Am 7. Februar klappte es endlich mal, mich mit dem Sachgebietsleiter der Pirmasenser Straßenverkehrsbehörde zu treffen. Bereits am 22. Januar fand ein Abstimmungsgespräch mit Polizei und dem Tiefbauamt statt, welches ich wetterbedingt leider ausfallen lassen musste. Man teilte mir in einem insgesamt sehr sachlichen und angenehmen, anderthalb Stunden langen Gespräch mit, was man dort entschieden hat!
Vorgeschichte
Die Beziehung mit dem städtischen Straßenverkehrsamt und dessen Leiter fing denkbar schlecht an. So hatte ich schon im Februar 2017 viele Dinge bemängelt, die mir im Stadtgebiet nicht gefielen. Kurze Zeit später verschwanden jedoch ganz allein, ohne mein Gemecker gar viele Blauschilder im Stadtgebiet. Kurz nachdem ich den SGL dafür lobte, traf mich eines Morgens Mitte März fast der Schlag, als ich ein neues auf einer meiner täglichen Routen erspähen musste! 😯
Besonders brüskiert war ich, weil die Aufstellung mir vorab per e-mail angekündigt wurde – und ich umgehend ausgiebig darlegte, warum ich das für eine ziemlich schlechte Idee hielte. Darauf ging man aber nicht mehr ein. Tja, und dann stand das Schild dann plötzlich dort; alle meine sachlichen Einwände wurden einfach ausgeschlagen. Das Zeichen war zwar gem. § 44 (2) Nr. 5 VwVfG die ganze Zeit nichtig und somit unwirksam; hielt dort seine Stellung aber wie ein Fels in der Brandung – und gab somit (unwissenden) Autofahrern zumindest einen Ansporn, das Fahrbahnradeln zu „missbilligen“. Nicht einmal mein Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit wurde mir beschieden oder die Schilder mit Müllsäcken überstülpt. Erst im September wurde die Beschilderung dann endlich auf
abgeändert!
Nicht nachtragend
Da ich zugegebenermaßen ein recht emotionaler Typ 😉 bin, nahm ich die ganze Sache dann auch ein wenig persönlich! Besonders nachtragend bin ich aber auch nicht – und bot nach jener Umbeschilderung an, gerne wieder einen konstruktiven Dialog aufzunehmen!
So kam es dann nach vielen weiteren Hinweisen zum heutigen Gespräch. Gleich am Anfang wurde ich gebeten, das Ganze etwas „strukturierter“ zu handhaben. Das ist aber gar nicht so einfach, sich das immer alles zu merken; daher schicke ich halt gerne schnell mal eine e-mail, wenn mir was aufgefallen ist. Das meiste vergisst man nämlich, wenn man so viel unterwegs ist und an derart vielen „Fronten“ kämpft. Auch die Zuständigkeiten sind wie auch die Ansprechpartner oft von „außen“ nicht immer eindeutig zu ermitteln.
Man hat jedenfalls sogar einen eigenen Ordner für mein Gemecker angelegt. Und es befanden sich sogar Ausdrucke einiger Beiträge aus meinem Blog darin. Zumindest einen Stammleser scheine ich also ja scheinbar schon zu haben. 😎 Auch sehr gefreut hat mich u. a. die zustimmende Anmerkung zum Kreiselgewirr in Hinterweidenthal. 😉
Nun denn: Was wurde entschieden?
Schutzstreifen vorm Kreisel Winzler Str.
Als erstes ging es um die Schutzstreifen am Kreisel in der Winzler Straße. In meinen Alltagserlebnissen habe ich da ja darüber berichtet, dass mich dort mehrfach Autofahrer bei der Kreiseleinfahrt eng überholt und geschnitten haben. Man markiert jetzt mal versuchsweise immerhin in den Zufahrten aus Winzeln und der Arnulfstraße die letzten 5 Striche ab. Ich werde dann begutachten, ob das was bringt! 😉 Interessant war auch die Suche nach dem verschollenen Schutzstreifen an der Kreiselausfahrt Richtung Winzeln – die inzwischen völlig vom Verkehr „heruntergerubbelten“ Reste fanden sich erst auf alten Luftbildern. 😉
Schutzstreifen Lemberger Straße
Dass ich auch ein Problem mit diesem schmalen Streifchen habe, konnte von Seiten des Amtes nachvollzogen werden; insb. aufgrund der Tatsache, dass jener auf weiten Teilen mit durchgezogenen Linien markiert ist, obwohl das bei einem Schutzstreifen nicht sein darf. Da hätte ich im Grunde also völlig Recht – allerdings hat man jenen offenbar baulich in die Asphaltdecke eingelassen, weshalb die Entfernung oder nachträgliche „Strichelung“ schwer zu realisieren sei und unter Umständen ziemlich teuer wäre. Man bemühe sich aber um eine Lösung. Damit kann ich jedenfalls vorerst leben. Wegen der paar Striche muss die Stadt sich jetzt nicht weiter verschulden. Immerhin gestand man auch ein, dass die Sache mit der durchgezogenen Linie da auf die Kappe der Stadt geht.
Furt am Hornbach-Baumarkt
Schon in meinen ersten Alltagserlebnissen schilderte ich, wie mir an besagter Stelle – ausnahmsweise auf dem
freigegebenen Weg fahrend, ziemlich Übel die Vorfahrt bzw. der Vorrang genommen wurde. Ich wies dann das Straßenverkehrsamt darauf hin, dort eine Furt zu markieren und ein
aufzustellen. Erfreulicherweise dachte man dann auch von selbst ein paar Ecken weiter – und kümmert sich noch an anderen Stellen in der Zweibrücker Straße um eine entsprechende Veränderung. Im Gegensatz zum Kreis Südwestpfalz; jene muss man förmlich „zum Jagen tragen“. Was man da nicht ausführlich und genauestens moniert, bleibt einfach so, wie’s ist!
Abbiegeproblem an der Streckbrücke
Ein ganz interessanter Punkt. Denn dort wurde vor nicht allzu langer Zeit die Einbahnstraßenregelung per „Spardose“ aufgehoben und in eine Freigabe per
umgewandelt. Problem dabei ist, dass das Letzte Verkehrszeichen allgemein nicht ganz so „abschreckend“ ist und daher eher missachtet wird, als die Einbahnstraßenbeschilderung und dort grade bei auf rot umspringender Ampel gerne abgekürzt wird. Auch Lieferdienste zu den dort ansässigen Firmen nutzen gerne diesen Weg.
Der touristische Radverkehr wird dort mittels HBR-Beschilderung in diesen von der „eigentlichen“ Arnulfstraße abgeschnittenen Nebenarm geführt. Problem dabei ist, dass ergänzend von der Streckbrücke kommend ein für den gesamten Verkehr die Geradeausfahrt gebietet. In Zukunft wird das Zeichen durch
ergänzt, sodass auch Radfahrer dort legal nach rechts abbiegen dürfen.
Die Situation dort ist aber weiterhin unglücklich, da an der Ausfahrt zur Streckbrücke wegen des eigentlich Haltelinien markiert werden müssten. Da sich dort der nach links abbiegende Verkehr dann eben links einordnet, blockiert er den Weg des Radfahrers.
Daher noch von mir folgende nachgereichte Idee (kam ich heute früh nicht drauf): Man markiert dort einfach auf der rechten Seite eine mit Pfeilen verdeutlichte (und vielleicht auch eingefärbte) Radverkehrsführung, die vom sonstigen Verkehr nicht befahren werden darf. Auf dem Rest kann man dann die Haltelinien aufpinseln. So wichtig ist es dort ja nicht, die volle Breite der Ausfahrt nutzen zu können!
Freigabe der Fußgängerzone
In diesem Beitrag hier hatte ich mich ja zumindest versuchsweise für die (nächtliche) Freigabe der örtlichen FuZo ausgesprochen. Da beiße ich aber auf echtes Granit – denn diese Frage wurde erst vor kurzer Zeit ausführlich vom städtischen Verkehrsausschuss besprochen, weshalb da nix machbar wäre. Es würden immer noch zu viele Radfahrer durchfahren – was ich so halt weiterhin in einer Stadt, in der geschätzt nur 25 % der Einwohner überhaupt ein Fahrrad besitzen, nicht nachvollziehen kann. Wenn es in KL geht, geht das auch in PS – und da fahren um Welten mehr Leute Rad! Ich halte es weiter für widersprüchlich, Gehwege freizugeben – aber die breite (und grade Nachts menschenleere) FuZo nicht. Aber da wird man wohl um politische Überzeugungsarbeit nicht herumkommen. 🙁
Schutzstreifen Blocksbergstraße
Auch nicht ganz zufriedenstellend lief es mit meiner Anregung, den besagten Streifen wieder abzumarkieren, weil er neben einem Längsparkstreifen verläuft und ich dort gerne mal recht eng überholt werde, wenn ich mit dem notwendigen Sicherheitsabstand dann am äußersten linken Rand dieses Streifens fahre! Der Streifen „verführt“ generell Autofahrer dazu, nicht mit dem notwendigen Sicherheitsabstand von 1,50 Metern zu überholen, sondern bewirkt wegen „Spurdenkens“ das Gegenteil. Mir wäre lieber, man würde das Ding abmarkieren und dafür die Mittellinie wieder in die Mitte der Fahrbahn verlegen. Das sei aber schlecht zu realisieren und da der Streifen die rechtlichen Vorgaben (vor allem die Breite betreffend) erfülle, wolle man es dabei belassen. Ich wies dann drauf hin, dass ich es mir nicht nehmen ließe, bei einem möglichen Dooring-Unfall dann anzumerken, dass ich es ja vorhergesagt hätte. 😉 Mein Hauptanliegen war aber eh eine allgemeine Sensibilisierung – und die scheint auch angekommen zu sein! Ein Beleg dafür findet sich in der jüngst sanierten Winzler Straße – dort hatte ich schon viel „Gestricheltes“ befürchtet – aber man hat sich dagegen entschieden! 🙂
Unsensible Induktionsschleife
Wie hier (unter 3.) bereits genauer erläutert, hatte ich schon mehrfach das Problem, nicht von der Schäferstraße in die Pirminiusstraße einbiegen zu können – weil mein Rad von der Induktionsschleife auf der Linksabbiegespur nicht erkannt wurde. Ich stand mir da dann minutenlang die Beine in den Bauch. Sehr interessant war ein erneuter Ausflug in die Vergangenheit mittels älterer Luftbilder – die dann auch die von mir beschriebene alte Regelung zeigte, wonach die Ampel dort für beide Fahrspuren galt und man auch auf der linken Spur geradeaus fahren durfte. Wenn grade keiner links abbiegen wollte! Das verleitete die hinter dem Abbiegenden Wartenden dann auch gerne mal dazu, spontan wieder nach rechts zu wechseln. Daher entschied man sich für die neue Regelung. Durchaus nachvollziehbar.
Nur halt blöd, wenn die Induktionsschleife keine Räder erkennt. 🙄 Man wies von Seiten des Tiefbauamts auch darauf hin, dass Räder, die überwiegend aus Alu oder Carbon gefertigt seien, schlecht erkannt würden. Nunja, solange in der StVZO an den Unterseiten von Fahrrädern keine mitzuführenden „Induktions-Metallplatten“ 😀 vorgeschrieben sind, muss das aber halt auch so irgendwie funzen! 😉 Man wird jedenfalls demnächst an der Sensiblität arbeiten – und ich solle dann bescheid geben, ob es besser geworden ist. Man müsse da einen Mittelweg finden, da bei zu hoher Sensitivität dann die Linksabbiege-Schaltung auch bei vorbeifahrenden Fahrzeugen ausgelöst werde.
Für Radfahrer gesperrte Anliegerstraßen
Witzig wie ich bin, hatte ich mir für das Herausarbeiten dieser grundsätzlichen Problematik eine eher „exotische“ Straße ausgesucht, die ich gerne auch für den Radverkehr freigegeben sähe: Die Schlittgasse! Jene wurde grade erst saniert und könnte vor allem für Hauptstraßen eher meidende Radfahrer durchaus eine Alternative zur stärker befahrenen Gärtnerstraße sein. Man fährt zu Beginn sogar durch eine Lücke in einer Häuserwand. Ob die Ampelschaltung evtl. insgesamt sogar günstiger wäre, hab ich noch nicht ausprobiert. Von Süden (Schlossstraße) kommend, könnte man schon einmal eine Ampel einsparen.
Es geht mir ja aber allgemein nicht nur um die Schlittgasse, sondern um die grundsätzliche Freigabe ALLER Anliegerstraßen in Pirmasens! Denn das pauschale Verbot per ist unverhältnismäßig – und vom § 45 (1) Nr. 3 StVO nicht gedeckt. Nach § 45 (9) S. 3 bleibt den Straßenverkehrsbehörden eigentlich keine Wahl, als diese Art von Straßen grundsätzlich für Radfahrer freizugeben! Außerdem würde man so ja auch einige durchaus sinnvolle Nebenstraßen offiziell als Alternative für Radler anbieten, ohne dass jene ein unnötiges Haftungsrisiko tragen müssen!
Allerdings habe man derzeit von Seiten der Stadt auch keinen Gesamtüberblick, welche Straßen denn da davon betroffen seien. Nun gut, ich werde dann weiter (unentgeltlich…) die entsprechenden Straßen ermitteln – und um Umbeschilderung bitten! 😎
Mein Vorschlag war, dafür grds. das (Zeichen 260) zu verwenden (anstatt des zusätzlichen
). Dass dieses in PS eher ein absolutes Schattendasein fristet, wurde deutlich, als der SGL kurz im Verkehrszeichenkatalog spicken musste. 😉
Und sonst…?
Der Rest hatte sich bereits größtenteils erledigt (wie z. B. die ehemals benutzungspflichtige Radverkehrsführung am Fehrbacher Wasserturm) oder steht auf dem Programm einer wohl im Mai stattfindenden größeren Verkehrsschau, so auch meine Anregung, die gegenwärtig per gesperrte Brücke über die B 10 zwischen Husterhöh- und Kantstraße für Radfahrer freizugeben. Dort darf man dann sogar von meiner Seite sehr gerne ein
aufstellen. 😉
Fazit
Schön! Hat mich sehr gefreut, dass man sich die Zeit genommen, alles ausführlich erläutert hat und auch die ein oder andere Sensibilisierung dankbar angenommen wurde! Ich freue mich dann schon auf das nächste Gespräch, wenn der angelegte Ordner aufgrund meiner vielen weiteren Einwände sicher dann schon fast voll sein dürfte!
Nein, man musste es gemäß der zitierten Vorschrift eben nicht beachten!
Warum das Zeichen 240 nichtig und unwirksam war, steht in der verlinkten Pannenflicken-Nominierung. 😉 Um es zu beachten hätte man eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit (Überqueren einer durchgezogenen Mittellinie / Zeichen 295) begehen müssen. Der Geh- und Radweg war somit legal nicht erreichbar. Rechtswidrig war das Schild aus den dort ausgeführten Gründen aber natürlich ebenfalls; so bestand an dieser Stelle u. a. kein sicherer baulicher Übergang auf jenen Weg.
Hallo Norbert,
na, eindeutiger geht es meiner Ansicht nach nicht! 😎 Der Kommentar bezieht sich wohl nur auf Absatz 1, oder…!? Nur da geht es um den „besonders schwerwiegenden Fehler“. Ich kenne die Feinheiten aus meinem Studium hinsichtlich der fast identischen Regelungen in der Abgabenordnung. 😉 Absatz 2 zählt ja aber noch weitere konkrete Fälle auf, die einen VA nichtig werden lassen, gar
Nr. 5 findet hier also zweifelsfrei Anwendung! Nr. 4 ginge evtl. sogar auch noch; wegen der Felsbrocken! Das hat auch das Straßenverkehrsamt am Ende so gesehen; deutlich wurde das auch dadurch, dass man u. a. im Herbst drei Striche rechts der Mittellinie gezogen hat. Erst jetzt darf man legal nach links auf den freigegebenen Gehweg auffahren.
In der Praxis ist das aber eh egal – da dort 90 % aller Radfahrer in beide Richtungen auf dem Gehweg fahren. 🙄 Auch wenn sie sich dann bei Glätte auf die Nase legen.
Ja, das Z 295 war nebenbei natürlich auch nichtig; der Radfahrer konnte dort nix verkehrt machen – wenn er (oder sein Anwalt) denn halt zufällig weiß, wann ein VA unwirksam ist. Wenn was passiert wäre, hätte das Amt unter Umständen voll dafür haften müssen!
Dass Recht haben und Recht bekommen zwei völlig verschiedene Dinge sind, ist mir auch klar. 😉 Auch ich kenne zahlreiche bescheuerte Fehlurteile, die in dieser Form nur Autofahrer fällen können, die noch nie in ihrem Leben auf einem Rad zu Verkehrszwecken saßen! Nicht nur deswegen wurde es bei mir am Ende nix mit einem Abschluss – weil ich auch die Norminterpretation, die der Dienstherr (oft mittels Richtlinien und Erlassen) vorgab, nicht pauschal mittragen wollte.
Das Problem wurde dort ja baulich erst geschaffen bzw. dadurch verstärkt! Es gab dort vorher nur einen (damals sogar noch beleuchteten, dafür recht schmalen) Gehweg (der geht ja bei Winzeln – am nichtigen Schild – in den „Altbestand“ über). Radfahrer sah man zwar auch immer wieder mal drauf rumfahren, aber nicht so zahlreich wie heute. Besonders nicht in der Gegenrichtung.
Anm. des Bloggers: Ich hab deinen Kommentar mal von hier hierher verschoben.
Hi Dennis,
ob Schutzstreifen benutzungspflichtig sind oder nicht, darüber streiten sich die Gelehrten („Schutzstreifen sind keine Seitenstreifen, sondern im Regelfall Teil der Fahrbahn und dienen vorwiegend dem Radverkehr. Für Radfahrer besteht Benutzungspflicht (ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot nach § 2 Abs. 2 StVO). (Straßenverkehrsbehörde Pirmasens)). Und hier gilt für mich wie bei den oben aufgeworfenen Rechtsfragen: Mich interessieren pragmatische Lösungen, um das Ziel zu erreichen, dass alle Verkehrsarten gleichberechtigt behandelt werden.
Selbstverständlich halte ich den Abstand zu parkenden Autos ein. Nur vor 3 Jahren wurde ich eben sehr eng überholt. Ich hatte dann das Vergnügen, den Fahrer einige Minuten beim Aussteigen zu treffen. Ich habe ihn auf die Situation angesprochen. Er konnte sich gut erinnern und belehrte mich in hervorragend gebrochenen Deutsch „Du eigene Spur. Du nicht Auto. Wenn Du nicht Deine Spur, dann Dein Problem.“ Und diese Überzeugung ist unter Autofahrern weitverbreitet. Als Radler hast du gefälligst auf den Schutzstreifen zu fahren.
Bemerkenswert finde ich hier vor allem, dass die Stadt mir schriftlich bestätigt, dass sie gegen Vorschriften verstößt und dass für Sicherheit kein Platz ist.
Die Gefährdungsstreifen, die du genannt hast, sind keinen Deut besser. Der Unterschied ist nur die gefahrene Geschwindigkeit der Radler.
Hey Matthias,
Nö, es gibt nur das Rechtsfahrgebot. Und da gestehen Gerichte auch Radfahrern zu, sich nicht in die Gosse verdrücken zu müssen. Man kann ja als Radfahrer einen „Schutzstreifen“ entlang eines von Fußgängern, parkenden Autos und sonstigen Hindernissen freien Fahrbahnrands durchaus nutzen (als wäre er nicht da). Sofern er unbenutzbar wird (z. B. weil Autos drauf parken), darf man teils oder ganz auf die Fahrbahn; das dürfte man auch dann, wenn er ein mit Z 237 beschilderter und mit durchgezogener Linie markierter Radfahrstreifen wäre.
Die gibt es doch schon; nennt sich „Fahrbahn“! 😉
Du Glücklicher; mir passiert das auf Pirmasenser „Schutzstreifen“ (allen voran dem in der Blocksbergstraße) ständig; nachzulesen u. a. in den „Alltagserlebnissen“! 😉 Nur für ein Schwätzchen hat es leider noch nie gereicht.
Und…? Wenn da z. B. ein Auto parkt, müsste ich demnach warten, bis der irgendwann mal wegfährt…? 😀 Die meisten, die mich immer wieder hpts. auf der B 270 anhupen sind ja auch der Ansicht, ich dürfe das nicht. Gegen StVO-Unwissen ist halt kein Kraut gewachsen (von höheren Führerscheinanforderungen mal abgesehen – aber selbst Abiturienten und Studierte sind die StVO betreffend oft völlig ahnungslos). Es zeigt halt allgemein auf, warum ich von derartigen Gefährungsstreifen nix halte: weil sie das Spurdenken; also grade diese Fehlannahme fördern, die du erwähnt hast: „Meine Fahrbahn, des Radfahrers Ghetto“. Das geht aber weder in die Köpfe der Verkehrsplaner, noch der Radfahrer, die derartigen Unsinn sogar fordern. Hinzu kommt, dass derartige Streifchen oft purer Aktionismus sind, damit Städte vortäuschen könnten, sie täten auch was für Radfahrer! 🙄 In dem Zusammenhang finde ich es dann umso zynischer, dass man Radfahrern, die von Autofahrern gedoort werden, dann sogar noch eine Mitschuld anlastet!
So ungewöhnlich find ich das nicht. Der neue SGL hatte mir das so erklärt, dass der Murks in der Lemberger Straße von seinem Vorgänger genehmigt wurde – und eben auch auf diese Form von politischem Aktionismus zurückgeht. Auch er gab ja relativ unumwunden zu, dass das Ding so nicht rechtmäßig ist. Man hätte halt bei der Planung der paar Parkbuchten einen „Tür-Sicherheitsraum“ einplanen müssen. Nach meinem Gespräch halte ich es nicht für sehr unwahrscheinlich, dass die Sache mit den Tür-Unfällen und den gerichtlich eingeforderten 1 bis 1,50 Metern Abstand (in der Nicht-Radfahrerstadt PS) einfach keinem bewusst war. Im Grunde sind die Streifen somit sogar auf eine andere Art nützlich: Sie zeigen dem Radler an, welchen Bereich er zu parkenden Autos zu meiden hat. Leider wissen das halt nur die Wenigsten…
So groß ist der gar nicht; bis die Parkbuchten in der Lemberger Straße kommen, geht es schon wieder leicht bergauf. Und da hat der Otto-Normalradler auch nicht viel mehr km/h drauf, als z. B. ich in der Blocksbergstraße. Zumal wir hier in Pirmasens sind – und 90 % jener Radler den Gehweg vorziehen werden! 😉
Auch deshalb soll der Radfahrer ja möglichst weit in der Gosse pedalieren; auch wenn das Überholen grade eher nicht „vernünftig“ ist. 😈
Leider ist das Gegenteil der Fall. Und diese Überholanreize werden vor allem durch überflüssigen Quatsch wie Schutzstreifen noch genährt.
Er gab mir ja Recht und kündigte eine „Überprüfung“ an. Er wies aber drauf hin, dass den alten (völlig rechtswidrigen, weil mit durchgehenden Linien markierten und viel zu schmalen) Streifen im oberen Teil der Lemberger Straße betreffend vor allem „technische“ Schwierigkeiten bestünden. Würde man den in die Fahrbahn „eingelassenen“ Streifen rausfräsen, würden Längsrillen entstehen – die für Radfahrer auch nicht so optimal seien.
Den neueren Teil (der hpts. von Matthias kritisiert wurde) wird man aber so lassen. Mir würde fast schon reichen, wenn zumindest kein neuer Quatsch hinzukäme.
Wenn die Stadt schriftlich bestätigt, dass sie gegen Vorschriften verstößt, äh ja, sehr praktisch, kommt ja sonst nicht vor.
1: Aufklären bezüglich Folgen von Radwegen im Allgemein und den jeweiligen Abschnitten im Besonderen.
2: Aufklärung über die Verstöße.
3: Man behalte die Zustände und Vorkommnisse im Auge und werde sie genau dokumentieren.
4: Die Verantwortlichen werden für sämtliche aus 3 entstehenden Schäden persönlich haften, sie können sich weder hinter einem Chef verstecken noch wird irgendeine Versicherung einspringen.
5: Man werde bei Schäden auch Strafantrag stellen gegen die Verantwortlichen.
Irgendwo gabs mal eine spitzenmäßige Vorlage für sowas als PDF, da waren mehr Punkte aufgeführt. Aber wir sind ja groß und schaffen das auch so.
Das klappt ja in Sachen Corona auch so toll. 😉 🙁
Hab ich alles versucht. Bringt nix; es wird von Polizei und Staatsanwaltschaft einfach ein Zusammenhang geleugnet. Man deckt sich gegenseitig. Dieser Unfall hatte auch keinerlei Konsequenz. Vorher hatte ich die Polizei gar wegen Gefahr im Verzug aufgefordert, die Scheinverwaltungsakte zu entfernen.
Irgendwann wirst du sicher auch diesen und diesen Beitrag lesen.