Die ehemalige Staatssekretärin Daniela Schmitt hat nach der Wiederwahl der Corona-Diktatorin Dreyer bei den Landtagswahlen 2021 Volker Wissing im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) abgelöst. Ich hatte mit der Dame schon zuvor (vor allem nach dem I-Stempel) immer wieder mal in Sachen B 10 zu tun, hatte mich aber auch mit Fach- und Rechtsaufsichtsbeschwerden an jenes Ministerium gewandt. Eine davon behandelte auch das Thema vorsätzliche Nichtdurchführung von Verkehrsschauen durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz, die immer noch (nach rund vier Jahren) meint, ich solle sie zum Jagen tragen. Nach vielen, vielen Monaten und Beschwerden bekam ich dann heute von einem ihrer Mitarbeiter eine in einem ziemlich arroganten Ton verfasste e-mail.
Man „belehrte“ mich folgendermaßen:
Frau Ministerin Schmitt lässt für Ihre Email-Eingabe vom 22.04.2021 danken; sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Bei Ihren Eingaben in der Thematik gehen Sie davon aus, dass die VwV-StVO für Sie als Bürger entsprechende Rechtsansprüche begründen. Bei den VwV zur StVO handelt es sich allerdings nicht um eine Rechtsnorm, sondern um innerdienstliche Richtlinien, die keine unmittelbaren Rechte und Pflichten für einen Bürger begründen. Es handelt sich dabei also nicht um materielles Recht, welches im Einzelfall auch kein Gericht binden würde.
Vor diesem Hintergrund basiert Ihre „Verkehrsschau“-Beanstandung nicht auf einer normativen Gesetzesgrundlage; ein Rechtsanspruch als Grundlage für Ihre Forderung ist deshalb derzeit nicht erkennbar.
Im Übrigen hat die weitere Recherche ergeben, dass die Kreisverwaltung durchschnittlich einmal im Monat Verkehrsschauen durchführt. Aus dem Ergebnis der fachaufsichtlichen Prüfung war bereits zu entnehmen, dass sich die KV Südwestpfalz überdies in Ortsterminen sowie auch in zwei großen Verkehrsschauen ausschließlich mit Radwegen beschäftigt hat und die von Ihnen beanstandeten Radwegesituationen sowie weitere Radwege im Landkreis nun Zug um Zug abarbeitet. Wie Ihnen der LBM dazu bereits mitgeteilt hat, wurden in dessen Folge bis heute auf 29 Streckenabschnitten die Benutzungspflicht zurückgenommen und für weitere 12 Radwege läuft das nach StVO vorgegebene Anhörverfahren mit den zu beteiligenden Behörden. Die KV verfügt wegen den bereits erfolgten Ortseinsichten sowie den zusätzlichen anlassbezogenen Themenverkehrsschauen „Radwege“ deshalb schon auf einer entsprechenden Datenbasis. Als entscheidend – auch im Sinne Ihres Anliegens – wird dabei bewertet, dass die Radwege-Thematik damit rechtlich und fachlich von der KV aufgegriffen wurde und auch weiterhin aktuell abgearbeitet wird.
Ungeachtet dessen kann ich Ihnen neben Ihren fachaufsichtlichen Bemühungen zur Radthematik noch den Hinweis geben, dass Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsweg eröffnet, sofern Sie sich in Ihren Rechten verletzt sehen.
Meine Retourkutsche
Sie brauchen mir, ehemaliger Beamter (a. W.) der geh. Laufbahn der Finanzverwaltung, nicht in einem überheblichen Tonfall erklären, was Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften sind.
Im Gegensatz zu Ihrem Ministerium weiß ich aber immerhin, dass derartige Verwaltungsvorschriften teilweise auch auf Basis der laufenden Rechtsprechung basieren. Sie sollen – wichtig! – vor allem eine einheitliche und korrekte Ermessensausübung gewährleisten. Daher mag es durchaus sein, dass ich als Bürger keine unmittelbare rechtliche Handhabe besitze, u. a. die Kreisverwaltung Südwestpfalz dazu zu bringen, ihre Aufgaben im Sinne der StVO, als auch des VwVfG zu erfüllen, wozu u. a. die regelmäßige Überprüfung der verkehrsbehördlichen Anordnungen u. a. der im Zuständigkeitsgebiet der Kreisverwaltung liegenden „Geh- und Radwege“ gehört. Das Bundesverkehrsministerium hat mit Zustimmung des Bundesrates die VwV erlassen, um den Behörden zu verdeutlichen, dass sie die StVO korrekt zu interpretieren und die Grenzen ihres Ermessens einzuhalten haben.
Daher wird, im Falle der Fälle, das Amts-, Land- oder Verwaltungsgericht eben, vor allem, wenn es um die Frage korrekt ausgeübten Ermessens geht, sehr wohl nachsehen, was in den Verwaltungsvorschriften zur StVO steht. Und man wird der Behörde bzw. dem zeichnenden Beamten daher einen u. a. auch zivil- und strafrechtlich relevante Amtshaftungsansprüche auslösenden, fahrlässigen oder vorsätzlichen Ermessensnicht- oder -fehlgebrauch attestieren.
Wenn selbst das MWVLW keinerlei Interesse daran hat, dass die ihm nachgeordneten Behörden sich an die vom Bundesverordnungsgeber erlassenen VwVen halten, indem sie insb. die Fristen einhalten, die Verkehrsschauen zu „Radwegen“ betreffen, dann benötige ich wahrlich keine weiteren Nachweise dafür, wie gleichgültig dem nun nicht mehr von Minister Wissing, sondern von Frau Schmitt geleiteten MWVLW rechtsstaatliche Grundsätze sind.
Nebenbei: Wenn die Kreisverwaltung Südwestpfalz vermeiden möchte, dass sich bei mir der Eindruck eines Fehlverhaltens oder Nichthandelns entwickelt, steht es ihr frei, im Sinne des LTranspG mir auch unaufgefordert Auskünfte darüber zu erteilen, was man in den vergangenen Monaten und Jahren konkret getan hat. Leider ist die Kreisverwaltung sehr wählerisch, wen sie über was informiert (bspw. ADFC-Mitglieder aus Kaiserslautern, die sie sich als „Kronzeugen“ für die vermeintliche Rechtmäßigkeit der Sperrung der B 10 mit Z 254 StVO hält) und wen nicht.
Den Verweis auf Artikel 19 (4) GG hätten Sie sich im Übrigen auch ersparen können; wohl wissend, dass im Gegensatz zu mir als Privatperson keiner der Beklagten im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ein individuelles Kostenrisiko trägt – und ich als Steuerzahler Vorkasse leisten muss. Und so oder so (anteilig) für derart überflüssige Prozesse aufkommen muss; selbst wenn ich gewinne. Welches Verständnis von „Rechtsstaat“ das MWVLW hat, haben Sie mir aber einmal mehr bestätigt.
Bedauerlich, dass auch unter Frau Schmitt der von Herrn Wissing bekannte bürger- und offen radverkehrsfeindliche Kurs fortgesetzt wird.
Aber ich habe Frau Schmitt, wie schon Herrn Wissing zuvor, ja auch nicht gewählt.
Fazit
Wie schon gestern geschrieben: Sinnlos.
Deinen verlinkten Artikel zu Verkehrsschauen habe ich mir mal durchgelesen, und im großen und ganzen gehe ich da mit Dir und Deiner Ansicht d’accord.
Als viel wichtiger empfinde ich aber, daß die Bürger bzw. in diesem Fall die Radfahrer, also die Nutzer des ganzen, doch exakt diejenigen sind, für die der ganze Kladderadatsch überhaupt veranstaltet wird! Und genau deswegen sollte man sich doch als Verwaltung ein Bein abfreuen, wenn die kommen und was dazu sagen wollen.
Eigentlich müßte man jemanden dafür bezahlen (ich weiß, Dennis, das ist genau das, was Du gerne machen würdest), daß er die Radwege abfährt und schaut, was da in Ordnung bzw. eher zu bemängeln ist. Warum um alles in der Welt sind die dann auch noch angepißt, wenn man ihnen die Info frei Haus liefert? Selber aufs Rad setzen wollen sie sich ja anscheinend nicht.
Wirklich, man sollte auf jeder Behörde, und sei sie noch so klein, ein Schild aufstellen:
Das ist doch relativ einfach: Weil ich grundsätzlich was gegen „Radwege“ habe. Und (als Ex-Beamter) Ahnung von den rechtlichen Grundlagen; d. h., ich kenne meine Rechte und bin in der Lage, juristisch zu argumentieren. Das ist in dem Bereich in etwa so schlimm, wie Corona-Leugner zu sein. Da laden sie dann viel lieber Leute ein, die die Verkehrsmittel-Apartheid geil finden. Die haben zwar keine Ahnung; aber sie sind dankbar! Die freuen sich über jeden (nur die Beschleunigung des Kfz-Verkehrs im Sinn habenden) schikanierenden Blödsinn, den man ihnen vor die Nase baut. Ist ja schließlich alles nur für unsere Sicherheit! Und für die Kinder! Und die Alten! Und wer dagegen ist, ist quasi Nazi.
Hatte mir ja auch die Leiterin der Pirmasenser Straßenverkehrsbehörde klar gesagt; wenn ich dabei sein will, soll ich doch in den ADFC eintreten. Wer in Deutschland gegen Radwege ist, wird von einer unheilvollen Querfront aus Autofahrern und Torkelradlern zum Aussätzigen erklärt.
Aber auch Du bist der Souverän, Dennis. Auch, wenn Du kritisch bist. Und gerade jemand, der sich mit den Regeln auskennt, sollte doch ein gewünschter Gesprächspartner sein.
Aber ich weiß ja, wie es ist. Mir geht’s ja meistens ähnlich. Wer sein Maul aufreißt und auch noch Gutes tun will dabei, dem hört man schon mal gar nicht zu. Insofern wundern mich ja auch die letzten anderthalb Jahre nicht so wirklich…
Klingt jetzt evtl. etwas überheblich, aber ich bin quasi der Dr. Wodarg oder Prof. Bhakdi der Radverkehrsszene. 😉
Damit sollten alle Fragen geklärt sein, warum man es vermeidet, mit mir überhaupt zu sprechen. Bezeichnend fand ich auch, dass einer von der HBR-Abteilung des LBM bei der Landesversammlung 2019 des ADFC RLP auf der Bühne über mich (er wusste ja, dass ich nicht da bin) redete. Und sich hinterher erneut jedem Dialog (per e-mail) verweigerte. Man will mir keine Bühne geben.
Minister Wissing hatte damals recht schnell seine Leute um sich rum, die ihm weitere Peinlichkeiten ersparten.
Ich sag ja: die Sache mit dem Souverän, die haben viele echt nicht so recht verstanden. Lustigerweise genau diejenigen, die vom Souverän dafür bezahlt werden, in seinem Sinne tätig zu werden. Irgendwas läuft da verdammt falsch.
Da haben wir aber auch Parallelen zu Corona: Ich bin nur ein – von allen Seiten ausgestoßener – einsamer Rufer in der Wüste. Es ist irrelevant, was ich schreibe, denke oder fordere, denn man kann mir einfach den I- oder Q-Stempel verpassen. Weil es nicht der herrschenden Meinung, dem Mainstream entspricht. Mich kann man ignorieren; erst Recht, wenn man weiß, dass mir die Kohle fehlt, um zu klagen. Und die wissen das ja auch; allein deshalb der (verhöhnende) Absatz mit dem Verweis auf Artikel 19 (4); ein weiteres „Fuck You!„