„Radweg“-Buckel im Waschtal

Inzwischen bin ich ja nach fünf Jahren Sisyphos-Arbeit in Sachen Radverkehr ein alter Hase. Ich mache hier (meist) keine neuen Themen (mehr) auf, wenn absehbar ist, dass am Ende eh wieder nur Mist bei rumkommt; dann kann man das nämlich in einem Rutsch niederschreiben. Und die Pointe hat so auch etwas mehr an Wumms. Denn da war ja noch zum Beispiel die unendliche Geschichte mit den heftigeren Buckeln im Zuge des „Radwegs“ zwischen Münchweiler und Hinterweidenthal durch das Waschtal. Die VG Rodalben hat sich alle Mühe gegeben, erst ewig lange nichts zu tun – und am Ende dann wieder alles falsch.

Den sogenannten „Radweg“ habe ich hier schon mehrfach dokumentiert; vor allem während der Winterzeit. Er war – als alleinige Alternative zur B 10 – vor der Freigabe der K 92 nicht wintersicher; als Radfahrer kam man also im Winter nicht sicher von Hinterweidenthal in Richtung Münchweiler oder Pirmasens; es blieb einem wegen der Sperrung der B 10 mit Verbot für Radverkehr nur die südliche Route über Lemberg.

Das an den Hang gebaute Konstrukt war schon vor vielen Jahren mehrmals in den Schlagzeilen der örtlichen Käseblätter, weil die Fahrbahn durch Risse im Asphalt teilweise deutlich sichtbare Anstalten machte, vielleicht bald die steile Böschung komplett runterzurutschen. Man klatschte dann mehrmals neuen Asphalt drauf, anstatt den Hang ordentlich zu befestigen. Sind ja nur Radfahrer. Allerdings kam es in den letzten Jahren dann auch zu keinen weiteren Rutschungen.

Ein Stückchen weiter oben haben sich jedoch zu allem Überfluss in den letzten Jahren, vermutlich durch sich ausbreitende Baumwurzeln, mehrere, teils um die 10 cm hohe Buckel gebildet. Da ich diese für eine Gefahrenstelle im Straßenverkehr halte, hatte ich die zuständige VG Rodalben bereits am 16.02.20 erstmals per e-mail darauf hingewiesen. Es tat sich – natürlich – über längere Zeit gar nichts. Am 28.07.20 erinnerte ich an meinen Hinweis. Es tat sich – natürlich – wieder nichts. Als ich am 27.02.21 zufälligerweise die Kamera mitgenommen hatte, machte ich (über ein Jahr nach dem ersten Hinweis) mal ein paar Fotos der kleinen Hügelchen.

Einen klassischen, ungeübten Torkelradler kann es da durchaus aus dem Sattel hauen, wenn zufällig gerade Gegenverkehr unterwegs ist und man nicht ausweichen kann. Der Weg ist dort auch nur ca. 2,5 m breit.

Ich hatte nach meiner Tour allerdings nicht mehr daran gedacht, die VG Rodalben ein weiteres Mal an diese Zustände zu erinnern. Dies holte ich am 21.04.21 nach. Und es geschah wieder nichts. Als ich dann gestern früh nach längerer Zeit wieder mal mit dem Rennrad den „Radweg“ durch das Waschtal hinunter in Richtung Hinterweidenthal fuhr, fielen mir erneut keine Schilder auf. Abends schrieb ich den zuständigen Mitarbeiter dann noch einmal an; dieser behauptete hingegen, man hätte erst am vergangenen Freitag Schilder aufgestellt.

Ich hatte aber auf meiner Fahrt keine wahrgenommen. Wie konnte das sein? Nun, ich hatte die Gefahrzeichen im Sinne des § 40 StVO eben dort erwartet, wo auch die konkrete Gefahr liegt. Das war mein Fehler.

Schauen wir doch mal in die ersten vier Absätze des besagten Paragraphen:

(1) Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation (§ 3 Absatz 1).

(2) Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen 150 bis 250 m vor den Gefahrstellen. Ist die Entfernung erheblich geringer, kann sie auf einem Zusatzzeichen angegeben sein, wie

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im Allgemeinen kurz vor der Gefahrstelle.

(4) Ein Zusatzzeichen wie

kann die Länge der Gefahrstrecke angeben.

Also; es gibt Gefahrsituationen, Gefahrstellen und Gefahrstrecken. Die Gefahrstrecke mit den Buckeln ist grob geschätzt ca. 25 m lang; was ich persönlich noch unter einer einzelnen Gefahrstelle subsumieren würde. Selbst die überasphaltierte Passage am Hangrutsch würde ich ausdrücklich nicht als „unebene Fahrbahn“ im Sinne eines Zeichen 112 der Anlage 1 zur StVO betrachten.

Die VG Rodalben hat mir dann heute nach erneuter Beschwerde die folgenden beiden (erst heute Vormittag aufgenommenen) Fotos übermittelt. Das erste zeigt die von mir übersehene Beschilderung in der Linkskurve hinter der steilen Rampe jenseits der Wasserscheide, ca. 700 m von der eigentlichen Gefahrenstelle entfernt:

Und das andere Foto zeigt die Stelle direkt hinter dem Bahnübergang:

Wer sich nun fragt, was auf dem Zusatzzeichen 1001-30 im Sinne des § 40 (4) StVO steht: „1100 m„. Das heißt, die VG Rodalben hat hier wegen eines ca. 25 m langen Abschnittes einen 44 mal so langen Abschnitt zur Gefahrenstrecke erklärt. Das ist schlicht und ergreifend völliger Nonsens, weil die Fahrbahn wirklich nur im Bereich der Buckel ein solches Gefahrzeichen rechtfertigen würde.

In der Praxis werden die allermeisten Radfahrer vor allem bergab (wie auch ich) dieses Zeichen übersehen bzw. für fehlerhaft handeln, weil die Fahrbahn eben vor allem auf den folgenden 700 m talwärts erst einmal in einem weitestgehend tadellosen Zustand ist. Bis dann eben unverhofft auf einer überwiegend abschüssigen Strecke hinter bzw. in einer Kurvenkombination diese Buckel auftauchen. Im Endeffekt sollen hier also Radfahrer gem. § 40 (1) auf 1100 m ihre Geschwindigkeit verringern. Man stelle sich das mal an einer Bundesstraße vor: 1100 m 30 km/h wegen eines 25 m langen Abschnitts mit Bodenwellen.

Meine Vermutung: Man wollte sich hier u. a. auch die Kosten für die Aufstellung neuer Schilderpfosten sparen. Wer genau Baulastträger dieses Weges ist, ging aus der Kommunikation bislang nicht hervor, ist aber auch egal, da über die (rechtswidrigen) Standorte der Schilder die VG Rodalben entschieden hat. Ich gehe aber stark davon aus, dass dieser Weg dem Forst gehört und natürlich nicht als selbständiger Geh- und Radweg im Sinne des LStrG gewidmet ist.

Und ich war vor fünf Jahren wirklich so naiv zu glauben, Behörden hätten ein Interesse daran, sich in diesen Angelegenheiten beraten zu lassen. Sie machen wirklich nahezu jedes einzelne Mal exakt das Gegenteil von dem, was zu erwarten wäre. Mal mit Vorsatz, mal ohne; wie wohl auch in diesem Fall. Inzwischen habe ich die Hoffnung aufgegeben, mich doch noch in diesem Bereich selbständig zu machen; Fachkompetenz ist in diesem Bereich schlicht vollkommen unerwünscht.

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