Ungeliebte Piktogramme

Bodenmalereien

Es ist mir und meinem Kampf gegen die blaue Hydra zu verdanken, dass der LBM Rheinland-Pfalz am 21.01.19 ein Schreiben an alle rheinland-pfälzischen Straßenverkehrsbehörden verfasste, in welchem er eine (mich rechtlich nicht überzeugende) Lösung präsentierte, wie der (StVO-systemwidrige) „Gemeinsame Geh- und Radweg“ auch ohne hässliche blaue Lollies realisiert werden könne. Erstmals erfuhr ich während des Termins zur Akteneinsicht bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz wegen der Sperrung der B 10 davon. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit musste dann auch diese Behörde darauf aufmerksam machen, dass das LTranspG auch für sie gilt. Warum man so geheimniskrämerisch tat, ist mir bis heute ein Rätsel. Denn hier in der Region hat man von der vermeintlichen Lösung bislang nur äußerst spärlich Gebrauch gemacht.

Einen weiteren kleinen „Erfolg“ konnte ich neulich an der Grenze zwischen den Landkreisen Kaiserslautern und Südwestpfalz verbuchen. Dort wurde wegen des Neubaus eines Kreisverkehrs an der Kreuzung zwischen der L 472 und der K 16 auch gleich noch ein auf der nordwestlichen Seite der L 472  in Richtung Queidersbach verlaufendes Wegelchen gebaut. Die gerade sanierte Straße wurde am 19.02.21 inklusive des neuen Kreisels vom User „b166er“ bei mapillary dokumentiert; die Bauarbeiten waren allerdings zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen, die Beschilderung des parallelen, ebenfalls noch nicht fertiggestellten Wegelchens fehlte ebenfalls.


Dokumentation

In weiser Voraussicht, dass die L 472 bald ausgebaut werden würde, sparte ich mir die Dokumentation für den Zeitpunkt auf, bis das „Gesamtkunstwerk“ vollendet sein würde. Das Elend beginnt, von der K 16 aus Richtung Obernheim-Kirchenarnbach kommend, kurz hinter der Überführung der A 62. Dort könnte man, wegen § 39 (2) S. 3 StVO, jetzt wieder die Frage aufwerfen, ob das Gehweg Radverkehr frei nun für die Fahrbahn oder das Wegelchen rechts davon gilt?

Ein Stückchen weiter beginnt schon das typische Wegelchen-Gerätsel. Wer hat hier eigentlich vor wem Vorrang oder Vorfahrt? Vor allem, wenn da einer von rechts geradelt kommt und man selber nach links, entgegen der Fahrtrichtung um den Kreisel fahren möchte? Eigentlich haben ja aus Wirtschaftswegen Ausfahrende nach § 8 (1) S. 2 Nr. 2 StVO immer Vorfahrt zu gewähren. Das müsste hier ja eigentlich auch ein straßenbegleitender Gehweg sein? Naja, egal; soll sich irgendwann mal ein Amtsrichter drum kümmern.

Der rechts abknickende Feldweg war übrigens früher (in Richtung Weselberg) gar nicht beschildert, nun mit Verbot für Fahrzeuge aller Art Radverkehr frei (+ „landwirtsch. Verkehr frei“). Als ich übrigens nach der Foto-Schleife über Queidersbach die Landstraße in Richtung Weselberg benutzte, hupte mich irgendso’n Arschloch an, obwohl er problemlos vorbeifahren konnte. So ist das halt mit der Verkehrsmittel-Apartheid. Vermeintliche Privilegien werden bitter gegen Eindringlinge verteidigt.

Fährt man nun (in Richtung Queidersbach wollend) links den Gehweg Radverkehr frei herum um den Kreisel, muss man halt mehrfach wegen der allseits beliebten kleinen Vorfahrt gewähren Vorfahrt gewähren. So auch an der zweiten Querung der K 16.

Als natürlich auch in der Gegenrichtung.

Das Wegelchen führt anschließend erst einmal 150 m weiter parallel zur L 472 in Richtung Queidersbach. Anschließend folgt ein Versatz nach links – und der Weg wird schlagartig deutlich breiter. Dass er ab hier nun ebenfalls mit Verbot für Fahrzeuge aller Art Radverkehr frei (+ „landwirtsch. Verkehr frei“) beschildert ist, kriegt man auf dem freigegebenen Gehweg radelnd aber nicht unbedingt mit.

Das ist auch deshalb relevant, weil man ja bekanntlich wegen einer meines Erachtens nicht so wirklich den Bestimmtheitsgrundsatz erfüllenden Regelung in der lfd. Nr. 18 der Anlage 2 zur StVO auf freigegebenen Gehwegen nur mit Schrittgeschwindkeit radeln darf. Das gilt nämlich ab hier eindeutig auch in Richtung Kreisel.

Ich spare mir bekanntlich all diesen den überflüssigen Bullshit – und genieße die frisch asphaltierte Fahrbahn einer sich schön in die Landschaft einfügenden Landstraße auf der wunderschönen Sickingerhöhe!

Nach weiteren 800 Metern endet der parallele Weg nämlich bereits wieder. Wir befinden uns inzwischen auch nicht mehr im Kreis Südwestpfalz, sondern im Kreis Kaiserslautern. Das könnte auch der Grund sein, warum man an der neu gestalteten Einmündung des alternativen Wirtschaftsweges Richtung Queidersbach kein der StVO entsprechendes Zusatzzeichen angeordnet bzw. angebracht hat? Vielleicht sollte ich in dem Fall mal die Gleichstellungsbeauftragte auf denjenigen hetzen, der das verbrochen hat? Das heißt doch auch nicht mehr „Radfahrer“, sondern „Radfahrende (m, w, d)“.

Im Zuge des neuen, hier endenden Parallelwegs wurde ein weitläufiger Bogen angelegt. Auf dem folgenden Foto erkennt man die HBR-Beschilderung und links im Hintergrund die uralten Verkehrszeichen, die die Zufahrt zur alternativen Route nach Queidersbach regelten. Und noch heute regeln.

Auf dem folgenden Foto (vom 19. März 2020) erkennt man an den beiden gelben Plastikteilen, wie dieser Einmündungsbereich später umgestaltet werden sollte. Er war mit einem alten Verbot für Fahrzeuge aller Art und einem noch älteren Zusatzschild 723 n der bis 1992 geltenden StVO beschildert.

Dieser alte Weg, an den der neue nun anschließt, ist im weiteren Verlauf abgepollert und mit Gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert.

Gut, dass ich damals diese Aufnahmen angefertigt hatte, denn jetzt (im Juni) sieht man von diesem zugewachsenen Verkehrszeichen nichts mehr.

Man muss nur wissen, wo man suchen muss.

Dass die (nicht reflektierenden) Poller nicht viel nützen, um den Landwirt daran zu hindern, sein hinter jenen Pollern liegendes Grundstück zu erreichen, ist genauso gut auf den ersten Blick erkennbar, wie die völlig verwilderte und unbenutzbare rechte Hälfte des „Geh- und Radweges“. Der Weg ist dort gegenwärtig auf eine völlig katastrophale Weise mit Erdbrocken und Steinen verdreckt. Dabei hat der Bauer dort mit dem Trecker überhaupt nix verloren.

Warum ich solche Wege nicht gerne befahre, vor allem nicht mit dem edlen Carbon-Renner? Auch wegen fehlender oder mangelhafter Entwässerung; hier nochmal ein Foto vom letzten März.

Der Weg führt hinunter in die Queidersbacher Steigstraße, bei teilweise 18 % Gefälle. Immerhin hat man hier – nicht etwa wie bei Hermersberg – ein ordentliches Gefahrzeichen angeordnet.

Von Queidersbach kommend ist ab hier der abschließende Teil von der Einmündung an der Serpentine bergauf mit Gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert. So sieht eine 18-prozentige Rampe aus; auf der nobody kehrs.

Diese Alternativstrecke hat man wohl irgendwann um das Jahr 1993 eingerichtet, denn aus diesem Jahr stammt das schon ziemlich vergilbte Gemeinsamer Geh- und Radweg. Damals war ich zarte 11 Jahre alt; ich hab mich auf jeden Fall deutlich besser als das Schild gehalten!

Hier, in der Spitze der nördlichen Serpentine besteht ein weiterer Anschluss an die L 472. Der anschließende, breitere Weg runter bis zur Steigstraße war (zumindest noch im Frühjahr) ebenfalls (wie teilw. oben) mit einer uralten (allerdings vom Gemeinsamer Geh- und Radweg kommend nicht erkennbaren) Kombi Verbot für Fahrzeuge aller Art und den beiden uralten Zusatzschildern 723 k  und 723 n beschildert. Das ist nun nicht mehr der Fall; Radfahrer dürfen hier von der L 472 aus nicht mehr reinfahren; warum auch immer. Die Sache mit den Zeichen 250 hat sich scheinbar auch noch nicht bis in den Kreis Kaiserslautern rumgesprochen.

Hinter der Rampe geht es dann weiter (auf einem ziemlich verdreckten Wirtschaftsweg) bei ca. 8 bis 10 % Gefälle hinunter in die Queidersbacher Steigstraße.

Ich befuhr die Strecke im März 2020 (entgegengesetzt der Aufnahmen-Reihenfolge) berghoch, als man noch am 1. Bauabschnitt (Bergstrecke mit Serpentinenbereich) arbeitete und ich (von Queidersbach kommend) den Baustellenbereich über die Steigstraße umfuhr. Er ist am Ende der Steigstraße immer noch mit uralten Verkehrszeichen beschildert.

Ich hatte mich damals bereits vor der Einrichtung der Vollsperrung beim LBM beschwert, weil ich befürchtete, dass man den auf dem 1. Bauabschnitt nicht betroffenen Teil der L 472 wieder mal mit Verbot für Fahrzeuge aller Art sperren würde – was er natürlich dann auch tat.

Diesen alternativen Weg hatte ich (in Richtung Queidersbach) unter anderem auch im August 2018 benutzt, als dort das traditionelle Queidersbacher Bergrennen stattfand. Die Luftaufnahmen von google stammen übrigens lustigerweise exakt von jenem Tag; hier z. B. das Fahrerlager von oben. In Richtung Queidersbach hätte ich den alternativen Weg also im März 2020 auch nicht legal erreichen können, ohne abzusteigen und die 1 km lange Strecke zu schieben.


Fazit

Nun könnte es mir eigentlich weitestgehend egal sein, dass man hier wieder mal beschilderungstechnisch absoluten Murks angeordnet hat; ich benutze sowas ja nicht. In weiser Voraussicht hatte ich die Kreisverwaltung Südwestpfalz darum gebeten, mir die Anordnung zu senden. Ich bekam dann aber (wie üblich) nur einen Beschilderungsplan. Wenn es nun nicht gerade exakt jene Behörde gewesen wäre, die damals so geheimniskrämerisch getan hatte, als es darum ging, mir die mit dem LBM ausgeknobelte Alternative zu verheimlichen, würde ich das einfach auf sich beruhen lassen.

Aber es ist nun einmal auch so, dass es nun auch schon runde 2 Jahre her ist, dass hier im Kreis Südwestpfalz zahlreiche Wegelchen entbläut wurden. Und wirklich nirgends wurden bis zum heutigen Tage die damals ach so geheimen Piktogramme aufgemalt, um aus diesen, oftmals HBR-beschilderten Gehwegen(!) wieder „legalen“ (wie gesagt, ich bin anderer Ansicht) Radverkehr zu ermöglichen.

Und nun wird da so ein neuer Kreisel gebaut; mit einem überflüssigen Wegelchen drumherum. Und man schafft es sogar (nach vorangegangenen Hinweisen meinerseits), die sonst üblichen Gemeinsamer Geh- und Radweg zu vermeiden. Und was macht man? Man stellt wieder Gehweg Radverkehr frei auf; anstatt wenigstens hier auf die Piktogrammlösung zurückzugreifen! Im LBM-Schreiben steht u. a. drin:

Z. 239 StVO mit ZZ 1022-10 (Radverkehr frei) ist nicht zielführend, da damit zwar ein Gehweg für den Radverkehr freigegeben und der Radverkehr die Wahl hätte, die Fahrbahn oder den Gehweg zu benutzen. Jedoch würde gleichzeitig eine Schrittgeschwindigkeit für den Radverkehr angeordnet. Dies mag in einer klassischen Fußgängerzone angebracht sein, bei einem Geh-/Radweg im Seitenraum ist die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit (7 km/h) jedoch vollkommen realitätsfern und würde weder der Förderung und Unterstützung des Radverkehrs dienen, noch dazu geeignet sein, die erforderliche Akzeptanz zu finden.

Die einzige Erklärung, die ich für so etwas habe, ist (wie bei der Pirmasenser Leiterin der Straßenverkehrsbehörde) kindlicher Trotz. Oder natürlich auch die übliche grenzenlose Inkompetenz.


Siehe auch

Staatsanwaltschaft zur HBR-Anarchie

Piktogramm-Einfaltspinseleien

4 Gedanken zu „Ungeliebte Piktogramme“

  1. Ehrlich, ich versteh nur Bahnhof! Aber schöne Bilder 😉

    Aber ja, es herrscht überall die absolute staatliche Willkür garniert und etikettiert mit rechtsstaatlicher Ummantelung. Damit man dann wieder kraftvoll-moralisch-verurteilend mit dem Finger auf die Anderen zeigen kann: Nordkorea. China. Russland. Aber in Deutschland ist ja alles feini feini.

    1. Ich würde lieber wieder mehr schöne Landschaft ohne Verkehrszeichen knipsen. Aber das hatte sich ja damals auch als sinnlos erwiesen.

      Willkür gibt es wirklich überall; hier in dem Fall ist die weniger das Problem, sondern Inkompetenz. Und Borniertheit.

  2. Schilder…Piktogramme…
    ich kann dazu nur mit den Achseln zucken.
    Meine Zeit möchte ich nicht damit verplempern und habe nur ein mitleidiges Lächeln für solche Sinnlosigkeiten (ich meine die Schilder) übrig. Lohnt sich mMn auch nicht, mit den inkompetenten Behörden Schriftverkehr dazu zu wechseln.
    Aber ja mein Renner steht seit Jahren und wird (daher) nur sehr selten bewegt. Seitdem hat meine Entfernung zu Straßen und den begleitenden Radwegen immer mehr zugenommen, so dass ich nur noch selten damit konfrontiert bin. Auf den Wegen die ich frequentiere gibt es zum Glück auch nur sehr wenige andere Radfahrer.
    Auto habe ich keins mehr ausser das selten genutzte WoMo.

    Das entspannt mich im Endeffekt sehr… 🙂

    1. Naja. Ein verlässlicher Rechtsstaat ist – wie wird derzeit bitter erleben müssen – ja an und für sich keine schlechte Idee; vor allem, wenn es der Staat selber ist, der sich an (elementarstes) Recht halten soll. Mein Schaffen dient hauptsächlich auch dazu, aufzuzeigen, dass es auch auf den unteren Ebenen, bei den eigentlich einfachsten Sachverhalten und Rechtskreisen keinen solchen (mehr) gibt. Und dass auch dort nur nackte Willkür, behördliche Inkompetenz und Arroganz vorherrschen. Von daher ist die Corona-Scheiße nur eine (extrem übersteigerte) Konsequenz dieser leider von sehr vielen Bürgern akzeptierten, mit einem Schulterzucken abgetanen Mentalität.

      Das hier ist (den Radverkehr betreffend, relativ irrelevanter) Kleinkram. Aber leider regen sich die Leute auch über größeren Kram nicht auf, wenn sie selber nicht unmittelbar davon betroffen sind. „Solidarität“ gibt es dann natürlich auch keine.

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