Stadt Pirmasens zieht Schlussstrich

Ja, es bringt irgendwie alles nichts; egal was man auch tut, wie sehr man sich bemüht, wie viel Zeit man investiert, wie gut man sachlich und rechtlich argumentiert – eine vollkommen inkompetente, autoverrückte, das Recht nicht nur biegende, sondern tagtäglich (mit Billigung der obersten Landesbehörde) brechende Verwaltung zeigt einem nicht nur ungeniert, insgeheim fröhlich glucksend blaue Mittelfinger, sondern zieht auch einen endgültigen Schlussstrich unter das, was man als „Bürgerdialog“ oder auch Bürgerengagement verstehen könnte.

Irgendwie stehe ich ja als alter Dan-Brown-Leser auf Symboliken; auch wenn ich im Gegensatz zu manch anderen jetzt auch nicht in jedem Symbol, jeder Geste oder Zahlenkombination gleich einen Beleg für die ultimative Weltverschwörung sehe. Ich unterstelle der Inkompetenzija, die in der Pirmasenser Verwaltung seit vielen, vielen Jahren völlig frei von Sachverstand und Lernfähigkeit im eigenen Saft schmorend vor sich hinstümpert, auch nicht, dass sie sich irgendwas dabei gedacht hat, als sie da nach einer teilweisen Neuasphaltierung kurz hinter der Streckbrücke ein Zeichen 295 StVO angeordnet haben.

Ich würde nämlich (vor allem nach Corona) generell niemals mehr einem Beamten unterstellen, dass er zu eigenständigem Denken fähig sei! Denn wo kämen wir denn da ansonsten hin? Also gehe ich davon aus, dass dieses nun einmal im Ergebnis einen Verwaltungsakt darstellende Kunstwerk am nördlichen Ende der Streckbrücke so von der zuständigen, von mir so unheimlich geliebten Straßenverkehrsbehörde angeordnet wurde. Und nicht nur irgendein unfähiger Mitarbeiter des Tiefbauamts eigenmächtig wild drauflos gepinselt hat. Ich könnte bzgl. dieser Anordnung jetzt natürlich auch wieder einen Antrag nach dem LTranspG stellen, einen Monat warten, mich beim LfDI beschweren, noch einen Monat warten, mich nochmal beschweren und sie dann irgendwann im Spätherbst erhalten. Doch: Wozu?

Jaja, ich entschuldige mich für das pseudo-epische Geschwurbel. Aber im Endeffekt beinhaltet dieser einfache Strich auf dem frischen, schwarzen Asphalt nach 5 Jahren weitestgehend erfolglosem Engagement in Sachen Radverkehrsrecht, nicht nur in Pirmasens, eben doch ein hohes Maß an Symbolkraft. Denn wirklich, der allererste Gedanke, der mir durch den Kopf ging, als ich das erste Mal daran vorbeifuhr, war eben dieser Begriff: „Schlussstrich„! Ein Strich, den 99 % der Verkehrsteilnehmer nicht einmal wahrnehmen, geschweige denn (vor allem, wenn es ums Überholen von Radfahrern geht), dessen Regelungsgehalt beachten würden. Aber ich betrachtete ihn fast schon als übernatürliches Zeichen! Als wolle mir das Universum sagen: „Hör auf mit dem Scheiß! Du schmeißt hier auch noch in 20 Jahren Perlen vor die Säue!“

Aber er ist ja nun einmal jetzt da; dieser unscheinbare Strich. Vor der Einmündung des als HBR-Route (in diesem Falle des „Dynamikum-RaRundwegs„) ausgewiesenen Verbindungsweges in Richtung der baulich als Sackgasse konzipierten Roland-Betsch-Straße, in deren weiteren Verlauf man das Dynamikum erreicht. Wo man als Radfahrer seit der (im Stadtgebiet immer noch äußerst seltenen) Öffnung dieses Weges per Gehweg Radverkehr frei eben ein kleines „Privileg“ gegenüber dem Kfz-Verkehr genießt. Eine Freigabe der ein Stück dahinter einmündenden Verbot der Einfahrt Schachenstraße ist hier in Pirmasens – einer Stadt, die sich irgendwann in den 70ern verkehrspolitisch entschieden hat, den ganzen „neumodischen Kram“ einfach nicht mehr mitzumachen – natürlich immer noch eine absolut utopische Vorstellung.

Beziehungsweise genoss der Radverkehr hier mal das Privileg. Denn durch das Aufmalen der durchgezogenen Linie darf nun (die Luftaufnahme im oberen Link zeigt noch eine unterbrochene Linie, also ein Zeichen 340 StVO) nicht mehr nach links in jenen Weg abgebogen werden. Und natürlich auch nicht mehr aus jenem Weg heraus nach links in Richtung der Streckbrücke bzw. Arnulfstraße.

Eigentlich eine „Kleinigkeit“. Eine von vielen „Kleinigkeiten“, mit denen eine Verwaltung, die sich auch in anderen Fällen förmlich mit Händen und Füßen dagegen sträubt, engagierte Bürger um deren Meinung zu befragen, darlegt, dass es ihr am Arsch vorbeigeht, was für Auswirkungen ihre vollkommen sorglos dahingerotzten, meine Bürgerrechte im Prinzip genauso wie der Corona-Dreck einschränkenden Verwaltungsakte haben, die sie immer noch, trotz all der Mühe, die ich mir in den vergangenen Jahren gemacht habe, erlässt.

Das passt eben ins Bild; genauso wie die Tatsache, dass man sich zu den blauen Mittelfingern bis zum heutigen Tage, trotz Ankündigung, nicht mehr geäußert hat. Ich fragte unter anderem, ob ich nun einen formellen Widerspruch schreiben und damit den offiziellen, zur Not eben verwaltungsgerichtlichen Weg beschreiten solle – oder ob man es sich nicht doch noch einmal überlegen und endlich damit beginnen wolle, rechtlich zu argumentieren? Nun, die wissen ja auch, was mich das kosten würde – und wie die Verwaltungsgerichte halt so ticken; vor allem jenes in Neustadt.

Wie gesagt; der Strich hier ist mit 99-prozentiger Sicherheit eher kein Zeugnis eines böswilligen Vorsatzes, sondern die übliche Unfähig- und Hilflosigkeit einer Verwaltung, für die das Verkehrsmittel Rad immer noch ein in keinster Weise ernstzunehmendes Spielzeug für die Freizeit ist.

Wenn das Wetter es zulässt, treffe ich mich nächste Woche wohl trotzdem noch einmal mit dem Radverkehrsbeauftragten und fahre mit diesem ein paar km, kreuz und quer durch die Stadt; wer Interesse hat, darf sich gerne anschließen. Ich tue dies aber nur noch deshalb, weil ich diesen (nach einem positiven Gespräch im Sommer) studierten Verkehrsplaner gar nicht wirklich als Teil dieser Verwaltung betrachte; sondern als jemanden, der (im Gegensatz zu mir) immerhin ein halbwegs akzeptables Schmerzensgeld dafür erhält, dass seine Fachkompetenz von solchen Leuten im Ergebnis genauso ignoriert wird, wie man mich und meine ignoriert.

Aber im Endeffekt akzeptiere ich den Schlussstrich, den die Pirmasenser Stadtverwaltung hier gezogen hat. Ich akzeptiere es einfach, dass es absolut nichts bringt, Blinde über Farben aufklären zu wollen. Artikel 34 GG bleibt hiervon allerdings unberührt.


Siehe auch

Der „Radverkehrsbeauftragte“

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