Der Blocksberggraben

Ich hab letztens mal erwähnt, dass ich mich in letzter Zeit ein wenig vom Corona-Mist ablenke, indem ich mir ein paar Sachen über die Plattentektonik durchlese. Ich fand es schon immer faszinierend, dass wir hier auf ein paar großen Schollen über den flüssig-heißen Erdkern treiben. Afrika das Mittelmeer bald in ein Hochgebirge verwandeln, an seiner Ostflanke auseinanderbrechen und Indien vielleicht sogar völlig unter der Eurasischen Platte verschwinden wird. Also wenn es uns geisteskranke Nacktraubaffen schon lange nicht mehr geben wird. Jedenfalls tut sich auch in der Pirmasenser Blocksbergstraße derzeit ein „Grabenbruch“ auf, der allerdings auch sehr rasch wieder zusedimentiert wird. Er belegt aber einmal mehr, dass die Pirmasenser Straßenverkehrsbehörde entweder völlig arbeitsscheu oder völlig unfähig ist. Oder beides.

Mich persönlich interessieren mit Gehweg Radverkehr frei freigegebene Gehwege nicht; nicht nur, weil man dort ja dann nur mit Schrittgeschwindigkeit herumeiern darf. Als dort in grauer Vorzeit einmal sogar in beiden Richtungen Gemeinsamer Geh- und Radweg hingen, hab ich diese so gut wie immer ignoriert; ich hatte keinen Bock, mich auf ein 1,50 m schmales, hinter einem Längsparkstreifen liegendes Hochbord im Zuge zahlreicher gewerblicher Grundstückseinfahrten verbannen zu lassen. Im Grunde könnten mir diese aberwitzigen Zustände in der Blocksbergstraße ziemlich egal sein – wenn sie eben nicht exemplarisch für die Art und Weise stehen, wie die Stadtverwaltung in Sachen Radverkehr agiert: nämlich gar nicht. Der Radverkehr ist im alltäglichen Verwaltungshandeln schlicht inexistent.

Man gibt bspw. eben auch Gehwege für den Radverkehr frei – und interessiert sich dann auch im Winter in keinster Weise dafür, wie man auf die überhaupt sicher draufkommen soll? Denn jene dahin führenden „Schutzstreifen“ werden dann eben – wie hier schon seit Jahren üblich – als Schneeablagerungsstreifen missbraucht.

Zu diesem Thema hatte ich übrigens damals beim Bürgermeister nachgefragt, warum man dort nicht räumen würde? Diese Antwort kann ich ja nun an dieser Stelle nachholen; so hieß es unter anderem:

(…) Zum Schutzstreifen in der Blocksbergstraße sei festgestellt, dass dort in aller Regel parallel dazu oder an den Einfahrten Fahrzeuge abgestellt sind. Hier kann unseren Fahrzeugführern nicht zugemutet werden, zu nah an die parkenden Fahrzeuge heranzufahren, die Gefahr von Beschädigungen wäre zu groß. Auch aus diesem Grund kann ich Ihnen versichern, dass unser Ordnungsamt auch im Winter die Fahrradschutzstreifen regelmäßig kontrolliert und Verstöße ahndet. (…)

Bei allem Verständnis für die derzeit unterwegs befindlichen Radfahrer gilt es bei solchen Temperaturen und andauernden Niederschlägen wie in den letzten Tagen, die Verkehrssicherheit schnellstmöglich flächendeckend wieder herzustellen. Dass es vereinzelt zu geringen Beeinträchtigungen kommen kann, ist leider nicht auszuschließen (…)

Der eigentliche Grund, warum ich mir die Inhalte dieses Schreibens „aufheben“ wollte, war ein früher oder später garantiert passieren werdender Dooring-Unfall auf einem der zahlreichen, an Längsparkständen vorbeiführenden „Schutzstreifen“ (auch „Moordstrookje“ genannt). Denn im Grunde hat man hier frank und frei zugegeben, dass entlang dieser Dinger der eigentlich notwendige Sicherheitstrennstreifen komplett fehlt und Radfahrer ganz allgemein viel zu nah an die parkenden Autos herangeführt werden; inkl. der Suggestion, Autofahrer müssten dort beim Überholen trotz Gegenverkehrs keine Mindestabstände einhalten.

Nun denn; der Winter ist ja schon lange vorbei – aber derzeit kommt man (als Fahrbahnparanoiker) trotzdem nicht auf das Gehwegelchen drauf, denn dort finden eben seit einiger Zeit Bauarbeiten statt; offenkundig verlegt man dort ein Kabel. Baustellenabsicherung ist inexistent, obwohl nach § 45 (6) StVO der Bauunternehmer vorher bei der Straßenverkehrsbehörde entsprechende Anordnungen einholen und die Baustellenfläche auch nach den Richtlinien der RSA absichern muss. Wenn ich dann bspw. auf einem Gehweg herumbuddle, der für Radfahrer freigegeben ist, dann muss ich das entsprechend in meine Planungen mit einfließen lassen.

Aber selbst, wenn der Bauunternehmer das nicht tut, müsste die Straßenverkehrsbehörde, die eben eine solche Anordnung am Ende absegnet, auf jeden Fall anordnen, dass die Gehweg Radverkehr frei Gehwegfreigabe aufgehoben wird. Genau das ist dort aber nicht geschehen. Ob nun der Bauunternehmer einfach zu faul war oder die Stadt das nicht angeordnet hat, ist im Endeffekt egal. Zumal ich das Letztere für wahrscheinlicher halte. Gestern hatte ich keine Kamera dabei, da war der ebenfalls gänzlich ungesicherte Graben noch nicht wieder – wie heute – halb zugeschottert.

Da sich bis heute nichts getan hat, gehe ich davon aus, dass der örtlichen Polizeiinspektion mein gestriger Hinweis per e-mail weitestgehend egal war und man keine Veranlassung sah, dort umgehend für verkehrssichere Zustände zu sorgen, geschweige denn, der Stadtverwaltung auf die Finger zu kloppen.


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte eine Gefahrenstelle im Straßenverkehr melden.

Seit einiger Zeit finden auf dem Gehweg in der Blocksbergstraße (hinter der Einmündung „Am Erlenteich in Richtung Winzeln) Bauarbeiten statt; der Gehweg ist dort gegenwärtig teilweise aufgerissen.

Nicht nur heute beobachtete ich eine gänzlich fehlende Baustellenabsicherung. Das gilt insb. für den Bereich der Auffahrt auf den mit Z 239 und Zz 1022-10 für den Radverkehr freigegebenen Gehweg. Dort befindet sich derzeit ein gänzlich ungesicherter, tiefer Graben. Auch die Freigabe des Gehwegs wurde während der Bauarbeiten nicht zeitweise aufgehoben, obwohl dort keinerlei Platz für Fußgänger und Radfahrer ist. Welche diesen Gehweg übrigens ständig entgegen der freigegebenen Fahrtrichtung (stadteinwärts) benutzen und einem dort auch immer wieder mal als Geisterradler auf dem „Schutzstreifen“ begegnen.

Ich würde Sie daher bitten, die u. a. gegen die RSA verstoßenden Zustände zu dokumentieren und insbesondere zu ermitteln, ob die zuständige Straßenverkehrsbehörde der Stadt Pirmasens hierfür eine Mitverantwortung trägt, indem diese bspw. vom dort tätigen Bauunternehmen keinen Baustellen- und Verkehrszeichenplan i. S. d. § 45 (6) StVO angefordert sowie auch nicht die zeitweise Aufhebung der Gehwegfreigabe, als auch keine Zeichen 600 im Bereich der Auffahrt angeordnet hat.

Sofern Sie im Rahmen Ihrer Ermittlungen in Besitz der besagten verkehrsbehördlichen Anordnung kommen sollten, würde es mich freuen, wenn Sie mir diese kostenfrei übermitteln könnten; dann spare ich mir einen mit Sicherheit wieder von der Stadt über Monate beharrlich ignorierten LTranspG-Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Schneble


Wenn alles klappt, treffe ich mich am Donnerstag mal mit dem neuen Radverkehrsbeauftragten, um mich mit ihm nicht nur über die kürzlich gar mittels mehrerer blauer Mittelfinger (Beitrag folgt) zementierte Blaubeschilderung an der K 6 bei Winzeln und Gersbach zu unterhalten.


Siehe auch

Der „Radverkehrsbeauftragte“

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