Eigentlich war mir spätestens nach dem legendären Gespräch mit der Spitze der Stadtverwaltung im letzten Januar klar, dass jegliche Bemühungen, diese Kfz-fanatische Verwaltung außerhalb des Verwaltungsgerichtsweges dazu zu bringen, sich an die StVO, die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften, die ERA 2010, das LStrG, das VwVfG als natürlich vor allem auch das Grundgesetz zu halten, vergebens sind. Man hatte mir inzwischen zu viele Mittelfinger gezeigt; sei es durch jahrelange Untätigkeit oder eben auch aktives, entgegengesetztes Handeln. Ein weiterer Affront war die vor ca. einem Monat erneuerte und abgewandelte Beschilderung im Zuge der beiden Wegelchen an der K 6 zwischen Pirmasens, Winzeln und Gersbach. Denn obwohl es Alternativen für eine Bebläuung gab, hielt man einfach stur daran fest; man wollte mir – wie zuletzt auch in Zweibrücken – wieder den Mittelfinger zeigen.
Bisheriger Zustand
Ich fasse vor der Dokumentation des neuen Zustands die Haupt-Kritikpunkte an den beiden „gemeinsamen Geh- und Radwegen“ hier noch einmal kurz zusammen; zuerst der Abschnitt Pirmasens – Winzeln:
- Der Beginn des Weges in Richtung Winzeln wird erst mehrere Meter hinter einer mit
beschilderten Einmündung mit
ausgewiesen.
- Darunter hängt ein fehlerhaftes Zusatzzeichen für gegenläufigen Radverkehr.
- Der Weg ist in Richtung Winzeln für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, obwohl dort kein Feldweg einmündet und Trecker von dem Ding auch nicht mehr legal runterkommen.
- Am Zubringer zur L 600 quert der „Geh- und Radweg“ einen freilaufenden Rechtsabbieger. Man versucht, durch Aufstellung eines „kleinen“
dem Radverkehr Vorfahrt (
K 6) und Vorrang nach § 9 (3) StVO zu nehmen, obwohl es hierfür in der StVO keine Rechtsgrundlage gibt. Für Fußgänger gilt dieses Verkehrszeichen sowieso nicht.
- Hinter dem Rechtsabbieger verdeutlicht eine Furt, dass man hier wieder Vorfahrt und Vorrang hat. Diese Situation stellt eine „gespaltene Vorfahrtregelung“ dar, welcher (in einem vergleichbaren Fall) das VG Hannover in seinem Urteil 7 A 3917/10 vom 3. Mai 2012 eine Rechtswidrigkeit beschieden hatte. Die Stadtverwaltung ignoriert dieses Urteil seit Jahren völlig.
- Diese Furt wird ständig von wartenden Fahrzeugen blockiert.
- Der Weg wird – entgegen der Fahrbahn der K 6 – nur mit äußerst geringer Priorität geräumt und gestreut, weshalb dort im Februar 2018 ein Radfahrer stürzte und auch ich auf der Brücke über die L 600 schon einmal beinah auf die Schnauze gefallen wäre.
- Der Weg ist auf der Brücke zu schmal.
- Der Radverkehr wird in eine Senke geschickt, während die Fahrbahn auf einem hohen Damm mit deutlich geringerer Steigung verläuft.
- Es fehlt seit dem Umbau durch Schaffung der L 600 die Beleuchtung.
- Das Ende des Weges führte damals über grobe Felsbrocken. Außerdem ist das Weg-Ende weiterhin fehlerhaft (d. h. zu weit hinten) ausgeschildert und die Fahrbahnbegrenzungslinie darf (in beide Richtungen) im Grunde auch nicht überfahren werden.
- In Richtung Pirmasens war dieser Weg – auf Zuruf eines Radfahrers, vermutlich vom ADFC – rund ein halbes Jahr lang sogar mit einer linksseitigen Benutzungspflicht ausgewiesen. Diese Beschilderung wurde sogar trotz meiner vorher geäußerten Einwände angebracht und erst einmal längere Zeit hängengelassen. Dafür gab es eine Pannenflicken-Nominierung.
- Die offizielle Auffahrt in Richtung Pirmasens wird von niemandem benutzt; quasi alle Radfahrer, die ich dort sehe, fahren bereits weiter innerhalb der OD Winzeln auf dem (zu schmalen) Gehweg. Das interessiert weder die Stadtverwaltung, noch die Polizei.
- Der Weg beginnt innerhalb der geschlossenen Ortschaft von Pirmasens, weshalb nach § 45 (9) S. 3 StVO auf der Fahrbahn eine besondere örtliche Gefahrenlage vorliegen muss – was hier nicht der Fall ist.
- Zählt man den östlichen Abschnitt mit, ist der „Geh- und Radweg“ satte 550 m lang, nimmt man nur den westlichen Teil, gar nur 400 m. Sprich: Unverhältnismäßig; die 550 m fahre ich mit dem Rennrad in der Regel in knapp über einer Minute.
- Die Stadt konnte für die aufgestellten Verkehrszeichen keine Anordnungen vorweisen, was jene zu Scheinverwaltungsakten macht. Man musste sogar zugeben, dass man Verwaltungsakten mit Dauerwirkung regelmäßig schreddert. Das wäre so, als würde man im Finanzamt sämtliche Bewertungsakten nach 10 Jahren wegwerfen. In dieser Verwaltung herrscht grenzenlose Inkompetenz.
- Einen weiteren Unfall gab es am 23. April 2020, als dort ein Junge auf der Furt angefahren wurde. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten leider keinerlei Bock, gegen die Straßenverkehrsbehörde zu ermitteln; die mehrfach meine Forderungen ignorierte, die nicht angeordneten(!) Verkehrszeichen aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Auch die Polizei selbst wollte dies im Zuge der Gefahrenabwehr nicht tun.
- Durch die Senke weist der Weg vor allem in Richtung Pirmasens ein deutlicheres Gefälle auf. Auch dies verstößt gegen ein relativ junges Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern.
Alle meine bereits teils im Jahr 2017 erhobenen Einwände diesbezüglich interessierten auch den vorherigen Sachgebietsleiter der Pirmasenser Straßenverkehrsbehörde in keinster Weise. Bis seine Nachfolgerin überhaupt mal tätig wurde, vergingen somit insgesamt über vier Jahre. Das gilt auch für den Abschnitt Winzeln – Gersbach:
- Die Auffahrt in Richtung Gersbach ist nicht verkehrssicher gestaltet; die abgeschrägten Bordsteine bewirken eine erhöhte Sturzgefahr, insb. bei Nässe; außerdem halte ich den davor befindlichen (nicht als solchen ausgeschilderten) Parkplatz für einen Gehweg, auf dem Radfahrer (sowie mit Kfz parkende Friedhofsbesucher) schlicht nix verloren haben. Bei Beerdigungen geht es dort nämlich auch gerne mal sehr chaotisch zu.
- Das bis vor Kurzem angebrachte Verkehrszeichen entsprach einem Zeichen 244 der bis 1992 gültigen StVO; d. h., es war über 29 Jahre alt; ob es noch gültig war, darüber bestehen unterschiedliche Ansichten (in einer der letzten StVO-Novellen wurden die Schilder für ungültig erklärt).
- Dieser parallel zur K 6 verlaufende Weg ist kein Straßenteil der K 6, sondern ein ungewidmeter Wirtschaftsweg. Dies ist auch deshalb relevant, weil für eine Benutzungspflicht im Sinne der StVO ein Zusammenhang zwischen den Straßenteilen „Fahrbahn“ und „Geh- und Radweg“ bestehen, also ein straßenbegleitender Radweg vorhanden sein muss.
- Auf diesem Weg sind regelm. viele Spaziergänger, auch mit (unangeleinten) Hunden und Kindern unterwegs, was zu regelmäßigen Konflikten führt.
- Der Weg ist – seiner ursprünglichen Bestimmung nach – auch für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben und daher regelm. verschmutzt. Bei starkem Regen steht der Weg an manchen Stellen teils völlig unter Wasser.
- Die Beschilderung verstößt teils gegen § 39 (2) S. 3 StVO. Schilder stehen regelm. rechts. Im weiteren Verlauf steht das
plötzlich rechts der Fahrbahn – was jene zum „Geh- und Radweg“ macht.
- Auch auf diesem Abschnitt muss man als Radfahrer mehr Höhenmeter absolvieren als auf der Fahrbahn der K 6.
- Der Weg endet bei Gersbach hinter der Einmündung der Windsberger Straße und ist schlecht einsehbar; viele Autofahrer rasen dort hinter einer Verschwenkung mit hoher Geschwindigkeit in den Ort hinein. Da er in einer anderen Straße endet, als er beginnt, ist er nicht nur wegen seiner Eigenschaft als Wirtschaftsweg ebenfalls kein straßenbegleitender Radweg.
- An keiner Stelle gab und gibt es sichere Querungshilfen, die in der VwV zu § 2 StVO, Rn. 36 vorgeschrieben sind.
- Der Weg ist insgesamt 700 m lang. Nur etwa die Hälfte davon verläuft (maßgeblich sind die Ortstafeln) außerhalb der geschlossenen Ortschaften; folglich findet auch hier § 45 (9) S. 3 StVO Anwendung.
- An der Einmündung der Windsberger Straße gab es einen schweren Unfall, als eine blöde Trulla einem Rennradfahrer die Vorfahrt nahm. Die Polizei hatte meine Bitte, dem Verunfallten meine Zeugenschaft anzubieten, wahrscheinlich nie an diesen (oder die beteiligten Versicherungen) weitergeleitet.
- Unnötig zu erwähnen, dass auch für das ganze Altmetall über Jahrzehnte keinerlei Anordnungen vorlagen.
- Auch dieser Weg weist in beiden Richtungen ein deutlicheres Gefälle auf; Siehe das bereits erwähnte Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern.
Viele meiner Einwände beide Wege betreffend hatte ich der Leiterin der Straßenverkehrsbehörde noch einmal in einer langen e-mail nach dem Gespräch Ende 2019 zukommen lassen; hier als pdf (230 KB) herunterladbar. Hierfür hat man sich über 1,5 Jahre rein gar nicht interessiert. Als ich das allgemein vollkommen inakzeptable Arbeitstempo im eingangs erwähnten Gespräch Anfang 2020 kritisiert hatte, drohte man mir mit einem Gesprächsabbruch. Kein weiterer Kommentar. Aber wehe, ich als Bürger versäume eine gesetzte Frist!
Aktueller Zustand
Zwischen Pirmasens und Winzeln wurde keine Änderung in dem Sinne vorgenommen; das heißt, dass man sich auch weiterhin nicht darum schert, dass am freilaufenden Rechtsabbieger eine klar rechtswidrige Beschilderung vorliegt. Man hat allerdings wohl inzwischen bemerkt, dass man einen Straßenteil nicht in der einen Richtung als
freigegebenen Gehweg beschildern und in der anderen als
„gemeinsamen Geh- und Radweg“. Folglich entfernte man in Richtung Pirmasens die
und ließ die Zusatzzeichen
alleine stehen. Piktogramme (siehe unten) gab es allerdings keine. Das folgende Foto zeigt den Zustand im letzten Mai.
Warum ich diese jämmerliche Notlösung mit den einsamen für die auch bei der 2020er-Novelle wieder nicht eingeführten rechteckigen Radwegschilder entgegen dem BMVI und anderen Radverkehrsexperten für keine rechtlich tragfähige Lösung halte, habe ich in diesem Beitrag ausgeführt. Im Ergebnis hat sich dort nicht viel geändert; außer, dass Radfahrer in Richtung Pirmasens jetzt nicht mehr die Schrittgeschwindigkeitsregel ignorieren müssen; sie werden natürlich weiterhin schon weit innerhalb des Ortes auf dem linken Gehweg radeln.
Schwerwiegender sind die Um- bzw. Neubeschilderungen zwischen Winzeln und Gersbach. Dort demontierte man die beiden uralten Zeichen 244 und hing zusätzlich erneut das falsche Zusatzzeichen für gegenläufigen Radverkehr unter die nun neuen ; eine Etage tiefer folgt dann auch noch die Freigabe für landwirtschaftlichen Verkehr. Dieser darf diesen Weg nun (oder auch nicht?) nur noch in Richtung Gersbach benutzen. Man erkennt übrigens in der im Vergleich zur glatten Fahrbahn sehr rumpligen Asphaltdecke des parallelen Wirtschaftsweges(!) die Spuren jüngerer Bauarbeiten.
Was man ebenfalls nicht für notwendig hielt, war die Herstellung einer niveaugleichen Auffahrt. Im schrägen Winkel legt man sich da als ungeübter Torkelradler mit wenig profilierten Reifen gerne mal aufs Maul; die Höhe des abgeflachten Bordsteins schätze ich so um die 3 cm.
Auf dem vorherigen Foto erkennt man links die Ortstafel gegenüber dem Einsiedlerhäuschen. Auch das gut versteckte alte Zeichen 244 dahinter wurde nun erneuert; wieder mit dem falschen Gegenverkehr-Zusatzzeichen.
Links erkennen wir: Überholverbot, gerade Strecke, Tempo 70. Absolut Lebensgefährlich! Ebenfalls neu nicht nur am Häuschen sind die Piktogramme – die man allerdings nur in Richtung Winzeln aufgetragen hat.
Ein Stückchen weiter dürfen wir dann wieder unzweifelhaft auf die Fahrbahn, denn die K 6 bleibt – wie bisher auch – ein gemeinsamer Geh- und Radweg, auf dem Kraftfahrzeuge nix verloren haben; das Schild steht ja schließlich rechts der Fahrbahn und nicht rechts des parallelen Wirtschaftswegs.
Hinter der Linkskurve taucht dann schon wieder die Ortstafel auf. Das Ende des Wegelchens in der Windsberger Straße hat man (absichtlich?) vor der Einmündung eines anderen Wirtschaftswegs ausgeschildert; also § 8 StVO: Rechts vor Links; ebenfalls erkennbar sind auch hier die Piktogramme.
Die machen es zumindest Fußgängern leichter, zu wissen, ob das nun bedeutet, dass das hier in der anderen Richtung ein
ist – und sie daher hier gar nicht laufen dürften? In Richtung Winzeln wurde das
nämlich auch entfernt. Was das nun für sonstige Verkehre (insb. Landwirte) bedeutet? Nicht mein Bier! Meines Erachtens darf da jeder fahren; da steht ja schließlich kein Verkehrsverbotsschild. Und die Bodenpinseleien sind nicht in der StVO verankert und damit m. E. rechtlich völlig irrelevant.
Anordnung
Leider musste ich – um die verkehrsbehördliche Anordnung zu dem neuen Gerümpel zu bekommen – erneut die Dienste des LfDI in Anspruch nehmen. Das, was mir die Leiterin der Straßenverkehrsbehörde hier am 25. Mai zugesandt hatte, war der erwartbare Mittelfinger. Darin heißt es im „Begründungsteil“:
- Der Radweg war ein Besichtigungspunkt bei der Verkehrsschau im September 2020. Die Teilnehmer stimmen überein, dass die Zufahrt auf den jetzt benutzungspflichtigen linksseitigen Radweg in Richtung Winzeln wegen der dazu notwendigen Querung der Rotmühlstraße eine Gefahrensituation darstellt. Seitens des LBM gibt es außerdem eine Vorgabe, dass linksseitige Radwege grundsätzlich nicht eingerichtet werden. Daher wird die Benutzungspflicht des Radweges für die Fahrtrichtung nach Winzeln aufgehoben. Dies wäre auch mit VZ 240 und ZZ 1022-10 möglich, würde allerdings Radfahrer zur Einhaltung des Schritttempos verpflichten. Um dies zu umgehen, wird wie in Anlage 1 beschildert und markiert (VZ 1022-10 und Piktogramm).
- Am Beginn des Radweges von Winzeln am Friedhof Winzeln steht noch die Beschilderung nach einer alten, nicht mehr gültigen StVO, die im Zusammenhang mit der aktuellen Änderung aktualisiert wird. Um die Nutzung des Radverkehrs in beide Richtungen zu kennzeichnen, sind die entsprechenden Zusatzzeichen am Beginn und an den weiteren Zufahrtsmöglichkeiten anzubringen. Das Schild „Parken nur für Friedhofsbesucher“ ist kein offizielles Schild nach der StVO und wird nach Abstimmung mit dem Garten- und Friedhofsamt entfernt.
- Der Radweg von Winzeln nach Pirmasens ist bereits nicht mehr benutzungspflichtig. Die Beschilderung/Markierung soll wie vom LBM vorgegeben entsprechend angepasst werden.
Ein noch peinlicheres Zeugnis über den fehlenden Sachverstand der Pirmasenser Straßenverkehrsbehörde in Sachen Radverkehr hätte man wirklich nicht abliefern können. Ich bin ja inzwischen einiges an Absurditäten gewöhnt – aber als ich das hier gelesen habe, ist mir echt die Kinnlade auf den Schreibtisch gekracht! Ehrlich gesagt tue ich mir auch schwer, darauf mit der gewohnten Bissigkeit zu reagieren – denn ich habe fast schon Mitleid; das ist, als würde ein Erwachsener ein Kind verprügeln.
Fazit
Es erfolgte keinerlei sachliche Auseinandersetzung mit den von mir mehrfach vorgebrachten verkehrssicherheitsrelevanten Argumenten! Absolut keinerlei pflichtgemäße Ermessensausübung; keine Begründung, warum hier überhaupt eine Benutzungspflicht in die eine, aber nicht in die andere Richtung nötig ist – oder wie die (notwendige) „Gefahrenlage“ überhaupt ausschaut? Keinerlei Abwägung mit Alternativen, kein Eingehen auf die Rechtslage. Man blieb sich darüber hinaus auch treu und weigerte sich, mich zur besagten Verkehrsschau einzuladen. Ich hatte zwei e-mails an den örtlichen ADFC geschickt und gefragt, ob diese in diese Entscheidung mit involviert gewesen seien. Ich erhielt keine Antwort – was bekanntlich auch eine ist. Nicht nur die Leiterin der Pirmasenser Straßenverkehrsbehörde hält sich diese Touri-Radler, von denen ich bei den Veranstaltungen zum Verkehrsentwicklungsplan kein einziges Wort hörte, als genehme Abnick-Feigenblätter.
Ach, hätte ich doch nur das nötige Geld – um diese sich um Recht und Gesetz überhaupt nicht mal annähernd scherende Straßenverkehrsbehörde endlich mal vor ein Verwaltungsgericht zu zerren! Sponsoren sind weiterhin dringend gesucht! Damit dieses auch in Sachen Gehwegparkerei oder willkürliche Straßensperrungen exzessiv ausgelebt werdende „Pirmasenser Landrecht“ endlich mal eingehegt und damit diese grenzenlose Inkompetenz und Arbeitsscheue auch mal von einem Gericht sanktioniert wird. Anders lernen die es nicht mehr! Meine Hoffnungen, die Verantwortlichen alternativ auch mal straf- oder zivilrechtlich für ihren Pfusch dranzukriegen, blieben bislang leider erfolglos.
Aber, wie gesagt: Ich habe fast schon Beißhemmung. Wegen der Jämmerlichkeit dessen, was man mir hier (wieder mal) hat zukommen lassen. Die Behörde hätte – im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens auf ALLE meine Einwände von sich aus eingehen und gewissenhaft prüfen müssen. Das ist (wieder mal) nicht nur ein Mittelfinger, sondern eine vollständige Beleidigung meines Sachverstands! Und ein weiterer Beleg dafür, warum sich in dieser dem totalen Kfz-Wahn frönenden Stadt auch in 25 oder 50 Jahren nichts ändern wird.
Ich bin auf jeden Fall sehr gespannt, was der Radverkehrsbeauftragte mir morgen zu diesem Sachverhalt erzählen wird; erwarte mir davon allerdings auch nicht sonderlich viel.