Rot-Weiße Mittelfinger

Es gibt natürlich nicht nur blaue, sondern auch rot-weiße Mittelfinger; an der B 10 kommt dann auch noch ein wenig schwarz hinzu. Als ich neulich entlang der der A 8 folgenden K 84 unterwegs war, bekam ich wieder einmal einen kleinen Tourette-Anfall. Denn vor mehreren, von mir seit Jahren benutzt werdenden, auch verkehrlich sinnvollen Wirtschaftswegen im Bereich der Steitzhöhe standen plötzlich mehrere neue Verbot für Fahrzeuge aller Art. Inzwischen bin ich zur Erkenntnis gelangt, dass diese Seuche endemisch und nicht ausrottbar ist. Auch deshalb, weil einige Straßenverkehrsbehörden offensichtlich einfach fachlich und intellektuell nicht in der Lage sind, mit dem ihnen anvertrauten Ermessen angemessen und korrekt umzugehen.

In diesem konkreten Fall möchte ich der zuständigen Behörde der VG Zweibrücken-Land auch unterstellen, mir hiermit ganz bewusst einen Mittelfinger zu zeigen, weil ich diese wegen zahlreicher anderer Schlampereien konsequent nerve.

Da wäre z. B. die unendlich lange dauernde Freigabe der HBR-Route südlich von Mauschbach. Oder die damit im Zusammenhang stehende Sache mit den Warnbaken bei Hornbach. Die konsequent, gegen alle Widerstände durchgehalten werdende Blaubeschilderung bei Dellfeld und zwischen Stambach, Contwig und Zweibrücken. Der zuständige, vermutlich recht junge Sachbearbeiter hatte schon nach relativ kurzer Zeit keine Lust mehr, überhaupt auf meine Eingaben per e-mail zu antworten. Ein weiterer tat sich ebenfalls sehr schwer damit, seine offenkundige Unlust, seine Arbeit korrekt zu erledigen, vor mir zu verbergen.

Jedenfalls hat man nun mit der Aufstellung mehrerer neuer Verbot für Fahrzeuge aller Art auch das neulich erst erwähnte Schreiben der Kreisverwaltung Südwestpfalz vom 19.07.19 an alle VG-Straßenverkehrsbehörden zu genau diesem Thema – Zeichen 250 vor HBR-beschilderten Feld- und Waldwegen – ignoriert. Da ich dieses bislang hier im Blog noch nicht vollständig dokumentiert habe, hole ich dies hiermit nach. Darin heißt es:

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Zeichen 250 an Wirtschaftswegen

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass möchten wir als Fachaufsichtsbehörde auf folgendes hinweisen:

Über zahlreiche Wirtschaftswege im Landkreis führen Radwegerouten in Form von HBR-Wegweisung. Zu Beginn vieler dieser Wirtschaftswege ist das Verkehrszeichen 250 aufgestellt. Dieses Zeichen verbietet die Nutzung des Weges für Fahrzeuge jeglicher Art, somit auch die durch Fahrräder. Diese dürften dann nur geschoben werden.

Das Radfahren auf (geeigneten) Wirtschaftswegen (vgl. § 26 Abs. 1 S.2 LNatschG) kann verkehrsrechtlich (VZ 250, VZ 254) nur dann verboten werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der zu schützenden Rechtsgüter erheblich übersteigt. Die Benutzung der Wirtschaftswege durch Fahrradfahrer stellt somit den Regelfall dar.

Sollten sich keine Gründe gegen die Benutzung durch Radfahrer ergeben, so sind die vorhanden VZ 250 durch ZZ 1022-10 (Radfahrer frei) oder VZ 260 auszutauschen.

Wir bitten Sie deshalb die Beschilderung der in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Wirtschaftswege unter den v.g. Gesichtspunkten zu prüfen und ggf. zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Dieses (sehr seltene) Schreiben, in welchem eine Fachaufsichtsbehörde tatsächlich mal ihre Aufgabe als Solche wahrnimmt, wurde nun von der VG Zweibrücken-Land, wie zuletzt von der VG Pirmasens-Land, also wieder einmal gänzlich ignoriert. Ich gehe auch einfach mal davon aus, dass hier kein Landwirt eigenmächtig Amtsanmaßung begangen hat, sondern dass eben jene Behörde das genau so angeordnet hat. Kurze Randnotiz: Die Verbandsgemeinden (quasi Mini-Landkreise) wurden in Rheinland-Pfalz ja irgendwann auch deshalb eingeführt, um die Effizienz und Kompetenz innerhalb der Verwaltung zu steigern. Selten so gelacht!


Dokumentation

Kurz hinter der Überführung über die A 8 wurde ein prähistorisches Zeichen 250 ausgetauscht; die Nutzung des Weges in Richtung der Contwiger Blumenstraße bzw. dem Dellenweg ist also nun etwas eindeutiger illegal. Ich meine aber auch, dass es sich bei dem auf der verlinkten mapillary-Aufnahme erkennbaren Schild unten um einen uralten Radwegweiser handelte, kann das allerdings nicht mit einem Foto belegen.

Auch an der nächsten Einmündung an der größeren Schotterfläche auf der Gestütter Höhe steht nun ein nagelneues Verbot für Fahrzeuge aller Art, mit dem gleichen, nicht dem Vz-Katalog entsprechenden Zusatzzeichen.

Das gilt auch für den erst vor ca. ein oder zwei Jahren neu asphaltierten, dahinter verlaufenden Wirtschaftsweg in Richtung der Klingeltalstraße in Contwig.

Das besonders pikante Problem hierbei: Es handelt sich um eine (ältere) Radroute:

Hier der bzw. die Wegweiser im Detail; einer dieser vergilbten unteren Wegweiserchen hing m. E. auch an der Einmündung hinter der Autobahnüberführung.

Und als wäre das nicht alles nervig genug, hat man auch noch den Wirtschaftsweg in Richtung des Werderhofes gesperrt; der nebenbei auch einen nagelneuen weißen Wegweiser erhalten hat:


Fazit

Im Endeffekt nützt es nichts, sich noch weiter darüber aufzuregen. Es ist ein Kampf gegen Windmühlen. In den Straßenverkehrsbehörden sitzen überwiegend Leute, die vom Tuten und Blasen nicht die geringste Ahnung haben. Bzw. denen es scheißegal ist, ob sie rechtmäßig handeln; ob sie die Rechte anderer Menschen (hier Radfahrer) willkürlich, ohne jeden Gedanken daran zu verschwenden, mit einem Federstrich einschränken.

Es bräuchte in der Hierarchie möglichst weit oben jemanden, der solchen kleingeistigen Beamten mal ordentlich den Marsch bläst. Aber leider sitzen bekanntlich auch im MWVLW und beim LBM nur arrogante Ignoranten, die sich einen feuchten Scheißdreck für die (rechtlichen) Belange des Radverkehrs oder auch das (un)rechtmäßige Handeln der untergeordneten Behörden im Allgemeinen interessieren.

Nicht nur deshalb stehe ich kurz davor, mein Engagement in Sachen Radverkehr endgültig zu beenden. Honoriert wurde diese (zeit- und nervenaufreibende) Arbeit, die ich mir in den letzten 5 Jahren gemacht habe, sowieso von quasi niemandem.

4 Gedanken zu „Rot-Weiße Mittelfinger“

  1. Ich bin dafür, dass diese für Fahrradfahrer verbotenen Strecken auch von der Polizei kontrolliert werden! So wären unsere Steuergelder sinnvoll eingesetzt. (Vorsicht Ironie)
    Hier in Berlin darf man auch auf grossen Plätzen wie im Bereich des Neptunbrunnen (gegenüber dem Fernsehturm) nicht mit dem Fahrrad fahren, dass haben mir vor 2 Tagen zwei Polizeibeamte mündlich zu verstehen gegeben. Auf meinen etwas drastischen Kommentar habe jene dann nichts mehr gesagt und ich bin einfach weitergefahren (an der Hauptstrasse!!).
    In Detmold hat man auf den Fahrradweg an der Lageschen Strasse einen Parkscheinautomat gesetzt.
    Noch Fragen?
    Ein Foto kann ich bei Bedarf gern nachreichen.
    Norbert aus Berlin

    1. Also bei Plätzen wäre es fragwürdig, ob da eine ggf. vorhandene Satzung überhaupt gültig wäre. Wenn ein Beamter mault, einfach immer fragen, wo das steht?

      Zum Parkschein-Automat: Ach, das ist aber eigentlich auch nix Besonderes für einen durchschnittlichen „Radweg“. 😉

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