(6) Die Erbringung präsenter sexueller Dienstleistungen nach § 2 Abs. 1 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372) in der jeweils geltenden Fassung einschließlich des Prostitutionsgewerbes nach § 2 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 4 ProstSchG ist unter Beachtung des Hygienekonzepts für sexuelle Dienstleistungen, das auf der Internetseite der Landesregierung (www.corona.rlp.de) veröffentlicht ist, zulässig. Es gelten
- die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1 für alle Beteiligten durch den Betreiber des Prostitutionsgewerbes oder durch die Prostituierten bei anderen sexuellen Dienstleistungen; die angegebenen Daten sind durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen und durch Unterschrift zu bestätigen,
- die Testpflicht nach § 1 Abs. 9,
- außerhalb der Erbringung der sexuellen Dienstleistung die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist, soweit im Hygienekonzept für sexuelle Dienstleistungen nichts Abweichendes geregelt ist, und
- die Pflicht des Betreibers oder der Betreiberin zur Erstellung und dem Aushang eines individuellen Schutz- und Hygienekonzepts, das der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen ist.
§ 6 (6) – alleine das ist schon einen lauten Lacher wert! – der 24. CoBeLVO RLP.
Also ich krieg – wenn ich sowas lese – eher einen gewaltigen Rohrkrepierer. Als würde ich mir Klabauterbach, Drosten, Priesemann und Brinkmann bei einem Coronoiker-Vierer vorstellen; mit Gummihandschuhen und ledernen FFP9-Masken.
Hat euch das Lesen dieses Paragraphen noch nicht völlig jeglicher Potenz und eures Mojos beraubt? Dann schauen wir doch einfach mal ins „Hygienekonzept“ – eines der zahlreichen Neunormalsprech-Worte, die ich inzwischen zutiefst verabscheue. Die ich mir auf einen Index – und für alle Zeiten aus der deutschen Sprache verbannt wünsche. Sowas ähnliches wie „Hygienekonzepte“ hatten die früher im Ghetto oder im KZ sicher auch? Egal, die Grundsätze nach Ziffer 1 legen u. a. fest, dass wer sich nicht an die heiligen Hygiene-Rituale der Zeugen Coronas hält, nicht „bedient“ werden darf.
(…) Personen, die nicht zur Einhaltung der Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt oder Aufenthalt zu verwehren bzw. gegenüber diesen Personen ist die sexuelle Dienstleistung nicht zu erbringen.
Unter Ziffer 2 „Organisation und Durchführung“, Buchstabe d finden wir Folgendes, hier geht es unter anderem um Corona-Orgien:
Die Ausübung des Prostitutionsgewerbes oder die Erbringung sexueller Dienstleistungen darf im Freien oder in belüfteten Räumen erfolgen. Generell gilt, dass soweit sich in einem Raum mehr als zwei Personen befinden, eine Begrenzung auf eine Person pro 10 qm Fläche eines Raumes und insgesamt auf höchstens 50 Personen einzuhalten ist. Liegt die Zahl über 20 Personen, ist ein tragfähiges Lüftungskonzept vorzuhalten. Ein Konzept zur Vermeidung von Gruppenbildung von mehr als 8 Personen ist erforderlich. Die Benutzung von sanitären Einrichtungen ist unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig. Die Nutzung von in der Prostitutionsstätte gelegenen Schwimmbecken, Saunen, Dampfbäder oder Whirlpools unterliegt den gleichen Beschränkungen. Es wird dringend empfohlen, diese und insbesondere die Nutzung der Dampfbäder wegen der Gefahr der Tröpfcheninfektion nur durch Geimpfte zuzulassen.
Was soll man dazu schreiben? Nichts, es spricht für sich bzw. die Dummheit des Homo demens. Wer während der Vöglerei hustet, sich räuspert oder niest, ist gem. Ziffer 3 „Personenbezogene Einzelmaßnahmen“, Buchstabe a raus.
Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zugang zu verwehren und diese sind von der Inanspruchnahme der sexuellen Dienstleistung auszuschließen.
Buchstabe b regelt verklausuliert die Apartheid-Ausnahmen; das war allerdings selbst mir zu gruselig und pervers – Sorry! Buchstabe c ist auch wieder sehr putzig. Ich glaube, der ein oder anderen Prostituierten wäre es sicher recht, wenn sich der ein oder andere noch was anderes waschen (und desinfizieren) würde? Ich bin allerdings auch enttäuscht; ich hätte eigentlich erwartet, dass man sich vorher zwingend das berühmte WHO-Händewasch-Lehrvideo – mit dem Titel „How to Handrub?“ von der Bundes-Uschi anschauen muss? Ich glaube, ich schick denen in Mainz mal eine e-mail.
Alle Personen müssen sich vor dem Betreten der zur Erbringung der sexuellen Dienstleistung vorgesehenen Räume die Hände desinfizieren oder mit Seife waschen. Entsprechende Wasch- bzw. Desinfektionsmöglichkeiten sind vorzuhalten.
Buchstabe d schmückt die in der Verordnung geregelte „Maskenpflicht“ noch etwas aus. Was ist eigentlich eine „eigentliche sexuelle Dienstleistung“? Diesem Wahnsinn kannst du natürlich auch nicht entgehen, wenn du dir die Nutte aufs Hotelzimmer oder nach Hause bestellst. Vermutlich wird das Gestapo-SEK auch dort hin und wieder „Stichproben“ durchführen. Rechne also jederzeit damit, dass sie dein Schlafzimmer stürmen.
Für Kundinnen und Kunden sowie Prostituierte gilt in Räumen die Maskenpflicht während der Dauer des Aufenthalts in der Prostitutionsstätte mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist. Während der eigentlichen sexuellen Dienstleistung kann die Maske abgenommen werden. Die Maskenpflicht gilt nicht für Schwimmbecken, Whirlpools, Dampfbäder und Saunen. Die in diesem Absatz genannten Regelungen gelten auch für sexuelle Dienstleistungen außerhalb von Prostitutionsstätten sowie im Rahmen von Prostitutionsvermittlung.
Wir haben es gleich geschafft. Ziffer 4 „Einrichtungsbezogene Maßnahmen“ hat nur noch zwei Buchstaben. Buchstabe a sorgt für Frischluft – und die Bekämpfung eines unserer größten Todfeinde – den tückischen Aerosolen! Diese Regelungen könnten allerdings auch für Geräuschbelästigungen im Umfeld des Puffs sorgen.
Es sind gezielte Maßnahmen zu treffen, um die Belastung von Räumen mit Aerosolen zu minimieren. Alle Räumlichkeiten sind ausreichend zu belüften.
Und last, but not least, Buchstabe b, der eigentlich Selbstverständliches aufführt.
Nach jeder erbrachten sexuellen Dienstleistung sind Handtücher, Laken, Bettwäsche zu wechseln und häufig berührte oder mit Körperflüssigkeiten versehene Oberflächen zu reinigen.
Ich will mir gar nicht ausmalen, wer das „Hygienekonzept“ erstellt hat? Bzw. erstellen musste? Stell dir vor, du hast jahrelang Jura studiert, vermutlich mit einem richtig guten Abschluss. Bist Beamter des höheren Dienstes in einem Gesundheitsministerium. Und dann kommt der Abteilungsleiter eines Tages zu dir – und beauftragt dich, ein Corona-„Hygienekonzept“ für Bordelle zu entwickeln!
Wie kann man da nicht umgehend mit dem Saufen anfangen? Oder sich nicht postwendend aus dem obersten Stockwerk des „Ministeriums für Liebe“ stürzen? Haben die da oben in Mainz denn wirklich überhaupt keine Ehre mehr im Leib? Ihr macht für Geld ja offensichtlich wirklich alles? Geht noch weiter als die allerübelste Cracknutte in irgendeinem Hinterhof in der Bronx! Ihr Perverslinge habt offensichtlich eine höllische Freude daran, dieses Land so richtig knallhart durchzuvögeln, oder? Von vorne, von hinten – und vor allem: ins Gehirn.
Und dann erst die gruselige Vorstellung, wer das kontrolliert? Können doch nur Versager, sonst keinen hochkriegende, nicht nur charakterlich hässliche Ordnungsämtler sein? Die klettern dann sicher in einem beigen Mantel und mit Hut auf Bäume – und schauen mit dem Fernglas durchs Fenster, ob da beim Rudelbumsen nicht doch einer zuviel ist?
Und ja, ich habe lange mit mir gekämpft, diesen Beitrag in die Kategorie „Rechtsstaat“ einzustellen. Dieses Land ist durch. Sowas darf sich nicht mehr fortpflanzen. Möge denen, die solche „Regeln“ erlassen, der Schwanz abfaulen und die Muschi austrocknen!
Womit sich die Frage »Schlucken oder Spucken« dann ja wohl auch erledigt hätte. Ach nee – ohne Gummi wird da diesbezüglich wohl ohnehin nichts (mehr) erlaubt sein. Wie konnte ich das nur übersehen…
Ha ha, glänzend, Dennis, wirklich! Das war mal wieder ein Lacher auf Kosten der Verantwortlichen am frühen Morgen.
Tatsächlich nehme ich sowas einfach nur mit Humor: da kann man sich herzlich drüber amüsieren, ernst nehmen darf man das nicht. Aber ich lese ganz grundsätzlich keine COBELVAUs. Dann weiß ich nämlich auch nicht, was ich alles nicht darf bzw. tun muß, und kann guten Gewissens alles so wie immer machen und wie es sich seit Jahrzehnten bewährt hat.
Der einzige Grund, so eine schwachsinnige Verordnung zu lesen, wäre der, sie juristisch auseinanderzunehmen und den Leuten bei Bedarf um die Ohren zu hauen. Aber das würde ich eben nur im Notfall tun. Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Man darf sich einfach nicht von so einem dummen Scheiß beeindrucken lassen.
Für uns, die wir noch eines haben, ist das mal ein echter brainfuck im eigentlichen Wortsinn!
Was muss passieren, dass die 84 Mio Vollidioten aufwachen?
Nicht mal direkte und offene Verhöhnung schaffen das.
Ich hab’s schon öfter geschrieben und mache es noch einmal: Das einzige was helfen könnte, wären massenweise Impftote möglichst schnell.
Und jetzt möge mir bitte keiner vorwerfen, ich sei ein Zyniker. Jeder hat sich den Dreck freiwillig spritzen lassen, mangels Hirn im Kopf zur Erlangung von „Freiheiten“ oder mangels Arsch in der Hose die Erpressung akzeptiert. Ausgenommen sind hier Kinder von schwachsinnigen Eltern sowie Personen, für die entschieden wurde.
Dennis
haben die Puffs schon auf ?
muahahaaaaa
„The Age of Surveillance Capitalism“
wenn – und das weltweit –
der „gesunde Volkskörper“ so total hirnlos agiert und freiwillig sämtliche Daten
an Marc Fuckerturd preisgibt; Huhu ich sitz gerade auf der Schüssel – danach gibts Spaghetti …
Warum nicht eine Kamera beim Besuch einer Prostituierten mitlaufen lassen:
Alles Kohona safe – Natürlich … !
Bitte gehen Sie vor dem – mit ganzkörperbewehrten Hazmat Kondom – Sauna Oase Besuch, bei Reeperbahn Kalle vorbei und hinterlassen – auch das natürlich im Sinne des Datenschutzes –
Ihre persoenlichen Daten … Länge, Größe, Gewicht lol … OHMYGOD !
Ach wie konnte ich vergessen:
Die Church of Kohona Safer Sex App !
Ne und der Puffpapa hat mir doch gesagt die App sammelt NICHT meine Daten …
Klar ne …
Was mich besonders entsetzt, die beste Freundin meiner Ex hat Biologie studiert mit Professur.
Nach dem Motto – ich soll mal still sein, ich hab ja keine Ahnung …
Da kann man sehen wie weit die Hirnwäsche reicht. Die kann keine Statistiken lesen ?
Hat Biochemie keinen Zusammenhänge mit dem realen Leben und bedeutet Fachwissen das Ausblenden allen normalen Verstandes ?
Ich könnte kotzen … Die lädt tatsächlich Empfehlungen zur Impfung bei Facecrook hoch,
wegen der sogenannten „Herdenimmunität“.
Dieses Wort lässt mich schon schaudern – aber wie blöd muß man sein ?
Die ganze Bildung und das Wissen für die Mülltonne, wenn die praktische Intelligenz dem Scheiterhaufen der blinden Propaganda geopfert wird ?
In diesem Sinne … Viel Vergnügen bei der Einlasskontrolle von Puffmuddi im Hosenanzug:
Kommen sie rein … kommen sie rein
So schön kann das Leben (ohne Verstand und Sinn) sein !
Liebe Dennis-Community, liebe Helene,
Ignorieren geht nur, wenn man gar keine Kinder und gar keine Enkelkinder hat und auch nicht macronerweise gezwungen werden kann, in praktisch jedem Beruf – außer der Polizei -, sich impfen zu lassen, auch genesen zählt ja nicht mehr, da gilt dann halt die vereinfachte Variante: 1 x geimpft reicht. Kopf in den Sand stecken heisst nichts anderes als dass man dann wie seinerzeit Gaddafi in Libyen mit dem Damaszenerschwert den Anus aufgerissen bekommt, bis man laut schreiend auf einer Motorhaube verreckt.
Zum Puff:
Lieber Dennis, da bin ich völlig entspannt. Die Szene ist nicht so, dass sie nicht wüsste, woher sie sich ihre Impfnachweise besorgen könnte und sie weiß in der Regel auch genug über Politiker und Konsorten, um damit durchzukommen. Das war/ist ja nicht nur seit dem Sachsensumpf erklärtes Rechtsstaats-Sperrgebiet, das wird auch nicht auszutrocknen sein. Es verrät nur den spiessigen Kleingeist der willigen Vollstrecker in Beamtenpöstchen, einem Genre, das Dich ja ausgespien hat und Du nun nach dem Aufrappeln und Trockentupfen gesünder bist als die alle zusammen jemals waren und nie mehr sein werden. LG Josi
Liebe Josi,
eine verfassungsfeindliche Verordnung (möglichst weitgehend) zu ignorieren, bedeutet mitnichten, den Kopf in den Sand zu stecken. Ich würde es eher als eine Art Widerstand auf der kleinsten Ebene bezeichnen.
Damit (und ohne Windel vor’m Gesicht) bin ich übrigens schon dreimal ins örtliche Polizeirevier marschiert. Nach dem Lappen gefragt wurde ich nur das dritte Mal, und das war’s: kein Gemecker, keine Auflagen, keine Fragen nach dem Attest. Man kommt weiter als man denkt, wenn man sich benimmt, als lebte man immer noch in einem freien Land. Versuchen muß man es aber schon.
Alles andere läuft bei mir unter einer Art vorauseilenden Gehorsams. Egal ob mit Kind/Enkel oder ohne. Ganz im Gegenteil: denen kann man gar nicht früh genug beibringen, wie man sich wehrt.
Die bekommen aber jeden Monat um die 3.000 Euro überwiesen. Ich hingegen ernähre mich seit inzw. 15 Monaten fast ausschließlich von Nudeln und stehe kurz vor der völligen Pleite; es nimmt mich folglich auch gesundheitlich immer mehr mit; im letzten Jahr bin ich um gefühlt 5 Jahre gealtert. Was im Endeffekt wieder meine Lebenserfahrung bestätigt, dass in diesem System nur Arschlöchern ein halbwegs erträgliches Leben gewährt wird.
Wohl spätestens im Oktober dürften dann auch hier im Blog die Lichter ausgehen.