Autofahrer nimmt Mädchen die Vorfahrt

Helmprogaganda Pressemeldung der PD Landau vom 12. Juni 2018:

Germersheim (ots). Eine blutende Lippe und Sachschaden sind das Ergebnis eines Verkehrsunfalls am Montagmittag gegen 15 Uhr im Bereich der Einmündung Königstraße/Paradeplatz in Germersheim. Ein 44 jähriger Autofahrer hatte einem achtjährigen Mädchen, welches mit ihrem Fahrrad unterwegs war, die Vorfahrt genommen. Weiterhin wird geprüft, ob das Mädchen auf der „falschen“ Fahrbahnseite unterwegs war. Der Schaden an den beteiligten Fahrzeugen wird auf zirka 500 EUR geschätzt. Das Mädchen trug zum Unfallzeitpunkt keinen Schutzhelm und hatte Glück, dass es keine schwereren Verletzungen erlitt. Die Polizei Germersheim weist in diesem Zusammenhang nochmals daraufhin, dass das Tragen eines Schutzhelms vor schwerwiegenden Kopfverletzungen schützen kann.

Aufhören, ich kann nicht mehr…! Die Polizei verliert sich in einer Pressemeldung wieder mal in wildesten Spekulationen.

Es gibt keine Helmpflicht, also haben Radfahrer keinen zu tragen; weshalb eine solche Information in einer Pressemeldung bestenfalls noch (unzulässige) kommerzielle Werbung für den Erwerb eines (überflüssigen) Gegenstandes darstellt! Der letzte Satz kommt einmal mehr ohne jeden Beleg daher; insb. im Hinblick auf die vorherige PM zum Unfall bei Mörlheim (schwere Kopfverletzung trotz „Schutzhelm“) in einer besonders zynischen Weise. In vorliegenden Fall hätte ein „Schutzhelm“ schließlich auch die leichte Verletzung an der Lippe nicht verhindert!

Polizisten sollten meiner Ansicht nach auch bitteschön nur noch mit Helm in ihren Streifenwagen steigen. Schließlich verletzen sich mehr Autofahrer am Kopf als Radfahrer! Außerdem könnte ja auch beim nicht seltenen Widerstand gegen Polizeibeamte ein Helm ganz nützlich sein, oder?

Besoffener Radfahrer stürzt

Pressemeldung der PD Landau vom 6. Juni 2018:

Germersheim (ots). Bei einem Verkehrsunfall am Dienstagmorgen hatte ein 34 jähriger Radfahrer eine Platzwunde am Kinn erlitten und musste zur medizinischen Versorgung ins Krankenhaus nach Germersheim gebracht werden. Der Mann war zuvor betrunken ohne Fremdeinwirkung zwischen Sondernheim und Germersheim mit seinem Rad gestürzt und hatte die ganze Nacht durchgefeiert. Ein entsprechender Atemalkoholtest erbrachte ein Ergebnis von 2,48 Promille. Vor Ort konnten die Beamten noch einen zweiten Radfahrer feststellen, ein 38 jähriger Mann aus Germersheim. Der 38 jährige war mit seinem Rad zwar nicht in den Verkehrsunfall involviert, gab sich jedoch als Begleiter zu erkennen und hatte ebenfalls dem Alkohol in erhöhtem Maße zugesprochen. Ein Atemalkoholtest erbrachte bei dem 38 jährigen ein Ergebnis von 2,46 Promille. Beiden Radfahrern wurden Blutproben entnommen und Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Die Fahrt war an dieser Stelle beendet.

Zwei wahrhaftige Torkelradler. „Don’t drink and drive“ gilt aber auch für die Benutzung des Drahtesels. Ich hab nämlich auch keinen Bock, ggf. gar auf einen „Radweg“ gezwungen, dann auch noch mit so jemandem zu kollidieren.

Radfahrer-Unfallflucht in Lingenfeld

Pressemeldung der PD Landau vom 22. Mai 2018:

Lingenfeld (ots). 5000 EUR Sachschaden sind die Folge eines Auffahrunfalls am Montag gegen 11.15 Uhr in Lingenfeld. Ein Radfahrer war von der untergeordneten Straße „Wörthweg“ auf die Germersheimer Straße abgebogen ohne den vorfahrtsberechtigten Fahrzeugverkehr in Richtung Schwegenheim zu beachten. Um den Zusammenstoß mit dem Radfahrer zu verhindern musste ein 29 jähriger Mann aus dem Kreis Germersheim eine Vollbremsung hinlegen, der nachfolgende Autofahrer konnte ein Auffahren noch verhindern, dies gelang einer weiteren 30 jährigen nachfolgenden Autofahrerin nicht mehr, so dass insgesamt drei Fahrzeuge beschädigt wurden. Der Radfahrer, welcher laut Augenzeugen den Unfall bemerkt hatte, fuhr ungehindert davon. Er wird wie folgt beschrieben: – männlich, zirka 40 bis 50 Jahre alt und trug ein neongelbes Radtrikot. Ein Ermittlungsverfahren wegen „Verkehrsunfallflucht“ wurde eingeleitet. Verletzt wurde bei dem Unfall glücklicherweise niemand.

Da liefert jemand denjenigen, die ständig die blödsinnige Forderung nach „Kennzeichenpflicht“ für Radfahrer erheben, mal wieder unnötig Nahrung. Andererseits gilt weiterhin: „Wer auffährt, hat Schuld“!

Radfahrer macht einen „Highsider“

Pressemeldung der PD Landau vom 20. Mai 2018:

Steinweiler (ots). Am Samstag befuhr ein 33-jähriger mit seinem Fahrrad die Hauptstraße in Steinweiler in Richtung Kandel. Als er nach einem Autohaus auf den dortigen Gehweg fahren wollte, bremste er aufgrund defekter Hinterradbremse zu stark mit der Vorderradbremse ab, weshalb er mit einem „Highsider“ über den Lenker auf den Gehweg stürzte. Der Radfahrer erlitt zum Glück nur leichte Verletzungen, sein Fahrrad blieb unversehrt.

Wär ich nicht zufällig Atheist, würde ich jetzt sagen: „kleine Sünden wie Gehwegradeln bestraft der liebe Gott sofort!“ 😛

Ich bin in Sachen Motorradsport nicht so wirklich bewandert, glaube der fachkundigen und sprachlich kreativen Schreibkraft der PD Landau aber mal, dass ein Abgang über den Lenker bei zu fest gezogener Vorderradbremse (in Verbindung mit einer Bordsteinkante) auch bei Radfahrern als „Highsider“ durchgeht; ich hingegen hätte es ja eher als „Köpper“ bezeichnet.

Kollision auf Radweg in Wörth

Pressemeldung der PD Landau vom 19. Mai 2018:

Wörth am Rhein (ots). Zu einer Kollision zwischen zwei Fahrradfahrern kam es am 18.05.2018, um kurz vor 08.00 Uhr. Beide Fahrer befuhren den Radweg Höhe des Bürgerparks in entgegengesetzter Richtung als es zu dem Zusammenstoß kam. Eine der Beteiligten stürzte. Ohne sich um die gestürzte Fahrradfahrerin zu kümmern, setzte der andere Fahrradfahrer seine Fahrt fort. An seiner Arbeitsstelle angekommen regte sich scheinbar dann doch sein Gewissen und er meldete sich bei der Polizei in Wörth. Hier ist allerdings nichts von der gestürzten Fahrradfahrerin bekannt. Sollte diese bei dem Sturz zu Schaden gekommen sein, kann sie sich bei der Polizeiinspektion Wörth melden, wo der beschriebene Unfall aufgenommen ist.

Leider steht in der Meldung nicht, in welcher Straße das passierte; am wahrscheinlichsten wohl in der Hans-Martin-Schleyer-Straße. Die Schilderung ist auch etwas missverständlich, da ich beim ersten Lesen davon ausging, beide hätten einen Radweg in die (entgegengesetzte, also) falsche Richtung benutzt. Es gibt da jedenfalls einiges an (abgesetzten) Wegen in dieser Straße. Das nördlich der Fahrbahn gelegene ist lt. google nur 2 Meter breit. Man wird aber wahrscheinlich trotzdem Zeichen 240 StVO in beide Richtungen aufgestellt haben; die unterschiedlichen Einfärbungen lassen aber sogar ein Zeichen 241 StVO vermuten. Mal sehen, ob und was mir die PI Wörth auf meine Anfrage antworten wird.