Wir hatten diesen Krieg schon in den ersten Tagen dieser gigantischen Schock-Strategie verloren, als sich die große Masse ohne jeden Diskurs ein bis dahin undenkbares Narrativ überstülpen ließ; nach welchem der „asymptomatisch erkrankte“ Mensch an sich nun als „Gefährder“ gelte. Wir, auch die Kinder, wurden in klar verfassungswidriger Weise zu Objekten degradiert; zu wandelnden, lebenden Biowaffen umdefiniert. In unzähligen Tweets und Texten taucht es immer wieder auf: Niemand habe das Recht, Menschen zu „gefährden“! Die natürliche Atmung wurde zur Gefahrenquelle umdefiniert. Wie krank und totalitär diese Denke ist, darüber habe ich ebenfalls schon unzählige Male geschrieben.
Meine zunehmende Antriebslosigkeit, meine Lethargie, meine Agonie resultiert auch daraus, dass die vernunftbasierte menschliche Logik in diesem kranken Snuff-Porno erst gruppenvergewaltigt und anschließend getötet wurde.
Denn ich verstehe es einfach nicht; es entzieht sich all dessen, was man früher einmal unter dem Begriff „Vernunft“ verstehen konnte. Selbst wenn man im Rahmen der herrschenden Narrative „denkt“, ergibt das alles keinerlei Sinn. Es widerspricht sich vor allem im Hinblick auf andere Lebensrisiken, die denjenigen, die angesichts einer für 99,x % ungefährlichen „Erkrankung“ einen kompletten Kulturbruch in Richtung einer digital-pharmazeutischen Version von „1984“ und „Schöne neue Welt“ vorantreiben, vollkommen egal sind. Denn sehr viele sind in der Tat „Gefährder“; weil sie weiterhin jeden Tag ein Auto benutzen. Und die damit verbundene indirekte Gefährdung durch Umweltverschmutzung und giftige Abgase lasse ich hierbei noch völlig unberücksichtigt.
Bereits im letzten Frühjahr hatte ich auf eine Pressemeldung der PD Kaiserslautern hingewiesen. Eine ältere Frau regte sich über ein radelndes Kind auf, welches ihr zu nahe gekommen sei. Anschließend setzte sie sich besoffen hinters Steuer. Womit wir bei einer weiteren, viel Leid verursachenden, aber gesellschaftlich vollkommen akzeptierten Gefahrenquelle angelangt wären: dem Alkohol. Der nicht nur in Verbindung mit dem Straßenverkehr seinen ständigen Tribut einfordert.
Ich verstehe es eben nicht; vor allem auch nicht aus der Perspektive eines politisch engagierten Radfahrers, der sich – auch hier alleingelassen – seit Jahren abmüht, sich gegen die zunehmende Verkehrsmittel-Apartheid aufzulehnen, im Zuge derer man Radfahrer auch – zu deren „Sicherheit“ – von der Nutzung wichtiger Straßen ausschließt, um sie – zu deren „Sicherheit“ – auf vereiste Pisten zu schicken.
Kraftfahrzeuge sind per Definition gefährlich. Jeder, der ein Kfz führt, ist tatsächlich ein „Gefährder“. Ein Auto oder einen Lkw ohne die entsprechende Fahrerlaubnis zu führen, ist nach § 21 StVG eine Straftat. In § 7 StVG wird definiert, dass bei Unfällen mit nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmern grundsätzlich aufgrund der Betriebsgefahr der Kfz-Nutzer die Schuld trägt; er ist in der Beweislast, zu belegen, dass der geschädigte Unfallgegner eine Mitschuld hatte. Leider wurde auch hier durch die „Rechtsprechung“ vermehrt, teils erfolgreich, versucht, die Mitschuld an Verletzungen, die durch den Betrieb tonnenschwerer, hohe Geschwindigkeiten erreichender Kfz verursacht werden, auf die (keine Styroporhüte tragenden) Opfer abzuwälzen; wissenschaftliche Empirie oder statistische Evidenz spielt auch hier keine Rolle.
Auch Professor Michael Esfeld hat vor einigen Monaten im Corona-Ausschuss ebenfalls darauf hingewiesen, dass die totalitäre Fixierung auf Corona im Hinblick auf die alltäglichen Gefahren, beispielsweise im Straßenverkehr, wo wesentlich mehr junge Menschen sterben und lebenslang verkrüppelt werden, eigentlich nur dazu führen könne, den Straßenverkehr komplett zu verbieten. Es könne keinen anderen Schluss zulassen, als einen sofortigen Kfz-Lockdown auszurufen.
Ja, das ist ein wunderbares Beispiel! Wenn ich richtig informiert bin, in Deutschland sterben im Straßenverkehr 3.000 Personen, rund, pro Jahr. So, jetzt nehmen wir an, die Leute, die Verkehrstoten sind durchschnittlich alt. (…) Also es sind wahrscheinlich eher (…) Junge, vielleicht ein paar Alte. Sagen wir, sie sind durchschnittlich alt. Das heißt, pro Verkehrstoten gehen ungefähr 40 Lebensjahre verloren. (…) Einfach ganz grob geschätzt, mal. Die Corona-Toten sind ungefähr 30.000 im Jahr. Also das 10-fache. Aber sie sind Mitte 80 im Schnitt, mit Vorerkrankungen. Sagen wir, die haben (…) pro Person vielleicht eine Lebenserwartung von 2, 3 Jahren. Jetzt können sie ausrechnen: Ja, wie viel Lebensjahre sind verloren gegangen durch die Corona-Pandemie? Weniger als durch Verkehrstote! (…)
Wenn das der Handlungsmaßstab ist, müssen sie sofort allen Individualverkehr verbieten! Sofort, nach der gleichen Logik. Es ist unverantwortlich, dass Sie sich ins Auto, ans Steuer setzen. Ich weiß jetzt nicht, wie Sie in Berlin unterwegs sind? Aber nehmen Sie an, Sie fahren heute mit dem Auto nach Hause, von dieser Ausschusssitzung. Das dürfen Sie nicht! Es ist aus wissenschaftlicher Sicht unbedingt notwendig, den Individualverkehr sofort zu verbieten (…).
Warum akzeptieren selbst hysterische Zeugen Coronas es ohne mit der Wimper zu zucken, dass auf Deutschlands Straßen jeden Tag eine zweistellige Zahl von Menschen stirbt? Warum wird hier mit der Schulter gezuckt, während man sich wegen der Folgen einer „Corona-Infektion“ als (gesunder) Mensch mit Mitte 20 oder 30 die Hosen einscheißt? Warum fährt man sogar die eigenen Kinder mit dem Elterntaxi ins Impfzentrum?
Stattdessen wird einfach jeder Mensch an sich – solange er kein Auto oder keinen Lkw fährt, sondern einfach nur atmet – als „Gefährder“ bezeichnet! Früher war es mal mindestens üble Nachrede oder Verleumdung, ohne jeden Beleg wildeste Behauptungen über einen anderen Menschen anzustellen.
Ich persönlich fasse es eben als üble Nachrede auf, wenn von mir irgendwer, auch der Staat, behauptet, ich sei ein „Gefährder“, ein Verbreiter tödlicher Krankheiten. Früher wurden vor allem die Schwulen im Zuge der AIDS-Hysterie dafür diskriminiert, während sie heute – hofiert von denen, die sie früher genauso bekämpften wie heute die „Querdenker“ – in der neoliberalen Mitte angekommen sind. Und ein Schwuler sich höchstens dann noch vorwerfen lassen muss, er verbreite ein tödliches Virus, wenn er frei atmet. Aber selbst hier ist man ja – im Vergleich zu weiterhin verboten werdenden regierungskritischen Demonstrationen – von Seiten der Gesellschaft mehr als gnädig.
Gefahr und Gefährder
Was bedeutet „Gefährder“ überhaupt aus juristischer Sicht? Der entsprechende Wikipedia-Artikel wird folgendermaßen eingeleitet:
Als Gefährder werden in Deutschland im Recht der Gefahrenabwehr solche Personen bezeichnet, die weder Handlungs- noch Zustandsstörer sind, bei denen aber „bestimmte Tatsachen die Annahme der Polizeibehörden rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen“ werden. Diese 2004 von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts festgelegte Begriffsbestimmung ist im deutschen Polizeirecht nicht gesetzlich verankert.
Man greift hierbei im Wesentlichen auf eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zurück. Diesen also nicht einmal legaldefinierten und auch aufgrund des Föderalismus nicht ohne Weiteres legaldefinierbaren, eher unbestimmten Rechtsbegriff haben wir dem Vorgänger der Corona-Massenhysterie, der Terror-Hysterie im Zuge des 11. September 2001 zu verdanken. Als schon einmal in einem unfassbaren Ausmaß unzählige Freiheitsrechte – zu unser aller „Sicherheit“ – auf Nimmerwiedersehen im Orkus des zunehmenden Überwachungskapitalismus verschwanden. Die ab Anfang August verpflichtenden Fingerabdrücke im Personalausweis sind hierfür nur ein weiteres Detail, über das sich kaum noch jemand aufregt. Nach § 100a (2) Nr. 1 Buchstabe h StPO käme für uns „Ungeimpfte“ vermutlich aus Sicht der Zeugen Coronas am ehesten Mord und Totschlag in Frage? Unschuldsvermutung? Generalverdacht? Was soll das denn bitteschön für ein krudes Schwurbelzeugs sein?
Ein Gefährder bzw. dessen Verhalten muss also eine konkrete Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Der BGH definierte den Begriff „Gefahr“ bereits im Jahr 1974 folgendermaßen:
Eine Gefahr liegt vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens in absehbarer Zeit und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein polizeilich geschütztes Rechtsgut schädigen wird.
Wo sind – nach 1,5 Jahren „Pandemie“ – die Belege der Bundesregierung dafür, alle Bundesbürger pauschal als Gefährder zu brandmarken, die mit „hinreichender Wahrscheinlichkeit“ andere Menschen „gefährden“? Die es in irgendeiner Weise legitimieren würden, weiterhin die Grundrechte aller in einer noch nie dagewesenen Weise einzuschränken?
Diese dehumanisierende Büchse der Pandora hätte niemals geöffnet werden dürfen! Weil deren Inhalt zutiefst menschenverachtend ist. Sie zu genau den Entwicklungen führen muss, die wir insbesondere hier in Deutschland schon einmal hatten – und die nicht nur Gunnar Kaiser wieder heraufziehen sieht.
Der Mensch ist kein Objekt; er ist als Subjekt Träger unveräußerlicher Menschenrechte. Er ist nicht qua Definition ein Verdächtiger einer Straftat, dem mit polizeilichen Maßnahmen zu begegnen ist. So, wie dies das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2006 mehr als eindeutig festgestellt hatte:
Art. 1 Abs. 1 GG schützt den einzelnen Menschen nicht nur vor Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung und ähnlichen Handlungen durch Dritte oder durch den Staat selbst (…). Ausgehend von der Vorstellung des Grundgesetzgebers, dass es zum Wesen des Menschen gehört, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und sich frei zu entfalten, und dass der Einzelne verlangen kann, in der Gemeinschaft grundsätzlich als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert anerkannt zu werden (…), schließt es die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde vielmehr generell aus, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen (…). Schlechthin verboten ist damit jede Behandlung des Menschen durch die öffentliche Gewalt, die dessen Subjektqualität, seinen Status als Rechtssubjekt, grundsätzlich in Frage stellt (…), indem sie die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen, kraft seines Personseins, zukommt (…).
Bedauerlich, dass dort heute nur noch die Drei Affen sitzen, die sich unter ihren roten Kutten seit 1,5 Jahren „Pandemie“ gelangweilt die Eier kraulen – und sich von Mutti auch noch zum Abendessen ins Führerinnenhauptquartier einladen lassen.
Siehe auch
- Das Widerstandsrecht nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz | Karolin Ahrens | apolut.
„zu deren „Sicherheit“ – von der Nutzung wichtiger Straßen ausschließt, um sie – zu deren „Sicherheit“ – auf vereiste Pisten zu schicken“
Ich habe lange gebraucht, um das zu verstehen. Beispiel Kinderspielplätze. Lange dachte ich, dass es doch toll ist, wenn in Berlin überall neue Kinderspielplätze mit allerlei Geräten gebaut werden. Da wird an die Kinder gedacht. Pustekuchen! Heute weiß ich: das geschieht nicht für die Interessen der Kinder (auch wenn das öffentlich so kommuniziert wird), sondern für die Bedürfnisse der Erwachsenen!
Denn so werden Kinder einem festen“Platz“ zugewiesen, wo sie leben dürfen. Der ständige Satz „Das hier ist doch kein Spielplatz“ verdeutlicht das. In meiner Kindheit haben wir uns noch freier bewegt. Alte Ruinen, Häuser, Hinterhöfe, Felder etc. erkundet. Ist heute alles verboten. Wenn Kinder irgendwo laut spielen, werden sie auf die Spielplätze verwiesen. Ihnen wird der Lebensraum vorgeschrieben. Das ist der eigentliche Sinn und Zweck von öffentlichen Spielplätzen.
Der gleichen Logik bedienen sich die „Fahrradwege“.
Lieber Dennis,
ja, wir alle sind Gefährder, ob mit Auto, Fahrrad oder eben »einfach nur so«. Alleine unsere simple Existenz stellt schon eine Gefahr dar – für den Grashalm, auf den wir treten, für die Ameise, die unser Fuß trifft, ohne dass wir es merken, oder für einen Mitmenschen, der durch ein winziges Detail unseres Handelns, an das wir uns nicht mal erinnern, dann (indirekt) in eine Situation kommt, in der er einen Schaden erleidet, sich womöglich verletzt.
Das mag sich banal, ja völlig blöde anhören, doch das ist unser aller Leben. Dies zu akzeptieren ist eigentlich etwas, das unser Menschsein ausmacht, ein Ja zu unserem Hier-Sein. Doch die überwältigende Mehrheit ist dazu offenbar nicht mehr bereit. Man fühlt sich narzisstisch gekränkt, einen Bereich des Lebens nicht unter seiner Kontrolle zu haben. Sind wir wirklich dem Kindergartenalter entwachsen, den Allmachtsphantasien eines Fünfjährigen? Alleine, indem sich mir diese Frage aufdrängt ist sie eigentlich schon beantwortet …
Entscheidend ist ja immer die Verhältnismäßigkeit. Mir ist bewusst, dass mich jeden Tag, wenn ich mit dem Rad unterwegs bin, irgendein Besoffener oder ein auf sein Dummphone Glotzender ins Jenseits befördern kann. Vor ein paar Wochen, auf freier Strecke ohne Gegenverkehr, in Frankreich – rauscht so ein Riesenarschloch mit vielleicht 30 cm Abstand an mir vorbei. Es hält mich nicht davon ab, weiter rauszugehen; ich lasse mir keine Angst machen. Und fordere auch nicht, das Autofahren insgesamt zu verbieten.
Aber auf der anderen Seite fehlt hier eben auch jedes Bewusstsein dafür, dass man damit eben tagtäglich durchaus Menschenleben gefährdet; man hält sein Automobilitätsbedürfnis für ein uneinschränkbares Menschenrecht. Nicht nur an der B 10 nimmt man dann die Gefährdeten in Schutzhaft. Und um diese ganzen kognitiven Dissonanzen aufzulösen, wirft man dem vom rücksichtslosen Lkw-Fahrer getöteten Radfahrer dann auch vor, er hätte dann halt nicht auf seine Vorfahrt bestehen sollen. Man beachte auch das hier im Blog mehrfach thematisierte Victim-Blaming durch völlig unsachliche und tendenziöse polizeiliche Pressemeldungen zu Unfällen zw. Auto- und Radfahrern.
Aber darum geht es ja auch nur am Rande. Es geht um Angstmache. Dazu hat ja Volker Pispers bereits vor vielen Jahren, bevor er zu den Corona-Faschisten übergelaufen ist, alles gesagt.