Am 10. März 2016 beurteilte die dritte Kammer des Mainzer Verwaltungsgerichts (Az. 3 K 1487/15.MZ) eine Klage eines Modellflugplatz-Vereins, dessen Gelände nur über gemeindliche Feldwege erreichbar ist, für die eine Satzung galt. Die Gemeinde verwehrte dem Verein auch eine beantragte Nutzungserlaubnis. Das Urteil befasst sich hierbei vorwiegend mit dem Thema Widmung und Satzungen, lässt jedoch straßenverkehrsrechtliche oder auch grundsätzliche Fragen wie den (landesrechtliche Regelungen eigentlich ausschließenden) Anwendungsbereich der StVO leider außen vor. Bzgl. der Frage, ob gerade die „Radwege“ an der B 10 oder auch die im Rahmen des HBR-Systems ausgeschilderten Radrouten die Notwendigkeit einer Widmung von Wirtschaftswegen zu öffentlichen Straßen (in Form von selbständigen Geh- und Radwegen) begründen, sind einige Passagen des Urteils dennoch interessant. „Urteil zum Thema Satzung und Widmung“ weiterlesen