B 39: LBM ignoriert Einwendungen

Vor geraumer Zeit hatte ich den Entschluss gefasst, das Grundübel „Geh- und Radweg“ nicht erst dann zu bekämpfen, wenn es bereits zu spät ist. Also dieser Blödsinn – wie bspw. in Ixheim gebaut – und somit Fakten geschaffen wurden. Und dieser Mist dann auch noch – automatisch – blaubeschildert wird. Ein Beispiel dafür, wie in Rheinland-Pfalz derartige Wegelchen vom LBM geplant und dann auch gebaut werden, ist jenes im Zuge der B 39 zwischen Weidenthal und Neidenfels im Pfälzerwald. Da ein Erörterungstermin wegen „Corona“ ja leider nicht stattfinden könne, bekam ich vom LBM ein Schreiben mit Datum vom 1. Juni, in welchem dieser mir bis zum 18. Juni Gelegenheit gibt, auf die dem Schreiben anhängige Erwiderung der Straßenbaubehörde zu antworten. Ich habe dies dann auch umgehend per e-mail getan. „B 39: LBM ignoriert Einwendungen“ weiterlesen

B 39: Einwendungen beim LBM eingegangen

Warum blaue Schilder erst bekämpfen, wenn sie bereits aufgestellt wurden? Wo erst gar kein (straßenbegleitender) „Geh- und Radweg“ gebaut wird, kann es auch keine Gemeinsamer Geh- und Radweg mehr geben. Bislang hatte ich es trotz eines wachsamen Auges auf die Planfeststellungsverfahren des LBM Rheinland-Pfalz leider versäumt, fristgerecht formelle Einwendungen im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Planung eines neuen Geh- und Radwegs zu erheben – wie zum Beispiel an der B 270 südlich von Kaiserslautern. Im Falle der Planungen eines Wegelchens entlang der B 39 hat das nun endlich mal geklappt. Der LBM hat mir per e-mail den Eingang meines Schreibens bestätigt. Jenes hatte ich während einer längeren Rennrad-Tour in den Briefkasten der LBM-Zweigstelle in Dahn eingeworfen. „B 39: Einwendungen beim LBM eingegangen“ weiterlesen

Planfeststellung B 39 Weidenthal – Neidenfels

Da habe ich doch tatsächlich endlich mal ein relativ frisch in das Internetangebot des LBM eingestelltes Planfeststellungsverfahren aus der Region erwischt. Jenes zur B 270 an der Breitenau hatte ich ja leider knapp verpasst. Auch an der B 39 zwischen Weidenthal und Neidenfels soll nach dem Willen des LBM Speyer ein teils straßenbegleitender, teils abgesetzter „gemeinsamer Geh- und Radweg“ angelegt werden, der abschnittsweise auch forstwirtschaftlichem Verkehr dienen soll. Die B 39 führt (parallel zur Kursbuchstrecke 670) durch das landläufig so genannte, vom Hochspeyerbach durchflossen werdende „Neustadter Tal“ zwischen Neustadt an der Weinstraße und Kaiserslautern. „Planfeststellung B 39 Weidenthal – Neidenfels“ weiterlesen