Helmprogaganda Pressemeldung der PD Landau vom 12. Juni 2018:
Germersheim (ots). Eine blutende Lippe und Sachschaden sind das Ergebnis eines Verkehrsunfalls am Montagmittag gegen 15 Uhr im Bereich der Einmündung Königstraße/Paradeplatz in Germersheim. Ein 44 jähriger Autofahrer hatte einem achtjährigen Mädchen, welches mit ihrem Fahrrad unterwegs war, die Vorfahrt genommen. Weiterhin wird geprüft, ob das Mädchen auf der „falschen“ Fahrbahnseite unterwegs war. Der Schaden an den beteiligten Fahrzeugen wird auf zirka 500 EUR geschätzt. Das Mädchen trug zum Unfallzeitpunkt keinen Schutzhelm und hatte Glück, dass es keine schwereren Verletzungen erlitt. Die Polizei Germersheim weist in diesem Zusammenhang nochmals daraufhin, dass das Tragen eines Schutzhelms vor schwerwiegenden Kopfverletzungen schützen kann.
Aufhören, ich kann nicht mehr…! Die Polizei verliert sich in einer Pressemeldung wieder mal in wildesten Spekulationen.
Es gibt keine Helmpflicht, also haben Radfahrer keinen zu tragen; weshalb eine solche Information in einer Pressemeldung bestenfalls noch (unzulässige) kommerzielle Werbung für den Erwerb eines (überflüssigen) Gegenstandes darstellt! Der letzte Satz kommt einmal mehr ohne jeden Beleg daher; insb. im Hinblick auf die vorherige PM zum Unfall bei Mörlheim (schwere Kopfverletzung trotz „Schutzhelm“) in einer besonders zynischen Weise. In vorliegenden Fall hätte ein „Schutzhelm“ schließlich auch die leichte Verletzung an der Lippe nicht verhindert!
Polizisten sollten meiner Ansicht nach auch bitteschön nur noch mit Helm in ihren Streifenwagen steigen. Schließlich verletzen sich mehr Autofahrer am Kopf als Radfahrer! Außerdem könnte ja auch beim nicht seltenen Widerstand gegen Polizeibeamte ein Helm ganz nützlich sein, oder?