite und dritte Draisine fuhren über die im Gleisbett liegende Person hinweg, weil sie aufgrund zu geringen Sicherheitsabstands nicht mehr bremsen konnten. Es erfolgte jedoch zum Glück keine Berührung mit den Rädern. Durch den Sturz verletzte der Mann sich am Bein und an der Wirbelsäule. Er wurde mit dem Rettungshubschrauber in die Uniklinik nach Mainz geflogen. Es wird ausdrücklich durch die Kreisverwaltung Kusel als Betreiber der Draisinenstrecke auf die Verhaltensregeln hingewiesen, insbesondere dass man nicht aufstehen soll und einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten muss!

Draisinen kann man ja in irgendeiner Form als „Fahrräder“ betrachten. In Offenbach-Hundheim gab es am Rande der Strecke kürzlich ja erst einen Unfall, bei dem zwei Rentner auf dem Radweg kollidierten.

Leider machen sich auch in Polizeiberichten vermehrt die von mir verhassten „Deppenleerzeichen“ breit; es heißt „Draisinenunfall“ oder „Draisinen-Unfall“. Aber nicht „Draisinen Unfall“!

Radfahrer-Kollision auf Glantal-Radweg

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 1. Juni 2018:

Offenbach-Hundheim (Landkreis Kusel) (ots). Am Donnerstagvormittag verletzen sich zwei Radfahrer bei einem Unfall auf dem Fahrradweg. Ein 71 Jahre alter Mann fuhr mit seinem Rad von Altenglan in Richtung Lauterecken. Er geriet dann wohl aus Unachtsamkeit vom befestigten Teil des Weges auf die Bankette und stürzte. Beim Sturz kollidierte er mit einem 66 Jahre alten Radfahrer, welcher den Radweg in entgegengesetzter Richtung befuhr. Beide Männer wurden beim Unfall leicht verletzt.

So weit oben in der Nordpfalz war ich schon ein paar Jahre nicht mehr; hin und wieder fuhr ich gerne mit dem Rennrad das Lautertal bis Lauterecken runter und dann das Glantal wieder rauf; dabei nutzte ich fast ausschließlich die dort verlaufenden Bundesstraßen.

Jedenfalls geschah der Unfall dann wohl irgendwo auf dem eigenständigen Glantal-Radweg, der hier Teil des Glan-Blies-Weges auf der Trasse der leider stillgelegten Glantalbahn ist. Banketten können allgemein ziemlich tückisch sein. Wie breit der Radweg dort ist, weiß ich nicht – normalerweise sind Bahntrassen-Radwege zumindest nicht die allerschmälsten ihrer Art.

In Abfahrt schwer gestürzt

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 14. Mai 2018:

Relsberg (ots). Auf der abschüssigen K 43 zwischen Relsberg und Hefersweiler ist am Samstagmorgen ein 44 jähriger Fahrradfahrer gestürzt. Mit erheblichen Verletzungen im Mund-/Kieferbereich wurde der Mann mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus gebracht. Gegen 11 Uhr war der Mann mit seiner Frau in Richtung Hefersweiler unterwegs gewesen. Seine ihm, etwa im Abstand von 30 Meter, folgende Frau sah, dass ihr Ehemann aus nicht erkennbaren Gründen plötzlich zu Fall kam. Die K 43 wurde kurzzeitig für den Hubschrauber gesperrt.

Gute Besserung! Spontane Vermutung meinerseits wäre ein Schlagloch oder eine andersartige Bodenunebenheit. Auf Kreisstraßen irgendwo im Nirgendwo nicht selten vorzufinden und oftmals sehr tückisch.

Zum Glück blieb dem Sturzopfer angesichts der Gesichtsverletzungen die Empfehlung eines Fullface-Helmes erspart. Ob er evtl. sogar einen Radhelm trug, wird ja (Zufall…?) nicht erwähnt. 😈

Polizeiliche Radhelmpropaganda

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 13. Mai 2018:

Ruthweiler (ots). Glück hatte ein 9-jähriger Junge aus Namibia, der sich derzeit zu Besuch in Deutschland aufhält. Er fuhr gestern Nachmittag gegen 15.00 Uhr mit dem Fahrrad zusammen mit seinem gleichaltrigen Freund die abschüssige Straße Am Spelzenacker hinunter. Da in Namibia Linksverkehr gilt, fuhr er aus Gewohnheit auf der linken Straßenseite. In einer scharfen Linkskurve, unter einer Unterführung, kam ein 59-jähriger Cabriofahrer entgegen, der einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden konnte. Der Junge flog bei dem Aufprall über den Fahrradlenker und blieb kurz auf dem Boden liegen. Wie durch ein Wunder – wohl auch weil er einen Fahrradhelm trug – hatte er sich hierbei keinerlei Verletzungen zugezogen, was der verständigte Rettungsdienst nach kurzer Untersuchung bestätigte. An dem Pkw entstand Sachschaden.

Man verliert da echt so langsam die Lust, die Radhelmpropaganda läuft wieder auf Hochtouren…!

Der Glaube an „Wunder“ durch Fahrradhelme weist dabei die klassischen Merkmale einer Religion auf. Und der Rettungsdienst, der keinerlei Kompetenz innehat, um zu beurteilen, ob das Stück Styropor hier überhaupt eine Wirkung entfaltet hat, stimmt in das Halleluja mit ein. 🙄 Geprießen sei unser Heilig’s Styropor’le! Hätte der Junge keinen aufgehabt, hätte man es wohl schlicht nicht erwähnt, weil es nicht zur Propaganda gepasst hätte.

Mit Radhelm überlebt man also sogar Frontalzusammenstöße mit Autos völlig unverletzt! Scheinbar hat der Radhelm ja also auch nicht nur Kopfverletzungen, sondern Verletzungen am gesamten Körper verhindert. Ein universeller Radfahrer-Schutzschild quasi!

Deshalb: 24/7-Fußgänger- und Autofahrerhelme müssen ebenfalls endlich Pflicht werden!

Treppenfahren in Waldmohr

Nachdem ich bei meinem letzten Ausritt in die Nordpfalz das „Baumkuscheln“ in der Waldmohrer Eichelscheiderstraße dokumentiert hatte, fiel mir bei der Weiterfahrt anschließend in der Weiherstraße beim flüchtigen Blick nach rechts noch ein weiteres Blauschild auf. In dem Moment hatte ich aber keine Lust, erneut anzuhalten. „Treppenfahren in Waldmohr“ weiterlesen

Radweg-Planung am Potzberg

In die Liste der Planfeststellungsverfahren des LBM Rheinland-Pfalz zu schauen, ist immer wieder interessant. Vor allem im Hinblick auf den Bau von Radwegen.

Ein meines Erachtens recht überflüssiges Exemplar wird wohl demnächst im Rahmen der Sanierung der K 34 zwischen Neunkirchen am Potzberg und Föckelberg errichtet. Jene Kreisstraße ist grade bei Rennradfahrern in der gesamten Pfalz besonders durch die Tatsache bekannt, da hier in aller Regel die Abfahrt vom Potzberg erfolgt, einer der härtesten Anstiege des Nordpfälzer Berglandes, wenn man ihn von Mühlbach am Glan aus befährt. Aufgrund der Straßenschäden kann man die Sanierung auch von Radfahrerseite her eigentlich nur begrüßen! „Radweg-Planung am Potzberg“ weiterlesen